Rechtsprechung
AG Frankenthal, 07.09.2017 - 3a C 140/17 |
Zitiervorschläge
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Volltextveröffentlichungen (7)
- openjur.de
- Justiz Rheinland-Pfalz
§ 1 Abs 2 StVO, § 3 Abs 1 S 4 StVO, § 4 Abs 1 StVO, § 7 StVG, § 17 StVG
Haftung bei Auffahrunfall: Haftungsverteilung bei Liegenbleiben des vorausfahrenden Fahrzeugs an einer "grün" zeigenden Ampel - rewis.io
- ra.de
- kanzlei-kotz.de
Verkehrsunfall - Auffahren auf liegengebliebenes Fahrzeug
- Verkehrsrecht Blog (Kurzinformation und Volltext)
Liegenbleiben beim Anfahren an grüner Ampel führt zu 25 % Mithaftung
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Kurzfassungen/Presse
- rechtstipp24.de (Kurzinformation)
25% Teilschuld bei Auffahrunfall nach Abwürgen des Motors an grüner Ampel
Verfahrensgang
- AG Frankenthal, 07.09.2017 - 3a C 140/17
- LG Frankenthal, 08.12.2017 - 2 S 314/17
Wird zitiert von ... (0) Neu Zitiert selbst (4)
- LG Hagen, 12.12.2012 - 7 S 100/12
Haftungsverteilung bei Auffahrunfall wegen Abwürgen des Motors
Auszug aus AG Frankenthal, 07.09.2017 - 3a C 140/17
21 Kommt es beim Anfahren nach dem Umschalten der Verkehrsampel auf Grünlicht zu einem Auffahrunfall, weil der Vorausfahrende den Motor des schon rollenden Fahrzeugs aufgrund eines Fahrfehlers "abwürgt" oder der Motor aufgrund eines anderen Umstandes aus geht, ist eine Mithaftung des Vorausfahrenden in Höhe von 25 % gerechtfertigt (LG Hagen (Westfalen), Beschluss vom 12.12.2012 - 7 S 100/12 , AG Menden, Urteil vom 12.07.1995 - 4 C 165/95; BGH, Urteil vom 09.01.1959 - VI ZR 202/57 jeweils m.w.N.), da das durch das Abwürgen/Ausgehen des Motors herbeigeführte ruckartige Anhalten des vorausfahrenden Pkw's ohne zwingenden Grund und wegen des Nichtaufleuchtens der Bremslichter zudem ohne deutlich erkennbare Warnung für den nachfolgenden Fahrzeugführer erfolgte. - AG Menden, 12.07.1995 - 4 C 165/95
Haftungsverteilung bei einem Auffahrunfall nach Anfahren bei Grünlicht
Auszug aus AG Frankenthal, 07.09.2017 - 3a C 140/17
21 Kommt es beim Anfahren nach dem Umschalten der Verkehrsampel auf Grünlicht zu einem Auffahrunfall, weil der Vorausfahrende den Motor des schon rollenden Fahrzeugs aufgrund eines Fahrfehlers "abwürgt" oder der Motor aufgrund eines anderen Umstandes aus geht, ist eine Mithaftung des Vorausfahrenden in Höhe von 25 % gerechtfertigt (LG Hagen (Westfalen), Beschluss vom 12.12.2012 - 7 S 100/12 , AG Menden, Urteil vom 12.07.1995 - 4 C 165/95; BGH, Urteil vom 09.01.1959 - VI ZR 202/57 jeweils m.w.N.), da das durch das Abwürgen/Ausgehen des Motors herbeigeführte ruckartige Anhalten des vorausfahrenden Pkw's ohne zwingenden Grund und wegen des Nichtaufleuchtens der Bremslichter zudem ohne deutlich erkennbare Warnung für den nachfolgenden Fahrzeugführer erfolgte. - BGH, 09.01.1959 - VI ZR 202/57
Haftungsverteilung bei einem Auffahrunfall zweier Lastzüge auf der Autobahn
Auszug aus AG Frankenthal, 07.09.2017 - 3a C 140/17
21 Kommt es beim Anfahren nach dem Umschalten der Verkehrsampel auf Grünlicht zu einem Auffahrunfall, weil der Vorausfahrende den Motor des schon rollenden Fahrzeugs aufgrund eines Fahrfehlers "abwürgt" oder der Motor aufgrund eines anderen Umstandes aus geht, ist eine Mithaftung des Vorausfahrenden in Höhe von 25 % gerechtfertigt (LG Hagen (Westfalen), Beschluss vom 12.12.2012 - 7 S 100/12 , AG Menden, Urteil vom 12.07.1995 - 4 C 165/95; BGH, Urteil vom 09.01.1959 - VI ZR 202/57 jeweils m.w.N.), da das durch das Abwürgen/Ausgehen des Motors herbeigeführte ruckartige Anhalten des vorausfahrenden Pkw's ohne zwingenden Grund und wegen des Nichtaufleuchtens der Bremslichter zudem ohne deutlich erkennbare Warnung für den nachfolgenden Fahrzeugführer erfolgte. - LG Nürnberg-Fürth, 24.05.1989 - 2 S 2609/89
Auszug aus AG Frankenthal, 07.09.2017 - 3a C 140/17
Ein Sicherheitsabstand gemäß § 4 Abs. 1 StVO innerorts ist beim Anfahren nicht einzuhalten (Landgericht Nürnberg, Versicherungsrecht 1990, 286).