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   LAG Köln, 11.04.2003 - 4 (13) TaBV 63/02   

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https://dejure.org/2003,9074
LAG Köln, 11.04.2003 - 4 (13) TaBV 63/02 (https://dejure.org/2003,9074)
LAG Köln, Entscheidung vom 11.04.2003 - 4 (13) TaBV 63/02 (https://dejure.org/2003,9074)
LAG Köln, Entscheidung vom 11. April 2003 - 4 (13) TaBV 63/02 (https://dejure.org/2003,9074)
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Volltextveröffentlichungen (9)

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Streitigkeit über die Anfechtung einer Betriebsratswahl; Nichtberücksichtigung von ordnungsgemäß abgegebenen Stimmen als Anfechtungsgrund; Verstöße gegen das Öffentlichkeitsgebot der Wahlordnung als Anfechtungsgrund; Fehlen, bzw. die nicht ordnungsgemäße Bekanntgabe des ...

  • Judicialis

    WO 2001 § 26; ; BetrVG § 19 Abs. 1

  • rewis.io
  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    WO 2001 § 26; BetrVG § 19 Abs. 1
    Gültigkeitsvoraussetzungen für Betriebsratswahl durch Briefwahl

  • datenbank.nwb.de(kostenpflichtig, Leitsatz frei)
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Verfahrensgang

 
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Wird zitiert von ... (9)Neu Zitiert selbst (1)

  • ArbG Aachen, 02.07.2002 - 4 BV 48/02

    Wahlanfechtung einer Betriebsratswahl bei Ausschluss der Öffentlichkeit i.R.d.

    Auszug aus LAG Köln, 11.04.2003 - 4 (13) TaBV 63/02
    Die Beschwerde des Antragsgegners gegen den Beschluss des Arbeitsgerichts Aachen vom 02.07.2002 - 4 BV 48/02 - wird zurückgewiesen.
  • LAG Hamm, 12.03.2019 - 7 TaBV 49/18

    Rechtzeitige Versendung des Wahlausschreibens zur Betriebsratswahl im Falle einer

    Diesen Fall betrifft letztendlich auch die von der Arbeitgeberin und vom Betriebsrat herangezogene Entscheidung des LAG Köln vom 11.04.2003, 4 (13) TaBV 63/02, in welchem eine grundlegende postalische Übersendung des Wahlausschreibens abgelehnt wird.
  • LAG Hessen, 31.08.2006 - 9 TaBV 16/06

    Anfechtung einer Betriebsratswahl - Verstoß gegen wesentliche Wahlvorschriften -

    Die Frist beginnt mit dem Aushang des Wahlausschreibens ( so BAG Beschluss vom 5. Mai 2004 - 7 ABR 44/03 - EzA § 19 BetrVG 2001 Nr. 3 zu B I 1 d. Gr; LAG Köln Beschluss vom 11. April 2003 - 4 (13) TaBV 63/02 - Juris ).
  • LAG Köln, 20.05.2016 - 4 TaBV 98/15

    Unwirksamkeit der Wahl der Schwerbehindertenvertretung wegen Verletzung der

    Sind aber die Absender bekannt, kann auch auf deren mögliches Wahlverhalten geschlossen werden (vgl. den Beschluss der erkennenden Kammer vom 11.04.2003 - 4 (13) TaBV 63/02 -, juris, Rn. 22).
  • LAG Hamm, 01.06.2007 - 13 TaBV 86/06

    Anfechtung; Betriebsratswahl; Briefwahl; Freiumschlag; Stimmzettel

    Auch dann darf die abgegebene Stimme wegen der zwischenzeitlich bestandenen Gefahr des Austausches des Wahlumschlags einschließlich Stimmzettel nicht berücksichtigt werden; die Stimmabgabe ist ungültig (allg. Meinung: z. B. LAG Köln, Beschluss vom 11.04.2003 - 4 (13) TaBV 63/02; DKK/Schneider, 10. Aufl., § 25 WO Rdnr. 4; Fitting, 23. Aufl., § 25 WO Rdnr. 4; GK-BetrVG/Kreutz, 8. Aufl., § 25 WO Rdnr. 4).
  • LAG Hamm, 01.06.2007 - 13 TaBV 87/06

    Anfechtung; Betriebsratswahl; Briefwahl; Freiumschlag; Stimmzettel

    Auch dann darf die abgegebene Stimme wegen der zwischenzeitlich bestandenen Gefahr des Austausches des Wahlumschlags einschließlich Stimmzettel nicht berücksichtigt werden; die Stimmabgabe ist ungültig (allg. Meinung: z. B. LAG Köln, Beschluss vom 11.04.2003 - 4 (13) TaBV 63/02; DKK/Schneider, 10. Aufl., § 25 WO Rdnr. 4; Fitting, 23. Aufl., § 25 WO Rdnr. 4; GK-BetrVG/Kreutz, 8. Aufl., § 25 WO Rdnr. 4).
  • LAG Hessen, 12.01.2012 - 9 TaBV 115/11

    Anfechtung - Betriebsratswahl - Einreichungsfrist - Wahlvorschlag

    Die Frist beginnt mit dem Aushang des Wahlausschreibens (so BAG Beschluss vom 5. Mai 2004 - 7 ABR 44/03 - EzA § 19 BetrVG 2001 Nr. 3 zu B I 1 d. Gr; Hess. LAG Beschluss vom 31. Aug. 2006 - 9 TaBV 16/06 - nicht veröffentl.; LAG Köln Beschluss vom 11. April 2003 - 4 (13) TaBV 63/02 - Juris).
  • ArbG Braunschweig, 13.07.2022 - 3 BV 5/22

    Anfechtung einer Beriebsratswahl; Ordnungsgemäße Verwahrung der Wahlrückläufer;

    Das Wahlausschreiben ist erlassen, sobald es der Wahlvorstand durch Aushang im Betrieb bekannt gemacht hat (LAG B-Stadt, 11.04.2003, 4 (13) TaBV 63/02).
  • LAG Köln, 08.07.2009 - 9 TaBV 15/09

    Anfechtung einer Betriebsratswahl; Anforderungen an das Öffentlichkeitsgebot

    Der Wahlvorstand hat von sich aus - und nicht etwa nur auf Anfrage - die Betriebsöffentlichkeit darüber zu informieren, dass die Freiumschläge in öffentlicher Sitzung geöffnet werden und wo und wann dies erfolgt (vgl.: zum Begriff Öffentlichkeit in § 18 Abs. 3 S. 1 BetrVG: BAG, Beschluss vom 15. November 2000 - 7 ABR 53/99 - ; zum Begriff Öffentlichkeit in § 26 Abs. 1 WO: LAG Köln, Beschluss vom 11. April 2003 - 4 (13) TaBV 63/02 - und LAG Nürnberg, Beschluss vom 27. November 2007 - 6 TaBV 46/07 - mit zustimmender Anmerkung von Kohte/Paschke in jurisPR-ArbR 31/2008 Anm. 3).
  • ArbG Aachen, 11.05.2023 - 2 BV 109/22

    Schwerbehindertenvertretung; Wahlanfechtung; Wahlvorstand; Ersatzmitglieder;

    Der Anfechtende braucht nicht nachzuweisen, dass ein solcher Einfluss möglich gewesen ist, sondern es ist Aufgabe des Anfechtungsgegners, das Gegenteil darzulegen (LAG Köln, Beschluss vom 11.04.2003 - 4 (13) TaBV 63/02 - Rn. 30, juris).
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