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   LAG Köln, 04.11.2002 - 4 (9) Sa 695/02   

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https://dejure.org/2002,7364
LAG Köln, 04.11.2002 - 4 (9) Sa 695/02 (https://dejure.org/2002,7364)
LAG Köln, Entscheidung vom 04.11.2002 - 4 (9) Sa 695/02 (https://dejure.org/2002,7364)
LAG Köln, Entscheidung vom 04. November 2002 - 4 (9) Sa 695/02 (https://dejure.org/2002,7364)
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Volltextveröffentlichungen (8)

  • openjur.de
  • NRWE (Rechtsprechungsdatenbank NRW)

    §§ 2, 6 BetrAVG

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Feste Altersgrenze in Versorgungsrichtlinie; Gesetzliche und betriebliche Rente ; Flexibel vorgezogene Inanspruchnahme; Vorgezogene "Feste Altersgrenze" i.S.d. § 2 I 1 BetrAVG; Verstoß gegen den Gleichbehandlungsgrundsatz; Regelungen unterschiedlichen Rentenzugangsalters ...

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NZA-RR 2003, 380
 
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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (4)

  • BAG, 03.06.1997 - 3 AZR 910/95

    Unterschiedliches Rentenzugangsalter für Männer und Frauen

    Auszug aus LAG Köln, 04.11.2002 - 4 (9) Sa 695/02
    Danach gilt Folgendes (BAG, 3. Juni 1997 - 3 AZR 910/95 - AP Nr. 35 zu § 1 BetrAVG Gleichbehandlung): Regelungen in Versorgungsverträgen, die für Männer und Frauen ein unterschiedliches Rentenzugangsalter (Männer 65 Jahre; Frauen 60 Jahre) vorsehen, verstoßen für eine Übergangszeit nicht gegen Artikel 3 Abs. 3 GG.
  • EuGH, 17.05.1990 - 262/88

    Barber / Guardian Royal Exchange Assurance Group

    Auszug aus LAG Köln, 04.11.2002 - 4 (9) Sa 695/02
    Auf Artikel 119 EG-Vertrag kann sich ein Mann aber nur mit Erfolg berufen, soweit bei der Berechnung der Betriebsrente und der Anwartschaft Zeiten nach dem 17. Mai 1990 (Urteil des EUGH - Rs C-262/88 - Barber) zu berücksichtigen sind.
  • BAG, 23.01.2001 - 3 AZR 164/00

    Die vorgezogene Betriebsrente nach vorzeitigem Ausscheiden mit unverfallbarer

    Auszug aus LAG Köln, 04.11.2002 - 4 (9) Sa 695/02
    Demgegenüber hat das Bundesarbeitsgericht in der Entscheidung vom 23. Januar 2001 (- 3 AZR 164/00 - AP Nr. 35 zu § 2 BetrAVG) ausdrücklich klargestellt, dass mit der Bezugnahme auf die vom Gesetzgeber eingeräumte Möglichkeit, gesetzliche und betriebliche Rente vorgezogen in Anspruch zu nehmen, keine feste Altersgrenze angesprochen wird, weil der Zeitpunkt der vorgezogenen Inanspruchnahme allein vom Willen des Arbeitnehmers abhängt und nicht von vornherein feststeht (so wörtlich BAG a.a.O. unter I 2 der Entscheidungsgründe).
  • BAG, 14.12.1999 - 3 AZR 684/98

    Insolvenzsicherung der Versorgungsanwärter

    Auszug aus LAG Köln, 04.11.2002 - 4 (9) Sa 695/02
    Sie bezeichnet den Zeitpunkt, ab dem ein vorzeitiger Eintritt in den Ruhestand möglich ist (BAG 19. Dezember 1999 - 3 AZR 684/98 - AP Nr. 97 zu § 7 BetrAVG).
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