Weitere Entscheidung unten: VG Schleswig, 02.06.1999

Rechtsprechung
   BVerwG, 11.01.2001 - 4 A 12.99   

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https://dejure.org/2001,107
BVerwG, 11.01.2001 - 4 A 12.99 (https://dejure.org/2001,107)
BVerwG, Entscheidung vom 11.01.2001 - 4 A 12.99 (https://dejure.org/2001,107)
BVerwG, Entscheidung vom 11. Januar 2001 - 4 A 12.99 (https://dejure.org/2001,107)
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Volltextveröffentlichungen (7)

  • lexetius.com

    GG Art. 14 Abs. 1, Art. 28 Abs. 2; FStrG § 17 Abs. 1; BayVerf Art. 103
    Planfeststellung; Gemeinde; Eigentum der Gemeinde; Klagebefugnis der Gemeinde; Planungshoheit

  • Wolters Kluwer

    Planfeststellung - Gemeinde - Eigentum der Gemeinde - Klagebefugnis der Gemeinde - Planungshoheit

  • Judicialis

    GG Art. 14 Abs. 1; ; GG Art. 28 Abs. 2; ; FStrG § 17 Abs. 1; ; BayVerf Art. 103

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Straßenplanungsrecht - Planfeststellung; Gemeinde; Eigentum der Gemeinde; Klagebefugnis der Gemeinde; Planungshoheit.

  • datenbank.nwb.de(kostenpflichtig, Leitsatz frei)
  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)

    Straßenrecht - Klagebefugnis von Gemeinden gegen Fernstraßenplanung

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (2)

  • lexetius.com (Pressemitteilung)

    Klagen gegen den Neubau der A 71 im Abschnitt Schweinfurt - Pfersdorf abgewiesen

  • Bundesverwaltungsgericht (Pressemitteilung)

    Klagen gegen den Neubau der A 71 im Abschnitt Schweinfurt - Pfersdorf abgewiesen

Papierfundstellen

  • NVwZ 2001, 1160
  • DVBl 2001, 669 (Ls.)
  • DÖV 2001, 692
  • ZfBR 2001, 279
 
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Wird zitiert von ... (131)Neu Zitiert selbst (17)

  • BVerwG, 27.10.2000 - 4 A 18.99

    FFH-Richtlinie; potentielles Schutzgebiet; Schutzregime; gemeinschaftsrechtliche

    Auszug aus BVerwG, 11.01.2001 - 4 A 12.99
    Keinen Bedenken begegnet, dass das Bundesverwaltungsgericht dadurch auch Landesrecht auszulegen und anzuwenden hat (Senatsurteil vom 27. Oktober 2000 - BVerwG 4 A 18.99 - zum Abdruck in BVerwGE vorgesehen).

    Der Senat hat bereits im genannten Urteil vom 27. Oktober 2000 - BVerwG 4 A 18.99 - näher dargelegt, dass es in dem Raumordnungsverfahren, das dem Planfeststellungsverfahren vorausging, keiner Öffentlichkeitsbeteiligung bedurfte.

    Das bedeutet, dass nach der gesetzgeberischen Wertung unter Bedarfsgesichtspunkten eine Planrechtfertigung vorhanden ist (vgl. auch das Urteil des Senats vom 27. Oktober 2000 - BVerwG 4 A 18.99 - zum nördlich anschließenden Abschnitt Pfersdorf - Münnerstadt).

  • BVerwG, 21.03.1996 - 4 C 26.94

    Vorgehen einer Gemeinde gegen fernstraßenrechtliche Planung

    Auszug aus BVerwG, 11.01.2001 - 4 A 12.99
    Eine Gemeinde kann eine fernstraßenrechtliche Planfeststellung im Hinblick auf deren enteignende Vorwirkung nicht mit der Begründung angreifen, öffentliche, sie nicht in ihrer Planungshoheit schützende Belange, wie solche des Umweltschutzes, seien nicht oder nicht mit dem ihnen zukommenden Gewicht in die Abwägung eingestellt worden (wie Urteil vom 21. März 1996 - BVerwG 4 C 26.94 - BVerwGE 100, 388).

    2.1 Die Klägerin als Hoheitsträgerin kann den Planfeststellungsbeschluss wegen seiner enteignenden Vorwirkung nicht mit der Begründung angreifen, öffentliche, sie nicht in ihrer Planungshoheit schützende Belange, wie solche des Umweltschutzes, seien nicht oder nicht mit dem ihnen zukommenden Gewicht in die Abwägung eingestellt worden (Urteil vom 21. März 1996 - BVerwG 4 C 26.94 - BVerwGE 100, 388).

    Die Planfeststellungsbehörde muss ferner auf noch nicht verfestigte, aber konkrete Planungsabsichten einer Gemeinde abwägend soweit wie möglich Rücksicht nehmen, nämlich in der Weise, dass durch die Fachplanung von der Gemeinde konkret in Betracht gezogene städtebauliche Planungsmöglichkeiten nicht unnötigerweise "verbaut" werden (BVerwG, Urteil vom 26. Februar 1999 - BVerwG 4 A 47.96 - Buchholz 407.4 § 17 FStrG Nr. 148; Urteil vom 21. März 1996 - BVerwG 4 C 26.94 - BVerwGE 100, 388 m.w.N.).

  • BVerwG, 26.02.1999 - 4 A 47.96

    Straßenplanung; Planfeststellung; Alternativenprüfung; gemeindliche

    Auszug aus BVerwG, 11.01.2001 - 4 A 12.99
    Auch aus Art. 28 Abs. 2 GG folgt kein Recht auf umfassende Überprüfung eines Planfeststellungsbeschlusses unter allen rechtlichen Gesichtspunkten (vgl. z.B. Urteil vom 26. Februar 1999 - BVerwG 4 A 47.96 -, Buchholz 407.4 § 17 FStrG Nr. 148 = UPR 1999, 271 m.w.N.).

    Die Planfeststellungsbehörde muss ferner auf noch nicht verfestigte, aber konkrete Planungsabsichten einer Gemeinde abwägend soweit wie möglich Rücksicht nehmen, nämlich in der Weise, dass durch die Fachplanung von der Gemeinde konkret in Betracht gezogene städtebauliche Planungsmöglichkeiten nicht unnötigerweise "verbaut" werden (BVerwG, Urteil vom 26. Februar 1999 - BVerwG 4 A 47.96 - Buchholz 407.4 § 17 FStrG Nr. 148; Urteil vom 21. März 1996 - BVerwG 4 C 26.94 - BVerwGE 100, 388 m.w.N.).

  • BVerfG, 08.07.1982 - 2 BvR 1187/80

    Sasbach

    Auszug aus BVerwG, 11.01.2001 - 4 A 12.99
    Dieser Schutz kommt einer Gemeinde nicht zu, da sie nicht Grundrechtsträgerin ist, sich damit also auch nicht auf Art. 14 Abs. 3 Satz 1 GG berufen kann (vgl. den Beschluss des Bundesverfassungsgerichts vom 8. Juli 1982 - 2 BvR 1187/80 - BVerfGE 61, 82 ).

    Denn der Bayerische Verfassungsgerichtshof distanziert sich dort zwar vom Beschluss des Bundesverfassungsgerichts vom 8. Juli 1982 (BVerfGE 61, 82), hebt aber ausdrücklich hervor, dies gelte nur für seinen bayerischen Verfassungsraum und beziehe sich nur auf einen Rechtsstreit zwischen gleichgeordneten Trägern privater Rechte (hier Fischereirechte).

  • BVerwG, 20.05.1999 - 4 A 12.98

    Straßenplanung; Planfeststellung; Privatfinanzierung eines Straßenbauvorhabens;

    Auszug aus BVerwG, 11.01.2001 - 4 A 12.99
    Denn eine Planfeststellungsbehörde handelt nicht schon dann abwägungsfehlerhaft, wenn eine von ihr verworfene Trassenführung ebenfalls mit guten Gründen vertretbar gewesen wäre, sondern erst dann, wenn sich ihr diese Lösung als die vorzugswürdige hätte aufdrängen müssen (vgl. Senatsurteile vom 25. Januar 1996 - BVerwG 4 C 5.95 - BVerwGE 100, 238 und vom 20. Mai 1999 - BVerwG 4 A 12.98 -, Buchholz 407.4 § 17 FStrG Nr. 154, stRspr).
  • BVerwG, 25.01.1996 - 4 C 5.95

    Klagen gegen Eifelautobahn A 60 im Raum Wittlich abgewiesen

    Auszug aus BVerwG, 11.01.2001 - 4 A 12.99
    Denn eine Planfeststellungsbehörde handelt nicht schon dann abwägungsfehlerhaft, wenn eine von ihr verworfene Trassenführung ebenfalls mit guten Gründen vertretbar gewesen wäre, sondern erst dann, wenn sich ihr diese Lösung als die vorzugswürdige hätte aufdrängen müssen (vgl. Senatsurteile vom 25. Januar 1996 - BVerwG 4 C 5.95 - BVerwGE 100, 238 und vom 20. Mai 1999 - BVerwG 4 A 12.98 -, Buchholz 407.4 § 17 FStrG Nr. 154, stRspr).
  • BVerwG, 21.03.1996 - 4 A 10.95

    Immissionsschutzrecht: Prognosehorizont für die Lärmberechnung hinsichtlich

    Auszug aus BVerwG, 11.01.2001 - 4 A 12.99
    Hiervon ist der Senat bereits in seinem Urteil vom 21. März 1996 - BVerwG 4 A 10.95 - (Buchholz 406.25 § 41 BImSchG Nr. 13) ausgegangen.
  • VGH Bayern, 14.01.1998 - 8 A 95.40057
    Auszug aus BVerwG, 11.01.2001 - 4 A 12.99
    Ferner referiert die Planfeststellungsbehörde das Ergebnis der Beweisaufnahme, die vor dem Bayerischen Verwaltungsgerichtshof stattgefunden hat (Urteil vom 14. Januar 1998 - 8 A 95.40057 -, UPR 1998, 240 ).
  • BVerwG, 01.04.1999 - 4 B 87.98

    Verwendung eines lärmmindernden Straßenbelags "Splittmastixasphalt, nicht

    Auszug aus BVerwG, 11.01.2001 - 4 A 12.99
    Der Senat hat die Fußnote zur Tabelle B der Anlage 1 zu § 3 der 16. BImSchV in seiner bisherigen Rechtsprechung als wirksames Recht behandelt und in seinem Beschluss vom 1. April 1999 - BVerwG 4 B 87.98 - (Buchholz 406.25 § 43 BImSchG Nr. 12 m.w.N.) ausgeführt, dass diese Fußnote eine ausreichende und hinreichend bestimmte Rechtsgrundlage darstellt, um hierauf gestützt für die Verwendung eines lärmmindernden Straßenbelags den Korrekturwert DStro von -2 dB(A) in Ansatz zu bringen.
  • BVerwG, 28.01.1999 - 4 CN 5.98

    Bebauungsplan; Straßenplanung; Planungskompetenz; Abschnittsbildung;

    Auszug aus BVerwG, 11.01.2001 - 4 A 12.99
    2.3.2.2 Die Planfeststellungsbehörde hat auch nicht verkannt, dass § 50 BImSchG bereits unterhalb der in § 41 BImSchG bezeichneten Lärmschwelle im Rahmen der nach § 17 Abs. 1 FStrG gebotenen Abwägung unter Lärmschutzgesichtspunkten die Funktion einer Abwägungsdirektive zukommt (BVerwG, Urteil vom 28. Januar 1999 - BVerwG 4 CN 5.98 - BVerwGE 108, 248 ).
  • BVerwG, 18.06.1997 - 4 C 3.95

    Fachplanung - Planfeststellung einer Ortsumgehung - Abwägungskontrolle -

  • BVerwG, 11.01.2001 - 4 A 13.99

    Planfeststellung; Planrechtfertigung; Netzverknüpfung; Ersatzland; Lärmschutz;

  • BVerwG, 12.12.1996 - 4 C 29.94

    Klagen gegen Autobahn A 7 im wesentlichen erfolglos

  • BVerwG, 14.12.2000 - 4 C 13.99

    Militärisch genutzte Liegenschaften; Inanspruchnahme durch DDR-Behörden; Nutzung

  • VGH Bayern, 05.07.1994 - 8 A 93.40054
  • BVerfG, 07.06.1994 - 2 BvQ 21/94

    Wahlwerbesendungen politischer Parteien und Wählervereinigungen innerhalb

  • BVerwG, 18.03.1983 - 4 C 80.79

    Geltendmachung der Verletzung des Abwägungsgebots durch den mit enteignender

  • BVerwG, 04.04.2012 - 4 C 8.09

    Luftrechtliche Planfeststellung; Flughafenausbau; Planfeststellungsbeschluss;

    Auch das kommunale Selbstverwaltungsrecht aus Art. 28 Abs. 2 Satz 1 GG vermittelt entgegen der Auffassung der Klägerin im Verfahren BVerwG 4 C 3.10 keine umfassende Rügebefugnis (Urteile vom 21. März 1996 - BVerwG 4 C 26.94 - BVerwGE 100, 388 und vom 11. Januar 2001 - BVerwG 4 A 12.99 - Buchholz 407.4 § 17 FStrG Nr. 161; Beschlüsse vom 5. November 2002 - BVerwG 9 VR 14.02 - Buchholz 407.4 § 17 FStrG Nr. 171 und vom 18. März 2008 - BVerwG 9 VR 5.07 - Buchholz 407.4 § 17 FStrG Nr. 197).
  • BVerwG, 24.06.2004 - 4 C 11.03

    Flugroutenfestlegung; planungsähnlicher Charakter; sicherheitsrechtliche

    Ihnen ist es verwehrt, sich zum gesamtverantwortlichen Wächter des Natur- und des sonstigen Umweltschutzes aufzuschwingen und als solcher Belange der Allgemeinheit zu wahren, die nicht speziell ihrem Selbstverwaltungsrecht zugeordnet sind (vgl. BVerwG, Urteile vom 21. März 1996 - BVerwG 4 C 26.94 - BVerwGE 100, 388, vom 26. Februar 1999 - BVerwG 4 A 47.96 - Buchholz 407.4 § 17 FStrG Nr. 148 und vom 11. Januar 2001 - BVerwG 4 A 12.99 - Buchholz 407.4 § 17 FStrG Nr. 161).
  • OVG Niedersachsen, 08.03.2006 - 7 KS 145/02

    Rechtsschutzmöglichkeiten einer Gemeinde gegen die atomrechtliche Nutzung eines

    Auch kommen ihr nicht schon dann eigene "wehrfähige" Rechte zu, wenn nach ihrer Ansicht einzelnen Privatpersonen, die ihre Rechte selbst geltend zu machen haben, ein Schaden droht (vgl. BVerwG, Urt. v. 21.3.1996 - 4 C 26.94 -, BVerwGE 100, 388; Urt. v.11.1.2001 - 4 A 12.99 -, NVwZ 2001, 692; Beschl. v. 5.11.2002 - 9 VR 14.02 -, NVwZ 2003, 207; Urt. v. 24.6.2004 - 4 C 11.03 -, BVerwGE 121, 152, 169).

    Dafür besteht indessen - wie ausgeführt - keine Rechtfertigung (vgl. noch VGH Mannheim, Urt. v. 17.7.2003 - 5 S 723/02 -, Juris, Rn. 36; OVG Koblenz, Urt. v. 17.3.2005 - 1 C 11411/04 -, DVBl. 2005, 720 (nur Ls); das Bundesverwaltungsgericht hat allerdings gelegentlich die Planrechtfertigung - ohne dies zu problematisieren - auf die Klage einer Gemeinde hin geprüft, vgl. Beschl. v. 30.12.1996 - 11 VR 24.95 -, UPR 1997, 153; Urt. v. 11.1.2001 - 4 A 12.99 -, NVwZ 2001, 1160, 1161 f.).

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Rechtsprechung
   VG Schleswig, 02.06.1999 - 4 A 12/99   

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VG Schleswig, 02.06.1999 - 4 A 12/99 (https://dejure.org/1999,48511)
VG Schleswig, Entscheidung vom 02.06.1999 - 4 A 12/99 (https://dejure.org/1999,48511)
VG Schleswig, Entscheidung vom 02. Juni 1999 - 4 A 12/99 (https://dejure.org/1999,48511)
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Volltextveröffentlichung

  • juris (Volltext/Leitsatz)
 
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Wird zitiert von ...

  • VGH Bayern, 06.05.2022 - 15 NE 22.849

    Normkontrollantrag gegen Bebauungsplan wegen Beeinträchtigung eines eingetragenen

    Die verwaltungsgerichtliche Rechtsprechung geht davon aus, dass von § 46 Abs. 1 Nr. 1 WHG (bzw. von dem früheren § 33 Abs. 1 Nr. 1 WHG a.F.) in der Alternative der Wasserentnahme für die Haushaltsnutzung nur die Grundwasserbenutzung für den eigenen Haushalt des Entnehmenden, nicht aber zur Bedarfsdeckung m e h r e r e r Haushalte erfasst wird (ausführlich, insbesondere unter Rekurs auf die Gesetzesmaterialien vgl. OVG NW, U.v. 17.12.1987 - 20 A 773/86 ZfW 1989, 44 f.; ebenso: OVG NW, U.v. 17.12.1985 - 20 A 831/83 - NuR 1987, 374; VG Schleswig, U.v. 2.6.1999 - 4 A 12/99 - AgrarR 2000, 377/378; Czychowski/Reinhardt a.a.O. § 46 Rn. 11; Cormann a.a.O. § 46 Rn. 7).
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