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   BVerwG, 22.06.2017 - 4 A 18.16   

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BVerwG, 22.06.2017 - 4 A 18.16 (https://dejure.org/2017,30497)
BVerwG, Entscheidung vom 22.06.2017 - 4 A 18.16 (https://dejure.org/2017,30497)
BVerwG, Entscheidung vom 22. Juni 2017 - 4 A 18.16 (https://dejure.org/2017,30497)
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Volltextveröffentlichungen (13)

  • openjur.de
  • Bundesverwaltungsgericht

    26. BImSchV § 3 Abs. 2
    Abstand; Abwägungsausfall; Abwägungsergebnis; Abwägungskontrolle; Abwägungsmangel; Begründungsmangel; Bundesbedarfsplan; Elektrische Feldstärke; Erdkabel; Erdrückende Wirkung; Ergebnisrelevanz; Höchstspannungsfreileitung; Kausalität; Klagebefugnis; Konkrete Möglichkeit; ...

  • rechtsprechung-im-internet.de

    § 4 Abs 2 Nr 2 BBPlG, § 43 Abs 1 Nr 1 EnWG 2005, § 45 Abs 1 Nr 1 EnWG 2005, § 45 Abs 2 S 1 EnWG 2005, § 3 Abs 1 BImSchG
    Planfeststellung einer Höchstspannungsfreileitung; Berücksichtigung der Kosten in der Abwägungsentscheidung

  • Wolters Kluwer

    Klage gegen einen Planfeststellungsbeschluss für die Errichtung und den Betrieb einer Höchstspannungsfreileitung in der Nähe eines im Außenbereich gelegenen Wohngrundstücks; Berücksichtigung der zu erwartenden Kosten in der Abwägung bei der Planfeststellung für die ...

  • ponte-press.de PDF (Volltext/Auszüge)

    Planfeststellung 380 kV "Westküstenleitung"; Kosten als Abwägungsbelang

  • doev.de PDF

    Planfeststellung einer Höchstspannungsfreileitung

  • rewis.io

    Planfeststellung einer Höchstspannungsfreileitung; Berücksichtigung der Kosten in der Abwägungsentscheidung

  • ra.de
  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Höchstspannungsfreileitung; Planfeststellungsbeschluss; Bundesbedarfsplan; Klagebefugnis; Planerische Rechtfertigung; Schädliche Umwelteinwirkung; Niederfrequenzanlage; Elektrische Feldstärke; Magnetische Flussdichte; Trassenverlauf; Abwägungsausfall; Abwägungskontrolle; ...

  • rechtsportal.de

    Klage gegen einen Planfeststellungsbeschluss für die Errichtung und den Betrieb einer Höchstspannungsfreileitung in der Nähe eines im Außenbereich gelegenen Wohngrundstücks; Berücksichtigung der zu erwartenden Kosten in der Abwägung bei der Planfeststellung für die ...

  • datenbank.nwb.de

    Planfeststellung einer Höchstspannungsfreileitung; Berücksichtigung der Kosten in der Abwägungsentscheidung

  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)

    Errichtung einer Höchstspannungsfreileitung: Kosten sind abwägungserheblich!

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

  • Wolters Kluwer (Kurzinformation)

    Kosten bei Planfeststellung für eine Höchstspannungsfreileitung zu berücksichtigen

Papierfundstellen

  • NVwZ 2018, 332
  • DÖV 2017, 922
  • BauR 2017, 2043
 
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Wird zitiert von ... (24)Neu Zitiert selbst (23)

  • BVerwG, 06.04.2017 - 4 A 1.16

    Abwägung eigener Belange; Abwägungsausfall; Abwägungsgebot; Bestandstrasse;

    Auszug aus BVerwG, 22.06.2017 - 4 A 18.16
    Maßgeblich für die rechtliche Beurteilung ist dabei die Sach- und Rechtslage im Zeitpunkt des Erlasses des Planfeststellungsbeschlusses (BVerwG, Urteile vom 15. Dezember 2016 - 4 A 4.15 - NVwZ 2017, 708 Rn. 24 und vom 6. April 2017 - 4 A 1.16 - juris Rn. 16).

    Damit steht die Planrechtfertigung für das als Nr. 8 in den Bundesbedarfsplan aufgenommene Vorhaben auch für die Gerichte verbindlich fest (vgl. BVerwG, Urteile vom 18. Juli 2013 - 7 A 4.12 - BVerwGE 147, 184 Rn. 35, vom 28. April 2016 - 9 A 9.15 - Buchholz 407.4 § 17 FStrG Nr. 241 Rn. 53 und vom 6. April 2017 - 4 A 1.16 - juris Rn. 19).

    Die normative Konkretisierung des gesetzlichen Maßstabs für die Schädlichkeit von Geräuschen ist jedenfalls insoweit abschließend, als sie bestimmte Gebietsarten und Tageszeiten entsprechend ihrer Schutzbedürftigkeit bestimmten Immissionsrichtwerten zuordnet und das Verfahren der Ermittlung und Beurteilung der Geräuschimmissionen vorschreibt (BVerwG, Urteile vom 17. Dezember 2013 - 4 A 1.13 - BVerwGE 148, 353 Rn. 53 und vom 6. April 2017 - 4 A 1.16 - juris Rn. 30).

    Innerhalb des so gezogenen Rahmens wird das Abwägungsgebot nicht verletzt, wenn sich die zur Planung ermächtigte Stelle in der Kollision zwischen verschiedenen Belangen für die Bevorzugung des einen und damit notwendig für die Zurückstellung eines anderen entscheidet (stRspr; BVerwG, Urteile vom 14. Februar 1975 - 4 C 21.74 - BVerwGE 48, 56 , vom 15. Dezember 2016 - 4 A 4.15 - NVwZ 2017, 708 Rn. 23 und vom 6. April 2017 - 4 A 1.16 - juris Rn. 36).

    Dabei fehlt ihnen die massive und bedrängende Wirkung eines Baukörpers (BVerwG, Urteil vom 6. April 2017 - 4 A 1.16 - juris Rn. 53).

    Bei dieser Sachlage bedarf es keiner Entscheidung, ob das Vorhaben überhaupt rechtlich zulässig als Erdkabel planfestgestellt werden könnte, obwohl es nicht zu den im Bundesbedarfsplan mit "F" gekennzeichneten Projekten gehört, die nach § 2 Abs. 6 BBPlG als Pilotprojekte nach Maßgabe des § 4 BBPlG als Erdkabel errichtet und betrieben oder geändert werden können (vgl. zum EnLAG BVerwG, Urteile vom 17. Dezember 2013 - 4 A 1.13 - BVerwGE 148, 353 Rn. 62, vom 21. Januar 2016 - 4 A 5.14 - BVerwGE 154, 73 Rn. 182 und vom 6. April 2016 - 4 A 1.16 - juris Rn. 41).

  • BVerwG, 15.12.2016 - 4 A 4.15

    Gemeindeklagen gegen Höchstspannungsfreileitung von Kruckel nach Dauersberg

    Auszug aus BVerwG, 22.06.2017 - 4 A 18.16
    Maßgeblich für die rechtliche Beurteilung ist dabei die Sach- und Rechtslage im Zeitpunkt des Erlasses des Planfeststellungsbeschlusses (BVerwG, Urteile vom 15. Dezember 2016 - 4 A 4.15 - NVwZ 2017, 708 Rn. 24 und vom 6. April 2017 - 4 A 1.16 - juris Rn. 16).

    Innerhalb des so gezogenen Rahmens wird das Abwägungsgebot nicht verletzt, wenn sich die zur Planung ermächtigte Stelle in der Kollision zwischen verschiedenen Belangen für die Bevorzugung des einen und damit notwendig für die Zurückstellung eines anderen entscheidet (stRspr; BVerwG, Urteile vom 14. Februar 1975 - 4 C 21.74 - BVerwGE 48, 56 , vom 15. Dezember 2016 - 4 A 4.15 - NVwZ 2017, 708 Rn. 23 und vom 6. April 2017 - 4 A 1.16 - juris Rn. 36).

    Bei der Auswahl zwischen verschiedenen Trassenvarianten ist die Grenze der planerischen Gestaltungsfreiheit erst dann überschritten, wenn eine andere als die gewählte Linienführung sich unter Berücksichtigung aller abwägungserheblichen Belange eindeutig als die bessere, weil öffentliche und private Belange insgesamt schonendere darstellen würde, wenn sich mit anderen Worten diese Lösung der Behörde hätte aufdrängen müssen, oder wenn der Planungsbehörde infolge einer fehlerhaften Ermittlung, Bewertung oder Gewichtung einzelner Belange ein rechtserheblicher Fehler unterlaufen ist (BVerwG, Urteile vom 19. Mai 1998 - 4 A 9.97 - BVerwGE 107, 1 , vom 16. Dezember 2016 - 4 A 4.15 - NVwZ 2017, 708 Rn. 32 und vom 6. April 2017 - 4 A 2.16 u.a. - juris Rn. 63).

  • BVerwG, 17.12.2013 - 4 A 1.13

    Gemeindliches Eigentum; Beurteilungsermächtigung; allgemeine Vorprüfung des

    Auszug aus BVerwG, 22.06.2017 - 4 A 18.16
    Die normative Konkretisierung des gesetzlichen Maßstabs für die Schädlichkeit von Geräuschen ist jedenfalls insoweit abschließend, als sie bestimmte Gebietsarten und Tageszeiten entsprechend ihrer Schutzbedürftigkeit bestimmten Immissionsrichtwerten zuordnet und das Verfahren der Ermittlung und Beurteilung der Geräuschimmissionen vorschreibt (BVerwG, Urteile vom 17. Dezember 2013 - 4 A 1.13 - BVerwGE 148, 353 Rn. 53 und vom 6. April 2017 - 4 A 1.16 - juris Rn. 30).

    Bei dieser Sachlage bedarf es keiner Entscheidung, ob das Vorhaben überhaupt rechtlich zulässig als Erdkabel planfestgestellt werden könnte, obwohl es nicht zu den im Bundesbedarfsplan mit "F" gekennzeichneten Projekten gehört, die nach § 2 Abs. 6 BBPlG als Pilotprojekte nach Maßgabe des § 4 BBPlG als Erdkabel errichtet und betrieben oder geändert werden können (vgl. zum EnLAG BVerwG, Urteile vom 17. Dezember 2013 - 4 A 1.13 - BVerwGE 148, 353 Rn. 62, vom 21. Januar 2016 - 4 A 5.14 - BVerwGE 154, 73 Rn. 182 und vom 6. April 2016 - 4 A 1.16 - juris Rn. 41).

  • BVerwG, 06.04.2017 - 4 A 2.16

    Ganderkesee-Höchstspannungsleitung kann gebaut werden

    Auszug aus BVerwG, 22.06.2017 - 4 A 18.16
    Dies gilt sowohl für die mittelbar betroffene Klägerin zu 1 als auch für den Kläger zu 2, der nach § 45 Abs. 1 Nr. 1 i.V.m. Abs. 2 Satz 1 Halbs. 2 EnWG mit enteignungsrechtlicher Vorwirkung von dem angegriffenen Planfeststellungsbeschluss betroffen wird und daher dessen Überprüfung jedenfalls grundsätzlich auch anhand solcher Normen verlangen kann, die ihm keine subjektiven Rechte gewähren (stRspr; BVerwG, Urteile vom 12. August 2009 - 9 A 64.07 - BVerwGE 134, 308 Rn. 23 f., vom 24. November 2010 - 9 A 13.09 - BVerwGE 138, 226 Rn. 24 und vom 6. April 2017 - 4 A 2.16 u.a. - juris Rn. 22 jeweils auch zu den Grenzen dieses Anspruchs).

    Bei der Auswahl zwischen verschiedenen Trassenvarianten ist die Grenze der planerischen Gestaltungsfreiheit erst dann überschritten, wenn eine andere als die gewählte Linienführung sich unter Berücksichtigung aller abwägungserheblichen Belange eindeutig als die bessere, weil öffentliche und private Belange insgesamt schonendere darstellen würde, wenn sich mit anderen Worten diese Lösung der Behörde hätte aufdrängen müssen, oder wenn der Planungsbehörde infolge einer fehlerhaften Ermittlung, Bewertung oder Gewichtung einzelner Belange ein rechtserheblicher Fehler unterlaufen ist (BVerwG, Urteile vom 19. Mai 1998 - 4 A 9.97 - BVerwGE 107, 1 , vom 16. Dezember 2016 - 4 A 4.15 - NVwZ 2017, 708 Rn. 32 und vom 6. April 2017 - 4 A 2.16 u.a. - juris Rn. 63).

  • BVerwG, 10.02.2016 - 9 A 1.15

    Bundesfernstraße; Bundesstraße; Verkehrsanlage; Verkehrsweg; Gewinnungsbetrieb;

    Auszug aus BVerwG, 22.06.2017 - 4 A 18.16
    Die Annahme, dass bei Vermeidung des Abwägungsfehlers keine andere Abwägungsentscheidung ergangen wäre, ist aber nur gerechtfertigt, solange konkrete Anhaltspunkte dafür nachweisbar sind, dass die Planfeststellungsbehörde gleichwohl die gleiche Entscheidung getroffen hätte (BVerfG, Beschluss vom 16. Dezember 2015 - 1 BvR 685/12 - NVwZ 2016, 524 Rn. 23 und BVerwG, Urteil vom 10. Februar 2016 - 9 A 1.15 - BVerwGE 154, 153 Rn. 30).
  • BVerwG, 21.01.2016 - 4 A 5.14

    Energieleitung; 380 kV-Höchstpannungs-Freileitung; Uckermarkleitung;

    Auszug aus BVerwG, 22.06.2017 - 4 A 18.16
    Bei dieser Sachlage bedarf es keiner Entscheidung, ob das Vorhaben überhaupt rechtlich zulässig als Erdkabel planfestgestellt werden könnte, obwohl es nicht zu den im Bundesbedarfsplan mit "F" gekennzeichneten Projekten gehört, die nach § 2 Abs. 6 BBPlG als Pilotprojekte nach Maßgabe des § 4 BBPlG als Erdkabel errichtet und betrieben oder geändert werden können (vgl. zum EnLAG BVerwG, Urteile vom 17. Dezember 2013 - 4 A 1.13 - BVerwGE 148, 353 Rn. 62, vom 21. Januar 2016 - 4 A 5.14 - BVerwGE 154, 73 Rn. 182 und vom 6. April 2016 - 4 A 1.16 - juris Rn. 41).
  • BVerfG, 16.12.2015 - 1 BvR 685/12

    Erfolglose Verfassungsbeschwerde gegen den Wesertunnel der A 281 in Bremen

    Auszug aus BVerwG, 22.06.2017 - 4 A 18.16
    Die Annahme, dass bei Vermeidung des Abwägungsfehlers keine andere Abwägungsentscheidung ergangen wäre, ist aber nur gerechtfertigt, solange konkrete Anhaltspunkte dafür nachweisbar sind, dass die Planfeststellungsbehörde gleichwohl die gleiche Entscheidung getroffen hätte (BVerfG, Beschluss vom 16. Dezember 2015 - 1 BvR 685/12 - NVwZ 2016, 524 Rn. 23 und BVerwG, Urteil vom 10. Februar 2016 - 9 A 1.15 - BVerwGE 154, 153 Rn. 30).
  • BVerwG, 19.02.2015 - 7 C 11.12

    Hafenausbau: trimodaler Umschlagshafen; Klagefrist; Zustellungswille; Klage- und

    Auszug aus BVerwG, 22.06.2017 - 4 A 18.16
    Ein Fehler ist nicht beachtlich, wenn nach den Umständen des Einzelfalls die konkrete Möglichkeit fehlt, dass die Planungsentscheidung ohne den Fehler anders, also für den Kläger günstiger ausgefallen wäre (BVerwG, Urteile vom 21. März 1996 - 4 C 19.94 - BVerwGE 100, 370 , vom 28. Oktober 1998 - 11 A 3.98 - BVerwGE 107, 350 und vom 19. Februar 2015 - 7 C 11.12 - BVerwGE 151, 213 Rn. 45).
  • BVerwG, 21.03.1996 - 4 C 19.94

    Der Autobahnring München (West) kann weitergebaut werden

    Auszug aus BVerwG, 22.06.2017 - 4 A 18.16
    Ein Fehler ist nicht beachtlich, wenn nach den Umständen des Einzelfalls die konkrete Möglichkeit fehlt, dass die Planungsentscheidung ohne den Fehler anders, also für den Kläger günstiger ausgefallen wäre (BVerwG, Urteile vom 21. März 1996 - 4 C 19.94 - BVerwGE 100, 370 , vom 28. Oktober 1998 - 11 A 3.98 - BVerwGE 107, 350 und vom 19. Februar 2015 - 7 C 11.12 - BVerwGE 151, 213 Rn. 45).
  • BVerwG, 28.10.1998 - 11 A 3.98

    Planfeststellung für die Änderung eines Schienenweges; Schallschutz; wesentliche

    Auszug aus BVerwG, 22.06.2017 - 4 A 18.16
    Ein Fehler ist nicht beachtlich, wenn nach den Umständen des Einzelfalls die konkrete Möglichkeit fehlt, dass die Planungsentscheidung ohne den Fehler anders, also für den Kläger günstiger ausgefallen wäre (BVerwG, Urteile vom 21. März 1996 - 4 C 19.94 - BVerwGE 100, 370 , vom 28. Oktober 1998 - 11 A 3.98 - BVerwGE 107, 350 und vom 19. Februar 2015 - 7 C 11.12 - BVerwGE 151, 213 Rn. 45).
  • BVerwG, 24.03.2011 - 7 A 3.10

    Schienenweg; Ausbau; Planfeststellungsabschnitt; Planfeststellungsbeschluss;

  • BVerwG, 28.04.2016 - 9 A 9.15

    Planfeststellung; Planfeststellungsbeschluss; Bestandskraft; Verfahrensfehler;

  • BVerwG, 18.07.2013 - 7 A 4.12

    Planfeststellung; Netzausbau; Netzentwicklungsplan; Netzregion;

  • BVerwG, 26.09.2013 - 4 VR 1.13

    Kein Baustopp für Teilstrecke der Höchstspannungsleitung Hamburg/Nord - Dollern

  • BVerwG, 28.02.2013 - 7 VR 13.12

    Neubau einer Höchstspannungsfreileitung; Antrag auf Anordnung der aufschiebenden

  • BVerwG, 24.11.2011 - 9 A 23.10

    Verfahrensfehler; Umweltverträglichkeitsprüfung; Kausalität; Ergebnisrelevanz;

  • BVerwG, 24.11.2010 - 9 A 13.09

    Planfeststellung; Umweltverträglichkeitsprüfung; Scoping; Anstoßwirkung;

  • BVerwG, 22.07.2010 - 7 VR 4.10

    Einstweiliger Rechtsschutz; Planfeststellungsbeschluss für den Neubau einer

  • BVerwG, 12.08.2009 - 9 A 64.07

    Planfeststellung; enteignungsrechtliche Vorwirkung; gerichtliche Kontrolle;

  • BVerwG, 19.05.1998 - 4 A 9.97

    Bundesverwaltungsgericht weist Naturschutzklage gegen Ostsee-Autobahn bei Lübeck

  • BVerwG, 11.07.2001 - 11 C 14.00

    Zivile Mitbenutzung des Militärflughafens Bitburg genehmigungsfähig

  • BVerwG, 26.05.2004 - 9 A 6.03

    Studentenschaft; Klagebefugnis; soziale Belange; Studierende; Ausbildungsstätte;

  • BVerwG, 14.02.1975 - IV C 21.74

    Schutzauflagen zugunsten betroffener Grundstücke - Planfeststellungsbeschluss zum

  • BVerwG, 14.03.2018 - 4 A 5.17

    Klagen gegen eine Höchstspannungsfreileitung in Hürth teilweise erfolgreich

    Weil den Leiterseilen die massive und bedrängende Wirkung eines Baukörpers fehlt (BVerwG, Urteil vom 22. Juni 2017 - 4 A 18.16 - UPR 2017, 512 Rn. 44), sind maßgeblich die Wirkungen der Stromgittermasten zu betrachten.

    Angesichts dieser Situation und der - wenn auch deutlich geringeren Vorbelastung durch frühere Leitungen - fehlt es an einer erdrückenden Wirkung, die nach der Rechtsprechung Extremfällen vorbehalten ist (BVerwG, Urteil vom 22. Juni 2017 a.a.O.).

    Einer auf Kostenüberlegungen gestützten Variantenprüfung müssen aber Kostenschätzungen mit prognostischem Gehalt zugrunde gelegt werden (BVerwG, Urteile vom 24. November 2011 - 9 A 23.10 - BVerwGE 141, 171 Rn. 56 und vom 22. Juni 2017 - 4 A 18.16 - UPR 2017, 512 Rn. 29).

    Die Annahme, dass bei Vermeidung des Abwägungsfehlers keine andere Abwägungsentscheidung ergangen wäre, ist aber nur gerechtfertigt, solange konkrete Anhaltspunkte dafür nachweisbar sind, dass die Planfeststellungsbehörde gleichwohl dieselbe Entscheidung getroffen hätte (BVerfG, Beschluss vom 16. Dezember 2015 - 1 BvR 685/12 - NVwZ 2016, 524 Rn. 23; BVerwG, Urteile vom 10. Februar 2016 - 9 A 1.15 - BVerwGE 154, 153 Rn. 30 und vom 22. Juni 2017 - 4 A 18.16 - UPR 2017, 512 Rn. 36).

  • BVerwG, 12.11.2020 - 4 A 13.18

    Klagen gegen eine Höchstspannungsfreileitung in Herdecke erfolglos

    Denn den Leiterseilen fehlt die massive und bedrängende Wirkung eines Baukörpers (BVerwG, Urteile vom 22. Juni 2017 - 4 A 18.16 - Buchholz 451.17 § 43 EnWG Nr. 7 Rn. 44 und vom 14. März 2018 - 4 A 5.17 - BVerwGE 161, 263 Rn. 89).

    Schließlich muss auch die visuelle Wirkung der Leiterseile nicht gesondert betrachtet werden, da diesen die massive Wirkung eines Bauwerks fehlt (BVerwG, Urteile vom 22. Juni 2017 - 4 A 18.16 - Buchholz 451.17 § 43 EnWG Nr. 7 Rn. 44 und vom 14. März 2018 - 4 A 5.17 - BVerwGE 161, 263 Rn. 89).

    Einer sonst grundsätzlich erforderlichen Kostenschätzung mit prognostischem Gehalt (vgl. BVerwG, Urteile vom 24. November 2011 - 9 A 23.10 - BVerwGE 141, 171 Rn. 56 und vom 22. Juni 2017 - 4 A 18.16 - UPR 2017, 512 Rn. 29) bedurfte es nicht, weil die Anbindung an die UA Garenfeld mit weiteren Nachteilen verbunden war, denen Vorteile von nur geringem Gewicht durch die Entlastung der Trasse nach Kruckel gegenüberstanden.

  • BVerwG, 09.05.2018 - 9 B 11.18

    Klage des Eigentümers und Mieters eines gewerblich genutzten Grundstücks gegen

    Weil den Leiterseilen die massive und bedrängende Wirkung eines Baukörpers fehlt (BVerwG, Urteil vom 22. Juni 2017 - 4 A 18.16 - UPR 2017, 512 Rn. 44), sind maßgeblich die Wirkungen der Stromgittermasten zu betrachten.

    Angesichts dieser Situation und der - wenn auch deutlich geringeren Vorbelastung durch frühere Leitungen - fehlt es an einer erdrückenden Wirkung, die nach der Rechtsprechung Extremfällen vorbehalten ist (BVerwG, Urteil vom 22. Juni 2017 a.a.O.).

    Einer auf Kostenüberlegungen gestützten Variantenprüfung müssen aber Kostenschätzungen mit prognostischem Gehalt zugrunde gelegt werden (BVerwG, Urteile vom 24. November 2011 - 9 A 23.10 - BVerwGE 141, 171 Rn. 56 und vom 22. Juni 2017 - 4 A 18.16 - UPR 2017, 512 Rn. 29).

    Die Annahme, dass bei Vermeidung des Abwägungsfehlers keine andere Abwägungsentscheidung ergangen wäre, ist aber nur gerechtfertigt, solange konkrete Anhaltspunkte dafür nachweisbar sind, dass die Planfeststellungsbehörde gleichwohl dieselbe Entscheidung getroffen hätte (BVerfG, Beschluss vom 16. Dezember 2015 - 1 BvR 685/12 - NVwZ 2016, 524 Rn. 23; BVerwG, Urteile vom 10. Februar 2016 - 9 A 1.15 - BVerwGE 154, 153 Rn. 30 und vom 22. Juni 2017 - 4 A 18.16 - UPR 2017, 512 Rn. 36).

  • OVG Sachsen-Anhalt, 19.01.2023 - 1 K 58/20

    Auflassung eines Bahnübergangs

    Die Beklagte darf es ferner auch grundsätzlich nicht bei einer lediglich qualitativen Betrachtung von Mehrkosten, d. h. einer Umschreibung der Kosten als "deutlich höher", "hoch" oder "sehr hoch" belassen (vgl. BVerwG, Urteil vom 22. Juni 2017 - 4 A 18.16 -, juris Rn. 29).

    Ein sich daraus ergebender Begründungsmangel des Planfeststellungsbeschlusses kann jedoch bis zum Abschluss der letzten Tatsacheninstanz im verwaltungsgerichtlichen Verfahren nachgeholt werden, wenn die Planfeststellungsbehörde im gerichtlichen Verfahren die Mehrkosten der Unterführung im Verhältnis zur Auflassung des Bahnübergangs km 6, 5 herleitet und beziffert (vgl. BVerwG, Urteil vom 22. Juni 2017, a. a. O., Rn. 32).

    Ein Abwägungsmangel liegt vielmehr nur dann vor, wenn sich im gerichtlichen Verfahren herausstellt, dass eine Abwägung nicht oder auf der Grundlage eines nur unzureichend ermittelten Tatsachenmaterials stattgefunden hat (vgl. BVerwG, Urteil vom 22. Juni 2017, a. a. O., Rn. 33).

    Die Annahme, dass bei Vermeidung des Abwägungsfehlers keine andere Abwägungsentscheidung ergangen wäre, ist aber nur gerechtfertigt, solange konkrete Anhaltspunkte dafür nachweisbar sind, dass die Planfeststellungsbehörde gleichwohl die gleiche Entscheidung getroffen hätte (vgl. BVerwG, Urteil vom 22. Juni 2017 - 4 A 18.16 -, juris Rn. 35, 36 m. w. N. [zu entspr. Vorschriften des EnWG und LVwG SH]; Urteil vom 10. Februar 2016 - 9 A 1.15 -, juris Rn. 30).

  • BVerwG, 26.06.2019 - 4 A 5.18

    380 kV-Höchstspannungsleitung; 400 m-Abstand zu Wohngebieten; Abschnittsbildung;

    Bei einer auf Kostenüberlegungen gestützten Variantenprüfung sind in der Regel Kostenschätzungen mit prognostischem Gehalt zugrunde zu legen (z.B. BVerwG, Urteile vom 24. November 2011 - 9 A 23.10 - BVerwGE 141, 171 Rn. 56 und vom 22. Juni 2017 - 4 A 18.16 - Buchholz 451.17 § 43 EnWG Nr. 7 Rn. 29).
  • VGH Bayern, 15.03.2021 - 8 A 18.40041

    Vorbringen von Einwendungen in einer Verbandsklage bei wasserrechtlicher

    Ein Begründungsmangel kann zwar von indizieller Bedeutung für das Fehlen einer sachgerechten Abwägung sein (BVerwG, B.v. 26.6.1992 - 4 B 1.92 u.a. - DVBl 1992, 1435 = juris Rn. 67; U.v. 22.6.2017 - 4 A 18.16 - NVwZ 2018, 332 = juris Rn. 33).

    Erst wenn sich im gerichtlichen Verfahren herausstellt, dass eine Abwägung nicht oder auf der Grundlage eines nur unzureichend ermittelten Tatsachenmaterials stattgefunden hat, darf das Gericht daraus den Schluss auf die Rechtswidrigkeit des Planfeststellungsbeschlusses ziehen (BVerwG, U.v. 22.6.2007 - 4 A 18.16 - NVwZ 2018, 332 = juris Rn. 33; U.v. 24.3.2011 - 7 A 3.10 - NVwZ 2011, 1124 = juris Rn. 84).

  • BVerwG, 14.03.2018 - 4 A 7.17

    Klagen gegen eine Höchstspannungsfreileitung in Hürth teilweise erfolgreich

    Einer auf Kostenüberlegungen gestützten Variantenprüfung müssen aber Kostenschätzungen mit prognostischem Gehalt zugrunde gelegt werden (BVerwG, Urteile vom 24. November 2011 - 9 A 23.10 - BVerwGE 141, 171 Rn. 56 und vom 22. Juni 2017 - 4 A 18.16 - UPR 2017, 512 Rn. 29).

    Die Annahme, dass bei Vermeidung des Abwägungsfehlers keine andere Abwägungsentscheidung ergangen wäre, ist aber nur gerechtfertigt, solange konkrete Anhaltspunkte dafür nachweisbar sind, dass die Planfeststellungsbehörde gleichwohl dieselbe Entscheidung getroffen hätte (BVerfG, Beschluss vom 16. Dezember 2015 - 1 BvR 685/12 - NVwZ 2016, 524 Rn. 23; BVerwG, Urteile vom 10. Februar 2016 - 9 A 1.15 - BVerwGE 154, 153 Rn. 30 und vom 22. Juni 2017 - 4 A 18.16 - UPR 2017, 512 Rn. 36).

  • BVerwG, 22.02.2022 - 4 A 7.20

    Veränderungssperre zur Sicherung der Planfeststellung einer

    Insoweit ist die fachgerichtliche Prüfung des gesetzlich festgelegten Bedarfs für ein Vorhaben aber auf eine Evidenzkontrolle beschränkt (stRspr, BVerwG, Urteile vom 18. Juli 2013 - 7 A 4.12 - BVerwGE 147, 184 Rn. 36 und vom 22. Juni 2017 - 4 A 18.16 - Buchholz 451.17 § 43 EnWG Nr. 7 Rn. 16).
  • VGH Hessen, 05.12.2019 - 2 C 1823/15

    Vorerst kein Neubau der Ortsumgehung Lampertheim-Rosengarten im Zuge der B 47

    Eine aussagekräftige Darstellung zu den von der Vorhabenträgerin im Jahre 2014 gegenüber dem Bund fortgeschriebenen Kostenberechnung für die Vorzugsvariante 3 in der Begründung des angefochtenen Planfeststellungsbeschlusses war hier in besonderer Weise geboten, um der Akzeptanz- und Befriedungsfunktion einer Begründung im Sinne des § 39 Abs. 1 HVwVfG zu genügen (vgl. dazu BVerwG, Urteil vom 22. Juni 2017 - 4 A 18.16 -, Buchholz 451.17 § 43 EnWG Nr. 7, zit. nach juris Rn. 31 m. w. N.), denn die Planfeststellungsbehörde hat nach Abschluss des Anhörungsverfahrens die Kostenansätze der Vorhabenträgerin für die Varianten 1 bis 4 aktualisiert, dabei auch die ihrer Einschätzung nach überhöhten Kosten der Tunnelvariante 4 nach unten korrigiert und sich auf die weiteren, verspätet in das Verfahren eingebrachten Varianten 5 und 6 eingelassen.

    bbb) Durch die Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts (Urteil vom 10. Februar 2016 - 9 A 1.15 -, BVerwGE 154, 153, zit. nach juris Rn. 30; vgl. auch Urteil vom 22. Juni 2017 - 4 A 18.16 -, Buchholz 451.17 § 43 EnWG Nr. 7, zit. nach juris Rn. 36) ist im Anschluss an die Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts (vgl. Beschluss der 1. Kammer des 1. Senats vom 16. Dezember 2015 - 1 BvR 685/12 -, zit. nach juris Rn. 23) geklärt, dass die Erheblichkeit von Mängeln bei der Abwägung der von dem Vorhaben berührten öffentlichen und privaten Belange nur verneint werden kann, wenn konkrete Anhaltspunkte dafür nachweisbar sind, dass die Planfeststellungsbehörde auch im Falle einer ordnungsgemäßen Abwägung die gleiche Entscheidung getroffen hätte .

  • BVerwG, 14.06.2018 - 4 A 10.17

    Klage gegen den Planfeststellungsbeschluss für die Errichtung und den Betrieb

    Bei der Auswahl zwischen verschiedenen Trassenvarianten ist die Grenze der planerischen Gestaltungsfreiheit erst dann überschritten, wenn eine andere als die gewählte Linienführung sich unter Berücksichtigung aller abwägungserheblichen Belange eindeutig als die bessere, weil öffentliche und private Belange insgesamt schonendere darstellen würde, wenn sich mit anderen Worten diese Lösung der Behörde hätte aufdrängen müssen, oder wenn der Planfeststellungsbehörde infolge einer fehlerhaften Ermittlung, Bewertung oder Gewichtung einzelner Belange ein rechtserheblicher Fehler unterlaufen ist (BVerwG, Urteile vom 19. Mai 1998 - 4 A 9.97 - BVerwGE 107, 1 , vom 15. Dezember 2016 - 4 A 4.15 - BVerwGE 157, 73 Rn. 32, vom 6. April 2017 - 4 A 2.16 u.a. - DVBl 2017, 1039 Rn. 63 und vom 22. Juni 2017 - 4 A 18.16 - NVwZ 2018, 332 Rn. 25).

    Bei dieser Sachlage bedarf es keiner Entscheidung, ob das Vorhaben überhaupt rechtlich zulässig als Erdkabel planfestgestellt werden könnte, obwohl es nicht zu den im Bundesbedarfsplan mit "F" gekennzeichneten Projekten gehört, die nach § 2 Abs. 6 BBPlG als Pilotprojekte nach Maßgabe des § 4 BBPlG als Erdkabel errichtet und betrieben oder geändert werden können (vgl. BVerwG, Urteil vom 22. Juni 2017 - 4 A 18.16 - NVwZ 2018, 332 Rn. 48 m.w.N.).

  • BVerwG, 16.03.2021 - 4 A 10.19

    Rechtmäßigkeit eines Planfeststellungsbeschlusses für eine

  • OVG Nordrhein-Westfalen, 26.10.2023 - 10 A 804/23
  • VG Arnsberg, 15.01.2024 - 4 L 1331/23
  • VGH Bayern, 28.10.2020 - 8 A 18.40046

    A 8 München-Rosenheim - BayVGH bestätigt Ausbau der Rastanlagen "Im Moos" und

  • VGH Bayern, 30.07.2019 - 15 CS 19.1227

    Zurückgewiesene Rechtsbeschwerde im Streit um baurechtliche Nachbarklage

  • OVG Nordrhein-Westfalen, 27.05.2019 - 10 A 1860/17

    Klage eines Grundstücksnachbarn gegen die Erteilung einer Baugenehmigung für die

  • BVerwG, 26.04.2023 - 4 VR 6.22

    Einstweiliger Rechtsschutz gegen den Bau der Höchstspannungsfreileitung

  • BVerwG, 16.06.2020 - 4 BN 39.19

    Nachbarlicher Normenkontrollstreit um einen vorhabenbezogenen Bebauungsplan;

  • VGH Baden-Württemberg, 08.11.2022 - 6 S 833/20

    Pflicht zur Auslegung der Kalkulation der bei verschiedenen im

  • OVG Nordrhein-Westfalen, 22.04.2021 - 10 A 3745/18

    Nachbarrechtlicher Rechtsschutz gegen Baugenehmigung für Mehrfamilienhaus aufgrud

  • BVerwG, 22.02.2022 - 4 A 6.20

    Erlass einer Veränderungssperre zur Sicherung der Planfeststellung einer

  • VG Köln, 24.06.2021 - 8 K 6515/19
  • BVerwG, 22.02.2022 - 4 A 12.20

    Erlass einer Veränderungssperre zur Sicherung der Planfeststellung einer

  • BVerwG, 16.06.2020 - 4 BN 39
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