Rechtsprechung
   OVG Brandenburg, 27.01.2000 - 4 A 111/97   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2000,5730
OVG Brandenburg, 27.01.2000 - 4 A 111/97 (https://dejure.org/2000,5730)
OVG Brandenburg, Entscheidung vom 27.01.2000 - 4 A 111/97 (https://dejure.org/2000,5730)
OVG Brandenburg, Entscheidung vom 27. Januar 2000 - 4 A 111/97 (https://dejure.org/2000,5730)
Tipp: Um den Kurzlink (hier: https://dejure.org/2000,5730) schnell in die Zwischenablage zu kopieren, können Sie die Tastenkombination Alt + R verwenden - auch ohne diesen Bereich zu öffnen.

Volltextveröffentlichungen (2)

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Rückerstattung von Pflegesatzzahlungen; Berechnung des Pflegesatzes nach der Pflegesatzvereinbarung; Voraussetzungen eines allgemein öffentlich-rechtlichen Erstattungsanspruchs

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Hinweis zu den Links:
Zu grauen Einträgen liegen derzeit keine weiteren Informationen vor. Sie können diese Links aber nutzen, um die Einträge beispielsweise in Ihre Merkliste aufzunehmen.

Verfahrensgang

 
Sortierung



Kontextvorschau





Hinweis: Klicken Sie auf das Sprechblasensymbol, um eine Kontextvorschau im Fließtext zu sehen. Um alle zu sehen, genügt ein Doppelklick.

Wird zitiert von ... (16)Neu Zitiert selbst (33)

  • VG Münster, 07.03.2006 - 5 K 800/04
    Dies trifft im Verhältnis zwischen dem Betreuer eines Hilfeempfängers und dem Sozialamt nicht zu (so für das Verhältnis einer Einrichtung, in der ein Hilfeempfänger untergebracht ist, und dem Sozialamt OVG Frankfurt/Oder, Urteil vom 27. Januar 2000 - 4 A 111/97 -, FEVS 51, 555, 559).

    Da der Kläger mithin nicht zum verpflichteten Personenkreis des § 92 a Abs. 4 BSHG gehört, war er auch nicht verpflichtet, auf der Grundlage dieser Vorschrift die von dem Beklagten angeforderten Kosten zu erstatten (wie hier: Conradis in Lehr- und Praxiskommentar zum BSHG, 6. Auflage 2003, § 92 a Randziffer 21; wohl auch OVG Frankfurt, Urteil vom 27. Januar 2000 - 4 A 111/97 -, a. a. O. sowie Schaefer in Fichtner (Hrsg.), Bundessozialhilfegesetz, Kommentar, 2. Auflage 2003, § 92 a Randziffer 20, 21; a. A. - auch der Betreuer eines Hilfeempfängers kann verpflichtet sein -: W. Schellhorn/H. Schellhorn, BSHG, Kommentar zum Bundessozialhilfegesetz, 16. Auflage 2002, § 92 a Randziffer 46 und Zeitler, in Mergler/Zink, BSHG, Kommentar, a. a. O., § 92 a Randziffer 44).

    Diese Regelung ist hier ebenfalls nicht einschlägig, weil sie nur in den Fällen als Rechtsgrundlage herangezogen werden kann, in denen zwischen den Beteiligten ein Über- und Unterordnungsverhältnis besteht (OVG Frankfurt/Oder, Urteil vom 27. Januar 2000 - 4 A 111/97 -, a. a. O.).

    Diese Rechtsgrundlage greift nach allgemein anerkannter verwaltungsgerichtlicher Rechtsprechung nicht in den Fällen, in denen es eine abschließende gesetzliche Regelung gibt (vgl. statt aller OVG Frankfurt/Oder, Urteil vom 27. Januar 2000 - 4 A 111/97 -, a. a. O., S. 561 mit Nachweisen zur Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts).

  • VG Minden, 14.04.2004 - 6 K 2220/02

    Erstattung von Leistungen in Sozialleistungsverhältnissen; Überweisung von

    vgl. BVerwG, Urteil v. 30.04.1992 - 5 C 29.88 -, NJW 1993, 215; BVerwG, Urteil v. 22.10.1992 - 5 C 65.88 -, FEVS 43, 268; BSG, Urteil vom 28.08.1997 - 8 RKn 2/97 -, NVwZ-RR 1998, 564; OVG Frankfurt/Oder, Urteil vom 27.01.2000 - 4 A 111/97 -, FEVS 51, 555.

    vgl. OVG Frankfurt/Oder, Urteil vom 27.01.2000, a.a.O..

    Ein öffentlich-rechtlicher Erstattungsanspruch, der unter der Einschränkung steht, dass Leistungen nur von dem Leistungsempfänger zu erstatten sind, dem die Leistung unmittelbar zugedacht ist, vgl. OVG Frankfurt/Oder, Urteil vom 27.01.2000, a.a.O..

    vgl. z. B. OVG Frankfurt Oder, Urteil vom 27.01.2000, a.a.O..

  • OVG Brandenburg, 27.11.2002 - 4 A 457/01

    Sozialhilferecht, Pflegeentgeltanspruch des Einrichtungsträgers aus einer

    Welchen Inhalt eine Vereinbarung zu diesem Zweck im Einzelnen hat, lässt sich nicht pauschal beurteilen, sondern hängt von der konkreten Ausgestaltung ab (vgl. Urteil des Senats vom 27. Januar 2000 - 4 A 111/97 - S. 22 des E. A. - FEVS 51, 555 ff.).

    Im Ergebnis werden durch die Pflegesatzvereinbarung für alle Beteiligten die voraussichtlichen Unterbringungskosten in diesen Punkten transparent und berechenbar, ohne dass dies die im Sozialhilferecht üblicherweise allein bestehenden Rechtsbeziehungen zwischen Hilfeempfänger und Einrichtungsträger einerseits sowie zwischen Träger der Sozialhilfe und dem Hilfeempfänger andererseits berühren würde (vgl. BVerwGE 96, 71, 77; Urteil des Senats vom 27. Januar 2000, a.a.O.; OVG Münster, FEVS 46, 77, 80; Schellhorn/Schellhorn, BSHG 16. Aufl. 2002, § 93 Rn. 23a; Münder in LPK-BSHG, 5. Aufl. 1999, § 93 Rn. 37, 48; Mergler/Zink, BSHG, § 93 Rn. 30c).

    Dies berücksichtigend kann bei der Auslegung von Kostenübernahmeerklärungen seitens der Träger der Sozialhilfe (vgl. hierzu BVerwG a.a.O.; OVG Münster a.a.O.), aber auch bei Pflegesatzvereinbarungen zwischen ihnen und Einrichtungsträgern u.a., nur dann von einem eigenständigen - das Dreieckverhältnis sozusagen schließenden - Rechtsanspruch auf Kostenübernahme ausgegangen werden, wenn zwischen dem Einrichtungsträger und dem sachlich und örtlich zuständigen Träger der Sozialhilfe eine Vereinbarung getroffen wird, welche ihrem Inhalt nach den Rechtsbindungswillen der vertragsschließenden Parteien unmissverständlich zum Ausdruck bringt und eine Abrechnung der entstehenden Kosten nicht lediglich als verwaltungstechnische Abwicklung des Zahlungsverkehrs zulässt (vgl. BVerwG a.a.O.; Urteil des Senats vom 27. Januar 2000, a.a.O.).

  • OVG Brandenburg, 27.11.2002 - 4 A 457

    Pflegeentgeltanspruch des Einrichtungsträgers aus einer Pflegesatzvereinbarung;

    Kontextvorschau leider nicht verfügbar
  • LSG Baden-Württemberg, 18.10.2007 - L 7 SO 2899/06

    Sozialhilfe - sozialrechtliches Verwaltungsverfahren - Erstattung zu Unrecht

    Voraussetzung ist jedoch, dass die zu erstattende Leistung durch schriftlichen Verwaltungsakt konkretisiert wird (vgl. OVG Brandenburg, Urteil vom 27. Januar 2000 - 4 A 111/97 - FEVS 51, 555; VG Minden, Urteil vom 22. Juli 2002 - 10 K 3856/98 - ).

    Darüber hinaus setzt § 92a Abs. 4 Satz 1 voraus, dass die der Hilfegewährung zugrunde liegenden Bewilligungsbescheide rechtswirksam aufgehoben worden sind (vgl. BVerwG, Urteil vom 20. November 1997 - 5 C 16/97 - BVerwGE 105, 374; OVG Brandenburg, Urteil vom 27. Januar 2000, a.a.O.).

  • OVG Nordrhein-Westfalen, 14.09.2005 - 12 A 4738/03

    Anforderungen an das Vorliegen des Anspruchs eines Sozialträgers auf

    In Übereinstimmung hiermit ist das Verwaltungsgericht unter Hinweis auf die Darlegungen des Oberverwaltungsgerichts des Landes Brandenburg in der Entscheidung vom 27. Januar 2000 - 4 A 111/97 -, FEVS 51, 555 zu Recht davon ausgegangen, dass die Vorschrift nur für die Erstattung von Leistungen in subordinationsrechtlich strukturierten Leistungsverhältnissen herangezogen werden kann.

    vgl. dazu näher OVG Brandenburg, Urteil vom 27. Januar 2000 - 4 A 111/97 -, FEVS 51, 555.

  • OVG Nordrhein-Westfalen, 14.09.2005 - 12 A 2647/03

    Kostenerstattung für Leistungen der Sozialhilfe; Sozialhilferechtlicher Anspruch

    In Übereinstimmung hiermit ist das Verwaltungsgericht unter Hinweis auf die Darlegungen des Oberverwaltungsgerichts des Landes Brandenburg in der Entscheidung vom 27. Januar 2000 - 4 A 111/97 -, FEVS 51, 555 zu Recht davon ausgegangen, dass die Vorschrift nur für die Erstattung von Leistungen in subordinationsrechtlich strukturierten Leistungsverhältnissen herangezogen werden kann.

    vgl. dazu näher OVG Brandenburg, Urteil vom 27. Januar 2000 - 4 A 111/97 -, FEVS 51, 555.

  • OVG Nordrhein-Westfalen, 14.09.2005 - 12 A 1005/05
    In Übereinstimmung hiermit ist das Verwaltungsgericht unter Hinweis auf die Darlegungen des Oberverwaltungsgerichts des Landes Brandenburg in der Entscheidung vom 27. Januar 2000 - 4 A 111/97 -, FEVS 51, 555 zu Recht davon ausgegangen, dass die Vorschrift nur für die Erstattung von Leistungen in subordinationsrechtlich strukturierten Leistungsverhältnissen herangezogen werden kann.

    vgl. dazu näher OVG Brandenburg, Urteil vom 27. Januar 2000 - 4 A 111/97 -, FEVS 51, 555.

  • OVG Nordrhein-Westfalen, 14.09.2005 - 12 A 702/04

    Anforderungen an das Vorliegen eines Anspruchs eines Sozialträgers von

    In Übereinstimmung hiermit ist das Verwaltungsgericht unter Hinweis auf die Darlegungen des Oberverwaltungsgerichts des Landes Brandenburg in der Entscheidung vom 27. Januar 2000 - 4 A 111/97 -, FEVS 51, 555 zu Recht davon ausgegangen, dass die Vorschrift nur für die Erstattung von Leistungen in subordinationsrechtlich strukturierten Leistungsverhältnissen herangezogen werden kann.

    vgl. dazu näher OVG Brandenburg, Urteil vom 27. Januar 2000 - 4 A 111/97 -, FEVS 51, 555.

  • OVG Nordrhein-Westfalen, 14.09.2005 - 12 A 299/05

    Anforderungen an das Vorliegen des Anspruchs eines Sozialleistungsträgers auf

    In Übereinstimmung hiermit ist das Verwaltungsgericht unter Hinweis auf die Darlegungen des Oberverwaltungsgerichts des Landes Brandenburg in der Entscheidung vom 27. Januar 2000 - 4 A 111/97 -, FEVS 51, 555 zu Recht davon ausgegangen, dass die Vorschrift nur für die Erstattung von Leistungen in subordinationsrechtlich strukturierten Leistungsverhältnissen herangezogen werden kann.

    vgl. dazu näher OVG Brandenburg, Urteil vom 27. Januar 2000 - 4 A 111/97 -, FEVS 51, 555.

  • OVG Nordrhein-Westfalen, 14.09.2005 - 12 A 3513/03

    Erstattung von Sozialhilfeleistungen; Pflegebedürftige Person als

  • OVG Nordrhein-Westfalen, 15.03.2004 - 12 A 3993/02

    Ersatz der Kosten zu Unrecht erbrachter Sozialhilfe bei Herbeiführung der

  • VG Lüneburg, 17.06.2004 - 6 A 120/03

    Ambulante Pflegeleistung; Bescheid; Erstattung; Gleichordnungsverhältnis;

  • OVG Nordrhein-Westfalen, 31.03.2005 - 12 A 2082/01

    Anforderungen an das Vorliegen eines Anspruchs auf Zulassung der Berufung im

  • VG Köln, 01.04.2003 - 5 K 6033/00

    Rückforderung von aufgrund eines Kostenanerkenntnisses gegenüber einem

  • VG Minden, 22.07.2002 - 10 K 3856/98

    Rechtmäßigkeitsvoraussetzungen der Rückforderung gewährter Leistungen nach dem

Haben Sie eine Ergänzung? Oder haben Sie einen Fehler gefunden? Schreiben Sie uns.
Sie können auswählen (Maus oder Pfeiltasten):
(Liste aufgrund Ihrer bisherigen Eingabe)
Komplette Übersicht