Rechtsprechung
LG Oldenburg, 28.05.1998 - 4 O 981/97 |
Zitiervorschläge
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Volltextveröffentlichungen (3)
- Entscheidungsdatenbank Niedersachsen
Anspruch eines Grundstückseigentümers, dass auf dem Nachbargrundstück nur eine bestimmte Anzahl von Brieftauben gehalten wird
- Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)
Anspruch eines Grundstückseigentümers, dass auf dem Nachbargrundstück nur eine bestimmte Anzahl von Brieftauben gehalten wird
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Kurzfassungen/Presse
- koelner-hug.de (Kurzinformation/Leitsatz)
Anspruch auf Unterlassen übermäßiger Taubenhaltung
Verfahrensgang
- LG Oldenburg, 28.05.1998 - 4 O 981/97
- OLG Oldenburg, 10.06.1999 - 8 U 127/98
Wird zitiert von ... (0) Neu Zitiert selbst (1)
- OLG Celle, 09.12.1988 - 4 U 130/87
Haltung von Tauben; Einschränkung der Freiflugzeiten von Tauben; Anwendbarkeit …
Auszug aus LG Oldenburg, 28.05.1998 - 4 O 981/97
Nach herrschender Auffassung in Literatur und Rechtssprechung ist inzwischen herrschende Meinung, der sich die Kammer anschließt, daß nicht § 1004 BGB , sondern § 906 BGB auf die vom Grundstück des Taubenhalters ausgehenden Geräusche entsprechend anzuwenden ist, wenn Tauben auf Nachbargrundstücke fliegen, oder es überfliegen und es dabei durch Kot und Staub verunreinigen (vgl. Stollenwerk ZMR 1993, 445 sowie OLG Celle NJW-RR 1989, 783 ff. m. w. N.).