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   BVerwG, 16.03.2006 - 4 A 1075.04 (1)   

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BVerwG, 16.03.2006 - 4 A 1075.04 (1) (https://dejure.org/2006,60)
BVerwG, Entscheidung vom 16.03.2006 - 4 A 1075.04 (1) (https://dejure.org/2006,60)
BVerwG, Entscheidung vom 16. März 2006 - 4 A 1075.04 (1) (https://dejure.org/2006,60)
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Volltextveröffentlichungen (8)

  • lexetius.com

    GG Art. 2 Abs. 2, 14 Abs. 1 und 3,... 28 Abs. 2; LuftVG §§ 6, 8, 9, 10, 28 Abs. 2, 29b Abs. 1 Satz 2; FluglärmG § 3 Anlage; VwVfGBbg §§ 46, 74, 75, 76, 78; ROG §§ 1, 3, 4, 7, 15; BbgLPlG § 3; LEPro 2003 § 19 Abs. 11; BewG § 82; BImSchG §§ 2, 48a, 50; WHG §§ 6 Abs. 1, 14 Abs. 1, 28, 31 Abs. 2; BBodSchG §§ 3 Abs. 1 Nr. 8, 13; FFH-RL Art. 2 Abs. 3, 6, 7, 12, 13, 16; Vogelschutz-RL Art. 2, 5, 6, 7, 9, 13; BNatSchG §§ 19, 42, 43, 62; BbgNatSchG §§ 10 ff., 79; 22. BImSchV §§ 3, 4, 5; Landesentwicklungsplan Flughafenstandortentwicklung (LEP FS)
    Ziel der Raumordnung; gebietsscharfe Standortvorgaben für eine Flughafenerweiterung; raumordnerische Alternativenprüfung; Bindungswirkung der Standortfestlegung; luftrechtliche Planfeststellung; enteignungsrechtliche Vorwirkungen; Umfang der Rügebefugnis ...

  • Bundesverwaltungsgericht

    GG Art. 2 Abs. 2, 14 Abs. 1 und 3, 28 Abs. 2
    Ausschluss der aufschiebenden Wirkung; Klage; Planfeststellungsbeschluss; vorläufiger Rechtsschutz, Interessenabwägung; wasserrechtliche Erlaubnis

  • Wolters Kluwer

    Anfechtung eines Planfeststellungsbeschlusses betreffend den Ausbau des Verkehrsflughafens Berlin-Schönefeld; Absehen von einer förmlichen Erörterung bei der Änderung (Erweiterung) eines Flughafens; Fehlen von Angaben zu Standortalternativen im Planfeststellungsantrag; ...

  • Judicialis

    GG Art. 2 Abs. 2; ; GG Art. 14 Abs... . 1; ; GG Art. 14 Abs. 3; ; GG Art. 28 Abs. 2; ; LuftVG § 6; ; LuftVG § 8; ; LuftVG § 9; ; LuftVG § 10; ; LuftVG § 28 Abs. 2; ; LuftVG § 29b Abs. 1 Satz 2; ; FluglärmG § 3 Anlage; ; VwVfGBbg § 46; ; VwVfGBbg § 74; ; VwVfGBbg § 75; ; VwVfGBbg § 76; ; VwVfGBbg § 78; ; ROG § 1; ; ROG § 3; ; ROG § 4; ; ROG § 7; ; ROG § 15; ; BbgLPlG § 3; ; LEPro 2003 § 19 Abs. 11; ; BewG § 82; ; BImSchG § 2; ; BImSchG § 48a; ; BImSchG § 50; ; WHG § 6 Abs. 1; ; WHG § 14 Abs. 1; ; WHG § 28; ; WHG § 31 Abs. 2; ; BBodSchG § 3 Abs. 1 Nr. 8; ; BBodSchG § 13; ; FFH-RL Art. 2 Abs. 3; ; FFH-RL Art. 6; ; FFH-RL Art. 7; ; FFH-RL Art. 12; ; FFH-RL Art. 13; ; FFH-RL Art. 16; ; Vogelschutz-RL Art. 2; ; Vogelschutz-RL Art. 5; ; Vogelschutz-RL Art. 6; ; Vogelschutz-RL Art. 7; ; Vogelschutz-RL Art. 9; ; Vogelschutz-RL Art. 13; ; BNatSchG § 19; ; BNatSchG § 42; ; BNatSchG § 43; ; BNatSchG § 62; ; BbgNatSchG §§ 10 ff.; ; BbgNatSchG § 79; ; 22. BImSchV § 3; ; 22. BImSchV § 4; ; 22. BImSchV § 5; ; Landesentwicklungsplan Flughafenstandortentwicklung (LEP FS)

  • fluglaerm-schutzgemeinschaft.de PDF
  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Standortplanung für internationalen Verkehrsflughafen - Bindung der Planfeststellungsbehörde an raumordnerische Vorgaben - behördliche Standortentscheidung aufgrund eigener Abwägung - Lärmschutzkonzept bei Nachtflugverkehr - Wasser- Boden- und Naturschutzfragen

  • datenbank.nwb.de
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (2)

  • Bundesverwaltungsgericht (Pressemitteilung)

    Grünes Licht für Flughafen Berlin-Schönefeld - aber Einschränkung des Nachtflugbetriebs

  • Bundesverwaltungsgericht (Pressemitteilung - vor Ergehen der Entscheidung)

    Keine Terminsverlegung im Schönefeldverfahren

Besprechungen u.ä. (4)

  • nomos.de PDF, S. 29 (Entscheidungsbesprechung)

    Zum aktuellen Schönefeld-Urteil

  • t-online.de PDF (Aufsatz mit Bezug zur Entscheidung)

    Europäischer Gebiets- und Artenschutz in ruhigeren Gefilden (RA Prof. Dr. Bernhard Stüer; DVBl. 2009, 1)

  • t-online.de PDF (Aufsatz mit Bezug zur Entscheidung)

    Luftverkehrsrecht - Die Flughäfen Schönefeld, Leipzig/Halle, Frankfurt und Kassel-Calden (RA Prof. Dr. Bernhard Stüer; DVBl. 2007, 610)

  • t-online.de PDF (Aufsatz mit Bezug zur Entscheidung)

    Europäischer Gebiets- und Artenschutz in ruhigeren Gefilden (RA Prof. Dr. Bernhard Stüer; DVBl. 2009, 1)

Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • BVerwGE 125, 116
  • NVwZ 2006, 927 (Ls.)
  • DVBl 2006, 1373
  • ZfBR 2006, 800 (Ls.)
 
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Wird zitiert von ... (718)Neu Zitiert selbst (151)

  • BVerwG, 29.01.1991 - 4 C 51.89

    Grundrechtskonkretisierende Normen

    Auszug aus BVerwG, 16.03.2006 - 4 A 1075.04
    Die Planfeststellungsbehörde hat auf den Antrag des Vorhabenträgers abwägend darüber zu befinden, ob sie selbst die durch das beabsichtigte Vorhaben ausgelösten Lärmkonflikte im Rahmen ihrer Gestaltungsmöglichkeiten durch Betriebsregelungen in Form allgemein gültiger Auflagen (§ 36 Abs. 2 Nr. 4 VwVfGBbg) angemessen bewältigen kann (vgl. BVerwG, Urteil vom 29. Januar 1991 - BVerwG 4 C 51.89 - BVerwGE 87, 332, 342 ff.).

    Dass sie gleichwohl zulässig sind und den Gegenstand von Auflagen bilden können, ist nicht aus § 9 Abs. 2 LuftVG abzuleiten, sondern eine Folge der nach § 8 Abs. 1 LuftVG gebotenen Problembewältigung, die ausweislich des § 8 Abs. 4 Satz 1 LuftVG auch betriebliche Regelungen einschließen kann (vgl. BVerwG, Urteil vom 29. Januar 1991 - BVerwG 4 C 51.89 - BVerwGE 87, 332, 343 ff.).

    2.1.3.1 In § 9 Abs. 2 LuftVG schreibt der Gesetzgeber lediglich eine äußerste, mit einer gerechten Abwägung nicht mehr überwindbare Grenze fest (vgl. BVerwG, Urteile vom 7. Juli 1978 - BVerwG 4 C 79.76 u.a. - BVerwGE 56, 110, 123 f., vom 29. Januar 1991 - BVerwG 4 C 51.89 - BVerwGE 87, 332, 342 und vom 27. Oktober 1998 - BVerwG 11 A 1.97 - BVerwGE 107, 313, 323).

    Von der planerischen Gestaltungsfreiheit unterhalb dieser Zumutbarkeitsschwelle mit umfasst sind insbesondere Erwägungen über ein Nachtflugverbot oder sonstige nächtliche Betriebsbeschränkungen (vgl. BVerwG, Urteil vom 29. Januar 1991 - BVerwG 4 C 51.89 - BVerwGE 87, 332, 366).

    2.1.3.2 Die Planfeststellungsbehörde verweist zur Rechtfertigung ihrer gegenteiligen Entscheidung auf die Aussage des Senats im Urteil vom 29. Januar 1991 - BVerwG 4 C 51.89 - (BVerwGE 87, 332, 334, 368), wonach die Anwohner eines internationalen Großflughafens keinen Rechtsanspruch darauf haben, dass für die Zeit von 22:00 bis 6:00 Uhr ein absolutes Nachtflugverbot festgelegt wird (PFB S. 641).

    Die fachplanerischen Abwägungsvorschriften entfalten insoweit zu ihren Gunsten drittschützende Wirkung (vgl. BVerwG, Urteile vom 7. Juli 1978 - BVerwG 4 C 79.76 u.a. - BVerwGE 56, 110, 123, vom 29. Januar 1991 - BVerwG 4 C 51.89 - BVerwGE 87, 332, 342 und vom 27. Oktober 1998 - BVerwG 11 A 1.97 - BVerwGE 107, 313, 322).

    Je gewichtiger die Lärmschutzinteressen sind, die nach den konkreten örtlichen Verhältnissen auf dem Spiel stehen, desto dringlicher muss der Verkehrsbedarf sein, der als Rechtfertigung für weithin uneingeschränkte Nachtflugmöglichkeiten dient (vgl. BVerwG, Urteile vom 29. Januar 1991 - BVerwG 4 C 51.89 - BVerwGE 87, 332, 368 und vom 20. April 2005 - BVerwG 4 C 18.03 - BVerwGE 123, 261, 268).

    Jedenfalls ist sie bisher in der Rechtsprechung nicht grundsätzlich in Frage gestellt worden (vgl. BVerwG, Urteile vom 29. Januar 1991 - BVerwG 4 C 51.98 - BVerwGE 87, 332, 372, vom 27. Oktober 1998 - BVerwG 11 A 1.97 - BVerwGE 107, 313, 329 f. und vom 20. April 2005 - BVerwG 4 C 18.03 - BVerwGE 123, 261, 280).

    Fehlende wissenschaftliche Erkenntnisse müssen im Rahmen von Erheblichkeitserwägungen nicht durch einen Bonus zugunsten der Lärmbetroffenen ausgeglichen werden (vgl. BVerwG, Urteil vom 29. Januar 1991 - BVerwG 4 C 51.89 - BVerwGE 87, 332, 374 f.).

    Sie schließt die Berücksichtigung besonderer Umstände in der Person des jeweiligen Eigentümers oder Nutzers aus (vgl. BVerwG, Urteil vom 29. Januar 1991 - BVerwG 4 C 51.89 - BVerwGE 87, 332, 386).

    Die Vorgehensweise der Planfeststellungsbehörde entspricht weithin gängiger Praxis, die das Bundesverwaltungsgericht bisher nicht beanstandet hat (vgl. BVerwG, Urteile vom 29. Januar 1991 - BVerwG 4 C 51.89 - BVerwGE 87, 332, 376, vom 23. April 1997 - BVerwG 11 A 17.96 - Buchholz 316 § 75 VwVfG Nr. 13 und vom 20. April 2005 - BVerwG 4 C 18.03 - BVerwGE 123, 261, 285).

    Sie macht die 15 dB(A)-Vergünstigung nicht davon abhängig, ob die Umgebung des Flughafens als ein nicht durch Störfaktoren nachteilig vorbelastetes Gebiet zu qualifizieren ist (vgl. zu diesem Merkmal BVerwG, Urteile vom 21. Mai 1976 - BVerwG 4 C 80.74 - BVerwGE 51, 15, 33, vom 29. Januar 1991 - BVerwG 4 C 51.89 - BVerwGE 87, 332, 373 und vom 18. April 1996 - BVerwG 11 A 86.95 - BVerwGE 101, 73, 86).

    Wegen des Fehlens der Lärm dämmenden Wirkung von Umfassungswänden besteht für den Außenwohnbereich generell eine höhere Lärmerwartung (vgl. BVerwG, Urteil vom 29. Januar 1991 - BVerwG 4 C 51.89 - BVerwGE 87, 332, 386).

    Das Gleiche gilt, wenn der Lärm von so hoher Einwirkungsintensität ist, dass er den Grad einer Gesundheitsgefährdung erreicht (vgl. BVerwG, Urteile vom 29. Januar 1991 - BVerwG 4 C 51.98 - BVerwGE 87, 332, 383, vom 21. März 1996 - BVerwG 4 C 9.95 - BVerwGE 101, 1, 12, vom 6. Juni 2002 - BVerwG 4 A 44.00 - Buchholz 316 § 74 VwVfG Nr. 59 und vom 23. Februar 2005 - BVerwG 4 A 5.04 - BVerwGE 123, 23, 25).

    Im Urteil vom 29. Januar 1991 - BVerwG 4 C 51.98 - (BVerwGE 87, 332, 382) wird die Feststellung, dass "der im bewohnten Flughafenumfeld auftretende Dauerschallpegel im Freien bei maximal 75 dB(A) liegen kann", nicht beanstandet.

    Der Senat hat es ausdrücklich gebilligt, die Entschädigung, die nach § 74 Abs. 2 Satz 3 VwVfGBbg zu leisten ist, unabhängig von der konkreten Entwicklung auf dem Grundstücksmarkt in der Flughafenumgebung abstrakt zu bemessen und die Höhe in Anknüpfung an die Abschläge zu bestimmen, mit denen bei der steuerlichen Ermittlung des Einheitswerts Fluglärmbeeinträchtigungen Rechnung getragen wird (BVerwG, Urteil vom 29. Januar 1991 - BVerwG 4 C 51.89 - BVerwGE 87, 332, 390 f.).

    Nicht jede Wertminderung eines Grundstücks, die durch die Zulassung eines mit Immissionen verbundenen Planvorhabens ausgelöst wird, begründet i.S.d. Art. 14 Abs. 1 Satz 1 GG eine Pflicht zu einem finanziellen Ausgleich (vgl. BVerwG, Urteile vom 29. Januar 1991 - BVerwG 4 C 51.89 - BVerwGE 87, 332, 384 f. und vom 24. Mai 1996 - BVerwG 4 A 39.95 - Buchholz 316 § 74 VwVfG Nr. 39).

    Der Senat hat bereits im Urteil vom 29. Januar 1991 - BVerwG 4 C 51.89 - (BVerwGE 87, 332, 389) darauf hingewiesen, dass sich der finanzielle Ausgleich, der auf der Grundlage dieser Vorschrift zu leisten ist, von seiner Zielsetzung her wesentlich von der Entschädigung im Enteignungsverfahren unterscheidet.

  • BVerwG, 20.04.2005 - 4 C 18.03

    Nachtflugregelung; fachplanerisches Abwägungsgebot; Bedarfsprognose;

    Auszug aus BVerwG, 16.03.2006 - 4 A 1075.04
    Denn der Flughafen München, der den Gegenstand des mit Urteil vom 29. Januar 1991 abgeschlossenen Revisionsverfahrens bildete, unterliegt in der Zeit von 0:00 bis 5:00 Uhr strikten Betriebseinschränkungen (vgl. auch das Senatsurteil vom 20. April 2005 - BVerwG 4 C 18.03 - BVerwGE 123, 261).

    Das Gewicht individueller Lärmschutzbelange steht in einer unauflöslichen Wechselbeziehung zu dem Gewicht der für das Planvorhaben angeführten Gründe (vgl. BVerwG, Urteile vom 14. Februar 1975 - BVerwG 4 C 21.74 - BVerwGE 48, 56, 66 f. und vom 20. April 2005 - BVerwG 4 C 18.03 - BVerwGE 123, 261, 267 f.).

    Je gewichtiger die Lärmschutzinteressen sind, die nach den konkreten örtlichen Verhältnissen auf dem Spiel stehen, desto dringlicher muss der Verkehrsbedarf sein, der als Rechtfertigung für weithin uneingeschränkte Nachtflugmöglichkeiten dient (vgl. BVerwG, Urteile vom 29. Januar 1991 - BVerwG 4 C 51.89 - BVerwGE 87, 332, 368 und vom 20. April 2005 - BVerwG 4 C 18.03 - BVerwGE 123, 261, 268).

    Der Planfeststellungsbeschluss trifft auch keine Vorsorge für eine Bedarfslage, die zwar noch nicht eingetreten ist, aber bei vorausschauender Betrachtung in absehbarer Zeit mit hinreichender Sicherheit erwartet werden kann (vgl. hierzu BVerwG, Urteil vom 20. April 2005 - BVerwG 4 C 18.03 - BVerwGE 123, 261).

    Es ist zwar ein berechtigtes Anliegen, einem Flughafenbetreiber, der als Anbieter von Flughafenleistungen in einem bundes- und europaweiten, teilweise auch globalen Wettbewerb steht, in dem es nicht zuletzt um die Sicherung und die Förderung von Wirtschaftsstandorten geht, Entwicklungsperspektiven offen zu halten (vgl. BVerwG, Urteil vom 20. April 2005 - BVerwG 4 C 18.03 - BVerwGE 123, 261, 280).

    Jedenfalls ist sie bisher in der Rechtsprechung nicht grundsätzlich in Frage gestellt worden (vgl. BVerwG, Urteile vom 29. Januar 1991 - BVerwG 4 C 51.98 - BVerwGE 87, 332, 372, vom 27. Oktober 1998 - BVerwG 11 A 1.97 - BVerwGE 107, 313, 329 f. und vom 20. April 2005 - BVerwG 4 C 18.03 - BVerwGE 123, 261, 280).

    Ein neuer Stand der Wissenschaft ist aber nicht erreicht, solange bisher anerkannte wissenschaftliche Aussagen kritisch hinterfragt und kontrovers diskutiert werden, ohne dass sich in der Forschung bereits ein neuer Grundkonsens abzeichnet (vgl. BVerwG, Beschluss vom 21. Januar 2004 - BVerwG 4 B 82.03 - NVwZ 2004, 618, 619; Urteil vom 20. April 2005 - BVerwG 4 C 18.03 - BVerwGE 123, 261, 284 f.).

    Die Vorgehensweise der Planfeststellungsbehörde entspricht weithin gängiger Praxis, die das Bundesverwaltungsgericht bisher nicht beanstandet hat (vgl. BVerwG, Urteile vom 29. Januar 1991 - BVerwG 4 C 51.89 - BVerwGE 87, 332, 376, vom 23. April 1997 - BVerwG 11 A 17.96 - Buchholz 316 § 75 VwVfG Nr. 13 und vom 20. April 2005 - BVerwG 4 C 18.03 - BVerwGE 123, 261, 285).

  • BVerwG, 27.10.1998 - 11 A 1.97

    Lärmschutzkonzept für Flughafenausbau Erfurt in einzelnen Punkten beanstandet

    Auszug aus BVerwG, 16.03.2006 - 4 A 1075.04
    2.1.3.1 In § 9 Abs. 2 LuftVG schreibt der Gesetzgeber lediglich eine äußerste, mit einer gerechten Abwägung nicht mehr überwindbare Grenze fest (vgl. BVerwG, Urteile vom 7. Juli 1978 - BVerwG 4 C 79.76 u.a. - BVerwGE 56, 110, 123 f., vom 29. Januar 1991 - BVerwG 4 C 51.89 - BVerwGE 87, 332, 342 und vom 27. Oktober 1998 - BVerwG 11 A 1.97 - BVerwGE 107, 313, 323).

    Die fachplanerischen Abwägungsvorschriften entfalten insoweit zu ihren Gunsten drittschützende Wirkung (vgl. BVerwG, Urteile vom 7. Juli 1978 - BVerwG 4 C 79.76 u.a. - BVerwGE 56, 110, 123, vom 29. Januar 1991 - BVerwG 4 C 51.89 - BVerwGE 87, 332, 342 und vom 27. Oktober 1998 - BVerwG 11 A 1.97 - BVerwGE 107, 313, 322).

    Jedenfalls ist sie bisher in der Rechtsprechung nicht grundsätzlich in Frage gestellt worden (vgl. BVerwG, Urteile vom 29. Januar 1991 - BVerwG 4 C 51.98 - BVerwGE 87, 332, 372, vom 27. Oktober 1998 - BVerwG 11 A 1.97 - BVerwGE 107, 313, 329 f. und vom 20. April 2005 - BVerwG 4 C 18.03 - BVerwGE 123, 261, 280).

    Die durch Lärmbeeinträchtigungen verursachten Einbußen lassen sich freilich nicht ausschließlich an der Größe der Fläche festmachen, die zum Wohnen im Freien bestimmt und geeignet ist (vgl. BVerwG, Urteile vom 16. September 1993 - BVerwG 4 C 9.91 - Buchholz 407.4 § 17 FStrG Nr. 94 S. 111 und vom 27. Oktober 1998 - BVerwG 11 A 1.97 - BVerwGE 107, 313, 334).

    Der 11. Senat hat sich dieser Rechtsprechung angeschlossen (BVerwG, Urteil vom 27. Oktober 1998 - BVerwG 11 A 1.97 - BVerwGE 107, 313, 335).

  • VGH Bayern, 19.02.2014 - 8 A 11.40040

    3. Start- und Landebahn des Flughafens München

    Das ist nicht erst bei Unausweichlichkeit des Vorhabens der Fall, sondern wenn es vernünftigerweise geboten ist (BVerwG, U.v. 16.3.2006 - 4 A 1075/04 - BVerwGE 125, 116 Rn. 182 m.w.N.; vgl. auch HessVGH, U.v. 21.8.2009 - 11 C 227/08.T - juris Rn. 312, bestätigt durch BVerwG, U.v. 4.4.2012 - 4 C 8/09 - NVwZ 2012, 1314).

    Ein Verkehrsflughafen, hier der Verkehrsflughafen München, dient dem allgemeinen Verkehr (vgl. § 38 Abs. 2 Nr. 1 der Luftverkehrs-Zulassungs-Ordnung - LuftVZO - in der Fassung der Bekanntmachung vom 10.7.2008, BGBl I S. 1229) und stellt eine vom Zweck des Luftverkehrsgesetzes umfasste Infrastruktureinrichtung des Luftverkehrs dar, die öffentliche Zwecke erfüllt (vgl. BVerwG, U.v. 16.3.2006 - 4 A 1075/04 - BVerwGE 125, 116 Rn. 188).

    Das folgt aus der Verfassungsnorm des Art. 14 Abs. 3 Satz 1 GG, der bestimmt, dass eine Enteignung nur zum Wohle der Allgemeinheit zulässig ist (vgl. BVerwG, U.v. 16.3.2006 - 4 A 1075/04 - BVerwGE 125, 116 Rn. 183).

    2.5 Die Planrechtfertigung für das streitgegenständliche Vorhaben entfällt vorliegend schließlich auch nicht deshalb, weil dem Ausbauvorhaben bei vorausschauender Beurteilung durch die Planfeststellungsbehörde unüberwindbare finanzielle Schranken entgegenstünden (vgl. zu diesem Prüfungsgesichtspunkt im Rahmen der Planrechtfertigung BVerwG, U.v. 16.3.2006 - 4 A 1075/04 - BVerwGE 125, 116 Rn. 200 m.w.N.).

    Eine derartige - als zurückhaltend zu betrachtende - Reserve in der Größenordnung von zehn Prozent im Verhältnis zum typischen Spitzentag unterliegt keinen rechtlichen Bedenken (vgl. BVerwG, U.v. 16.3.2006 - 4 A 1075/04 - BVerwGE 125, 116 Rn. 225, wonach ein Sicherheitszuschlag von 20 Prozent unbedenklich ist).

    Namentlich besteht vor diesem Hintergrund - entgegen klägerischer Annahme - auch kein genereller Vorrang von aktiven vor passiven Lärmschutzmaßnahmen (vgl. BVerwG, U.v. 4.4.2012 - 4 C 8.09 - NVwZ 2012, 1314 Rn. 447 m.w.N.; B.v. 20.1.2009 - 4 B 45/08 - juris Rn. 7 m.w.N.; U.v. 16.3.2006 - 4 A 1075/04 - BVerwGE 125, 116/195; U.v. 29.1.1991 - 4 C 51/89 - BVerwGE 87, 332/343ff.; Deutsch in Kölner Kompendium des Luftrechts, 2009, Teil I B Rn. 281).

    Vor diesem Hintergrund hat es das Bundesverwaltungsgericht (bereits vor Inkrafttreten des novellierten Fluglärmschutzgesetzes) hinsichtlich eines Verkehrsflughafens für sachgerecht erachtet, mit den Fluglärmberechnungen an der Luftverkehrsprognose anzuknüpfen (vgl. BVerwG, U.v. 16.3.2006 - 4 A 1075/04 - BVerwGE 125, 116 Rn. 354 m.w.N.).

    Damit ist auch unter Berücksichtigung neuerer Erkenntnisse der Lärmwirkungsforschung hinreichend sichergestellt, dass es in den zum Wohnen bestimmten Räumen nicht zu einer unzumutbaren Kommunikationsbeeinträchtigung kommt (vgl. BVerwG, U.v. 16.3.2006 - 4 A 1075/04 - BVerwGE 125, 116/227ff. Rn. 337ff. m.w.N; BayVGH, U.v. 23.8.2012 - 8 B 11.1608 - juris Rn. 108).

    Hierfür - wie dies der Beklagte vorliegend getan hat - einen äquivalenten Dauerschallpegel von tagsüber über 70 dB(A) und nachts über 60 dB(A) anzunehmen, wird der höchstrichterlichen Rechtsprechung gerecht (vgl. BVerwG, U.v. 16.3.2006 - 4 A 1075/04 - BVerwGE 125, 116 Rn. 390f. m.w.N.; vgl. auch unten Ziff. 10.1).

    Die hierdurch erzielbare Wirkung ist nach den Feststellungen des Bundesverwaltungsgerichts je nach der Qualität der Fenster mit 20 dB(A) oder mehr zu veranschlagen (BVerwG, U.v. 16.3.2006 - 4 A 1075/04 - BVerwGE 125, 116/230f.).

    7.1 Bei der Luft-Schadstoffprognose ist - nicht anders als bei der Lärmprognose (vgl. hierzu oben Ziff. 6.1) - maßgeblich auf die Verkehrsmenge abzustellen, die realistischerweise zu erwarten ist (vgl. BVerwG, U.v. 16.3.2006 - 4 A 1075/04 - BVerwGE 125, 116 Rn. 428).

    Dazu gehört die 39. Verordnung zur Durchführung des Bundes-Immissionsschutzgesetzes (vgl. - jeweils zur Vorgängervorschrift der 22. BImSchV - BVerwG, U.v. 16.3.2006 - 4 A 1075/04 - BVerwGE 125, 116 Rn. 425; HessVGH, U.v. 21.8.2009 - 11 C 227/08.T - juris Rn. 1001).

    Nach dieser Vorschrift ist ein Luftreinhalteplan aufzustellen, der die erforderlichen Maßnahmen zur dauerhaften Verminderung der Luftverunreinigungen festlegt (vgl. BVerwG, U.v. 16.3.2006 - 4 A 1075.04 - BVerwGE 125, 116 Rn. 426).

    Mit anderen Worten ist dies der Fall, wenn absehbar ist, dass sich bestehende Konflikte mit den Mitteln der Luftreinhalteplanung nicht werden lösen lassen, was insbesondere dann anzunehmen ist, wenn das Planungsvorhaben bereits für sich genommen Grenzwertüberschreitungen erwarten lässt (vgl. BVerwG, U.v. 4.4.2012 - 4 C 8/09 - NVwZ 2012, 1314 Rn. 472 unter Bezugnahme auf U.v. 26.5.2004 - 9 A 6/03 - BVerwGE 121, 57/64 und U.v. 16.3.2006 - 4 A 1075.04 - BVerwGE 125, 116 Rn. 426; vgl. auch HessVGH, U.v. 21.8.2009 - 11 C 227/08.T - juris Rn. 1010ff.).

    Mithin handelt es sich also gerade nicht um eine abschließende, von den Mitgliedstaaten umzusetzende Grenzwertregelung (vgl. BVerwG, U.v. 16.3.2006 - 4 A 1075.04 - BVerwGE 125, 116 Rn. 429; vgl. auch HessVGH, U.v. 21.8.2009 - 11 C 227/08.T - juris Rn. 1025).

    Fehlerhaft ist die Prognose, wenn sie auf willkürlichen Annahmen oder offensichtlichen Unsicherheiten beruht, in sich widersprüchlich oder aus sonstigen Gründen nicht nachvollziehbar ist (vgl. BVerwG, U.v. 16.3.2006 - 4 A 1075/04 - BVerwGE 125, 116 Rn. 243 m.w.N.; vgl. auch HessVGH, U.v. 21.8.2009 - 11 C 227/08.T - juris Rn. 1089).

    Auch das Bundesverwaltungsgericht hat als Tatsacheninstanz eine Risiko-Analyse der vorliegend tätig gewordenen Gutachter gebilligt (vgl. BVerwG, U.v. 16.3.2006 - 4 A 1075/04 - BVerwGE 125, 116 Rn. 244f.).

    Namentlich wird die vom Beklagten herangezogene Lärm-Grenzmarke von tagsüber 70 dB(A) und nachts 60 dB(A) - hinsichtlich deren etwaiger Überschreitung die Planfeststellungsbehörde zu Recht auch den nicht durch Fluggeräusche hervorgerufenen Lärm im Wege der Bildung eines Gesamtpegels durch energetische Addition der Einzelwerte berücksichtigt hat (vgl. hierzu nur BVerwG, U.v. 16.3.2006 - 4 A 1075/04 - BVerwGE 125, 116 Rn. 390f. m.w.N.; vgl. auch bereits oben Ziff. 6.2.4) - den verfassungsrechtlichen Anforderungen zum Schutz der menschlichen Gesundheit in vollem Umfang gerecht.

    Erkenntnisse, die zu einer Korrektur oder einer Fortentwicklung dieser höchstrichterlichen Rechtsprechung nötigen könnten, sind nicht ersichtlich (vgl. BVerwG, U.v. 16.3.2006 - 4 A 1075/04 - BVerwGE 125, 116 Rn. 376f. m.w.N.; vgl. auch U.v. 6.6.2002 - 4 A 44/00 - NVwZ 2003, 209/210; HessVGH, U.v. 21.8.2009 - 11 C 227/08.T - juris Rn. 876; vgl. auch BVerfG, B.v. 29.7.2009 - 1 BvR 1606/08 - NVwZ 2009, 1494/1496f.).

    Das gleiche gilt, wenn der Lärm von so hoher Einwirkungsintensität ist, dass er den Grad einer Gesundheitsgefährdung erreicht (BVerwG, U.v. 16.3.2006 - 4 A 1075/04 - BVerwGE 125, 116 Rn. 376 m.w.N.).

    Er tritt als Surrogat an die Stelle von Schutzmaßnahmen, namentlich des baulichen Schallschutzes, die an sich geboten sind, weil das Planvorhaben - wie vorliegend - mit erheblichen Belastungen verbunden ist (vgl. BVerwG, U.v. 16.3.2006 - 4 A 1075/04 - BVerwGE 125, 116 Rn. 396; Allesch in Grabherr/Reidt/Wysk, Luftverkehrsgesetz, Stand Juli 2011, § 28a Rn. 3).

    Die Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts sieht hierin denjenigen Zeitpunkt, zu dem die Lärmeinwirkungen die durch das Verfassungsrecht gezogene Zumutbarkeitsgrenze tatsächlich übersteigen (vgl. BVerwG, U.v. 16.3.2006 - 4 A 1075/04 - BVerwGE 125, 116 Rn. 412ff. m.w.N.).

    Eine Minderung in der Wirtschaftlichkeit ist vor diesem Hintergrund grundsätzlich ebenso hinzunehmen wie eine Verschlechterung der Verwertungsaussichten (vgl. BVerwG, U.v. 16.3.2006 - 4 A 1075.04 - BVerwGE 125, 116 Rn. 402 m.w.N.; vgl. auch BVerfG, B.v. 23.2.2010 - 1 BvR 2736/08 - NVwZ 2010, 512 Rn. 45 und 48).

    Das Eigentum darf in seinem Wert mithin nicht soweit gemindert werden, dass die Befugnis, das Eigentumsobjekt nutzbringend zu verwerten, praktisch nur noch als leere Rechtshülle übrig bleibt (vgl. BVerwG, U.v. 16.3.2006 - 4 A 1075.04 - BVerwGE 125, 116 Rn. 404 m.w.N.).

    607 Vermindert sich der Verkehrswert eines Grundstücks jedoch um nicht mehr als 20 Prozent, kann nach der weiteren Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts, der sich der erkennende Senat auch insoweit anschließt, jedenfalls noch keine Rede davon sein, dass das Grundeigentum praktisch funktionslos wird (vgl. BVerwG, U.v. 16.3.2006 - 4 A 1075.04 - BVerwGE 125, 116 Rn. 406).

    Diese vom Beklagten berücksichtigten gutachterlichen Stellungnahmen stießen als Grundlagen für den jeweils ergangenen Planfeststellungsbeschluss für die Vorhaben in Frankfurt bzw. in Berlin auf keine gerichtliche Kritik (vgl. HessVGH, U.v. 21.8.2009 - 11 C 227/08.T - juris Rn. 1233; bestätigt durch BVerwG, U.v. 4.4.2012 - 4 C 8/09 - NVwZ 2012, 1314) oder wurden ausdrücklich der gerichtlichen Entscheidung zugrunde gelegt (vgl. BVerwG, U.v. 16.3.2006 - 4 A 1075/04 - BVerwGE 125, 116 Rn. 406).

    Auch im naturschutzfachlichen Zusammenhang ist mithin nicht auf die technische Maximalkapazität eines um die geplante dritte Start- und Landebahn erweiterten Verkehrsflughafens oder auf eine worst-case-Betrachtung, sondern auf die nach der Luftverkehrsprognose im Prognosefall zu erwartenden Verkehrsmengen abzustellen (vgl. BVerwG, U.v. 16.3.2006 - 4 A 1075/04 - BVerwGE 125, 116 Rn. 428; HessVGH, U.v. 21.8.2009 - 11 C 318/08.T - juris Rn. 181, bestätigt durch BVerwG, B.v. 14.4.2011 - 4 B 77/09 - juris).

    Insoweit hat der Beklagte im Planfeststellungsbeschluss (S. 1635) lediglich deutlich gemacht, dass Belange, die den verfassungsrechtlichen Anforderungen des Art. 14 Abs. 3 GG genügen, der Art nach geeignet sind, auch eine Abweichungsentscheidung zu tragen (vgl. hierzu BVerwG, U.v. 17.1.2007 - 9 A 20/05 - BVerwGE 128, 1 Rn. 129; U.v. 16.3.2006 - 4 A 1075/04 - BVerwGE 125, 116 Rn. 566).

    Insoweit rechtfertigt es der - auch gemeinschaftsrechtlich anerkannte - Grundsatz der Verhältnismäßigkeit, naturschutzfachlich vorzugswürdige Alternativen aus gewichtigen naturschutzexternen Gründen auszuscheiden (vgl. BVerwG, B.v. 14.4.2011 - 4 B 77/09 - juris Rn. 71; U.v. 12.3.2008 - 9 A 3/06 - BVerwGE 130, 299 Rn. 240; U.v. 16.3.2006 - 4 A 1075/04 - BVerwGE 125, 116 Rn. 567).

    Auch im naturschutzfachlichen Kontext ist mithin - wie bereits unter Ziff. 13.1.1.1 dargestellt - nicht auf die technische Maximalkapazität des um die geplante dritte Start- und Landebahn erweiterten Verkehrsflughafens oder auf eine worst-case-Betrachtung, sondern auf die nach der Luftverkehrsprognose zu erwartenden Verkehrsmengen abzustellen (vgl. BVerwG, U.v. 16.3.2006 - 4 A 1075/04 - BVerwGE 125, 116 Rn. 428; HessVGH, U.v. 21.8.2009 - 11 C 318/08.T - juris Rn. 181, bestätigt durch BVerwG, B.v. 14.4.2011 - 4 B 77/09 - juris).

    Der Verkehrsflughafen München, dessen Funktionsfähigkeit und -sicherheit im Hinblick auf die zukünftig zu erwartende Verkehrsnachfrage erhalten werden soll, stellt eine bedeutende Einrichtung der Verkehrsinfrastruktur dar, die öffentliche Zwecke erfüllt (vgl. BVerwG, U.v. 16.3.2006 - 4 A 1075/04 - BVerwGE 125, 116 Rn. 188).

  • VGH Bayern, 19.02.2014 - 8 A 11.40040-40045
    Das ist nicht erst bei Unausweichlichkeit des Vorhabens der Fall, sondern wenn es vernünftigerweise geboten ist (BVerwG, U.v. 16.3.2006 - 4 A 1075/04 - BVerwGE 125, 116 Rn. 182 m.w.N.; vgl. auch HessVGH, U.v. 21.8.2009 - 11 C 227/08.T - juris Rn. 312 , bestätigt durch BVerwG, U.v. 4.4.2012 - 4 C 8/09 - NVwZ 2012, 1314).

    Ein Verkehrsflughafen, hier der Verkehrsflughafen München, dient dem allgemeinen Verkehr (vgl. § 38 Abs. 2 Nr. 1 der Luftverkehrs-Zulassungs-Ordnung - LuftVZO - in der Fassung der Bekanntmachung vom 10.7.2008, BGBl I S. 1229) und stellt eine vom Zweck des Luftverkehrsgesetzes umfasste Infrastruktureinrichtung des Luftverkehrs dar, die öffentliche Zwecke erfüllt (vgl. BVerwG, U.v. 16.3.2006 - 4 A 1075/04 - BVerwGE 125, 116 Rn. 188 ).

    Das folgt aus der Verfassungsnorm des Art. 14 Abs. 3 Satz 1 GG, der bestimmt, dass eine Enteignung nur zum Wohle der Allgemeinheit zulässig ist (vgl. BVerwG, U.v. 16.3.2006 - 4 A 1075/04 - BVerwGE 125, 116 Rn. 183 ).

    2.5 Die Planrechtfertigung für das streitgegenständliche Vorhaben entfällt vorliegend schließlich auch nicht deshalb, weil dem Ausbauvorhaben bei vorausschauender Beurteilung durch die Planfeststellungsbehörde unüberwindbare finanzielle Schranken entgegenstünden (vgl. zu diesem Prüfungsgesichtspunkt im Rahmen der Planrechtfertigung BVerwG, U.v. 16.3.2006 - 4 A 1075/04 - BVerwGE 125, 116 Rn. 200 m.w.N.).

    Eine derartige - als zurückhaltend zu betrachtende - Reserve in der Größenordnung von zehn Prozent im Verhältnis zum typischen Spitzentag unterliegt keinen rechtlichen Bedenken (vgl. BVerwG, U.v. 16.3.2006 - 4 A 1075/04 - BVerwGE 125, 116 Rn. 225 , wonach ein Sicherheitszuschlag von 20 Prozent unbedenklich ist).

    Namentlich besteht vor diesem Hintergrund - entgegen klägerischer Annahme - auch kein genereller Vorrang von aktiven vor passiven Lärmschutzmaßnahmen (vgl. BVerwG, U.v. 4.4.2012 - 4 C 8.09 - NVwZ 2012, 1314 Rn. 447 m.w.N.; B.v. 20.1.2009 - 4 B 45/08 - juris Rn. 7 m.w.N.; U.v. 16.3.2006 - 4 A 1075/04 - BVerwGE 125, 116/195; U.v. 29.1.1991 - 4 C 51/89 - BVerwGE 87, 332/343ff.; Deutsch in Kölner Kompendium des Luftrechts, 2009, Teil I B Rn. 281).

    Vor diesem Hintergrund hat es das Bundesverwaltungsgericht (bereits vor Inkrafttreten des novellierten Fluglärmschutzgesetzes) hinsichtlich eines Verkehrsflughafens für sachgerecht erachtet, mit den Fluglärmberechnungen an der Luftverkehrsprognose anzuknüpfen (vgl. BVerwG, U.v. 16.3.2006 - 4 A 1075/04 - BVerwGE 125, 116 Rn. 354 m.w.N.).

    Damit ist auch unter Berücksichtigung neuerer Erkenntnisse der Lärmwirkungsforschung hinreichend sichergestellt, dass es in den zum Wohnen bestimmten Räumen nicht zu einer unzumutbaren Kommunikationsbeeinträchtigung kommt (vgl. BVerwG, U.v. 16.3.2006 - 4 A 1075/04 - BVerwGE 125, 116/227ff. Rn. 337ff .

    Hierfür - wie dies der Beklagte vorliegend getan hat - einen äquivalenten Dauerschallpegel von tagsüber über 70 dB(A) und nachts über 60 dB(A) anzunehmen, wird der höchstrichterlichen Rechtsprechung gerecht (vgl. BVerwG, U.v. 16.3.2006 - 4 A 1075/04 - BVerwGE 125, 116 Rn. 390f .

    Die hierdurch erzielbare Wirkung ist nach den Feststellungen des Bundesverwaltungsgerichts je nach der Qualität der Fenster mit 20 dB(A) oder mehr zu veranschlagen (BVerwG, U.v. 16.3.2006 - 4 A 1075/04 - BVerwGE 125, 116/230f.).

    7.1 Bei der Luft-Schadstoffprognose ist - nicht anders als bei der Lärmprognose (vgl. hierzu oben Ziff. 6.1) - maßgeblich auf die Verkehrsmenge abzustellen, die realistischerweise zu erwarten ist (vgl. BVerwG, U.v. 16.3.2006 - 4 A 1075/04 - BVerwGE 125, 116 Rn. 428 ).

    Dazu gehört die 39. Verordnung zur Durchführung des Bundes-Immissionsschutz-gesetzes (vgl. - jeweils zur Vorgängervorschrift der 22. BImSchV - BVerwG, U.v. 16.3.2006 - 4 A 1075/04 - BVerwGE 125, 116 Rn. 425 ; HessVGH, U.v. 21.8.2009 - 11 C 227/08.T - juris Rn. 1001 ).

    Nach dieser Vorschrift ist ein Luftreinhalteplan aufzustellen, der die erforderlichen Maßnahmen zur dauerhaften Verminderung der Luftverunreinigungen festlegt (vgl. BVerwG, U.v. 16.3.2006 - 4 A 1075.04 - BVerwGE 125, 116 Rn. 426).

    Mit anderen Worten ist dies der Fall, wenn absehbar ist, dass sich bestehende Konflikte mit den Mitteln der Luftreinhalteplanung nicht werden lösen lassen, was insbesondere dann anzunehmen ist, wenn das Planungsvorhaben bereits für sich genommen Grenzwertüberschreitungen erwarten lässt (vgl. BVerwG, U.v. 4.4.2012 - 4 C 8/09 - NVwZ 2012, 1314 Rn. 472 unter Bezugnahme auf U.v. 26.5.2004 - 9 A 6/03 - BVerwGE 121, 57/64 und U.v. 16.3.2006 - 4 A 1075.04 - BVerwGE 125, 116 Rn. 426; vgl. auch HessVGH, U.v. 21.8.2009 - 11 C 227/08.T - juris Rn. 1010ff .).

    Mithin handelt es sich also gerade nicht um eine abschließende, von den Mitgliedstaaten umzusetzende Grenzwertregelung (vgl. BVerwG, U.v. 16.3.2006 - 4 A 1075.04 - BVerwGE 125, 116 Rn. 429; vgl. auch HessVGH, U.v. 21.8.2009 - 11 C 227/08.T - juris Rn. 1025 ).

    Fehlerhaft ist die Prognose, wenn sie auf willkürlichen Annahmen oder offensichtlichen Unsicherheiten beruht, in sich widersprüchlich oder aus sonstigen Gründen nicht nachvollziehbar ist (vgl. BVerwG, U.v. 16.3.2006 - 4 A 1075/04 - BVerwGE 125, 116 Rn. 243 m.w.N.; vgl. auch HessVGH, U.v. 21.8.2009 - 11 C 227/08.T - juris Rn. 1089 ).

    Auch das Bundesverwaltungsgericht hat als Tatsacheninstanz eine Risiko-Analyse der vorliegend tätig gewordenen Gutachter gebilligt (vgl. BVerwG, U.v. 16.3.2006 - 4 A 1075/04 - BVerwGE 125, 116 Rn. 244f .).

    Namentlich wird die vom Beklagten herangezogene Lärm-Grenzmarke von tagsüber 70 dB(A) und nachts 60 dB(A) - hinsichtlich deren etwaiger Überschreitung die Planfeststellungsbehörde zu Recht auch den nicht durch Fluggeräusche hervorgerufenen Lärm im Wege der Bildung eines Gesamtpegels durch energetische Addition der Einzelwerte berücksichtigt hat (vgl. hierzu nur BVerwG, U.v. 16.3.2006 - 4 A 1075/04 - BVerwGE 125, 116 Rn. 390f .

    Erkenntnisse, die zu einer Korrektur oder einer Fortentwicklung dieser höchstrichterlichen Rechtsprechung nötigen könnten, sind nicht ersichtlich (vgl. BVerwG, U.v. 16.3.2006 - 4 A 1075/04 - BVerwGE 125, 116 Rn. 376f .

    Das gleiche gilt, wenn der Lärm von so hoher Einwirkungsintensität ist, dass er den Grad einer Gesundheitsgefährdung erreicht (BVerwG, U.v. 16.3.2006 - 4 A 1075/04 - BVerwGE 125, 116 Rn. 376 m.w.N.).

    Er tritt als Surrogat an die Stelle von Schutzmaßnahmen, namentlich des baulichen Schallschutzes, die an sich geboten sind, weil das Planvorhaben - wie vorliegend - mit erheblichen Belastungen verbunden ist (vgl. BVerwG, U.v. 16.3.2006 - 4 A 1075/04 - BVerwGE 125, 116 Rn. 396 ; Allesch in Grabherr/Reidt/Wysk, Luftverkehrsgesetz, Stand Juli 2011, § 28a Rn. 3).

    Die Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts sieht hierin denjenigen Zeitpunkt, zu dem die Lärmeinwirkungen die durch das Verfassungsrecht gezogene Zumutbarkeitsgrenze tatsächlich übersteigen (vgl. BVerwG, U.v. 16.3.2006 - 4 A 1075/04 - BVerwGE 125, 116 Rn. 412ff .

    Eine Minderung in der Wirtschaftlichkeit ist vor diesem Hintergrund grundsätzlich ebenso hinzunehmen wie eine Verschlechterung der Verwertungsaussichten (vgl. BVerwG, U.v. 16.3.2006 - 4 A 1075.04 - BVerwGE 125, 116 Rn. 402 m.w.N.; vgl. auch BVerfG, B.v. 23.2.2010 - 1 BvR 2736/08 - NVwZ 2010, 512 Rn. 45 und 48).

    Das Eigentum darf in seinem Wert mithin nicht soweit gemindert werden, dass die Befugnis, das Eigentumsobjekt nutzbringend zu verwerten, praktisch nur noch als leere Rechtshülle übrig bleibt (vgl. BVerwG, U.v. 16.3.2006 - 4 A 1075.04 - BVerwGE 125, 116 Rn. 404 m.w.N.).

    Vermindert sich der Verkehrswert eines Grundstücks jedoch um nicht mehr als 20 Prozent, kann nach der weiteren Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts, der sich der erkennende Senat auch insoweit anschließt, jedenfalls noch keine Rede davon sein, dass das Grundeigentum praktisch funktionslos wird (vgl. BVerwG, U.v. 16.3.2006 - 4 A 1075.04 - BVerwGE 125, 116 Rn. 406).

    Diese vom Beklagten berücksichtigten gutachterlichen Stellungnahmen stießen als Grundlagen für den jeweils ergangenen Planfeststellungsbeschluss für die Vorhaben in Frankfurt bzw. in Berlin auf keine gerichtliche Kritik (vgl. HessVGH, U.v. 21.8.2009 - 11 C 227/08.T - juris Rn. 1233 ; bestätigt durch BVerwG, U.v. 4.4.2012 - 4 C 8/09 - NVwZ 2012, 1314) oder wurden ausdrücklich der gerichtlichen Entscheidung zugrunde gelegt (vgl. BVerwG, U.v. 16.3.2006 - 4 A 1075/04 - BVerwGE 125, 116 Rn. 406 ).

    Auch im naturschutzfachlichen Zusammenhang ist mithin nicht auf die technische Maximalkapazität eines um die geplante dritte Start- und Landebahn erweiterten Verkehrsflughafens oder auf eine worst-case-Betrachtung, sondern auf die nach der Luftverkehrsprognose im Prognosefall zu erwartenden Verkehrsmengen abzustellen (vgl. BVerwG, U.v. 16.3.2006 - 4 A 1075/04 - BVerwGE 125, 116 Rn. 428 ; HessVGH, U.v. 21.8.2009 - 11 C 318/08.T - juris Rn. 181 , bestätigt durch BVerwG, B.v. 14.4.2011 - 4 B 77/09 - juris).

    Insoweit hat der Beklagte im Planfeststellungsbeschluss (S. 1635) lediglich deutlich gemacht, dass Belange, die den verfassungsrechtlichen Anforderungen des Art. 14 Abs. 3 GG genügen, der Art nach geeignet sind, auch eine Abweichungsentscheidung zu tragen (vgl. hierzu BVerwG, U.v. 17.1.2007 - 9 A 20/05 - BVerwGE 128, 1 Rn. 129 ; U.v. 16.3.2006 - 4 A 1075/04 - BVerwGE 125, 116 Rn. 566 ).

    Insoweit rechtfertigt es der - auch gemeinschaftsrechtlich anerkannte - Grundsatz der Verhältnismäßigkeit, naturschutzfachlich vorzugswürdige Alternativen aus gewichtigen naturschutzexternen Gründen auszuscheiden (vgl. BVerwG, B.v. 14.4.2011 - 4 B 77/09 - juris Rn. 71; U.v. 12.3.2008 - 9 A 3/06 - BVerwGE 130, 299 Rn. 240 ; U.v. 16.3.2006 - 4 A 1075/04 - BVerwGE 125, 116 Rn. 567 ).

    Auch im naturschutzfachlichen Kontext ist mithin - wie bereits unter Ziff. 13.1.1.1 dargestellt - nicht auf die technische Maximalkapazität des um die geplante dritte Start- und Landebahn erweiterten Verkehrsflughafens oder auf eine worst-case-Betrachtung, sondern auf die nach der Luftverkehrsprognose zu erwartenden Verkehrsmengen abzustellen (vgl. BVerwG, U.v. 16.3.2006 - 4 A 1075/04 - BVerwGE 125, 116 Rn. 428 ; HessVGH, U.v. 21.8.2009 - 11 C 318/08.T - juris Rn. 181 , bestätigt durch BVerwG, B.v. 14.4.2011 - 4 B 77/09 - juris).

    Zum anderen hat das Bundesverwaltungsgericht mit Bezug auf ein Vorhaben des Luftverkehrs ausgeführt, dass jedenfalls Belange, die - wie hier - das Gemeinwohlerfordernis des Art. 14 Abs. 3 Satz 1 GG erfüllen, im Rahmen des Art. 9 Abs. 1 Buchst. a V-RL unter dem Blickwinkel der Sicherheit der Luftfahrt im Besonderen und der öffentlichen Sicherheit im Allgemeinen als Interessen zu Buche schlagen, die geeignet sind, sich gegenüber dem mit Art. 5 V-RL verfolgten Schutzziel durchzusetzen (vgl. BVerwG, U.v. 16.3.2006 - 4 A 1075/04 - juris Rn. 566 ).

    Der Verkehrsflughafen München, dessen Funktionsfähigkeit und -sicherheit im Hinblick auf die zukünftig zu erwartende Verkehrsnachfrage erhalten werden soll, stellt eine bedeutende Einrichtung der Verkehrsinfrastruktur dar, die öffentliche Zwecke erfüllt (vgl. BVerwG, U.v. 16.3.2006 - 4 A 1075/04 - BVerwGE 125, 116 Rn. 188 ).

    Fluglotsen müssen vor diesem Hintergrund auch nach längstens zwei Stunden abgelöst werden (vgl. zur Begrenzung von Sicherheitsrisiken nochmals BVerwG, U.v. 16.3.2006 - 4 A 1075/04 - juris Rn. 566 ; vgl. auch Gellermann/Schreiber, Schutz wildlebender Tiere und Pflanzen in staatlichen Planungs- und Zulassungsverfahren, Berlin/Heidelberg 2007, S. 79).

  • BVerwG, 04.04.2012 - 4 C 8.09

    Luftrechtliche Planfeststellung; Flughafenausbau; Planfeststellungsbeschluss;

    In der Rechtsprechung des Senats (Urteil vom 16. März 2006 - BVerwG 4 A 1075.04 - BVerwGE 125, 116 Rn. 52) ist geklärt, dass die Vorschrift auf den - hier vorliegenden - Fall einer auf bestimmte Themen beschränkten nachträglichen Änderung im laufenden Verfahren analog anzuwenden ist.

    Sofern die Anhörungsbehörde gemäß § 10 Abs. 2 Satz 1 Nr. 5 Satz 1 LuftVG von einer förmlichen Erörterung absieht, ist den Einwendern gemäß § 10 Abs. 2 Satz 1 Nr. 5 Satz 2 LuftVG vor dem Abschluss des Planfeststellungsverfahrens Gelegenheit zur - schriftlichen - Äußerung zu geben (Urteil vom 16. März 2006 a.a.O.).

    Aufgrund dieser Gestaltungswirkung der späteren Planfassung wird die frühere in ihrer Gestalt verändert (Urteil vom 16. März 2006 - BVerwG 4 A 1075.04 - BVerwGE 125, 116 Rn. 285).

    Ernsthaft in Betracht kommende (Standort-)Alternativen sind vielmehr grundsätzlich nach den zum Abwägungsgebot entwickelten Maßstäben zu ermitteln, zu bewerten und untereinander abzuwägen (Urteil vom 16. März 2006 - BVerwG 4 A 1075.04 - BVerwGE 125, 116 Rn. 98).

    Anderes ergibt sich auch nicht aus dem Urteil vom 16. März 2006 - BVerwG 4 A 1075.04 - (BVerwGE 125, 116 Rn. 148 ff.), auf das sich die Klägerin beruft.

    Dass diese Werte zum Schutz der menschlichen Gesundheit ausreichend waren, hat der Senat in seinem Urteil vom 16. März 2006 - BVerwG 4 A 1075.04 - (BVerwGE 125, 116 Rn. 297 ff.) dargelegt.

    Auch Lärmbeeinträchtigungen unterhalb der fachplanerischen Zumutbarkeitsschwelle sind abwägungsrelevant (Urteil vom 16. März 2006 - BVerwG 4 A 1075.04 - BVerwGE 125, 116 Rn. 268).

    Ein allgemeines Verkehrsbedürfnis reicht demgegenüber nicht aus, um diesen Verkehren die Möglichkeit zum Nachtflugbetrieb zu bieten (Urteil vom 9. November 2006 a.a.O. Rn. 71 unter Bezugnahme auf Urteil vom 16. März 2006 - BVerwG 4 A 1075.04 - BVerwGE 125, 116 Rn. 271).

    Hinsichtlich des Linien-, Charter- und Touristikverkehrs hat er demgegenüber die Verhältnisse auf den meisten deutschen Flughäfen mit nächtlichen Flugbeschränkungen als Beleg dafür gewertet, dass sich dieser durchweg ohne existenzgefährdende Einbußen außerhalb der Kernzeit der Nacht abwickeln lässt (Urteil vom 16. März 2006 a.a.O. Rn. 281).

    Etwaige Besonderheiten des Flughafens Frankfurt Main, die es rechtfertigen könnten, die Interessen seiner Betreiber und Nutzer in den Kernstunden der Nacht auf Kosten der gewichtigen Lärmschutzbelange der Anlieger in ungleich stärkerem Umfang zu fördern (zu diesen Maßstäben vgl. Urteil vom 16. März 2006 a.a.O. Rn. 281), hat die Planfeststellungsbehörde nicht aufgezeigt.

    Für etwaige Bestandsschutzerwägungen ist insoweit kein Raum (Urteil vom 16. März 2006 - BVerwG 4 A 1075.04 - BVerwGE 125, 116 Rn. 285).

    In seinem Urteil vom 16. März 2006 - BVerwG 4 A 1075.04 - (BVerwGE 125, 116 Rn. 155) hat der Senat dargelegt, dass die Landesentwicklungsplanung nur die Mittel einsetzen kann, die ihr das Raumordnungsrecht zur Verfügung stellt.

    Soweit in der Begründung des Planfeststellungsbeschlusses (S. 1207 f. und Überschrift Kapitel 6.1.7.6.2.2 "Unangemessenheit eines vollständigen Nachtflugverbots") die Auffassung anklingt, die der Senat in seiner Entscheidung zum Flughafen München II (Urteil vom 29. Januar 1991 - BVerwG 4 C 51.89 - BVerwGE 87, 332 ) vertreten hatte, nämlich dass ein völliges Nachtflugverbot mit der Widmung eines internationalen Großflughafens nicht zu vereinbaren wäre, und eine Planungsentscheidung, die trotz eines solchen vorgegebenen Widmungszwecks aus Lärmschutzgründen ein - hier ohnehin nicht vorgesehenes - absolutes Nachtflugverbot verhängen würde, in sich widersprüchlich und demzufolge rechtswidrig wäre, hat er an dieser Auffassung bereits in seinem Urteil vom 16. März 2006 - BVerwG 4 A 1075.04 - (BVerwGE 125, 116 Rn. 271) nicht mehr festgehalten.

    Nach der Rechtsprechung des Senats (Urteil vom 16. März 2006 - BVerwG 4 A 1075.04 - BVerwGE 125, 116 Rn. 238 m.w.N.) kommt eine Aufhebung des Planfeststellungsbeschlusses nur in Betracht, wenn das Lärmschutzkonzept Defizite aufweist, die so schwer wiegen, dass die Ausgewogenheit der Planung insgesamt in Frage gestellt erscheint.

    Dieser Vorbehalt entfaltet drittschützende Wirkung und schließt auch Maßnahmen des aktiven Schallschutzes ein (vgl. Urteile vom 16. März 2006 - BVerwG 4 A 1075.04 - BVerwGE 125, 116 Rn. 356 und vom 13. Oktober 2011 a.a.O. Rn. 200).

    Das Luftverkehrsgesetz knüpft an die Begriffsbestimmung der schädlichen Umwelteinwirkung im Sinne des § 3 Abs. 1 BImSchG an (Urteil vom 16. März 2006 - BVerwG 4 A 1075.04 - BVerwGE 125, 116 Rn. 251).

    Hiernach ist das Gebot der Konfliktbewältigung erst verletzt, wenn die Planfeststellungsbehörde das Vorhaben zulässt, obgleich absehbar ist, dass seine Verwirklichung die Möglichkeit ausschließt, die Einhaltung der Grenzwerte mit den Mitteln der Luftreinhalteplanung in einer mit der Funktion des Vorhabens zu vereinbarenden Weise zu sichern (Urteile vom 26. Mai 2004 a.a.O. und vom 23. Februar 2005 a.a.O. ), wenn also absehbar ist, dass sich die Konflikte dort nicht werden lösen lassen, was insbesondere dann anzunehmen ist, wenn das Planungsvorhaben bereits für sich genommen Grenzwertüberschreitungen erwarten lässt (Urteil vom 16. März 2006 - BVerwG 4 A 1075.04 - BVerwGE 125, 116 Rn. 426).

    In seinen Urteilen zum Planfeststellungsbeschluss über den Verkehrsflughafen Berlin-Schönefeld (vgl. z.B. Urteil vom 16. März 2006 - BVerwG 4 A 1075.04 - BVerwGE 125, 116 Rn. 308 ) hat es der Senat ohne konkrete Anhaltspunkte oder wenigstens Verdachtsmomente als rechtlich nicht geboten angesehen, jeglichem Risiko vorzubeugen.

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Rechtsprechung
   BVerwG, 14.04.2005 - 4 VR 1005.04 (4 A 1075.04)   

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https://dejure.org/2005,119
BVerwG, 14.04.2005 - 4 VR 1005.04 (4 A 1075.04) (https://dejure.org/2005,119)
BVerwG, Entscheidung vom 14.04.2005 - 4 VR 1005.04 (4 A 1075.04) (https://dejure.org/2005,119)
BVerwG, Entscheidung vom 14. April 2005 - 4 VR 1005.04 (4 A 1075.04) (https://dejure.org/2005,119)
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Volltextveröffentlichungen (8)

  • Bundesverwaltungsgericht

    VwGO § 80 Abs. 2 Satz 1 Nr. 3 und Abs. 5 Satz 1
    Ausschluss der aufschiebenden Wirkung; Klage; Planfeststellungsbeschluss; vorläufiger Rechtsschutz, Interessenabwägung; wasserrechtliche Erlaubnis

  • Wolters Kluwer

    Gewährung vorläufigen Rechtsschutzes gegen einen luftrechtlichen Planfeststellungsbeschluss; Aufschiebende Wirkung

  • Wolters Kluwer

    Anordnung der aufschiebenden Wirkung; Klage gegen einen luftrechtlichen Planfeststellungsbeschluss

  • Judicialis

    VwGO § 80 Abs. 2 Satz 1 Nr. 3; ; VwGO § 80 Abs. 5 Satz 1; ; LuftVG § 10 Abs. 6 Satz 1

  • rechtsportal.de

    Keine aufschiebende Wirkung der Klage gegen luftrechtlichen Planfeststellungsbeschluss - Abwägungsgrundsätze im Verfahren des vorläufigen Rechtsschutzes

  • datenbank.nwb.de
  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)

    Aufschiebende Wirkung gegen Flughafenausbau?

  • juris (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (3)

  • Bundesverwaltungsgericht (Pressemitteilung)

    Eilanträge gegen Flughafen Berlin-Schönefeld weitgehend erfolgreich

  • nomos.de PDF, S. 5 (Kurzinformation)

    Eilanträge gegen Flughafen Berlin-Schönefeld weitgehend erfolgreich

  • 123recht.net (Pressebericht, 14.4.2005)

    Baubeginn für Großflughafen Berlin-Brandenburg vorerst gestoppt // Eilanträgen mehrerer Anwohner stattgegeben

Besprechungen u.ä.

  • t-online.de PDF (Entscheidungsbesprechung)

    Großvorhaben (RA Prof. Dr. Bernhard Stüer, Dr. Dietmar Hönig; DVBl. 2005, 1)

Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • BVerwGE 123, 241
  • NVwZ 2005, 689
  • DVBl 2005, 717
  • AnwBl 2005, 70
  • BauR 2005, 1145
 
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Wird zitiert von ... (312)Neu Zitiert selbst (10)

  • BVerfG, 21.03.1985 - 2 BvR 1642/83

    Verfassungsmäßigkeit des Sofortvollzuges aufenthaltsbeendender Anordnungen gegen

    Auszug aus BVerwG, 14.04.2005 - 4 VR 1005.04
    Der Rechtsschutzanspruch schlägt dabei umso stärker zu Buche und darf umso weniger zurückstehen, je schwerer die dem Einzelnen auferlegte Belastung wiegt und je mehr die Maßnahmen der Verwaltung Unabänderliches bewirken (BVerfG, Beschlüsse vom 18. Juli 1973 - 1 BvR 23, 155/73 - BVerfGE 35, 382 und vom 21. März 1985 - 2 BvR 1642/83 - BVerfGE 69, 220 ).
  • BVerfG, 18.07.1973 - 1 BvR 23/73

    Ausländerausweisung

    Auszug aus BVerwG, 14.04.2005 - 4 VR 1005.04
    Der Rechtsschutzanspruch schlägt dabei umso stärker zu Buche und darf umso weniger zurückstehen, je schwerer die dem Einzelnen auferlegte Belastung wiegt und je mehr die Maßnahmen der Verwaltung Unabänderliches bewirken (BVerfG, Beschlüsse vom 18. Juli 1973 - 1 BvR 23, 155/73 - BVerfGE 35, 382 und vom 21. März 1985 - 2 BvR 1642/83 - BVerfGE 69, 220 ).
  • BVerwG, 18.04.1996 - 11 A 86.95

    Naturschutz: Keine Zulassung einer Verbandsklage gegen eine

    Auszug aus BVerwG, 14.04.2005 - 4 VR 1005.04
    Jedoch kommt auch bei bloßen Lärmbelästigungen oder sonstiger mittelbarer Betroffenheit eine (teilweise) Planaufhebung in Betracht, wenn das zum Schutz der Nachbarschaft entwickelte Konzept des Planungsträgers Defizite aufweist, die so schwer wiegen, dass die Ausgewogenheit der Planung insgesamt in Frage gestellt erscheint (vgl. BVerwG, Urteile vom 7. Juli 1978 - BVerwG 4 C 79.76 u.a. - BVerwGE 56, 110, vom 20. Oktober 1989 - BVerwG 4 C 12.87 - BVerwGE 84, 31 und vom 18. April 1996 - BVerwG 11 A 86.95 - BVerwGE 101, 73; Beschluss vom 12. November 1992 - BVerwG 7 ER 300.92 - Buchholz 442.08 § 36 BBahnG Nr. 22).
  • BVerwG, 21.07.1994 - 4 VR 1.94

    Vorhaben mit vordringlichem Bedarf - Fernstraßenausbau - Planbetroffener -

    Auszug aus BVerwG, 14.04.2005 - 4 VR 1005.04
    Der dort angeordnete Ausschluss der aufschiebenden Wirkung der Anfechtungsklage hat nicht lediglich zur Folge, dass die Behörde von der ihr sonst nach § 80 Abs. 2 Satz 1 Nr. 4 VwGO obliegenden Pflicht entbunden wird, das öffentliche Interesse an der sofortigen Vollziehung des Planfeststellungsbeschlusses anhand der konkreten Planungssituation besonders zu begründen (so aber BVerwG, Beschlüsse vom 21. Juli 1994 - BVerwG 4 VR 1.94 - BVerwGE 96, 239 und vom 17. September 2001 - BVerwG 4 VR 19.01 - DVBl 2001, 1861).
  • BVerwG, 17.09.2001 - 4 VR 19.01

    Sofort vollziehbarer Verwaltungsakt; Antrag auf Gewährung vorläufigen

    Auszug aus BVerwG, 14.04.2005 - 4 VR 1005.04
    Der dort angeordnete Ausschluss der aufschiebenden Wirkung der Anfechtungsklage hat nicht lediglich zur Folge, dass die Behörde von der ihr sonst nach § 80 Abs. 2 Satz 1 Nr. 4 VwGO obliegenden Pflicht entbunden wird, das öffentliche Interesse an der sofortigen Vollziehung des Planfeststellungsbeschlusses anhand der konkreten Planungssituation besonders zu begründen (so aber BVerwG, Beschlüsse vom 21. Juli 1994 - BVerwG 4 VR 1.94 - BVerwGE 96, 239 und vom 17. September 2001 - BVerwG 4 VR 19.01 - DVBl 2001, 1861).
  • BVerwG, 20.10.1989 - 4 C 12.87

    Planänderung von "unwesentlicher Bedeutung" im Fernstraßenrecht; Zumutbarkeit von

    Auszug aus BVerwG, 14.04.2005 - 4 VR 1005.04
    Jedoch kommt auch bei bloßen Lärmbelästigungen oder sonstiger mittelbarer Betroffenheit eine (teilweise) Planaufhebung in Betracht, wenn das zum Schutz der Nachbarschaft entwickelte Konzept des Planungsträgers Defizite aufweist, die so schwer wiegen, dass die Ausgewogenheit der Planung insgesamt in Frage gestellt erscheint (vgl. BVerwG, Urteile vom 7. Juli 1978 - BVerwG 4 C 79.76 u.a. - BVerwGE 56, 110, vom 20. Oktober 1989 - BVerwG 4 C 12.87 - BVerwGE 84, 31 und vom 18. April 1996 - BVerwG 11 A 86.95 - BVerwGE 101, 73; Beschluss vom 12. November 1992 - BVerwG 7 ER 300.92 - Buchholz 442.08 § 36 BBahnG Nr. 22).
  • BVerwG, 06.08.2001 - 4 VR 23.01

    Planungsrechtliche Streitigkeiten im Vorwege des Baubeginns der Ostseeautobahn A

    Auszug aus BVerwG, 14.04.2005 - 4 VR 1005.04
    Denn diese vom Beschleunigungszweck geprägte Bestimmung erfasst alle Rechtsstreitigkeiten um Maßnahmen, die der Durchführung eines der in § 1 VerkPBG aufgeführten Vorhaben dienen (vgl. BVerwG, Beschluss vom 6. August 2001 - BVerwG 4 VR 23.01 - Buchholz 407.3 § 5 VerkPBG Nr. 14 m.w.N.).
  • BVerwG, 07.07.1978 - 4 C 79.76

    Startbahn West

    Auszug aus BVerwG, 14.04.2005 - 4 VR 1005.04
    Jedoch kommt auch bei bloßen Lärmbelästigungen oder sonstiger mittelbarer Betroffenheit eine (teilweise) Planaufhebung in Betracht, wenn das zum Schutz der Nachbarschaft entwickelte Konzept des Planungsträgers Defizite aufweist, die so schwer wiegen, dass die Ausgewogenheit der Planung insgesamt in Frage gestellt erscheint (vgl. BVerwG, Urteile vom 7. Juli 1978 - BVerwG 4 C 79.76 u.a. - BVerwGE 56, 110, vom 20. Oktober 1989 - BVerwG 4 C 12.87 - BVerwGE 84, 31 und vom 18. April 1996 - BVerwG 11 A 86.95 - BVerwGE 101, 73; Beschluss vom 12. November 1992 - BVerwG 7 ER 300.92 - Buchholz 442.08 § 36 BBahnG Nr. 22).
  • BVerfG, 10.10.2003 - 1 BvR 2025/03

    Versagung einstweiligen Rechtsschutzes gegen die sofort vollziehbare Untersagung

    Auszug aus BVerwG, 14.04.2005 - 4 VR 1005.04
    Ordnet das Gesetz beispielsweise an, dass die aufschiebende Wirkung des Widerspruchs und der Anfechtungsklage gegen die Verfügung entfällt, durch die dem Adressaten untersagt wird, schadensträchtige Geschäfte ohne die hierfür erforderliche Erlaubnis zu betreiben, so lässt sich aus dem Normzweck ohne weiteres ableiten, dass das Vollziehungsinteresse Vorrang beansprucht und das private Interesse, die unerlaubte Tätigkeit bis zum Abschluss des Hauptsacheverfahrens fortzusetzen, im Regelfall zurückzustehen hat (so BVerfG, Kammerbeschluss vom 10. Oktober 2003 - 1 BvR 2025/03 - NVwZ 2004, 93).
  • BVerwG, 12.11.1992 - 7 ER 300.92

    Nachbarklage gegen den Ausbau einer Bundesbahnstrecke - vorläufiger Rechtsschutz

    Auszug aus BVerwG, 14.04.2005 - 4 VR 1005.04
    Jedoch kommt auch bei bloßen Lärmbelästigungen oder sonstiger mittelbarer Betroffenheit eine (teilweise) Planaufhebung in Betracht, wenn das zum Schutz der Nachbarschaft entwickelte Konzept des Planungsträgers Defizite aufweist, die so schwer wiegen, dass die Ausgewogenheit der Planung insgesamt in Frage gestellt erscheint (vgl. BVerwG, Urteile vom 7. Juli 1978 - BVerwG 4 C 79.76 u.a. - BVerwGE 56, 110, vom 20. Oktober 1989 - BVerwG 4 C 12.87 - BVerwGE 84, 31 und vom 18. April 1996 - BVerwG 11 A 86.95 - BVerwGE 101, 73; Beschluss vom 12. November 1992 - BVerwG 7 ER 300.92 - Buchholz 442.08 § 36 BBahnG Nr. 22).
  • BVerwG, 16.03.2006 - 4 A 1075.04

    Ziel der Raumordnung; gebietsscharfe Standortvorgaben für eine

    Das hat der Senat bereits im Beschluss vom 14. April 2005 - BVerwG 4 VR 1005.04 - (BVerwGE 123, 241) zum Ausdruck gebracht.
  • VGH Bayern, 21.04.2021 - 12 CS 21.702

    Ausübung heilkundlicher Tätigkeiten durch Notfallsanitäter

    Insoweit ist nicht nur die Möglichkeit milderer Mittel in Erwägung zu ziehen, sondern darüber hinaus zugleich auch zu berücksichtigen, dass der Rechtsschutzanspruch des Einzelnen umso stärker wiegt und umso weniger zurückzustehen hat, je schwerer die ihm auferlegte Belastung wiegt und je mehr die Maßnahmen der Verwaltung Unabänderliches bewirken (vgl. BVerfGE 35, 382 [402]; 69, 220 [228]; BVerfG, B.v. 12.9.1995 - 2 BvR 1179/95 -, NVwZ 1996, 58 [59]; BVerwG, B.v. 14.4.2005 - 4VR 1005/04 -, NVwZ 2005, 689 [690]).
  • BVerwG, 13.06.2007 - 6 VR 5.07

    Entgeltregulierung; Zugang; Zugangsleistung; Zugangsentgelt; Genehmigung;

    Ein spezialgesetzlich angeordneter Ausschluss der aufschiebenden Wirkung der Anfechtungsklage hat im Rahmen der nach § 80 Abs. 5, 7 VwGO gebotenen Interessenabwägung bei offenem Prozessausgang erhebliches Gewicht (im Anschluss an BVerwGE 123, 241).

    Er enthält vielmehr die gesetzliche Wertung, dass das öffentliche Interesse am Sofortvollzug gerade bei offenem Prozessausgang regelmäßig erhebliches Gewicht hat (s. auch Beschluss vom 14. April 2005 - BVerwG 4 VR 1005.04 - BVerwGE 123, 241 ).

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Rechtsprechung
   BVerwG, 23.08.2006 - 4 A 1067.06 (4 A 1075.04)   

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BVerwG, 23.08.2006 - 4 A 1067.06 (4 A 1075.04) (https://dejure.org/2006,4336)
BVerwG, Entscheidung vom 23.08.2006 - 4 A 1067.06 (4 A 1075.04) (https://dejure.org/2006,4336)
BVerwG, Entscheidung vom 23. August 2006 - 4 A 1067.06 (4 A 1075.04) (https://dejure.org/2006,4336)
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Volltextveröffentlichungen (6)

  • lexetius.com
  • Bundesverwaltungsgericht
  • Wolters Kluwer

    Verletzung des Anspruchs auf rechtliches Gehör durch Ablehnung von Beweisanträgen; Berechtigung zur Ablehnung von Beweisanträgen auf Grund von bereits vorhandenem umfangreichen gutachtlichen Material; Rechtmäßigkeit der Ablehnung eines Beweisantrags bei Unerheblichkeit ...

Kurzfassungen/Presse (2)

  • Bundesverwaltungsgericht (Pressemitteilung)

    Flughafen Berlin-Schönefeld: Anhörungsrügen zurückgewiesen

  • Bundesverwaltungsgericht (Pressemitteilung - vor Ergehen der Entscheidung)

    Flughafen Berlin-Schönefeld: Anhörungsrügen zurückgewiesen

Verfahrensgang

 
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Wird zitiert von ... (15)Neu Zitiert selbst (19)

  • BVerfG, 19.07.1967 - 2 BvR 639/66

    Einheitliches Grundrecht

    Auszug aus BVerwG, 23.08.2006 - 4 A 1067.06
    Die Gerichte sind aber nicht verpflichtet, jedes Vorbringen eines Beteiligten in den Gründen einer Entscheidung ausdrücklich zu bescheiden (BVerfG, Beschluss vom 19. Juli 1967 2 BvR 639/66 BVerfGE 22, 267 ).

    Einer ausdrücklichen Bezugnahme auf die Stellungnahme vom 27. November 2005 bedurfte es nicht, weil Art. 103 Abs. 1 GG nicht fordert, jedes Vorbringen der Beteiligten ausdrücklich zu bescheiden (BVerfG, Beschluss vom 19. Juli 1967 2 BvR 639/66 BVerfGE 22, 267 ).

  • BVerwG, 24.03.2000 - 9 B 530.99
    Auszug aus BVerwG, 23.08.2006 - 4 A 1067.06
    Art. 103 Abs. 1 GG ist aber verletzt, wenn die Ablehnung eines als sachdienlich und erheblich angesehenen Beweisantrags im Prozessrecht keine Stütze mehr findet (BVerfG, Beschlüsse vom 30. Januar 1985 1 BvR 393/84 BVerfGE 69, 141 und vom 26. Juni 2002 1 BvR 670/91 BVerfGE 105, 279 , BVerwG, Beschluss vom 24. März 2000 BVerwG 9 B 530.99 Buchholz 310 § 86 Abs. 1 VwGO Nr. 308, S. 16).

    10 Lehnt das Tatsachengericht den Antrag auf Einholung eines Sachverständigengutachtens mit dem Hinweis auf die eigene Sachkunde ab, muss es in dem Ablehnungsbeschluss oder spätestens in der Sachentscheidung begründen, woher es diese Sachkunde hat (BVerwG, Beschluss vom 24. März 2000 BVerwG 9 B 530.99 Buchholz 310 § 86 Abs. 1 VwGO Nr. 308).

  • BVerfG, 09.11.2004 - 1 BvR 684/98

    Ausschluss der Eltern nichtehelicher Kinder von einer Hinterbliebenenversorgung

    Auszug aus BVerwG, 23.08.2006 - 4 A 1067.06
    Den Beteiligten eines Prozesses obliegt es vielmehr, alle Mittel des Prozessrechts zu nutzen, um einen Verstoß gegen den Anspruch auf rechtliches Gehör bereits in der Tatsacheninstanz zu verhindern; dies gilt für die Anhörungsrüge ebenso wie für die Verfassungsbeschwerde (so zur Verfassungsbeschwerde BVerfG, Beschluss vom 9. November 2004 1 BvR 684/98 BVerfGE 112, 50 ).
  • BVerwG, 05.08.2004 - 6 B 31.04

    Aufklärungspflicht des Richters bezüglich der seiner materiell-rechtlichen

    Auszug aus BVerwG, 23.08.2006 - 4 A 1067.06
    Das Gericht ist nur verpflichtet, ein weiteres Gutachten einzuholen, wenn sich ihm eine weitere Sachaufklärung aufdrängen musste (stRspr, BVerwG, Beschluss vom 5. August 2004 BVerwG 6 B 31.04 juris, Rn. 21).
  • BVerwG, 07.03.2003 - 6 B 16.03

    Anspruch auf rechtliches Gehör; Sachverhaltsaufklärungspflicht des Gerichts;

    Auszug aus BVerwG, 23.08.2006 - 4 A 1067.06
    Liegen bereits Gutachten oder Auskünfte vor, steht es nach § 98 VwGO, § 404 Abs. 1, § 412 Abs. 1 ZPO im Ermessen des Tatsachengerichts, ob es zusätzliche Auskünfte oder Sachverständigengutachten einholt (BVerwG, Urteil vom 23. Mai 1989 BVerwG 7 C 2.87 BVerwGE 82, 76 , Beschluss vom 7. März 2003 BVerwG 6 B 16.03 Buchholz 310 § 86 Abs. 2 VwGO Nr. 55).
  • BVerwG, 07.10.1987 - 9 CB 20.87

    Ablehnungsgesuch wegen Befangenheit eines Spruchkörpers - Rüge der

    Auszug aus BVerwG, 23.08.2006 - 4 A 1067.06
    4 Der Anspruch auf rechtliches Gehör schützt auch nicht gegen eine nach Meinung eines Beteiligten sachlich unrichtige Ablehnung eines Beweisantrags (BVerwG, Beschluss vom 7. Oktober 1987 BVerwG 9 CB 20.87 Buchholz 310 § 86 Abs. 2 Nr. 31).
  • BVerwG, 07.07.1978 - 4 C 79.76

    Startbahn West

    Auszug aus BVerwG, 23.08.2006 - 4 A 1067.06
    Das Tatsachengericht kann sich dabei ohne Verstoß gegen seine Aufklärungspflicht auf Gutachten oder gutachterliche Stellungnahmen stützen, die von einer Behörde im Verwaltungsverfahren eingeholt wurden (BVerwG, Urteil vom 7. Juli 1978 BVerwG 4 C 79.76 u.a. BVerwGE 56, 110 , Beschluss vom 4. Dezember 1991 BVerwG 2 B 135.91 Buchholz 310 § 86 Abs. 1 VwGO Nr. 238, S. 67).
  • BVerfG, 07.07.1992 - 1 BvL 51/86

    Trümmerfrauen

    Auszug aus BVerwG, 23.08.2006 - 4 A 1067.06
    Art. 103 Abs. 1 GG gewährt auch keinen Schutz gegen Entscheidungen, die den Sachvortrag eines Beteiligten aus Gründen des formellen oder materiellen Rechts teilweise oder ganz unberücksichtigt lassen (BVerfG, Urteil vom 8. Juli 1997 1 BvR 1621/94 BVerfGE 96, 205 ); die Vorschrift verpflichtet die Gerichte insbesondere nicht, der Rechtsansicht einer Partei zu folgen (BVerfG, Beschluss vom 12. April 1983 2 BvR 678/81 BVerfGE 64, 1 , Urteil vom 7. Juli 1992 1 BvL 51/86 u.a. BVerfGE 87, 1 ).
  • BVerwG, 22.02.2005 - 1 B 10.05

    Anforderungen an die Darlegung des geltend gemachten Zulassungsgrundes;

    Auszug aus BVerwG, 23.08.2006 - 4 A 1067.06
    8 2.1.2 Die Kläger haben im Übrigen weder in ihrem Beweisantrag noch in ihrer Anhörungsrüge dargelegt, inwieweit ein weiteres, vom Gericht eingeholtes Gutachten bessere oder weiter gehende Erkenntnisse hätte vermitteln sollen (BVerwG, Beschluss vom 22. Februar 2005 BVerwG 1 B 10.05 Buchholz 310 § 108 Abs. 1 VwGO Nr. 36).
  • BVerfG, 08.07.1997 - 1 BvR 1621/94

    Hochschullehrer

    Auszug aus BVerwG, 23.08.2006 - 4 A 1067.06
    Art. 103 Abs. 1 GG gewährt auch keinen Schutz gegen Entscheidungen, die den Sachvortrag eines Beteiligten aus Gründen des formellen oder materiellen Rechts teilweise oder ganz unberücksichtigt lassen (BVerfG, Urteil vom 8. Juli 1997 1 BvR 1621/94 BVerfGE 96, 205 ); die Vorschrift verpflichtet die Gerichte insbesondere nicht, der Rechtsansicht einer Partei zu folgen (BVerfG, Beschluss vom 12. April 1983 2 BvR 678/81 BVerfGE 64, 1 , Urteil vom 7. Juli 1992 1 BvL 51/86 u.a. BVerfGE 87, 1 ).
  • BVerwG, 23.01.1996 - 11 B 150.95

    Recht der Landwirtschaft: Versagung der Grundstücksverkehrsgenehmigung, Anhörung

  • BVerwG, 04.12.1991 - 2 B 135.91

    Zulässigkeit und Begründetheit einer Beschwerde gegen die Nichtzulassung der

  • BVerwG, 23.05.1989 - 7 C 2.87

    Transzendentale Meditation

  • BVerwG, 28.01.2003 - 4 B 4.03

    Nachbarklage gegen Baugenehmigung für immissionsrelevante Umbaumaßnahme -

  • BVerfG, 30.01.1985 - 1 BvR 393/84

    Nichtladung von Zeugen trotz Beweisbeschluß und Zahlung des Vorschusses

  • BVerfG, 26.06.2002 - 1 BvR 670/91

    Osho

  • BVerfG, 17.05.1983 - 2 BvR 731/80

    Verfassungsrechtliche Anforderungen an die Verfahrensgestaltung bei einem

  • BVerwG, 06.02.1985 - 8 C 15.84

    Zeugenbeweis - Sachverständiger Zeuge - Sachverständiger - Abgrenzung

  • BVerfG, 12.04.1983 - 2 BvR 678/81

    National Iranian Oil Company

  • BVerfG, 20.02.2008 - 1 BvR 2722/06

    Verfassungsbeschwerden gegen Planfeststellungsbeschluss für Flughafenbau

    a) den Beschluss des Bundesverwaltungsgerichts vom 23. August 2006 - BVerwG 4 A 1067.06 (4 A 1075.04) -,.

    b) das Urteil des Bundesverwaltungsgerichts vom 16. März 2006 - BVerwG 4 A 1075.04 -,.

    Wegen des das Ausgangsverfahren betreffenden Sachverhalts wird auf das angegriffene Urteil des Bundesverwaltungsgerichts vom 16. März 2006 (BVerwG 4 A 1075.04, BVerwGE 125, 116) und den angegriffenen Beschluss vom 23. August 2006 (BVerwG 4 A 1067.06 , JURIS) verwiesen.

  • BVerwG, 09.06.2010 - 9 A 20.08

    Planfeststellung; Planrechtfertigung; Artenschutz; Tötungsverbot; Störungsverbot;

    Liegen bereits Gutachten oder Auskünfte zu einer entscheidungserheblichen Tatsache vor, steht es nach § 98 VwGO, § 173 Satz 1 VwGO i.V.m. § 404 Abs. 1, § 412 Abs. 1 ZPO im Ermessen des Tatsachengerichts, ob es zusätzliche Auskünfte oder Sachverständigengutachten einholt; das Tatsachengericht kann sich dabei ohne Verstoß gegen seine Aufklärungspflicht auf Gutachten oder gutachterliche Stellungnahmen, die von einer Behörde im Verwaltungsverfahren eingeholt wurden, stützen (Beschluss vom 23. August 2006 - BVerwG 4 A 1067.06 - juris Rn. 6 m.w.N.).
  • BVerwG, 14.04.2010 - 4 B 78.09

    Factory-Outlet-Center; Hersteller-Direktverkaufszentrum; Genehmigung;

    Art. 103 Abs. 1 GG gewährt keinen Schutz gegen Entscheidungen, die den Sachvortrag eines Beteiligten aus Gründen des formellen oder materiellen Rechts teilweise oder ganz unberücksichtigt lassen; die Vorschrift verpflichtet die Gerichte insbesondere nicht, der Rechtsansicht einer Partei zu folgen (Beschluss vom 23. August 2006 - BVerwG 4 A 1067.06 u.a. - juris Rn. 3 m.w.N.).
  • BVerwG, 04.06.2008 - 4 A 1000.08
    5 2. Die in Teil 1 des Schriftsatzes vom 28. Mai 2008 (Seite 3 bis 64) erhobenen Rügen sind identisch mit den Rügen, die die Prozessbevollmächtigten der Kläger in ihrem Schriftsatz vom 30. Juni 2006 im Verfahren BVerwG 4 A 1067.06 vorgebracht haben.

    Der Senat hat die Anhörungsrüge mit Beschluss vom 23. August 2006 - 4 A 1067.06 - zurückgewiesen.

    Davon abgesehen wären die Rügen auch unbegründet; insoweit wird auf den Beschluss des Senats vom 23. August 2006 - BVerwG 4 A 1067.06 - Bezug genommen.

    Insoweit wird auf die Ausführungen im Beschluss des Senats vom 23. August 2006 - BVerwG 4 A 1067.06 - Bezug genommen.

  • BVerwG, 19.05.2010 - 9 A 25.09

    Planfeststellung; Planänderung; ergänzendes Verfahren; Verzicht auf Auslegung;

    Liegen bereits Gutachten oder Auskünfte zu einer entscheidungserheblichen Tatsache vor, steht es nach § 98 VwGO, § 173 Satz 1 VwGO i.V.m. § 404 Abs. 1, § 412 Abs. 1 ZPO im Ermessen des Tatsachengerichts, ob es zusätzliche Auskünfte oder Sachverständigengutachten einholt; das Tatsachengericht kann sich dabei ohne Verstoß gegen seine Aufklärungspflicht auf Gutachten oder gutachterliche Stellungnahmen, die von einer Behörde im Verwaltungsverfahren eingeholt wurden, stützen (Beschluss vom 23. August 2006 - BVerwG 4 A 1067.06 - juris Rn. 6 m.w.N.).
  • BVerwG, 31.08.2011 - 9 B 8.11

    Erhöhte Hundesteuer für Rottweiler

    Liegen bereits Gutachten oder Auskünfte zu einer entscheidungserheblichen Tatsache vor, steht es nach § 98 VwGO i.V.m. § 404 Abs. 1, § 412 Abs. 1 ZPO im Ermessen des Tatsachengerichts, ob es zusätzliche Auskünfte oder Sachverständigengutachten einholt; das Tatsachengericht kann sich dabei ohne Verstoß gegen seine Aufklärungspflicht auf Gutachten oder gutachterliche Stellungnahmen, die von einer Behörde im Verwaltungsverfahren eingeholt wurden, stützen (Beschluss vom 23. August 2006 - BVerwG 4 A 1067.06 - juris Rn. 6 m.w.N.).
  • BVerwG, 19.12.2005 - 4 A 1015.05

    Einstellung des Verfahrens wegen Klagerücknahme - Quotenregelung hinsichtlich der

    Die Quotelung ergibt sich aus der Gesamtzahl von fünfundzwanzig Klägern bzw. klagenden Rechtsgemeinschaften in dem Verfahren BVerwG 4 A 1075.04 zum Zeitpunkt des Eingangs der Klagerücknahme beim Bundesverwaltungsgericht.

    Die anteilige Kostenlast ist für die zurückgenommene Klage in diesem Verfahren auf der Grundlage der zum Zeitpunkt der Klagerücknahme in dem Verfahren BVerwG 4 A 1075.04 bestehenden Anzahl der Kläger bzw. Rechtsgemeinschaften, für die jeweils ein Streitwert in Höhe von 15 000 EUR vorläufig festgesetzt wurde, zu berechnen (vgl. § 63 Abs. 2 GKG).

  • BVerwG, 25.03.2009 - 4 B 63.08

    Planrechtfertigung einer aus finanziellen Gründen nicht realisierbaren Planung;

    24 Liegen bereits Gutachten oder Auskünfte zu einer entscheidungserheblichen Tatsache vor, steht es nach § 98 VwGO, § 404 Abs. 1, § 412 Abs. 1 ZPO im Ermessen des Tatsachengerichts, ob es zusätzliche Auskünfte oder Sachverständigengutachten einholt; das Tatsachengericht kann sich dabei ohne Verstoß gegen seine Aufklärungspflicht auf Gutachten oder gutachterliche Stellungnahmen, die von einer Behörde im Verwaltungsverfahren eingeholt wurden, stützen (Beschluss vom 23. August 2006 BVerwG 4 A 1067.06 juris Rn. 6 m.w.N.).
  • OVG Niedersachsen, 09.12.2015 - 1 LA 184/14

    Gefahrenschwelle; Gefahrenverdacht; Gefahrerforschung; Gefahrverdacht;

    Nach § 98 VwGO i.V.m. §§ 404 Abs. 1, 412 ZPO braucht ein Gericht, dem bereits ein gerichtliches oder behördliches (vgl. z.B. Beschl. v. 25.3.2009 - 4 B 63/08 -, BRS 74 Nr. 196 = juris Rn. 24; Beschl. v. 23.8.2006 - 4 A 1067/06 -, juris Rn. 6) Sachverständigengutachten vorliegt, ein weiteres Gutachten nur nach pflichtgemäßem Ermessen einzuholen.
  • BVerwG, 30.08.2011 - 9 B 4.11

    Besteuerung von Hunden; Gefährliche Hunderasse

    Liegen bereits Gutachten oder Auskünfte zu einer entscheidungserheblichen Tatsache vor, steht es nach § 98 VwGO i.V.m. § 404 Abs. 1, § 412 Abs. 1 ZPO im Ermessen des Tatsachengerichts, ob es zusätzliche Auskünfte oder Sachverständigengutachten einholt; das Tatsachengericht kann sich dabei ohne Verstoß gegen seine Aufklärungspflicht auf Gutachten oder gutachterliche Stellungnahmen, die von einer Behörde im Verwaltungsverfahren eingeholt wurden, stützen (Beschluss vom 23. August 2006 - BVerwG 4 A 1067.06 - juris Rn. 6 m.w.N.).
  • BVerwG, 10.05.2010 - 4 B 18.10

    Zuständigkeit bei mehreren Ansprüchen aus einem einheitlichen Lebenssachverhalt

  • BVerwG, 09.05.2011 - 4 B 47.10

    Nichtberücksichtigung des Klägervortrags aus Gründen des formellen oder

  • BVerwG, 11.03.2010 - 4 BN 7.10

    Verpflichtung des Gerichts zur Bescheidung jeden Vorbringens eines Beteiligten in

  • BVerwG, 17.06.2014 - 7 B 15.14

    Verletzung eines Anspruchs auf rechtliches Gehör bei teilweiser

  • OVG Nordrhein-Westfalen, 26.03.2008 - 12 A 2914/07

    Zustimmung des Integrationsamtes zu einer Kündigung - Verwertung eines

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Rechtsprechung
   BVerwG, 23.08.2006 - 4 A 1075.04   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2006,14496
BVerwG, 23.08.2006 - 4 A 1075.04 (https://dejure.org/2006,14496)
BVerwG, Entscheidung vom 23.08.2006 - 4 A 1075.04 (https://dejure.org/2006,14496)
BVerwG, Entscheidung vom 23. August 2006 - 4 A 1075.04 (https://dejure.org/2006,14496)
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Volltextveröffentlichungen (6)

  • lexetius.com
  • Bundesverwaltungsgericht

    Ausschluss der aufschiebenden Wirkung; Klage; Planfeststellungsbeschluss; vorläufiger Rechtsschutz, Interessenabwägung; wasserrechtliche Erlaubnis

  • Wolters Kluwer

    Statthaftigkeit der Gegenvorstellung gegen eine mit den ordentlichen Rechtsbehelfen nicht anfechtbare Entscheidung nach Einführung des außerordentlichen Rechtsbehelfs der Anhörungsrüge; § 152a Verwaltungsgerichtsordnung (VwGO) als abschließende Regelung; Sinn und Zweck einer ...

Verfahrensgang

 
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Wird zitiert von ... (2)Neu Zitiert selbst (9)

  • BVerwG, 15.03.2005 - 4 BN 15.05
    Auszug aus BVerwG, 23.08.2006 - 4 A 1075.04
    2 2. Soweit die Kläger in der Art einer Berufungsbegründung bzw. einer Verfassungsbeschwerde das Urteil des Senats als fehlerhaft angreifen, käme eine Selbstkorrektur des Gerichts aufgrund einer Gegenvorstellung allenfalls dann in Betracht, wenn zutreffend geltend gemacht würde, dass die Entscheidung objektiv willkürlich ergangen ist (vgl. etwa BVerwG, Beschluss vom 15. März 2005 BVerwG 4 BN 15.05 ).
  • BVerfG, 30.04.2003 - 1 PBvU 1/02

    Rechtsschutz gegen den Richter I

    Auszug aus BVerwG, 23.08.2006 - 4 A 1075.04
    1 1. Ob die Gegenvorstellung gegen eine mit den ordentlichen Rechtsbehelfen nicht anfechtbare Entscheidung nach Einführung des außerordentlichen Rechtsbehelfs der Anhörungsrüge (§ 152a VwGO) überhaupt noch statthaft ist, ist fraglich (verneinend unter Hinweis auf BVerfGE 107, 395 z.B. BVerwG, Beschluss vom 18. Oktober 2005 BVerwG 8 BN 1.05 ).
  • EuGH, 23.03.2006 - C-209/04

    Kommission / Österreich - Vertragsverletzung eines Mitgliedstaats - Richtlinie

    Auszug aus BVerwG, 23.08.2006 - 4 A 1075.04
    Dementsprechend verlangt worauf auch das Urteil vom 16. März 2006, a.a.O., Rn. 74 hinweist das Raumordnungsgesetz in Übereinstimmung mit der Rechtsprechung des EuGH (vgl. zuletzt Urteil vom 23. März 2006 Rs. C-209/04 NuR 2006, 429, Rn. 56 ff. m.w. N.) eine Umweltprüfung nur bei Raumordnungsplänen, deren Aufstellung nach dem 20. Juli 2004 förmlich eingeleitet worden ist.
  • BVerwG, 27.10.2000 - 4 A 18.99

    FFH-Richtlinie; potentielles Schutzgebiet; Schutzregime; gemeinschaftsrechtliche

    Auszug aus BVerwG, 23.08.2006 - 4 A 1075.04
    In der Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts ist im Übrigen, ohne dass noch irgendwelche Zweifel bestünden, geklärt, dass die Projekt-UVP-Richtlinie über die Berücksichtigung der vom Träger des Vorhabens selbst angestellten Untersuchungen hinaus keine zusätzliche eigenständige Untersuchung von Alternativen und Varianten durch die Genehmigungsbehörde nach den Maßstäben der Umweltverträglichkeitsprüfung verlangt (vgl. BVerwG, Urteil vom 27. Oktober 2000 BVerwG 4 A 18.99 BVerwGE 112, 140 m.w.N.).
  • BVerfG, 24.10.1996 - 2 BvR 1851/94

    Mauerschützen

    Auszug aus BVerwG, 23.08.2006 - 4 A 1075.04
    Mit Blick auf die Subsidiarität der Verfassungsbeschwerde kann die Rüge der Verletzung von Verfahrensgrundsätzen, so auch der Gewährleistung aus Art. 101 Abs. 1 Satz 2 GG, nicht mehr im Verfahren der Verfassungsbeschwerde geltend gemacht werden, wenn nicht zuvor alle Mittel des Prozessrechts genutzt wurden, um diesen Verstoß zu verhindern oder zu beseitigen (vgl. BVerfG, Beschlüsse vom 9. November 2004 1 BvR 684/98 BVerfGE 112, 50 und vom 24. Oktober 1996 2 BvR 1851/94 u.a. BVerfGE 95, 96 ).
  • BVerfG, 09.11.2004 - 1 BvR 684/98

    Ausschluss der Eltern nichtehelicher Kinder von einer Hinterbliebenenversorgung

    Auszug aus BVerwG, 23.08.2006 - 4 A 1075.04
    Mit Blick auf die Subsidiarität der Verfassungsbeschwerde kann die Rüge der Verletzung von Verfahrensgrundsätzen, so auch der Gewährleistung aus Art. 101 Abs. 1 Satz 2 GG, nicht mehr im Verfahren der Verfassungsbeschwerde geltend gemacht werden, wenn nicht zuvor alle Mittel des Prozessrechts genutzt wurden, um diesen Verstoß zu verhindern oder zu beseitigen (vgl. BVerfG, Beschlüsse vom 9. November 2004 1 BvR 684/98 BVerfGE 112, 50 und vom 24. Oktober 1996 2 BvR 1851/94 u.a. BVerfGE 95, 96 ).
  • EGMR, 08.07.2003 - 36022/97

    HATTON ET AUTRES c. ROYAUME-UNI

    Auszug aus BVerwG, 23.08.2006 - 4 A 1075.04
    Schließlich ist es zweifelsfrei, dass weder die Gemeinschaftsgrundrechte noch die EMRK solche bindenden Vorgaben für die Zulassung von Verkehrsflughäfen enthalten, wie sie die Kläger diesen Vorschriften entnehmen zu können meinen (zu Art. 8 EMRK vgl. EGMR, Urteil vom 8. Juli 2003 Nr. 36022/97 NVwZ 2004, 1465).
  • EGMR, 02.10.2014 - 97/11

    DELTA PEKÁRNY A.S. c. RÉPUBLIQUE TCHÈQUE

    Auszug aus BVerwG, 23.08.2006 - 4 A 1075.04
    Die Richtlinie 85/337/EWG des Rates über die Umweltverträglichkeitsprüfung bei bestimmten öffentlichen und privaten Projekten vom 27. Juni 1985 (ABl EG Nr. L 175 S. 40) i.d.F. der Änderungsrichtlinie 97/11/EG (ABl EG Nr. L 73 S. 5) vom 3. März 1997 Projekt-UVP-Richtlinie fordert in Art. 5 Abs. 3, dass die vom Projektträger vorzulegenden Angaben u.a. eine Übersicht über die wichtigsten anderweitigen vom Projektträger geprüften Lösungsmöglichkeiten und die Angabe der wesentlichen Auswahlgründe im Hinblick auf die Umweltauswirkungen umfassen; diese Angaben sind nach Art. 8 der Richtlinie beim Genehmigungsverfahren hier also dem Planfeststellungsverfahren nach §§ 8 ff. LuftVG zu berücksichtigen (vgl. auch § 6 Abs. 3 Satz 1 Nr. 5 UVPG).
  • BVerwG, 18.10.2005 - 8 BN 1.05

    Gegenvorstellung als außerordentlicher Rechtsbehelf gegen einen nicht

    Auszug aus BVerwG, 23.08.2006 - 4 A 1075.04
    1 1. Ob die Gegenvorstellung gegen eine mit den ordentlichen Rechtsbehelfen nicht anfechtbare Entscheidung nach Einführung des außerordentlichen Rechtsbehelfs der Anhörungsrüge (§ 152a VwGO) überhaupt noch statthaft ist, ist fraglich (verneinend unter Hinweis auf BVerfGE 107, 395 z.B. BVerwG, Beschluss vom 18. Oktober 2005 BVerwG 8 BN 1.05 ).
  • BVerwG, 08.08.2007 - 4 BN 35.07

    Voraussetzungen einer begründeten Rüge der Versagung des rechtlichen Gehörs;

    3 Soweit der Antragsteller sich gegen die Feststellungen des Senats hinsichtlich des mit der Beschwerde vorgetragenen Aufklärungsmangels, der Divergenz und der Grundsatzrüge wendet, käme eine Selbstkorrektur des Gerichts aufgrund einer Gegenvorstellung allenfalls dann in Betracht, wenn zutreffend geltend gemacht würde, dass die Entscheidung objektiv willkürlich ergangen ist (vgl. Beschlüsse vom 15. März 2005 BVerwG 4 BN 15.05 und vom 23. August 2006 BVerwG 4 A 1075.04 juris).
  • OVG Thüringen, 11.10.2007 - 4 VO 249/05

    Zulässigkeit einer Gegenvorstellung trotz § 152a VwGO, Verwaltungsprozessrecht;

    Allerdings geht der Senat mit dem Bundesfinanzhof (Beschluss vom 13.10.2005 - IV S 10/05 - NJW 2006, 861) und dem Bundessozialgericht (Beschluss vom 28.07.2005 - B 13 RJ 178/05 B - NJW 2006, 860) und entgegen der teilweise abweichenden Auffassung anderer Gerichte und in der Literatur (vgl. nur Schenke, NVwZ 2005, 729; BayVGH, Beschluss vom 20.07.2006 - 5 ZB 06.462 - m. w. Nw.) davon aus, dass neben der Anhörungsrüge eine Gegenvorstellung zulässig bleibt, wenn mit ihr - wie hier - keine Verletzung rechtlichen Gehörs gerügt wird (bisher offen gelassen in den Senatsbeschlüssen vom 22.12.2005 - 4 ZO 923/05 -, 02.08.2005 - 4 EO 1166/04 - und 11.02.2005 - 4 N 595/94 - ebenso: Beschluss des ThürOVG vom 27.10.2006 - 1 ZKO 932/06 - BVerwG, Beschluss vom 23.08.2006 - 4 A 1075.04 - gegen die Zulässigkeit einer außerordentlichen Beschwerde: Beschluss des ThürOVG vom 05.01.2007 - 1 VO 265/06 -).
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Rechtsprechung
   BVerwG, 24.07.2006 - 4 A 1001.04, 4 A 1073.04, 4 A 1075.04, 4 A 1078.05   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2006,20967
BVerwG, 24.07.2006 - 4 A 1001.04, 4 A 1073.04, 4 A 1075.04, 4 A 1078.05 (https://dejure.org/2006,20967)
BVerwG, Entscheidung vom 24.07.2006 - 4 A 1001.04, 4 A 1073.04, 4 A 1075.04, 4 A 1078.05 (https://dejure.org/2006,20967)
BVerwG, Entscheidung vom 24. Juli 2006 - 4 A 1001.04, 4 A 1073.04, 4 A 1075.04, 4 A 1078.05 (https://dejure.org/2006,20967)
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Volltextveröffentlichungen (5)

  • Bundesverwaltungsgericht

    Altlastensanierung; Anwendung der AzB; Artenschutz; Ausgleichsbilanz; Befreiungsvoraussetzungen; Betriebsbeschränkungen; Bindungswirkung der Standortfestlegung; Dauerschallpegel; Entschädigung für die Verlärmung des Außenwohnbereichs; FFH-Gebietsschutz; ...

  • Wolters Kluwer

    Berichtigung des Protokolls zum Fortsetzungstermin - Fragen des Wasserrechts und des Bodenschutzrechts

  • rechtsportal.de
  • rechtsportal.de
  • juris (Volltext/Leitsatz)

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Wird zitiert von ... (4)Neu Zitiert selbst (1)

  • BVerwG, 24.07.2006 - 4 A 1078.04

    Berichtigung des Protokolls zum Fortsetzungstermin - Fragen des Wasserrechts und

    Auszug aus BVerwG, 24.07.2006 - 4 A 1001.04
    Auf Antrag der Prozessbevollmächtigten der Kläger im Verfahren BVerwG 4 A 1073.04 wird das Protokoll für den Fortsetzungstermin vom 9. Februar 2006 in den gemeinsam verhandelten Verfahren BVerwG 4 A 1001.04, 4 A 1073.04, 4 A 1075.04 und 4 A 1078.04 auf Seite 5 a. E. ergänzt:.
  • BVerwG, 24.07.2006 - 4 A 1073.04

    Berichtigung des Protokolls zum Fortsetzungstermin - Fragen des Wasserrechts und

    Auf Antrag der Prozessbevollmächtigten der Kläger im Verfahren BVerwG 4 A 1073.04 wird das Protokoll für den Fortsetzungstermin vom 9. Februar 2006 in den gemeinsam verhandelten Verfahren BVerwG 4 A 1001.04, 4 A 1073.04, 4 A 1075.04 und 4 A 1078.04 auf Seite 5 a. E. ergänzt:.

    Der Antrag der Prozessbevollmächtigten der Klägerinnen im Verfahren BVerwG 4 A 1001.04 auf Berichtigung des Protokolls zum Fortsetzungstermin vom 21. Februar 2006 wird abgelehnt.

  • BVerwG, 24.07.2006 - 4 A 1075.04

    Berichtigung des Protokolls zum Fortsetzungstermin - Fragen des Wasserrechts und

    Auf Antrag der Prozessbevollmächtigten der Kläger im Verfahren BVerwG 4 A 1073.04 wird das Protokoll für den Fortsetzungstermin vom 9. Februar 2006 in den gemeinsam verhandelten Verfahren BVerwG 4 A 1001.04, 4 A 1073.04, 4 A 1075.04 und 4 A 1078.04 auf Seite 5 a. E. ergänzt:.

    Der Antrag der Prozessbevollmächtigten der Klägerinnen im Verfahren BVerwG 4 A 1001.04 auf Berichtigung des Protokolls zum Fortsetzungstermin vom 21. Februar 2006 wird abgelehnt.

  • BVerwG, 24.07.2006 - 4 A 1078.04
    Auf Antrag der Prozessbevollmächtigten der Kläger im Verfahren BVerwG 4 A 1073.04 wird das Protokoll für den Fortsetzungstermin vom 9. Februar 2006 in den gemeinsam verhandelten Verfahren BVerwG 4 A 1001.04, 4 A 1073.04, 4 A 1075.04 und 4 A 1078.04 auf Seite 5 a. E. ergänzt:.

    Der Antrag der Prozessbevollmächtigten der Klägerinnen im Verfahren BVerwG 4 A 1001.04 auf Berichtigung des Protokolls zum Fortsetzungstermin vom 21. Februar 2006 wird abgelehnt.

  • BVerwG - 4 A 1078.04 (anhängig)

    Keine Terminsverlegung im Schönefeldverfahren

    BVerwG 4 A 1001.04 BVerwG 4 A 1073.04 BVerwG 4 A 1075.04 BVerwG 4 A 1078.04.
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Rechtsprechung
   BVerwG, 09.02.2005 - 4 A 1075.04   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2005,21346
BVerwG, 09.02.2005 - 4 A 1075.04 (https://dejure.org/2005,21346)
BVerwG, Entscheidung vom 09.02.2005 - 4 A 1075.04 (https://dejure.org/2005,21346)
BVerwG, Entscheidung vom 09. Februar 2005 - 4 A 1075.04 (https://dejure.org/2005,21346)
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Volltextveröffentlichungen (4)

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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (1)

  • BVerwG, 21.02.2005 - 4 A 1003.05

    Einstellung des Verfahrens wegen Rücknahme der Klage

    Auszug aus BVerwG, 09.02.2005 - 4 A 1075.04
    Das Verfahren des Klägers zu 25 wird abgetrennt und unter dem Aktenzeichen 4 A 1003.05 fortgeführt.
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Rechtsprechung
   BVerwG, 17.05.2005 - 4 A 1075.04   

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https://dejure.org/2005,20780
BVerwG, 17.05.2005 - 4 A 1075.04 (https://dejure.org/2005,20780)
BVerwG, Entscheidung vom 17.05.2005 - 4 A 1075.04 (https://dejure.org/2005,20780)
BVerwG, Entscheidung vom 17. Mai 2005 - 4 A 1075.04 (https://dejure.org/2005,20780)
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Volltextveröffentlichungen (4)

  • Bundesverwaltungsgericht

    Ausschluss der aufschiebenden Wirkung; Klage; Planfeststellungsbeschluss; vorläufiger Rechtsschutz, Interessenabwägung; wasserrechtliche Erlaubnis

  • Wolters Kluwer

    Begründetheit eines Antrags auf Beiladung eines durch einen Planfeststellungsbeschluss Betroffenen - Nichtanfechtung einer nachteiligen Entscheidung durch den Betroffenen im Klagewege

  • rechtsportal.de
  • rechtsportal.de

Verfahrensgang

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Rechtsprechung
   BVerwG, 13.12.2005 - 4 A 1075.04   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2005,29155
BVerwG, 13.12.2005 - 4 A 1075.04 (https://dejure.org/2005,29155)
BVerwG, Entscheidung vom 13.12.2005 - 4 A 1075.04 (https://dejure.org/2005,29155)
BVerwG, Entscheidung vom 13. Dezember 2005 - 4 A 1075.04 (https://dejure.org/2005,29155)
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Volltextveröffentlichungen (4)

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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (1)

  • BVerwG, 19.12.2005 - 4 A 1015.05

    Einstellung des Verfahrens wegen Klagerücknahme - Quotenregelung hinsichtlich der

    Auszug aus BVerwG, 13.12.2005 - 4 A 1075.04
    Das Verfahren der Kläger zu 12 bis 14 wird abgetrennt und unter dem Aktenzeichen BVerwG 4 A 1015.05 fortgeführt.
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Rechtsprechung
   BVerwG, 06.10.2005 - 4 A 1075.04   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2005,31724
BVerwG, 06.10.2005 - 4 A 1075.04 (https://dejure.org/2005,31724)
BVerwG, Entscheidung vom 06.10.2005 - 4 A 1075.04 (https://dejure.org/2005,31724)
BVerwG, Entscheidung vom 06. Oktober 2005 - 4 A 1075.04 (https://dejure.org/2005,31724)
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Volltextveröffentlichungen (2)

  • Bundesverwaltungsgericht

    Ausschluss der aufschiebenden Wirkung; Klage; Planfeststellungsbeschluss; vorläufiger Rechtsschutz, Interessenabwägung; wasserrechtliche Erlaubnis

  • Wolters Kluwer

    Verbindung von zu Musterverfahren bestimmten Verfahren zur gemeinsamen Verhandlung

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Wird zitiert von ... (3)Neu Zitiert selbst (2)

  • BVerwG, 16.03.2006 - 4 A 1078.04

    Grünes Licht für Flughafen Berlin-Schönefeld - aber Einschränkung des

    Auszug aus BVerwG, 06.10.2005 - 4 A 1075.04
    Die zu Musterverfahren (§ 93 a Abs. 1 VwGO) bestimmten Verfahren BVerwG 4 A 1001.04, BVerwG 1073.04, BVerwG 4 A 1075.04 und BVerwG 4 A 1078.04 werden gemäß § 93 Satz 1 VwGO zur gemeinsamen Verhandlung verbunden.
  • BVerwG, 16.03.2006 - 4 A 1001.04

    Gemeindeklagen gegen luftrechtliche Planfeststellung; Ziel der Raumordnung;

    Auszug aus BVerwG, 06.10.2005 - 4 A 1075.04
    Die zu Musterverfahren (§ 93 a Abs. 1 VwGO) bestimmten Verfahren BVerwG 4 A 1001.04, BVerwG 1073.04, BVerwG 4 A 1075.04 und BVerwG 4 A 1078.04 werden gemäß § 93 Satz 1 VwGO zur gemeinsamen Verhandlung verbunden.
  • BVerwG, 19.10.2009 - 4 KSt 1000.09

    Erstattungsfähigkeit von Gutachterkosten für die Erstellung einer

    Der Hinweis des Beklagten (Schriftsatz vom 1. Dezember 2008), die Rechnung sei auch im Verfahren BVerwG 4 A 1075.04 eingereicht worden, steht einer Festsetzung in diesem Verfahren nicht entgegen.

    Denn die Rechnung ist an die Schutzgemeinschaft "Umlandgemeinden Flughafen Schönefeld e.V." adressiert worden und diese ist im Gutachten als Auftraggeberin bezeichnet worden; sie kann daher im Verfahren BVerwG 4 A 1075.04 nicht geltend gemacht werden (vgl. Beschluss des Senats vom 6. Oktober 2009 im Verfahren BVerwG 4 KSt 1009.07 - BVerwG 4 A 1075.04 - unter 3.3).

    Der Hinweis des Beklagten (Schriftsatz vom 1. Dezember 2008), die Rechnung sei auch im Verfahren BVerwG 4 A 1075.04 eingereicht worden, steht einer Festsetzung in diesem Verfahren nicht entgegen.

    Denn die Rechnung ist an die Schutzgemeinschaft "Umlandgemeinden Flughafen Schönefeld e.V." adressiert worden und kann daher im Verfahren BVerwG 4 A 1075.04 nicht geltend gemacht werden (vgl. Beschluss des Senats vom 6. Oktober 2009 im Verfahren BVerwG 4 KSt 1009.07 - BVerwG 4 A 1075.04 - unter 3.3).

  • VGH Hessen, 20.04.2011 - 11 F 429/11

    Gutachterkosten des Vorhabensträgers

    Bei einer derartigen Ausgangslage entspricht es einer vernünftigen Prozessführung, dass der jeweilige Kläger seinerseits Sachverständige heranzieht, die befähigt sind, die tragenden Gründe des Planfeststellungsbeschlusses kritisch zu hinterfragen (BVerwG, Beschlüsse vom 24. Juli 2008 - 4 KSt 1008.07 [4 A 1073/04] -, juris, und 6. Oktober 2009 - 4 KSt 1009.07 [4 A 1075/04] -, juris).
  • VGH Hessen, 20.04.2011 - 11 F 90/11

    Gutachterkosten der Planfeststellungsbehörde

    Bei einer derartigen Ausgangslage entspricht es einer vernünftigen Prozessführung, dass der jeweilige Kläger seinerseits Sachverständige heranzieht, die befähigt sind, die tragenden Gründe des Planfeststellungsbeschlusses kritisch zu hinterfragen (BVerwG, Beschlüsse vom 24. Juli 2008 - 4 KSt 1008.07 [4 A 1073/04] -, juris, und 6. Oktober 2009 - 4 KSt 1009.07 [4 A 1075/04] -, juris).
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Rechtsprechung
   BVerwG, 30.11.2004 - 4 A 1075.04   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2004,29662
BVerwG, 30.11.2004 - 4 A 1075.04 (https://dejure.org/2004,29662)
BVerwG, Entscheidung vom 30.11.2004 - 4 A 1075.04 (https://dejure.org/2004,29662)
BVerwG, Entscheidung vom 30. November 2004 - 4 A 1075.04 (https://dejure.org/2004,29662)
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Volltextveröffentlichungen (2)

  • Bundesverwaltungsgericht

    Ausschluss der aufschiebenden Wirkung; Klage; Planfeststellungsbeschluss; vorläufiger Rechtsschutz, Interessenabwägung; wasserrechtliche Erlaubnis

  • Wolters Kluwer

    Beiladung

Verfahrensgang

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Rechtsprechung
   BVerwG, 24.07.2006 - 4 A 1075.04   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2006,41748
BVerwG, 24.07.2006 - 4 A 1075.04 (https://dejure.org/2006,41748)
BVerwG, Entscheidung vom 24.07.2006 - 4 A 1075.04 (https://dejure.org/2006,41748)
BVerwG, Entscheidung vom 24. Juli 2006 - 4 A 1075.04 (https://dejure.org/2006,41748)
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Volltextveröffentlichung

  • Wolters Kluwer

    Berichtigung des Protokolls zum Fortsetzungstermin - Fragen des Wasserrechts und des Bodenschutzrechts

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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (3)

  • BVerwG, 24.07.2006 - 4 A 1001.04

    Altlastensanierung; Anwendung der AzB; Artenschutz; Ausgleichsbilanz;

    Auszug aus BVerwG, 24.07.2006 - 4 A 1075.04
    Auf Antrag der Prozessbevollmächtigten der Kläger im Verfahren BVerwG 4 A 1073.04 wird das Protokoll für den Fortsetzungstermin vom 9. Februar 2006 in den gemeinsam verhandelten Verfahren BVerwG 4 A 1001.04, 4 A 1073.04, 4 A 1075.04 und 4 A 1078.04 auf Seite 5 a. E. ergänzt:.

    Der Antrag der Prozessbevollmächtigten der Klägerinnen im Verfahren BVerwG 4 A 1001.04 auf Berichtigung des Protokolls zum Fortsetzungstermin vom 21. Februar 2006 wird abgelehnt.

  • BVerwG, 24.07.2006 - 4 A 1073.04

    Berichtigung des Protokolls zum Fortsetzungstermin - Fragen des Wasserrechts und

    Auszug aus BVerwG, 24.07.2006 - 4 A 1075.04
    Auf Antrag der Prozessbevollmächtigten der Kläger im Verfahren BVerwG 4 A 1073.04 wird das Protokoll für den Fortsetzungstermin vom 9. Februar 2006 in den gemeinsam verhandelten Verfahren BVerwG 4 A 1001.04, 4 A 1073.04, 4 A 1075.04 und 4 A 1078.04 auf Seite 5 a. E. ergänzt:.
  • BVerwG, 24.07.2006 - 4 A 1078.04

    Berichtigung des Protokolls zum Fortsetzungstermin - Fragen des Wasserrechts und

    Auszug aus BVerwG, 24.07.2006 - 4 A 1075.04
    Auf Antrag der Prozessbevollmächtigten der Kläger im Verfahren BVerwG 4 A 1073.04 wird das Protokoll für den Fortsetzungstermin vom 9. Februar 2006 in den gemeinsam verhandelten Verfahren BVerwG 4 A 1001.04, 4 A 1073.04, 4 A 1075.04 und 4 A 1078.04 auf Seite 5 a. E. ergänzt:.
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Rechtsprechung
   BVerwG, 03.02.2006 - 4 A 1075.04   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2006,73950
BVerwG, 03.02.2006 - 4 A 1075.04 (https://dejure.org/2006,73950)
BVerwG, Entscheidung vom 03.02.2006 - 4 A 1075.04 (https://dejure.org/2006,73950)
BVerwG, Entscheidung vom 03. Februar 2006 - 4 A 1075.04 (https://dejure.org/2006,73950)
Tipp: Um den Kurzlink (hier: https://dejure.org/2006,73950) schnell in die Zwischenablage zu kopieren, können Sie die Tastenkombination Alt + R verwenden - auch ohne diesen Bereich zu öffnen.

Volltextveröffentlichung

  • Bundesverwaltungsgericht

    Ausschluss der aufschiebenden Wirkung; Klage; Planfeststellungsbeschluss; vorläufiger Rechtsschutz, Interessenabwägung; wasserrechtliche Erlaubnis

Verfahrensgang

 
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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (1)

  • BVerwG, 06.02.2006 - 4 A 1014.06
    Auszug aus BVerwG, 03.02.2006 - 4 A 1075.04
    Das Verfahren der Klägerin zu 26 wird abgetrennt und unter dem Aktenzeichen BVerwG 4 A 1014.06 fortgeführt.
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