Rechtsprechung
   AG Frankenthal, 07.09.2017 - 3a C 140/17   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2017,54213
AG Frankenthal, 07.09.2017 - 3a C 140/17 (https://dejure.org/2017,54213)
AG Frankenthal, Entscheidung vom 07.09.2017 - 3a C 140/17 (https://dejure.org/2017,54213)
AG Frankenthal, Entscheidung vom 07. September 2017 - 3a C 140/17 (https://dejure.org/2017,54213)
Tipp: Um den Kurzlink (hier: https://dejure.org/2017,54213) schnell in die Zwischenablage zu kopieren, können Sie die Tastenkombination Alt + R verwenden - auch ohne diesen Bereich zu öffnen.

Volltextveröffentlichungen (7)

  • openjur.de
  • Justiz Rheinland-Pfalz

    § 1 Abs 2 StVO, § 3 Abs 1 S 4 StVO, § 4 Abs 1 StVO, § 7 StVG, § 17 StVG
    Haftung bei Auffahrunfall: Haftungsverteilung bei Liegenbleiben des vorausfahrenden Fahrzeugs an einer "grün" zeigenden Ampel

  • rewis.io
  • ra.de
  • kanzlei-kotz.de

    Verkehrsunfall - Auffahren auf liegengebliebenes Fahrzeug

  • Verkehrsrecht Blog (Kurzinformation und Volltext)

    Liegenbleiben beim Anfahren an grüner Ampel führt zu 25 % Mithaftung

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

  • rechtstipp24.de (Kurzinformation)

    25% Teilschuld bei Auffahrunfall nach Abwürgen des Motors an grüner Ampel

Hinweis zu den Links:
Zu grauen Einträgen liegen derzeit keine weiteren Informationen vor. Sie können diese Links aber nutzen, um die Einträge beispielsweise in Ihre Merkliste aufzunehmen.

Verfahrensgang

 
Sortierung



Kontextvorschau





Hinweis: Klicken Sie auf das Sprechblasensymbol, um eine Kontextvorschau im Fließtext zu sehen. Um alle zu sehen, genügt ein Doppelklick.

Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (4)

  • LG Hagen, 12.12.2012 - 7 S 100/12

    Haftungsverteilung bei Auffahrunfall wegen Abwürgen des Motors

    Auszug aus AG Frankenthal, 07.09.2017 - 3a C 140/17
    21 Kommt es beim Anfahren nach dem Umschalten der Verkehrsampel auf Grünlicht zu einem Auffahrunfall, weil der Vorausfahrende den Motor des schon rollenden Fahrzeugs aufgrund eines Fahrfehlers "abwürgt" oder der Motor aufgrund eines anderen Umstandes aus geht, ist eine Mithaftung des Vorausfahrenden in Höhe von 25 % gerechtfertigt (LG Hagen (Westfalen), Beschluss vom 12.12.2012 - 7 S 100/12 , AG Menden, Urteil vom 12.07.1995 - 4 C 165/95; BGH, Urteil vom 09.01.1959 - VI ZR 202/57 jeweils m.w.N.), da das durch das Abwürgen/Ausgehen des Motors herbeigeführte ruckartige Anhalten des vorausfahrenden Pkw's ohne zwingenden Grund und wegen des Nichtaufleuchtens der Bremslichter zudem ohne deutlich erkennbare Warnung für den nachfolgenden Fahrzeugführer erfolgte.
  • AG Menden, 12.07.1995 - 4 C 165/95

    Haftungsverteilung bei einem Auffahrunfall nach Anfahren bei Grünlicht

    Auszug aus AG Frankenthal, 07.09.2017 - 3a C 140/17
    21 Kommt es beim Anfahren nach dem Umschalten der Verkehrsampel auf Grünlicht zu einem Auffahrunfall, weil der Vorausfahrende den Motor des schon rollenden Fahrzeugs aufgrund eines Fahrfehlers "abwürgt" oder der Motor aufgrund eines anderen Umstandes aus geht, ist eine Mithaftung des Vorausfahrenden in Höhe von 25 % gerechtfertigt (LG Hagen (Westfalen), Beschluss vom 12.12.2012 - 7 S 100/12 , AG Menden, Urteil vom 12.07.1995 - 4 C 165/95; BGH, Urteil vom 09.01.1959 - VI ZR 202/57 jeweils m.w.N.), da das durch das Abwürgen/Ausgehen des Motors herbeigeführte ruckartige Anhalten des vorausfahrenden Pkw's ohne zwingenden Grund und wegen des Nichtaufleuchtens der Bremslichter zudem ohne deutlich erkennbare Warnung für den nachfolgenden Fahrzeugführer erfolgte.
  • BGH, 09.01.1959 - VI ZR 202/57

    Haftungsverteilung bei einem Auffahrunfall zweier Lastzüge auf der Autobahn

    Auszug aus AG Frankenthal, 07.09.2017 - 3a C 140/17
    21 Kommt es beim Anfahren nach dem Umschalten der Verkehrsampel auf Grünlicht zu einem Auffahrunfall, weil der Vorausfahrende den Motor des schon rollenden Fahrzeugs aufgrund eines Fahrfehlers "abwürgt" oder der Motor aufgrund eines anderen Umstandes aus geht, ist eine Mithaftung des Vorausfahrenden in Höhe von 25 % gerechtfertigt (LG Hagen (Westfalen), Beschluss vom 12.12.2012 - 7 S 100/12 , AG Menden, Urteil vom 12.07.1995 - 4 C 165/95; BGH, Urteil vom 09.01.1959 - VI ZR 202/57 jeweils m.w.N.), da das durch das Abwürgen/Ausgehen des Motors herbeigeführte ruckartige Anhalten des vorausfahrenden Pkw's ohne zwingenden Grund und wegen des Nichtaufleuchtens der Bremslichter zudem ohne deutlich erkennbare Warnung für den nachfolgenden Fahrzeugführer erfolgte.
  • LG Nürnberg-Fürth, 24.05.1989 - 2 S 2609/89
    Auszug aus AG Frankenthal, 07.09.2017 - 3a C 140/17
    Ein Sicherheitsabstand gemäß § 4 Abs. 1 StVO innerorts ist beim Anfahren nicht einzuhalten (Landgericht Nürnberg, Versicherungsrecht 1990, 286).
Haben Sie eine Ergänzung? Oder haben Sie einen Fehler gefunden? Schreiben Sie uns.
Sie können auswählen (Maus oder Pfeiltasten):
(Liste aufgrund Ihrer bisherigen Eingabe)
Komplette Übersicht