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OVG Nordrhein-Westfalen, 11.11.1993 - 4 A 1750/93 |
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OVG Nordrhein-Westfalen, Entscheidung vom 11. November 1993 - 4 A 1750/93 (https://dejure.org/1993,3969)
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Volltextveröffentlichungen (2)
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
GewO § 33i Abs. 1 S. 2, Abs. 2 Nr. 3
Gewerberecht: Auflage zur Spielhallenerlaubnis, Aufstellen von Spielgeräten mit Gewinnmöglichkeit in Zweier-Gruppen - juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Kurzfassungen/Presse
- Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei) (Leitsatz)
Erfordelichkeit einer Auflage; Spielhallenbetreiber; Aufstellen von Spielgeräten; Aufstellen in Zweier-Gruppen
Verfahrensgang
- VG Düsseldorf, 30.03.1993 - 3 K 10941/92
- OVG Nordrhein-Westfalen, 11.11.1993 - 4 A 1750/93
Wird zitiert von ... (3) Neu Zitiert selbst (3)
- BVerwG, 02.07.1991 - 1 C 4.90
Zweite Aufsichtskraft in der Spielhalle - § 33i GewO, Voraussetzungen für eine …
Auszug aus OVG Nordrhein-Westfalen, 11.11.1993 - 4 A 1750/93
Nach der Rechtsprechung des BVerwG, vgl. Urteil vom 2.7.1991 - 1 C 4.90 -, BVerwGE 88, 348 , und Urteil vom 30.3.1993 - 1 C 16.91 -, GewArch 1993, 323 f., setzt eine Auflage, die der Ausräumung eines Versagungstatbestandes und damit der Abwehr einer Gefahr dienen soll, voraus, daß ohne sie in überschaubarer Zukunft mit hinreichender Wahrscheinlichkeit der Versagungstatbestand eintritt (konkrete Gefahr des Schadenseintritts). - BVerwG, 30.03.1993 - 1 C 16.91
Spielhallenerlaubnis - Auflage - Aufstellung von Geräten
Auszug aus OVG Nordrhein-Westfalen, 11.11.1993 - 4 A 1750/93
Nach der Rechtsprechung des BVerwG, vgl. Urteil vom 2.7.1991 - 1 C 4.90 -, BVerwGE 88, 348 , und Urteil vom 30.3.1993 - 1 C 16.91 -, GewArch 1993, 323 f., setzt eine Auflage, die der Ausräumung eines Versagungstatbestandes und damit der Abwehr einer Gefahr dienen soll, voraus, daß ohne sie in überschaubarer Zukunft mit hinreichender Wahrscheinlichkeit der Versagungstatbestand eintritt (konkrete Gefahr des Schadenseintritts). - OVG Nordrhein-Westfalen, 11.11.1993 - 4 A 480/93
Gewerberecht: Anfechtbarkeit von Zusätzen zu einer Spielhallenerlaubnis
Auszug aus OVG Nordrhein-Westfalen, 11.11.1993 - 4 A 1750/93
Zwar liegt nach der Rechtsprechung des Senats, vgl. Urteil vom 11.11.1993 - 4 A 480/93 -, GewArch 1994, 164 , ein Grund für die Versagung der Spielhallenerlaubnis vor, wenn Spielgeräte mit Gewinnmöglichkeiten so aufgestellt werden, daß ein Spieler zur gleichen Zeit mehr als maximal zwei derartige Geräte bedienen und - d. h. kumulativ - optisch überwachen kann.
- VGH Baden-Württemberg, 11.04.2003 - 14 S 2251/02
Bauartzulassungswidrige Umrüstung von Geldmünzen auf Wertmarken
Bei der Auslegung des Inhalts und des Umfangs der vorgenannten Ermächtigungsnorm zur Erteilung von Auflagen ist die mit der Regelung in § 33i Abs. 1 GewO verfolgte Zweckrichtung zu beachten, da die Ermächtigung zur Erteilung von Auflagen vorrangig dazu dient, Versagungsgründe auszuräumen (BVerwG, Urteil vom 17.07.1995 - 1 B 23.95 -, GewArch 1995, 473; OVG NW, Urteil vom 11.11.1993 - 4 A 1750/93 -, GewArch 1994, 166). - OVG Nordrhein-Westfalen, 09.03.2007 - 4 B 2653/06
Einhaltung von Mindestabständen bei der Aufstellung von Geldspielgeräten und …
- 4 A 1750/93 -, NWVBl 1994, 149 = GewArch 1994, 166, so begegnet es aber keinen Bedenken, wenn auch hier auf Sichtblenden erst bei Einhaltung eines Mindestabstandes von drei Metern verzichtet wird. - OVG Nordrhein-Westfalen, 16.01.2001 - 4 A 802/00
Ausgestaltung einer gewerberechtlichen sog. Selbstbeschränkungsvereinbarung …
Diesen Anforderungen werden die Ausführungen des Klägers nicht gerecht, soweit er eine Abweichung vom Urteil des Senats vom 11. November 1993 - 4 A 1750/93 -, GewArch 1994, 166, rügt.