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   BayObLG, 04.06.2003 - 3Z BR 81/03   

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https://dejure.org/2003,7219
BayObLG, 04.06.2003 - 3Z BR 81/03 (https://dejure.org/2003,7219)
BayObLG, Entscheidung vom 04.06.2003 - 3Z BR 81/03 (https://dejure.org/2003,7219)
BayObLG, Entscheidung vom 04. Juni 2003 - 3Z BR 81/03 (https://dejure.org/2003,7219)
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Volltextveröffentlichungen (4)

  • Bt-Recht(Abodienst, Leitsatz frei)

    Kein isoliertes Feststellungsverfahren nach Aufhebung der Betreuung

  • Judicialis

    GG Art. 19 Abs. 4; ; GG Art. 2 Abs. 1; ; BGB § 1896

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    BGB § 1896; GG Art. 19 Abs. 4, Art. 2 Abs. 1
    Feststellungsinteresse des vormals Betreuten nach Aufhebung einer Betreuerbestellung und Einstellung eines Betreuungsverfahrens

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei) (Leitsatz)

    Antrag auf rückwirkende Aufhebung einer Betreuungsanordnung; Nachteile für Beamtenlaufbahn; Diskriminierender Charakter der Maßnahme ; Rehabilitierungsinteresse; Auslegung als Antrag auf Feststellung der Rechtswidrigkeit der Betreuerbestellung ; Analoge Anwendung der ...

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • FamRZ 2004, 485 (Ls.)
 
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Wird zitiert von ... (4)Neu Zitiert selbst (6)

  • BayObLG, 22.12.1987 - BReg. 3 Z 176/87
    Auszug aus BayObLG, 04.06.2003 - 3Z BR 81/03
    Auch auf Beschwerde kann die Bestellung eines Betreuers nicht mit rückwirkender Kraft aufgehoben werden (vgl. BayObLG NJW-RR 1988, 643).
  • BayObLG, 18.09.2002 - 3Z BR 127/02

    Fortsetzungsfeststellungsantrag im Unterbringungsverfahren - konkretes

    Auszug aus BayObLG, 04.06.2003 - 3Z BR 81/03
    Dieser Rechtsprechung hat sich der Senat für die Fälle der Unterbringung angeschlossen (vgl. BayObLGZ 2002, 304/307) und ein Rechtsschutzinteresse für die Rechtswidrigkeitsfeststellung auch bei einer Erledigung der Hauptsache unabhängig von der Dauer der Unterbringung bejaht.
  • BVerfG, 02.08.2001 - 1 BvR 618/93

    Fortbestehendes Rechtsschutzinteresse für Rechtsmittel in Fällen tiefgreifender

    Auszug aus BayObLG, 04.06.2003 - 3Z BR 81/03
    Zu den schwerwiegenden Grundrechtseingriffen hat das Bundesverfassungsgericht in einem Kammerbeschluss auch die gerichtliche Bestellung eines Betreuers gezählt, da der Betreute in seiner Entscheidungsfreiheit aus Art. 2 Abs. 1 GG ganz oder teilweise in den vom Gericht bestimmten Angelegenheiten eingeschränkt werde und "an seiner Stelle und für ihn" ein Betreuer entscheide, der den Wünschen des Betreuten nur insoweit zu entsprechen habe, als dies dessen Wohl nicht entgegenstehe (BVerfG FamRZ 2002, 312/3i3).
  • BVerfG, 05.12.2001 - 2 BvR 527/99

    Rehabilitierung bei Abschiebungshaft

    Auszug aus BayObLG, 04.06.2003 - 3Z BR 81/03
    In Fällen der Abschiebungshaft ist das Bundesverfassungsgericht von dem Zeiterfordernis abgerückt und hat die Gewährung von Rechtsschutz weder vom konkreten Ablauf des Verfahrens noch vom Zeitpunkt der Erledigung der Maßnahme noch davon abhängig gemacht, ob Rechtsschutz typischerweise noch vor Beendigung der Haft erlangt werden kann (vgl. BVerfG NJW 2002, 2456).
  • BVerfG, 10.05.1998 - 2 BvR 978/97

    Verletzung von GG Art 19 Abs 4 durch Beschlüsse in einer Unterbringungssache, die

    Auszug aus BayObLG, 04.06.2003 - 3Z BR 81/03
    Deshalb sei das Rechtsschutzinteresse in Fällen tiefgreifender Grundrechtseingriffe auch dann zu bejahen, wenn sich die direkte Belastung durch den angegriffenen Hoheitsakt zwar erledigt hat, eine Sachentscheidung nach dem typischen Verfahrensablauf aber in der Kürze der zur Verfügung stehenden Zeit nicht zu erlangen war (vgl. BVerfG NJW 1998, 2432 ff.).
  • BVerfG, 18.12.2002 - 2 BvR 1660/02

    Zur Verwerfung der Beschwerde gegen einen Durchsuchungs- und

    Auszug aus BayObLG, 04.06.2003 - 3Z BR 81/03
    Ferner hat das Gericht in einem anderen Fall ausgesprochen, dass das Grundrecht auf effektiven Rechtsschutz nicht verbietet, eine lange Zeit nach der Erledigung eines Grundrechtseingriffs eingelegte Beschwerde mit dem Ziel der Rechtswidrigkeitsfeststellung mangels Rechtsschutzinteresses als unzulässig zu verwerfen (BVerfG NJW 2003, 1514 für eine Durchsuchungsanordnung).
  • BGH, 20.01.2011 - V ZB 116/10

    Vorläufige Freiheitsentziehung: Zulässigkeit der isolierten Feststellung der

    Dieses rechtliche Interesse erlaubt jedoch nicht die Stellung eines Feststellungsantrages losgelöst von dem jeweils bestehenden Rechtsschutzsystem, sofern es dem Betroffenen zumutbar und möglich war, eine von der Verfahrensordnung bereitgestellte Rechtsschutzmöglichkeit zu ergreifen (KG, NVwZ-RR 2009, 222, 223; OLG München, FGPrax 2005, 276, 277; vgl. auch BayObLG, Beschluss vom 4. Juni 2003 - 3 Z BR 81/03, juris Rn. 18; Keidel/Budde, FamFG, 16. Aufl., § 62 Rn. 4; Schulte-Bunert/Weinreich/Unger, FamFG, 2. Aufl., § 62 Rn. 3).

    Es wäre dem aus dem Rechtsstaatsprinzip abzuleitenden Verfassungsgut der Rechtssicherheit höchst abträglich, wenn noch lange nach Abschluss des Ausgangsverfahrens die Rechtmäßigkeit einer Maßnahme auf den Prüfstand gestellt werden könnte, obwohl deren Klärung durch Einlegung eines Rechtsmittels zeitnah hätte herbeigeführt werden können (vgl. BayObLG, Beschluss vom 4. Juni 2003 - 3 Z BR 81/03, juris Rn. 18).

  • LG Landau/Pfalz, 18.03.2010 - 3 T 22/10

    Abschiebungshaft: Antrag auf zusätzliche Feststellung der Rechtswidrigkeit der

    Die Beschwerdeinstanz war durch den Beschluss der Kammer vom 16.02.2010, mit dem die Ausgangsentscheidung des Amtsgerichts Landau vom 15.2.2010 aufgehoben worden ist, in der Hauptsache abgeschlossen Die Regelung des § 62 FamFG ermöglicht nur die Durch- bzw. Fortführung eines Beschwerdeverfahrens trotz zwischenzeitlicher Erledigung der Hauptsache im laufenden Beschwerdeverfahren, eröffnet aber nicht die Möglichkeit eines isolierten Feststellungsverfahrens außerhalb des Beschwerderechtszugs (vergl. zum Recht des FGG BayObLG FamRZ 2004, 485).
  • LG Kassel, 16.12.2009 - 3 T 604/09

    Betreuervergütung: Rechtswidrige rückwirkende Bestellung eines Berufsbetreuers

    Bei der Bestellung eines Betreuers handelt es sich um eine rechtsgestaltende Entscheidung, die weder mit Wirkung für die Vergangenheit aufgehoben (hierzu BayObLG, Beschluss vom 04.06.2003 - 3Z BR 81/03) noch mit rückwirkender Kraft begründet werden kann (so OLG Hamm, Beschluss vom 16.03.2006 - 15 W 355/05).
  • LG Kassel, 24.09.2009 - 3 T 604/09
    Bei der Bestellung eines Betreuers handelt es sich um eine rechtsgestaltende Entscheidung, die weder mit Wirkung für die Vergangenheit aufgehoben (hierzu BayObLG, Beschluss vom 04.06.2003 - 3Z BR 81/03 ) noch mit rückwirkender Kraft begründet werden kann (so OLG Hamm, Beschluss vom 16.03.2006 - 15 W 355/05 ).
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