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LAG Köln, 28.01.2005 - 4 (7) Sa 1201/04 |
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Volltextveröffentlichung
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Verfahrensgang
- ArbG Bonn, 19.08.2004 - 3 Ca 987/04
- LAG Köln, 28.01.2005 - 4 (7) Sa 1201/04
- BAG, 09.11.2005 - 5 AZR 142/05
Wird zitiert von ... (8)
- BAG, 09.11.2005 - 5 AZR 142/05
AGB-Kontrolle - Dynamische Verweisung auf Tarifvertrag
Die Revision des Beklagten gegen das Urteil des Landesarbeitsgerichts Köln vom 28. Januar 2005 - 4 (7) Sa 1201/04 - wird mit der Maßgabe zurückgewiesen, dass der Beklagte für Januar 2004 69, 52 Euro brutto nebst Zinsen in Höhe von fünf Prozentpunkten über dem Basiszinssatz seit dem 19. März 2004 zu zahlen hat. - LAG Köln, 18.07.2007 - 7 Sa 61/07
Bezugnahmeklausel; Formulararbeitsvertrag; Unklarheitenregelung; Lebensalter; …
Dies ergibt sich aus der Auslegung des Arbeitsvertrages (LAG Köln vom 28.01.2005, 4 (7) Sa 1201/04), jedenfalls aber zwingend aus der Anwendung des § 305 c Abs. 2 BGB auf den Formulararbeitsvertrag der Parteien (zur Anwendung dieser sogenannten Unklarheitenregelung auf die in maßgeblicher Hinsicht gleichlautenden Formulararbeitsverträge des Beklagten siehe bereits BAG vom 09.11.2005, 5 AZR 142/05). - LAG Köln, 18.07.2007 - 7 Sa 384/07
Bezugnahmeklausel; Formulararbeitsvertrag; Unklarheitenregelung; Lebensaltter; …
Dies ergibt sich aus der Auslegung des Arbeitsvertrages (LAG Köln vom 28.01.2005, 4 (7) Sa 1201/04), jedenfalls aber zwingend aus der Anwendung des § 305 c Abs. 2 BGB auf den Formulararbeitsvertrag der Parteien (zur Anwendung dieser sogenannten Unklarheitenregelung auf die in maßgeblicher Hinsicht gleichlautenden Formulararbeitsverträge des Beklagten siehe bereits BAG vom 09.11.2005, 5 AZR 142/05).
- LAG Köln, 18.07.2007 - 7 Sa 381/07
Bezugnahmeklausel; Formulararbeitsvertrag; Unklarheitenregelung; Lebensalter; …
Dies ergibt sich aus der Auslegung des Arbeitsvertrages (LAG Köln vom 28.01.2005, 4 (7) Sa 1201/04), jedenfalls aber zwingend aus der Anwendung des § 305 c Abs. 2 BGB auf den Formulararbeitsvertrag der Parteien (zur Anwendung dieser sogenannten Unklarheitenregelung auf die in maßgeblicher Hinsicht gleichlautenden Formulararbeitsverträge des Beklagten siehe bereits BAG vom 09.11.2005, 5 AZR 142/05). - LAG Köln, 18.07.2007 - 7 Sa 383/07
Bezugnahmeklausel; Formulararbeitsvertrag; Unklarheitenregelung; Lebensalter; …
Dies ergibt sich aus der Auslegung des Arbeitsvertrages (LAG Köln vom 28.01.2005, 4 (7) Sa 1201/04), jedenfalls aber zwingend aus der Anwendung des § 305 c Abs. 2 BGB auf den Formulararbeitsvertrag der Parteien (zur Anwendung dieser sogenannten Unklarheitenregelung auf die in maßgeblicher Hinsicht gleichlautenden Formulararbeitsverträge des Beklagten siehe bereits BAG vom 09.11.2005, 5 AZR 142/05). - LAG Köln, 18.07.2007 - 7 Sa 382/07
Bezugnahmeklausel; Formulararbeitsvertrag; Unklarheitenregelung; Lebensalter; …
Dies ergibt sich aus der Auslegung des Arbeitsvertrages (LAG Köln vom 28.01.2005, 4 (7) Sa 1201/04), jedenfalls aber zwingend aus der Anwendung des § 305 c Abs. 2 BGB auf den Formulararbeitsvertrag der Parteien (zur Anwendung dieser sogenannten Unklarheitenregelung auf die in maßgeblicher Hinsicht gleichlautenden Formulararbeitsverträge des Beklagten siehe bereits BAG vom 09.11.2005, 5 AZR 142/05). - LAG Köln, 18.07.2007 - 7 Sa 380/07
Bezugnahmeklausel; Formulararbeitsvertrag; Unklarheitenregelung; Lebensalter; …
Dies ergibt sich aus der Auslegung des Arbeitsvertrages (LAG Köln vom 28.01.2005, 4 (7) Sa 1201/04), jedenfalls aber zwingend aus der Anwendung des § 305 c Abs. 2 BGB auf den Formulararbeitsvertrag der Parteien (zur Anwendung dieser sogenannten Unklarheitenregelung auf die in maßgeblicher Hinsicht gleichlautenden Formulararbeitsverträge des Beklagten siehe bereits BAG vom 09.11.2005, 5 AZR 142/05). - LAG Köln, 18.07.2007 - 7 Sa 379/07
Bezugnahmeklausel; Formulararbeitsvertrag; Unklarheitenregelung; Lebensalter; …
Dies ergibt sich aus der Auslegung des Arbeitsvertrages (LAG Köln vom 28.01.2005, 4 (7) Sa 1201/04), jedenfalls aber zwingend aus der Anwendung des § 305 c Abs. 2 BGB auf den Formulararbeitsvertrag der Parteien (zur Anwendung dieser sogenannten Unklarheitenregelung auf die in maßgeblicher Hinsicht gleichlautenden Formulararbeitsverträge des Beklagten siehe bereits BAG vom 09.11.2005, 5 AZR 142/05).