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   BayObLG, 29.03.1996 - 3Z BR 82/96   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/1996,5245
BayObLG, 29.03.1996 - 3Z BR 82/96 (https://dejure.org/1996,5245)
BayObLG, Entscheidung vom 29.03.1996 - 3Z BR 82/96 (https://dejure.org/1996,5245)
BayObLG, Entscheidung vom 29. März 1996 - 3Z BR 82/96 (https://dejure.org/1996,5245)
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Volltextveröffentlichungen (4)

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Einlegung einer weiteren Beschwerde bei Geltendmachung der Verletzung eines übertragbaren Vermögensrechts im Verfahren; Beschwerde gegen die vormundschaftsgerichtliche wirksam gewordene Genehmigung eines Vertragsüber den Verkauf des Grundstücks eines Betreuten

  • Bt-Recht(Abodienst, Leitsatz frei)

    Beschwerdeberechtigung des Alleinerben, Statthaftigkeit einer Beschwerde

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    FGG §§ 27, 55, 62
    Weitere Beschwerde des Alleinerben des Beschwerdeführers

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • FamRZ 1997, 218
 
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Wird zitiert von ... (3)Neu Zitiert selbst (3)

  • BayObLG, 17.03.1994 - 3Z BR 12/94

    Beschwerde; Versagung; Erteilung; Genehmigung; Beschwerdeberechtigung;

    Auszug aus BayObLG, 29.03.1996 - 3Z BR 82/96
    (BayObLG FamRZ 1995, 302 ; Keidel/Kuntze § 62 Rn. 2).
  • BayObLG, 22.06.1989 - BReg. 3 Z 40/89
    Auszug aus BayObLG, 29.03.1996 - 3Z BR 82/96
    Zu Recht hat das Landgericht ausgeführt, daß der vorliegende Fall nicht mit dem vom Senat mit Beschluß vom 22.6.1989 (BayObLGZ 1989, 242 = FamRZ 1989, 1113 ) verbeschiedenen vergleichbar sei.
  • BayObLG, 24.06.1993 - 3Z BR 111/93
    Auszug aus BayObLG, 29.03.1996 - 3Z BR 82/96
    Die Betreute war berechtigt, gegen den Beschluß des Landgerichts weitere Beschwerde einzulegen, da die Erstbeschwerde als unzulässig verworfen worden war (BayObLGZ 1993, 253, 255 m.w.N.).
  • OLG Zweibrücken, 26.02.2001 - 3 W 272/00

    Beruhensfrage bei Verletzung des rechtlichen Gehörs durch

    Wenn das rechtliche Gehör nicht - etwa dadurch, dass ein materiell Beteiligter überhaupt nicht zum Verfahren zugezogen wird - völlig versagt wird, sondern der Anspruch auf Gehör - wie hier von der Beteiligten zu 1) behauptet - nur in einzelnen Verfahrensabschnitten verletzt ist, liegt kein absoluter, sondern ein relativer Beschwerdegrund vor (BayObLGZ 1980, 23, 25; 1988, 356, 358; BayObLG FamRZ 1987, 101, 102; 1997, 218; Rpfleger 1982, 69, 70; Keidel/Kayser aaO § 12 Rdnr. 152; Keidel/Kahl aaO § 27 Rdnr. 18).
  • BayObLG, 25.03.1999 - 1Z BR 151/98

    Aufhebung einer Minderjährigen-Adoption

    bb) Daß ein materiell Beteiligter im Beschwerdeverfahren nicht auch formell beteiligt wurde, kann nach dem gemäß § 27 Abs. 1 Satz 2 FGG entsprechend anwendbaren § 551 Nr. 5 ZPO die Aufhebung und Zurückverweisung zur Folge haben; denn § 551 Nr. 5 ZPO greift auch ein, wenn eine Partei am Verfahren nicht beteiligt worden ist, obwohl dies geboten gewesen wäre (vgl. BGH NJW 1984, 494 f.; BayObLG FamRZ 1997, 218 ; Keidel/Kahl § 27 Rn. 40).
  • BayObLG, 29.07.2004 - 3Z BR 110/04

    Geschäftswert für ein Beschwerdeverfahren betreffend eine

    Die obergerichtliche Rechtsprechung hat dementsprechend zwar den Wert des von der Genehmigung betroffenen Vermögensgegenstands zum Ausgangspunkt für die Bildung des Geschäftswerts genommen, so bei zu genehmigenden Grundstücksgeschäften den Kaufpreis oder den Wert des Grundstücks (vgl. z.B. Entscheidungen des Senats vom 17.3.1994, 3Z BR 12/94 und vom 29.3.1994, 3Z BR 82/96 betreffend Grundstücksverkäufe, vom 8.10.1997, 3Z BR 192/97 betreffend Überlassungsverträge; OLG Frankfurt vom 13.12.1996, 20 W 356/96 betreffend eine Auflassungsvormerkung) und im Falle der Genehmigung einer beabsichtigten Kapitalanlage deren Wert (vgl. OLG Köln vom 9.8.2000, 16 Wx 93/00).
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