Rechtsprechung
   AG Frankenthal, 30.05.2018 - 3c C 49/18   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2018,14176
AG Frankenthal, 30.05.2018 - 3c C 49/18 (https://dejure.org/2018,14176)
AG Frankenthal, Entscheidung vom 30.05.2018 - 3c C 49/18 (https://dejure.org/2018,14176)
AG Frankenthal, Entscheidung vom 30. Mai 2018 - 3c C 49/18 (https://dejure.org/2018,14176)
Tipp: Um den Kurzlink (hier: https://dejure.org/2018,14176) schnell in die Zwischenablage zu kopieren, können Sie die Tastenkombination Alt + R verwenden - auch ohne diesen Bereich zu öffnen.

Volltextveröffentlichungen (9)

  • openjur.de
  • Justiz Rheinland-Pfalz

    § 249 BGB, §§ 249 ff BGB
    Schadensersatzanspruch nach Kfz-Unfall: Erstattungsfähigkeit von Rechtsanwaltskosten im Fall einer verzögerten Schadensregulierung

  • JurPC

    Kosten für anwaltliche Hilfe in einfach gelagerten Fällen

  • RA Kotz

    Kostenerstattung für die Inanspruchnahme anwaltlicher Hilfe zur Verfolgung von Schadensersatzansprüchen

  • rewis.io
  • ra.de
  • Verkehrsrecht Blog (Kurzinformation und Volltext)

    Ersatzfähigkeit von Rechtsanwaltskosten nach Verkehrsunfall

  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)

    Kein einfach gelagerter Fall: Anwaltskosten sind erstattungsfähig!

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (2)

  • unfallzeitung.de (Kurzinformation)

    AG Frankenthal widerspricht eintrittspflichtigem Kfz-Versicherer und spricht Anwaltskosten dem Geschädigten zu

  • rechtsanwalts-kanzlei-wolfratshausen.de (Kurzinformation und Auszüge)

    Erstattungsfähigkeit außergerichtlicher Rechtsanwaltsgebühren bei der Schadensabwicklung

 
Sortierung



Kontextvorschau





Hinweis: Klicken Sie auf das Sprechblasensymbol, um eine Kontextvorschau im Fließtext zu sehen. Um alle zu sehen, genügt ein Doppelklick.

Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (2)

  • BGH, 16.07.2015 - IX ZR 197/14

    Rechtsanwaltshaftung: Beweiserleichterung für den Ursachenzusammenhang zwischen

    Auszug aus AG Frankenthal, 30.05.2018 - 3c C 49/18
    3 a) Zutreffend gehen beide Parteien bezüglich der Erstattungsfähigkeit außerprozessualer Rechtsverfolgungskosten im Rahmen eines bestehenden Schadensersatzanspruchs von der höchstrichterlichen Rechtsprechung aus, wonach die Einschaltung eines Rechtsanwaltes in nicht einfach gelagerten Fällen stets, ansonsten aber nur dann erforderlich ist, wenn der Geschädigte geschäftlich ungewandt ist oder die Schadensregelung verzögert wird (vgl. nur BGH NJW 2015, 3447, 3450 Rn. 55 sowie NJW 1995, 446; Palandt/Grüneberg, BGB 77. Aufl. § 249 Rn. 57).

    Der Höhe nach sind dem Geschädigten regelmäßig die sich aus dem RVG ergebenden gesetzlichen Gebühren zu erstatten (vgl. BGH NJW 2015, 3447, 3451 Rn. 57).

  • BGH, 08.11.1994 - VI ZR 3/94

    Anwaltskosten: Frage der Erforderlichkeit - einfach gelagerter Fall, feststehende

    Auszug aus AG Frankenthal, 30.05.2018 - 3c C 49/18
    3 a) Zutreffend gehen beide Parteien bezüglich der Erstattungsfähigkeit außerprozessualer Rechtsverfolgungskosten im Rahmen eines bestehenden Schadensersatzanspruchs von der höchstrichterlichen Rechtsprechung aus, wonach die Einschaltung eines Rechtsanwaltes in nicht einfach gelagerten Fällen stets, ansonsten aber nur dann erforderlich ist, wenn der Geschädigte geschäftlich ungewandt ist oder die Schadensregelung verzögert wird (vgl. nur BGH NJW 2015, 3447, 3450 Rn. 55 sowie NJW 1995, 446; Palandt/Grüneberg, BGB 77. Aufl. § 249 Rn. 57).
Haben Sie eine Ergänzung? Oder haben Sie einen Fehler gefunden? Schreiben Sie uns.
Sie können auswählen (Maus oder Pfeiltasten):
(Liste aufgrund Ihrer bisherigen Eingabe)
Komplette Übersicht