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   BVerwG, 11.01.2001 - 4 A 13.99   

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https://dejure.org/2001,245
BVerwG, 11.01.2001 - 4 A 13.99 (https://dejure.org/2001,245)
BVerwG, Entscheidung vom 11.01.2001 - 4 A 13.99 (https://dejure.org/2001,245)
BVerwG, Entscheidung vom 11. Januar 2001 - 4 A 13.99 (https://dejure.org/2001,245)
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Volltextveröffentlichungen (8)

  • lexetius.com

    FStrG § 17 Abs. 1; BNatSchG § 8 Abs. 3, Abs. 9; 16. BImSchV § 3
    Planfeststellung; Planrechtfertigung; Netzverknüpfung; Ersatzland; Lärmschutz; Beurteilungspegel; Lkw-Anteil; Geschwindigkeit; Straßenoberfläche

  • Wolters Kluwer

    Planfeststellung - Planrechtfertigung - Netzverknüpfung - Ersatzland - Lärmschutz - Beurteilungspegel - Lkw-Anteil - Geschwindigkeit - Straßenoberfläche

  • Wolters Kluwer

    Einstellung des Verfahrens nach Zurücknahme eines Rechtsmittels

  • Judicialis

    FStrG § 17 Abs. 1; ; BNatSchG § 8 Abs. 3; ; BNatSchG § 8 Abs. 9; ; 16. BImSchV § 3

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Straßenplanungsrecht - Planfeststellung; Planrechtfertigung; Netzverknüpfung; Ersatzland; Lärmschutz; Beurteilungspegel; Lkw-Anteil; Geschwindigkeit; Straßenoberfläche.

  • datenbank.nwb.de(kostenpflichtig, Leitsatz frei)
  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)

    Umweltrecht - Bereitstellen von Ersatzland in Planfeststellung zu erörtern?

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

  • Bundesverwaltungsgericht (Pressemitteilung)

    Klagen gegen den Neubau der A 71 im Abschnitt Schweinfurt - Pfersdorf abgewiesen

Papierfundstellen

  • NVwZ 2001, 1154
  • DVBl 2001, 669 (Ls.)
  • BauR 2001, 900
  • ZfBR 2001, 501 (Ls.)
 
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Wird zitiert von ... (109)Neu Zitiert selbst (17)

  • BVerwG, 27.10.2000 - 4 A 18.99

    FFH-Richtlinie; potentielles Schutzgebiet; Schutzregime; gemeinschaftsrechtliche

    Auszug aus BVerwG, 11.01.2001 - 4 A 13.99
    Keinen Bedenken begegnet, dass das Bundesverwaltungsgericht dadurch auch Landesrecht auszulegen und anzuwenden hat (Senatsurteil vom 27. Oktober 2000 - BVerwG 4 A 18.99 - zum Abdruck in BVerwGE vorgesehen).

    Das bedeutet, dass nach der gesetzgeberischen Wertung unter Bedarfsgesichtspunkten eine Planrechtfertigung vorhanden ist (vgl. auch das Urteil des Senats vom 27. Oktober 2000 - BVerwG 4 A 18.99 - zum nördlich anschließenden Abschnitt Pfersdorf - Münnerstadt).

    Sie berufen sich hierzu auf das Urteil des Senats vom 27. Oktober 2000 - BVerwG 4 A 18.99 -.

    Diese Formulierung lässt (ebenso wie einige andere Textpassagen) sowohl eine Interpretation dahingehend zu, dass damit den vom Senat im genannten Urteil vom 27. Oktober 2000 - BVerwG 4 A 18.99 - aufgestellten Anforderungen entsprochen worden ist, als auch dass die Behörde bei der ihr obliegenden Abwägung doch nicht ausreichend zwischen Ausgleichs- und Ersatzmaßnahmen unterschieden hat.

  • BVerwG, 21.03.1996 - 4 C 9.95

    Immissionsschutzrecht: Lärmschutz bei Bau oder wesentliche Änderung einer

    Auszug aus BVerwG, 11.01.2001 - 4 A 13.99
    Ein bereits vorhandener Verkehrslärm (Vorbelastung) und die durch den Bau oder durch die wesentliche Änderung einer öffentlichen Straße entstehende zusätzliche Lärmbeeinträchtigung dürfen zu keiner Gesamtbelastung führen, die eine Gesundheitsgefährdung darstellt (vgl. Urteil vom 21. März 1996 - BVerwG 4 C 9.95 - BVerwGE 101, 1).

    Allerdings dürfen ein bereits vorhandener Verkehrslärm (Vorbelastung) und die durch den Bau oder durch die wesentliche Änderung einer öffentlichen Straße entstehende zusätzliche Lärmbeeinträchtigung zu keiner Gesamtbelastung führen, die eine Gesundheitsgefährdung darstellt (vgl. Senatsurteil vom 21. März 1996 - BVerwG 4 C 9.95 - BVerwGE 101, 1).

  • BVerwG, 23.04.1997 - 4 NB 13.97

    Bauplanungsrecht - Keine Bindung der planenden Gemeinde an standardisierte

    Auszug aus BVerwG, 11.01.2001 - 4 A 13.99
    Weder Bundesrecht noch bayerisches Landesrecht schreiben die Anwendung bestimmter näher definierter Maßstäbe vor (vgl. Senatsurteil vom 23. April 1997 - BVerwG 4 NB 13.97 - Buchholz 406.401 § 8 a BNatSchG Nr. 4).
  • BVerwG, 01.09.1997 - 4 A 36.96

    Verwaltungsprozeßrecht - Klagebefugnis bei Inanspruchnahme eines Pachtgrundstücks

    Auszug aus BVerwG, 11.01.2001 - 4 A 13.99
    Bei dem Zugriff auf einzelne Grundstücke bedarf es allerdings einer Verhältnismäßigkeitsprüfung, die sich auf sämtliche Elemente des Übermaßverbots erstreckt (BVerwG, Urteil vom 1. September 1997 - BVerwG 4 A 36.96 - BVerwGE 105, 178 ).
  • BVerwG, 01.04.1999 - 4 B 87.98

    Verwendung eines lärmmindernden Straßenbelags "Splittmastixasphalt, nicht

    Auszug aus BVerwG, 11.01.2001 - 4 A 13.99
    Der Senat hat die Fußnote zur Tabelle B der Anlage 1 zu § 3 der 16. BImSchV in seiner bisherigen Rechtsprechung als wirksames Recht behandelt und in seinem Beschluss vom 1. April 1999 - BVerwG 4 B 87.98 - (Buchholz 406.25 § 43 BImSchG Nr. 12 m.w.N.) ausgeführt, dass diese Fußnote eine ausreichende und hinreichend bestimmte Rechtsgrundlage darstellt, um hierauf gestützt für die Verwendung eines lärmmindernden Straßenbelags den Korrekturwert DStro von -2 dB(A) in Ansatz zu bringen.
  • VGH Bayern, 14.01.1998 - 8 A 95.40057
    Auszug aus BVerwG, 11.01.2001 - 4 A 13.99
    Ferner referiert die Planfeststellungsbehörde das Ergebnis der Beweisaufnahme, die vor dem Bayerischen Verwaltungsgerichtshof stattgefunden hat (Urteil vom 14. Januar 1998 - 8 A 95.40057 -, UPR 1998, 240 ).
  • VGH Bayern, 30.04.1997 - 27 ZS 97.984
    Auszug aus BVerwG, 11.01.2001 - 4 A 13.99
    Der Senat geht zugunsten des Klägers davon aus, dass die in Art. 61 Abs. 2 Satz 2 BayWG enthaltene Verpflichtung der Behörde, bei ihrer Ermessensentscheidung über eine Ausnahme von den Verboten der Überschwemmungsgebietsverordnung nach § 32 WHG auch die Interessen der deutlich erkennbar unmittelbar betroffenen Nachbarn fehlerfrei zu würdigen, als drittschützend anzusehen ist (vgl. die Urteile des Bayerischen Verwaltungsgerichtshofs vom 8. November 1990 - 2 B 90.310 - BayVBl 1991, 247 = BRS 52 Nr. 181 und vom 30. April 1997 - 27 ZS 97.984 - BayVBl 1997, 569 = BRS 59 Nr. 180.).
  • BVerwG, 28.01.1999 - 4 A 18.98

    Planfeststellung; naturschutzrechtliche Ersatzmaßnahmen; Eignung;

    Auszug aus BVerwG, 11.01.2001 - 4 A 13.99
    Droht eine Existenzgefährdung, so ist dies ein Umstand, der im Rahmen der Abwägung berücksichtigt werden muss (vgl. BVerwG, Urteil vom 28. Januar 1999 - BVerwG 4 A 18.98 - Buchholz 407.4 § 17 FStrG Nr. 146).
  • BVerwG, 21.03.1996 - 4 A 10.95

    Immissionsschutzrecht: Prognosehorizont für die Lärmberechnung hinsichtlich

    Auszug aus BVerwG, 11.01.2001 - 4 A 13.99
    Hiervon ist der Senat bereits in seinem Urteil vom 21. März 1996 - BVerwG 4 A 10.95 - (Buchholz 406.25 § 41 BImSchG Nr. 13) ausgegangen.
  • VGH Bayern, 08.11.1990 - 2 B 90.310
    Auszug aus BVerwG, 11.01.2001 - 4 A 13.99
    Der Senat geht zugunsten des Klägers davon aus, dass die in Art. 61 Abs. 2 Satz 2 BayWG enthaltene Verpflichtung der Behörde, bei ihrer Ermessensentscheidung über eine Ausnahme von den Verboten der Überschwemmungsgebietsverordnung nach § 32 WHG auch die Interessen der deutlich erkennbar unmittelbar betroffenen Nachbarn fehlerfrei zu würdigen, als drittschützend anzusehen ist (vgl. die Urteile des Bayerischen Verwaltungsgerichtshofs vom 8. November 1990 - 2 B 90.310 - BayVBl 1991, 247 = BRS 52 Nr. 181 und vom 30. April 1997 - 27 ZS 97.984 - BayVBl 1997, 569 = BRS 59 Nr. 180.).
  • BVerwG, 10.09.1998 - 4 A 35.97

    Umweltverträglichkeitsprüfung; landschaftspflegerischen Begleitplan;

  • BVerwG, 31.10.1990 - 4 C 25.90
  • BVerwG, 25.01.1996 - 4 C 5.95

    Klagen gegen Eifelautobahn A 60 im Raum Wittlich abgewiesen

  • BVerwG, 18.06.1997 - 4 C 3.95

    Fachplanung - Planfeststellung einer Ortsumgehung - Abwägungskontrolle -

  • BVerwG, 28.01.1999 - 4 CN 5.98

    Bebauungsplan; Straßenplanung; Planungskompetenz; Abschnittsbildung;

  • BVerwG, 20.05.1999 - 4 A 12.98

    Straßenplanung; Planfeststellung; Privatfinanzierung eines Straßenbauvorhabens;

  • BVerwG, 12.12.1996 - 4 C 29.94

    Klagen gegen Autobahn A 7 im wesentlichen erfolglos

  • LG Münster, 09.06.2017 - 8 KLs 5/15

    Parteiverrat trotz objektiv bestmöglicher Durchsetzung des Mandanteninteresses

    nicht von vornherein verwehrt sein, die Frage nach der Erforderlichkeit aktiven Schallschutzes auch unter Rückgriff darauf zu beantworten, ob unter Berücksichtigung der damit verbundenen Kosten noch ein signifikanter Nutzen gegenüber Maßnahmen passiven Schallschutzes hervorgebracht wird (vgl. etwa: BVerwG NVwZ 2001, 1154/1159; nach BVerwG, Beschluss vom 9. Januar 2006, Az.: 9 B 21.05 - juris und Beschluss vom 3. April 2007, Az.: 9 PKH 2.06 u.a. - juris ist davon auszugehen, dass ein offensichtliches Missverhältnis zwischen den Kosten für aktiven und passiven Schallschutz ein "Indiz" für die Unverhältnismäßigkeit im Sinne des § 41 II BImSchG ist).
  • BVerwG, 06.11.2012 - 9 A 17.11

    Planfeststellung; FFH-Gebiet; Gebietsabgrenzung; Gebietsauswahl;

    Derzeit existieren weder bundesrechtliche Vorgaben noch anerkannte wissenschaftliche Methoden für die Bewertung und den Umfang von Verlust- und Ausgleichsflächen; deshalb ist es nicht zu beanstanden, wenn Verwaltungsvorschriften eine gleichmäßige Verwaltungspraxis sicherstellen sollen (vgl. Urteile vom 15. Januar 2004 - BVerwG 4 A 11.02 - juris Rn. 56 und vom 11. Januar 2001 - BVerwG 4 A 13.99 - Buchholz 406.25 § 43 BImSchG Nr. 16 S. 13 f.).
  • OVG Niedersachsen, 27.08.2019 - 7 KS 24/17

    Planfeststellungsbeschluss für die Ortsumgehung Wunstorf

    Die Planfeststellungsbehörde hat damit die nach Lage der Dinge erforderlichen tatsächlichen Feststellungen getroffen und auf ihrer Grundlage ein rechtlich nicht zu beanstandendes Ergebnis dahingehend gefunden, dass der Bau der Ortsumgehung die Erteilung einer wasserrechtlichen Ausnahmegenehmigung rechtfertigt und die Abwägungsentscheidung nicht zu beanstanden ist (vgl. dazu auch BVerwG, Urteil vom 11.01.2001 - 4 A 13.99 -, juris; Urteil des Senats vom 22.04.2016 - 7 KS 35/12 -, juris).

    Fragen der Entschädigung brauchen grundsätzlich nicht in der Planfeststellung erörtert und beschieden zu werden (vgl. BVerwG, Urteil vom 11.01.2001 - 4 A 13.99 -, juris; BVerwG, Urteil vom 28.01.1999 - 4 A 18.98 -, juris; Bayerischer VGH, Urteil vom 30.10.2007 - 8 A 06.40024 -, juris).

    Der Anspruch auf geeignetes Ersatzland ist daher erst im nachfolgenden Enteignungsverfahren geltend zu machen (vgl. BVerwG, Urteil vom 11.01.2001 - 4 A 13.99 -, juris; Pasternak in: Aust/Jacobs/Pasternak, Die Enteignungsentschädigung, 6. Auflage 2007, Rn. 307 m. w. N.).

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