Rechtsprechung
   OLG Hamm, 23.02.2017 - III-4 (s) Sbd I - 1/17   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2017,8468
OLG Hamm, 23.02.2017 - III-4 (s) Sbd I - 1/17 (https://dejure.org/2017,8468)
OLG Hamm, Entscheidung vom 23.02.2017 - III-4 (s) Sbd I - 1/17 (https://dejure.org/2017,8468)
OLG Hamm, Entscheidung vom 23. Februar 2017 - III-4 (s) Sbd I - 1/17 (https://dejure.org/2017,8468)
Tipp: Um den Kurzlink (hier: https://dejure.org/2017,8468) schnell in die Zwischenablage zu kopieren, können Sie die Tastenkombination Alt + R verwenden - auch ohne diesen Bereich zu öffnen.

Volltextveröffentlichungen (8)

  • Wolters Kluwer

    Bindungswirkung eines Verweisungsbeschlusses wegen möglicher Anordnung einer Maßregel nach § 63 StGB; Keine schematische Einordnung der Erheblichkeit von Anlasstaten allein aufgrund des gesetzlich vorgesehenen Strafrahmens

  • rewis.io
  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    StPO § 270; StGB § 63
    Zuständigkeitsbestimmung; Verweisungsbeschluss; bindende Wirkung; Willkür; Anlasstat; erhebliche rechtswidrige Tat

  • rechtsportal.de

    StPO § 270 ; StGB § 63
    Bindungswirkung eines Verweisungsbeschlusses wegen möglicher Anordnung einer Maßregel nach § 63 StGB

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Hinweis zu den Links:
Zu grauen Einträgen liegen derzeit keine weiteren Informationen vor. Sie können diese Links aber nutzen, um die Einträge beispielsweise in Ihre Merkliste aufzunehmen.

Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NStZ-RR 2017, 274
 
Sortierung



Kontextvorschau





Hinweis: Klicken Sie auf das Sprechblasensymbol, um eine Kontextvorschau im Fließtext zu sehen. Um alle zu sehen, genügt ein Doppelklick.

Wird zitiert von ...Neu Zitiert selbst (13)

  • BGH, 19.02.2009 - 3 StR 439/08

    Willkürfreie Entscheidung über die Übernahme einer Sache (Vorlage zur Übernahme

    Auszug aus OLG Hamm, 23.02.2017 - 4 (s) Sbd I-1/17
    b) Ein formell oder materiell fehlerhafter Verweisungsbeschluss lässt die Bindungswirkung nicht entfallen (BGHSt 29, 216, 219; BGH bei Kusch NStZ 1992, 29; BGH NStZ 2009, 579, 580; OLG Bamberg NStZ-RR 2005, 377).

    Das ist der Fall, wenn die Verweisung mit Grundsätzen rechtsstaatlicher Ordnung, insbesondere dem des gesetzlichen Richters, in offensichtlichem Widerspruch steht, d.h. wenn sie widersprüchlich, unverständlich oder offensichtlich unhaltbar ist (BGH NStZ 2009, 579, 580; OLG Bamberg NStZ-RR 2005, 377).

  • OLG Frankfurt, 30.06.1997 - 3 Ws 472/97

    Bindungswirkung eines Verweisungsbeschlusses wegen einer die gerichtliche

    Auszug aus OLG Hamm, 23.02.2017 - 4 (s) Sbd I-1/17
    Sie sind aber entsprechend auch auf andere Fälle des (negativen) Kompetenzstreits anwendbar (BGH NJW 1999, 2604, 2605; OLG Hamm, Beschl. v. 22.04.2008 - 3 (s) Sbd I 8/08 - juris; OLG Frankfurt NStZ-RR 1997, 311; OLG Karlsruhe NStZ 1990, 100).

    Aufgrund dessen ist das Gericht, an das verwiesen wird, an den Verweisungsbeschluss gebunden (BGHSt 27, 99, 103; OLG Frankfurt NStZ-RR 1997, 311, 312; OLG Hamm a.a.O.).

  • OLG Bamberg, 13.06.2005 - Ws 338/05

    Rechtswirkungen eines willkürlichen Verweisungsbeschlusses

    Auszug aus OLG Hamm, 23.02.2017 - 4 (s) Sbd I-1/17
    b) Ein formell oder materiell fehlerhafter Verweisungsbeschluss lässt die Bindungswirkung nicht entfallen (BGHSt 29, 216, 219; BGH bei Kusch NStZ 1992, 29; BGH NStZ 2009, 579, 580; OLG Bamberg NStZ-RR 2005, 377).

    Das ist der Fall, wenn die Verweisung mit Grundsätzen rechtsstaatlicher Ordnung, insbesondere dem des gesetzlichen Richters, in offensichtlichem Widerspruch steht, d.h. wenn sie widersprüchlich, unverständlich oder offensichtlich unhaltbar ist (BGH NStZ 2009, 579, 580; OLG Bamberg NStZ-RR 2005, 377).

  • BGH, 22.04.1999 - 4 StR 19/99

    Willkürliche Verweisung nach § 270 StPO

    Auszug aus OLG Hamm, 23.02.2017 - 4 (s) Sbd I-1/17
    Sie sind aber entsprechend auch auf andere Fälle des (negativen) Kompetenzstreits anwendbar (BGH NJW 1999, 2604, 2605; OLG Hamm, Beschl. v. 22.04.2008 - 3 (s) Sbd I 8/08 - juris; OLG Frankfurt NStZ-RR 1997, 311; OLG Karlsruhe NStZ 1990, 100).

    Insbesondere kann Willkür vorliegen, wenn ein Gericht die Bedeutung und Tragweite der verfassungsrechtlichen Gewährleistung des gesetzlichen Richters grundlegend verkannt hat (BGH, Beschl. v. 06.10.2016 - 2 StR 330/16 - juris) oder wenn das Gericht die Sache ohne Vernehmung der Angeklagten und Beweisaufnahme - also bei gegenüber dem Eröffnungszeitpunkt unverändertem Tatsachenstand - verweist und es sich nicht um einen Fall der sog. "korrigierenden Verweisung" (nach versehentlicher Eröffnung des Hauptverfahrens) handelt (BGH NJW 1999, 2604).

  • OLG Karlsruhe, 24.08.1989 - 2 AR 21/89

    Verweisung; Anderes Gericht; Vorlage; Zuständigkeit

    Auszug aus OLG Hamm, 23.02.2017 - 4 (s) Sbd I-1/17
    Sie sind aber entsprechend auch auf andere Fälle des (negativen) Kompetenzstreits anwendbar (BGH NJW 1999, 2604, 2605; OLG Hamm, Beschl. v. 22.04.2008 - 3 (s) Sbd I 8/08 - juris; OLG Frankfurt NStZ-RR 1997, 311; OLG Karlsruhe NStZ 1990, 100).

    Weitere Fälle der Willkür können sein, dass bei einer Verweisung wegen der (höheren) Straferwartung eine solche, die die Zuständigkeit des höheren Gerichts begründen würde, offensichtlich ausgeschlossen ist, weil z.B. wegen Strafrahmenverschiebungen zu Gunsten des Angeklagten eine solche Strafe ausscheidet (OLG Bamberg NStZ 2005, 377), Umstände, die einen höheren Strafrahmen oder eine mögliche Unterbringung nach § 63 StGB begründen würden, nur vermutet werden (OLG Düsseldorf NStZ 1986, 426; OLG Frankfurt NStZ-RR 1996, 42, 43) oder aber die Verweisung nur darauf beruht, dass der Angeklagte ein erwartetes Geständnis nicht abgibt, ohne dass aufgrund des nunmehr möglicherweise entfallenden Strafmilderungsgrundes eine Straferwartung für ein höheres Gericht begründet würde (OLG Karlsruhe NStZ 1990, 100).

  • OLG Hamm, 22.04.2008 - 3 (s) Sbd I. 8/08

    Bindung an Verweisungsbeschluss

    Auszug aus OLG Hamm, 23.02.2017 - 4 (s) Sbd I-1/17
    Sie sind aber entsprechend auch auf andere Fälle des (negativen) Kompetenzstreits anwendbar (BGH NJW 1999, 2604, 2605; OLG Hamm, Beschl. v. 22.04.2008 - 3 (s) Sbd I 8/08 - juris; OLG Frankfurt NStZ-RR 1997, 311; OLG Karlsruhe NStZ 1990, 100).
  • OLG Frankfurt, 07.02.1995 - 3 Ws 97/95
    Auszug aus OLG Hamm, 23.02.2017 - 4 (s) Sbd I-1/17
    Weitere Fälle der Willkür können sein, dass bei einer Verweisung wegen der (höheren) Straferwartung eine solche, die die Zuständigkeit des höheren Gerichts begründen würde, offensichtlich ausgeschlossen ist, weil z.B. wegen Strafrahmenverschiebungen zu Gunsten des Angeklagten eine solche Strafe ausscheidet (OLG Bamberg NStZ 2005, 377), Umstände, die einen höheren Strafrahmen oder eine mögliche Unterbringung nach § 63 StGB begründen würden, nur vermutet werden (OLG Düsseldorf NStZ 1986, 426; OLG Frankfurt NStZ-RR 1996, 42, 43) oder aber die Verweisung nur darauf beruht, dass der Angeklagte ein erwartetes Geständnis nicht abgibt, ohne dass aufgrund des nunmehr möglicherweise entfallenden Strafmilderungsgrundes eine Straferwartung für ein höheres Gericht begründet würde (OLG Karlsruhe NStZ 1990, 100).
  • BGH, 10.03.2005 - 3 StR 233/04

    Urteil im "Landser"-Verfahren rechtskräftig

    Auszug aus OLG Hamm, 23.02.2017 - 4 (s) Sbd I-1/17
    Weitere Fälle der Willkür können sein, dass bei einer Verweisung wegen der (höheren) Straferwartung eine solche, die die Zuständigkeit des höheren Gerichts begründen würde, offensichtlich ausgeschlossen ist, weil z.B. wegen Strafrahmenverschiebungen zu Gunsten des Angeklagten eine solche Strafe ausscheidet (OLG Bamberg NStZ 2005, 377), Umstände, die einen höheren Strafrahmen oder eine mögliche Unterbringung nach § 63 StGB begründen würden, nur vermutet werden (OLG Düsseldorf NStZ 1986, 426; OLG Frankfurt NStZ-RR 1996, 42, 43) oder aber die Verweisung nur darauf beruht, dass der Angeklagte ein erwartetes Geständnis nicht abgibt, ohne dass aufgrund des nunmehr möglicherweise entfallenden Strafmilderungsgrundes eine Straferwartung für ein höheres Gericht begründet würde (OLG Karlsruhe NStZ 1990, 100).
  • OLG Düsseldorf, 12.05.1986 - 1 Ws 401/85

    Beweisaufnahme; Strafkompetenz; Verweisung; Vermutung; Bindungswirkung

    Auszug aus OLG Hamm, 23.02.2017 - 4 (s) Sbd I-1/17
    Weitere Fälle der Willkür können sein, dass bei einer Verweisung wegen der (höheren) Straferwartung eine solche, die die Zuständigkeit des höheren Gerichts begründen würde, offensichtlich ausgeschlossen ist, weil z.B. wegen Strafrahmenverschiebungen zu Gunsten des Angeklagten eine solche Strafe ausscheidet (OLG Bamberg NStZ 2005, 377), Umstände, die einen höheren Strafrahmen oder eine mögliche Unterbringung nach § 63 StGB begründen würden, nur vermutet werden (OLG Düsseldorf NStZ 1986, 426; OLG Frankfurt NStZ-RR 1996, 42, 43) oder aber die Verweisung nur darauf beruht, dass der Angeklagte ein erwartetes Geständnis nicht abgibt, ohne dass aufgrund des nunmehr möglicherweise entfallenden Strafmilderungsgrundes eine Straferwartung für ein höheres Gericht begründet würde (OLG Karlsruhe NStZ 1990, 100).
  • BGH, 12.01.1977 - 2 StR 662/76

    Strafbarkeit wegen vorsätzlichen Vollrausches - Anforderungen an die

    Auszug aus OLG Hamm, 23.02.2017 - 4 (s) Sbd I-1/17
    Aufgrund dessen ist das Gericht, an das verwiesen wird, an den Verweisungsbeschluss gebunden (BGHSt 27, 99, 103; OLG Frankfurt NStZ-RR 1997, 311, 312; OLG Hamm a.a.O.).
  • BGH, 21.12.2016 - 1 StR 594/16

    Anordnung der Unterbringung in einem psychiatrischen Krankenhaus

  • BGH, 06.10.2016 - 2 StR 330/16

    Nachträgliche Verweisung der Sache an ein höheres Gericht (Zulässigkeit:

  • BGH, 13.02.1980 - 3 StR 5/80

    Bindungswirkung eines fehlerhaften Verweisungsbeschlusses - Zuständigkeit der

  • OLG Hamm, 16.03.2021 - 4 (s) Sbd I-3/21

    Verweisungsbeschluss, Bindungswirkung

    a) Das Landgericht Essen ist aufgrund des Verweisungsbeschlusses des Amtsgerichts Bottrop nach § 270 StPO zuständig, da die Sache aufgrund des Beschlusses unmittelbar bei ihm rechtshängig geworden ist und es daher an diesen gebunden ist (zu vgl. Senatsbeschluss vom 23.02.2017 - 4 (s) Sbd I - 1/17 m.w.N.).

    Die Willkür kann insbesondere darin begründet liegen, dass das verweisende Gericht die Bedeutung und Tragweite der verfassungsrechtlichen Gewährleistung des gesetzlichen Richters grundlegend verkannt hat oder wenn das Gericht die Sache ohne Vernehmung des Angeklagten und Beweisaufnahme - also bei gegenüber dem Eröffnungszeitpunkt unverändertem Tatsachen stand - verweist und es sich nicht um einen Fall der sog. "korrigierenden Verweisung" handelt (zu vgl. Senatsbeschluss vom 23.02.2017 - 4 (s) Sbd I - 1/17 m.w.N.).

Haben Sie eine Ergänzung? Oder haben Sie einen Fehler gefunden? Schreiben Sie uns.
Sie können auswählen (Maus oder Pfeiltasten):
(Liste aufgrund Ihrer bisherigen Eingabe)
Komplette Übersicht