Weitere Entscheidung unten: AG Frankenthal, 22.01.2015

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   LG Frankenthal, 15.01.2019 - 3a C 256/14   

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https://dejure.org/2019,49349
LG Frankenthal, 15.01.2019 - 3a C 256/14 (https://dejure.org/2019,49349)
LG Frankenthal, Entscheidung vom 15.01.2019 - 3a C 256/14 (https://dejure.org/2019,49349)
LG Frankenthal, Entscheidung vom 15. Januar 2019 - 3a C 256/14 (https://dejure.org/2019,49349)
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Volltextveröffentlichungen (3)

  • openjur.de
  • Justiz Rheinland-Pfalz

    § 97 Abs 1 S 2 UrhG, § 249 BGB, § 287 ZPO
    Urheberrecht: Verletzung von Urheberrechten durch Anbieten eines Filmwerks in einem Filesharing-Netzwerk; Feststellung der Täterschaft in Bezug auf die Urheberrechtsverletzung bei Beweisvereitelung durch Neukonfiguration eines Computers; Feststellung der Höhe des durch ...

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Verfahrensgang

 
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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (16)

  • BGH, 11.06.2015 - I ZR 75/14

    Urheberrechtsverletzung durch Beteiligung an einer Internet-Musiktauschbörse:

    Auszug aus LG Frankenthal, 15.01.2019 - 3a C 256/14
    Sie hat darzulegen und im Bestreitensfall nachzuweisen, dass der Beklagte für die von ihr behaupteten Urheberrechtsverletzungen als Täter verantwortlich ist (vgl. BGH, NJW 2013, 1441 Rn. 32 - Morpheus; BGH, NJW 2014, 2360 Rn. 14 - BearShare; BGH, NJW 2016, 953 Rn. 37 - Tauschbörse III; BGH, NJW 2017, 78 Rn. 32 - Everytime we touch).

    Da dieser Beweis kaum zu führen ist, spricht jedoch eine tatsächliche Vermutung für eine Täterschaft des Anschlussinhabers, wenn zum Zeitpunkt der Rechtsverletzung keine anderen Personen diesen Internetanschluss nutzen konnten (BGH, NJW 2014, 2360 Rn. 15 - BearShare; BGH, NJW 2016, 953 Rn. 37 - Tauschbörse III).

    Diese tatsächliche Vermutung der Täterschaft des Anschlussinhabers kommt auch dann in Betracht, wenn der Internetanschluss - wie bei einem Familienanschluss - regelmäßig von mehreren Personen genutzt wird (BGH, NJW 2016, 953 Rn. 39 - Tauschbörse III; BGH, NJW 2017, 78 Rn. 34 - Everytime we touch; BGH, NJW 2018, 68).

  • BGH, 12.05.2016 - I ZR 48/15

    Haftung wegen Teilnahme an Internet-Tauschbörsen

    Auszug aus LG Frankenthal, 15.01.2019 - 3a C 256/14
    Sie hat darzulegen und im Bestreitensfall nachzuweisen, dass der Beklagte für die von ihr behaupteten Urheberrechtsverletzungen als Täter verantwortlich ist (vgl. BGH, NJW 2013, 1441 Rn. 32 - Morpheus; BGH, NJW 2014, 2360 Rn. 14 - BearShare; BGH, NJW 2016, 953 Rn. 37 - Tauschbörse III; BGH, NJW 2017, 78 Rn. 32 - Everytime we touch).

    Diese tatsächliche Vermutung der Täterschaft des Anschlussinhabers kommt auch dann in Betracht, wenn der Internetanschluss - wie bei einem Familienanschluss - regelmäßig von mehreren Personen genutzt wird (BGH, NJW 2016, 953 Rn. 39 - Tauschbörse III; BGH, NJW 2017, 78 Rn. 34 - Everytime we touch; BGH, NJW 2018, 68).

    Denn der Bundesgerichtshof hat ausgeführt, dass Voraussetzung für den Schadenersatz nach Lizenzanalogie lediglich die theoretische rechtliche Möglichkeit der Lizenzeinräumung ist (BGH GRUR 2016, 1280); die Klägerin ist ausschließliche Nutzungsrechteinhaberin und könnte theoretisch eine dahingehende Lizenz erteilen.

  • BGH, 08.01.2014 - I ZR 169/12

    BearShare - Zur Haftung für illegales Filesharing volljähriger

    Auszug aus LG Frankenthal, 15.01.2019 - 3a C 256/14
    Sie hat darzulegen und im Bestreitensfall nachzuweisen, dass der Beklagte für die von ihr behaupteten Urheberrechtsverletzungen als Täter verantwortlich ist (vgl. BGH, NJW 2013, 1441 Rn. 32 - Morpheus; BGH, NJW 2014, 2360 Rn. 14 - BearShare; BGH, NJW 2016, 953 Rn. 37 - Tauschbörse III; BGH, NJW 2017, 78 Rn. 32 - Everytime we touch).

    Da dieser Beweis kaum zu führen ist, spricht jedoch eine tatsächliche Vermutung für eine Täterschaft des Anschlussinhabers, wenn zum Zeitpunkt der Rechtsverletzung keine anderen Personen diesen Internetanschluss nutzen konnten (BGH, NJW 2014, 2360 Rn. 15 - BearShare; BGH, NJW 2016, 953 Rn. 37 - Tauschbörse III).

  • BGH, 06.12.2017 - I ZR 186/16

    Verletzung des Schutzrechts des Filmherstellers: Haftung des Teilnehmers einer

    Auszug aus LG Frankenthal, 15.01.2019 - 3a C 256/14
    Nach Aufhebung dieses Urteils der Kammer durch die Entscheidung des Bundesgerichtshofs vom 06.12.2017, Az. I ZR 186/16, und gleichzeitiger Zurückverweisung an die Kammer zur neuen Verhandlung und Entscheidung der Sache, hat die Kammer den Kläger ergänzend angehört.

    Zur Begründung wird auf die Entscheidung des Bundesgerichtshofes vom 06.12.2017, Az. I ZR 186/16, verwiesen.

  • OLG Köln, 08.05.2013 - 6 W 256/12

    Inanspruchnahme des Inhabers eines Internetanschlusses wegen

    Auszug aus LG Frankenthal, 15.01.2019 - 3a C 256/14
    Auch die durch die Rechtsprechung im Bereich der Musiktitel entwickelte Berechnungsmethode fußt auf der Überlegung, darauf abzustellen, wie häufig aufgrund der Beteiligung des Verletzers an der Tauschbörse von unbekannten Dritten auf die geschützten Titel theoretisch zugegriffen worden ist (vgl. OLG Köln, Urteil vom 23. März 2012 - 6 U 67/11, juris Rn. 41 f.; Beschluss vom 08. Mai 2013 - 6 W 256/12, juris Rn. 9; OLG Hamburg, Urteil vom 07. November 2013 - 5 U 222/10, juris Rn. 70 ff., jeweils für Musiktitel).
  • BGH, 12.05.2016 - I ZR 1/15

    Haftung wegen Teilnahme an Internet-Tauschbörsen

    Auszug aus LG Frankenthal, 15.01.2019 - 3a C 256/14
    Da das Angebot eines urheberrechtlich geschützten Werkes zum Herunterladen über eine Internettauschbörse regelmäßig keine nur unerhebliche Rechtsverletzung darstellt (BGH, Urteil vom 12. Mai 2016 - I ZR 1/15 - Tannöd -, juris) und hier auch keine Anhaltspunkte für eine Ausnahme ersichtlich sind, ist § 97a Abs. 2 UrhG a.F. nicht einschlägig.
  • BGH, 23.01.2017 - I ZR 265/15

    Urheberrechtsverletzung im Internet: Verjährung des Restschadensersatzanspruchs

    Auszug aus LG Frankenthal, 15.01.2019 - 3a C 256/14
    Die Verjährungsfrist beträgt zehn Jahre, § 852 Abs. 2 BGB (BGH, Beschluss vom 23. Januar 2017 - I ZR 265/15 -, juris).
  • BGH, 21.01.2010 - I ZR 47/09

    Kräutertee

    Auszug aus LG Frankenthal, 15.01.2019 - 3a C 256/14
    Darüber hinaus muss die Abmahnung wirksam und erforderlich sein, um dem Unterlassungsschuldner einen Weg zu weisen, den Unterlassungsgläubiger ohne Inanspruchnahme der Gerichte klaglos zu stellen (BGH, Urteil vom 21. Januar 2010 - I ZR 47/09).
  • OLG Köln, 23.03.2012 - 6 U 67/11

    Haftung der Eltern für Filesharing durch ihre Kinder

    Auszug aus LG Frankenthal, 15.01.2019 - 3a C 256/14
    Auch die durch die Rechtsprechung im Bereich der Musiktitel entwickelte Berechnungsmethode fußt auf der Überlegung, darauf abzustellen, wie häufig aufgrund der Beteiligung des Verletzers an der Tauschbörse von unbekannten Dritten auf die geschützten Titel theoretisch zugegriffen worden ist (vgl. OLG Köln, Urteil vom 23. März 2012 - 6 U 67/11, juris Rn. 41 f.; Beschluss vom 08. Mai 2013 - 6 W 256/12, juris Rn. 9; OLG Hamburg, Urteil vom 07. November 2013 - 5 U 222/10, juris Rn. 70 ff., jeweils für Musiktitel).
  • OLG Hamburg, 07.11.2013 - 5 U 222/10

    Gnutella - Urheberrechtsverletzung in Internet-Musiktauschbörse: Darlegungs- und

    Auszug aus LG Frankenthal, 15.01.2019 - 3a C 256/14
    Auch die durch die Rechtsprechung im Bereich der Musiktitel entwickelte Berechnungsmethode fußt auf der Überlegung, darauf abzustellen, wie häufig aufgrund der Beteiligung des Verletzers an der Tauschbörse von unbekannten Dritten auf die geschützten Titel theoretisch zugegriffen worden ist (vgl. OLG Köln, Urteil vom 23. März 2012 - 6 U 67/11, juris Rn. 41 f.; Beschluss vom 08. Mai 2013 - 6 W 256/12, juris Rn. 9; OLG Hamburg, Urteil vom 07. November 2013 - 5 U 222/10, juris Rn. 70 ff., jeweils für Musiktitel).
  • BGH, 15.11.2012 - I ZR 74/12

    Morpheus - Zur Haftung von Eltern für illegales Filesharing ihrer minderjährigen

  • BGH, 22.03.1990 - I ZR 59/88

    "Lizenzanalogie"; Schadensberechnung bei ungenehmigter Verwertung geschützter

  • BGH, 27.07.2017 - I ZR 68/16

    Urheberrechtsverstoß durch Filesharing: Sekundäre Darlegungslast des

  • BGH, 30.03.2017 - I ZR 19/16

    Filesharing über einen Familienanschluss

  • BGH, 11.06.2015 - I ZR 19/14

    Zur Schadensersatzpflicht wegen Teilnahme an einer Internet-Tauschbörse

  • BGH, 12.05.2010 - I ZR 121/08

    Sommer unseres Lebens

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Rechtsprechung
   AG Frankenthal, 22.01.2015 - 3a C 256/14   

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https://dejure.org/2015,66290
AG Frankenthal, 22.01.2015 - 3a C 256/14 (https://dejure.org/2015,66290)
AG Frankenthal, Entscheidung vom 22.01.2015 - 3a C 256/14 (https://dejure.org/2015,66290)
AG Frankenthal, Entscheidung vom 22. Januar 2015 - 3a C 256/14 (https://dejure.org/2015,66290)
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Wird zitiert von ... (2)

  • LG Frankenthal, 22.07.2016 - 6 S 22/15

    Konferenz der Tier - Urheberrechtsverletzung durch Teilnahme an einer

    Die Berufung der Klägerin gegen das Urteil des Amtsgerichts Frankenthal (Pfalz) vom 22. Januar 2015 (3a C 256/14) wird zurückgewiesen.

    das Endurteil des Amtsgerichts Frankenthal vom 22.01.2015, 3a C 256/14 aufzuheben und den Rechtsstreit gemäß § 538 Abs. 2 ZPO an das Amtsgericht Frankenthal zurückzuverweisen.

  • LG Frankenthal, 04.12.2018 - 6 S 22/15

    Urheberrechtsverletzung durch Teilnahme an einer Internet-Filmtauschbörse:

    Auf die Berufung der Klägerin wird das Urteil des Amtsgerichts Frankenthal (Pfalz) vom 22.01.2015, Az. 3a C 256/14 abgeändert:.

    Auf die tatsächlichen Feststellungen des angefochtenen Urteils des Amtsgerichts Frankenthal vom 22.01.2015, Az. 3a C 256/14 und des Urteils der Kammer vom 22.07.2016 wird Bezug genommen (§ 540 Abs. 1 Nr. 1 ZPO).

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