Rechtsprechung
OVG Brandenburg, 10.04.2001 - 4 A 130/00.Z |
Volltextveröffentlichungen (2)
- Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)
Sperrwirkung für eine öffentlich-rechtliche Namensänderungen bei sogenannten Stiefkinderfällen; Zu den Auswirkungen des Kindschaftsreformgesetzes auf den anzuwendenden Prüfungsmaßstab bei Namensänderung in Fällen sog. Scheidungshalbwaisen; Förderlichkeit/Erforderlichkeit ...
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Kurzfassungen/Presse
Besprechungen u.ä.
Verfahrensgang
- VG Frankfurt/Oder, 29.03.2000 - 1 K 979/99
- OVG Brandenburg, 10.04.2001 - 4 A 130/00.Z
Papierfundstellen
- FamRZ 2002, 259
Wird zitiert von ... (8) Neu Zitiert selbst (11)
- OVG Niedersachsen, 23.05.2000 - 10 L 3281/99
Ehename; Ehescheidung; Einbenennung; Eltern; Elternteil; Erforderlichkeit; …
Kontextvorschau leider nicht verfügbar - OVG Nordrhein-Westfalen, 11.12.2000 - 8 A 715/00
Rechtmäßigkeit der Änderung des Familiennamens; Annahme des Vorliegens eines …
Kontextvorschau leider nicht verfügbar - BVerwG, 07.01.1994 - 6 C 34.92
Stiefvater-Nachname I - § 3 Abs. 1 NÄG, 'erforderlich' - 'förderlich'
Kontextvorschau leider nicht verfügbar
- BVerwG, 15.05.2001 - 4 B 32.01
Planfeststellung; Bedarfsplan; Planrechtfertigung; Verbesserungsmaßnahme
Kontextvorschau leider nicht verfügbar - OVG Brandenburg, 14.04.1998 - 4 A 171/97
Antrag auf Zulassung der Berufung; Voraussetzung des Zulassungsgrundes der …
Kontextvorschau leider nicht verfügbar - BVerfG, 23.06.2000 - 1 BvR 830/00
Mangels Vorliegens der Annahmevoraussetzungen des BVerfGG § 93a Abs 2 …
Kontextvorschau leider nicht verfügbar - VG Ansbach, 15.09.1999 - AN 15 K 98.01841 Kontextvorschau leider nicht verfügbar
- OVG Brandenburg, 17.03.1998 - 4 B 28/98
Erteilung einer Duldung wegen eines behandlungsdürftigen, aber in der Heimat …
Kontextvorschau leider nicht verfügbar - OVG Saarland, 14.04.2000 - 9 Q 1/00
Antrag auf Zulassung der Berufung wegen grundsätzlicher Bedeutung des Sache; …
Kontextvorschau leider nicht verfügbar - BVerwG, 13.12.1995 - 6 C 13.94
Namensänderung - Ehescheidung - Widerlegliche Vermutung - Kindeswohl - …
Kontextvorschau leider nicht verfügbar - OLG Oldenburg, 18.06.1999 - 11 UF 26/99
Ersetzung der Zustimmung eines Elternteils zur Namensänderung minderjähriger …
- OVG Berlin-Brandenburg, 07.01.2010 - 11 N 60.07
Munitionserwerbserlaubnis; Waffensachverständige; Bedürfnis; ernsthafte Absicht …
Grundsätzliche Bedeutung hat eine Rechtssache nur dann, wenn sie eine tatsächliche oder rechtliche Frage aufwirft, die für die Berufungsinstanz entscheidungserheblich ist und über den Einzelfall hinaus im Interesse der Einheitlichkeit der Rechtsprechung der Klärung bedarf (ständige Rechtsprechung; vgl. Senatsbeschluss vom 3. Januar 2006 - OVG 11 N 42.05 - OVG Brandenburg, Beschluss vom 10. April 2001 - 4 A 130/00.Z -, FamRZ 2002, 259). - OVG Berlin-Brandenburg, 10.11.2009 - 11 N 30.07
Antrag auf Zulassung der Berufung; ernstliche Zweifel; grundsätzliche Bedeutung; …
Grundsätzliche Bedeutung hat eine Rechtssache nur dann, wenn sie eine tatsächliche oder rechtliche Frage aufwirft, die für die Berufungsinstanz entscheidungserheblich ist und über den Einzelfall hinaus im Interesse der Einheitlichkeit der Rechtsprechung der Klärung bedarf (ständige Rechtsprechung, vgl. Beschuss des Senats vom 3. Januar 2006 - 11 N 42.05 - OVG Brandenburg, Beschluss vom 10. April 2001 - 4 A 130/00.Z -, FamRZ 2002, 259). - OVG Berlin-Brandenburg, 20.01.2009 - 11 N 4.06
Öffentlich-rechtlicher Vertrag: Entgelt für die Mitbenutzung einer Grünanlage …
Die sich daraus ergebende Beschränkung betrifft nicht nur die gemäß § 124 Abs. 2 VwGO geltend gemachten, dort im einzelnen bezeichneten Gründe, sondern beschränkt die Prüfung im Zulassungsverfahren grundsätzlich auf die vom Zulassungsantragsteller innerhalb der Begründungsfrist vorgetragene inhaltliche Einlassung (vgl. u.a. OVG Brandenburg, Beschluss vom 10. April 2001 - 4 A 130/0. Z -, FamRZ 2002, 259 f.).
- OVG Berlin-Brandenburg, 06.09.2007 - 11 N 42.06
Anspruch auf Entschädigung von Kriegsgefangenen wegen Zwangsarbeit (hier: Antrag …
Grundsätzliche Bedeutung hat eine Rechtssache nur dann, wenn sie eine tatsächliche oder rechtliche Frage aufwirft, die für die Berufungsinstanz entscheidungserheblich ist und über den Einzelfall hinaus im Interesse der Einheitlichkeit der Rechtsprechung der Klärung (noch) bedarf (ständige Rechtsprechung, vgl. Beschuss des Senats vom 3. Januar 2006 - OVG 11 N 42.05 - OVG Brandenburg, Beschluss vom 10. April 2001 - 4 A 130/00.Z, FamRZ 2002, 259). - OVG Berlin-Brandenburg, 28.04.2006 - 11 N 9.06
Anspruch eines türkischen Staatsangehörigen auf Erteilung von Visa zum Zwecke der …
Die sich daraus ergebende Beschränkung betrifft nicht nur die gemäß § 124 Abs. 2 VwGO geltend gemachten, dort im Einzelnen bezeichneten Gründe, sondern beschränkt die Prüfung im Zulassungsverfahren grundsätzlich auf die vom Zulassungsantragsteller vorgetragene inhaltliche Begründung seines Rechtsschutzbegehrens (vgl. nur OVG Brandenburg, Beschluss vom 10. April 2001 - 4 A 130/00.Z -, NJ 2001, 500 = FamRZ 2002, 259 f.). - OVG Berlin-Brandenburg, 29.08.2006 - 11 N 58.05
Bestimmung der Grenzen eines gemeinschaftlichen Jagdbezirks; "Abrundung von …
Die sich daraus ergebende Beschränkung betrifft nicht nur die gemäß § 124 Abs. 2 VwGO geltend gemachten, dort im Einzelnen bezeichneten Gründe, sondern beschränkt die Prüfung im Zulassungsverfahren grundsätzlich auf die vom Zulassungsantragsteller innerhalb der Begründungsfrist vorgetragene inhaltliche Einlassung (vgl. Senatsbeschluss vom 10. August 2006 - OVG 11 N 22.06 - OVG Brandenburg, Beschluss vom 10. April 2001 - 4 A 130/00.Z -, NJ 2001, 500 = FamRZ 2002, 259 f.). - OVG Berlin-Brandenburg, 10.08.2006 - 11 N 22.06
Erteilung von Visa für türkische Staatsangehörige zum Zwecke einer …
Die sich daraus ergebende Beschränkung betrifft nicht nur die gemäß § 124 Abs. 2 VwGO geltend gemachten, dort im Einzelnen bezeichneten Gründe, sondern beschränkt die Prüfung im Zulassungsverfahren grundsätzlich auf die vom Zulassungsantragsteller innnerhalb der Begründungsfrist vorgetragene inhaltliche Einlassung (vgl. nur OVG Brandenburg, Beschluss vom 10. April 2001 - 4 A 130/00.Z -, NJ 2001, 500 = FamRZ 2002, 259 f.). - OVG Berlin-Brandenburg, 26.02.2014 - 11 RN 2.14
Anhörungsrüge; keine entscheidungserhebliche Gehörsverletzung dargelegt
Die sich daraus ergebende Beschränkung betrifft nicht nur die gemäß § 124 Abs. 2 VwGO geltend gemachten, dort im Einzelnen bezeichneten Gründe, sondern beschränkt die Prüfung im Zulassungsverfahren grundsätzlich auf die vom Zulassungsantragsteller innerhalb der Begründungsfrist hierzu vorgetragene Begründung seines Rechtsschutzbegehrens (ständige Rspr. des Senats, vgl. Beschluss vom 17. August 2006 - 11 N 30.06 - OVG Brandenburg, Beschluss vom 10. April 2001 - 4 A 130/00.Z -, NJ 2001, 500 = FamRZ 2002, 259 f.).