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   OVG Brandenburg, 21.11.2002 - 4 A 18/02.Z   

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OVG Brandenburg, 21.11.2002 - 4 A 18/02.Z (https://dejure.org/2002,21250)
OVG Brandenburg, Entscheidung vom 21.11.2002 - 4 A 18/02.Z (https://dejure.org/2002,21250)
OVG Brandenburg, Entscheidung vom 21. November 2002 - 4 A 18/02.Z (https://dejure.org/2002,21250)
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Volltextveröffentlichungen (2)

  • Judicialis

    VwGO § 124 a Abs. 1 Satz 1 a.F.; ; VwGO § 124 Abs. 2; ; VwGO § 194 Abs. 1 Nr. 2; ; KitaG § 16 Abs. 1; ; KitaG § 16 Abs. 2 Satz 3; ; KitaG § 16 Abs. 6 a. F.; ; KitaG § 23 Abs. 1 Ziff. 2

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Wird zitiert von ... (3)Neu Zitiert selbst (7)

  • OVG Brandenburg, 06.09.2001 - 4 D 3/00

    Zuschüsse zu den Personalkosten an dieörtlichen Träger der öffentlichen

    Auszug aus OVG Brandenburg, 21.11.2002 - 4 A 18/02
    Dies findet seinen Niederschlag im Abstellen auf die Durchschnittssätze der jeweils gültigen Vergütungsregelung bzw. -stufen, wobei der unterschiedlichen Wortwahl im vorliegenden Zusammenhang kein unterschiedlicher Sinngehalt zukommt (vgl. Urteil des Senats vom 6. September 2001 - 4 D 3/00.NE - LKV 2002, 188, 189).

    Hinsichtlich der verordnungsrechtlichen Festlegung der Bezuschussung durch das Land nach § 16 Abs. 6 KitaG hat der Senat in seinem Urteil vom 6. September 2001 (a. a. O.) festgestellt, dass eine Bezuschussung durch den Verordnungsgeber abweichend von der tatsächlichen Vergütungspraxis pauschalierend ausgestaltet werden kann und hierzu ausgeführt:.

  • VGH Baden-Württemberg, 08.03.1996 - 9 S 1955/93

    Erstattung von Schülerbeförderungskosten - anteilige Kostenerstattung trotz

    Auszug aus OVG Brandenburg, 21.11.2002 - 4 A 18/02
    Daher war es dem Verordnungsgeber auch gestattet, die Kostenansätze nach Maßgabe einer sparsamen und wirtschaftlichen Haushaltsführung zu bestimmen (ähnlich für die Verordnungsermächtigung zur Kostenerstattung nach § 49 Abs. 3 BBesG -VGH Mannheim, Beschluss vom 14. Dezember 1995 - 4 S 93/93 - ebenso VGH Mannheim zur satzungsrechtlichen Befugnis, notwendige Kosten der Schülerbeförderung durch satzungsrechtliche Kostenerstattungstatbestände von sonstigen Kosten abzugrenzen - 9 S 1955/93 - NVwZ-RR 1996, 391 ff.).
  • OVG Brandenburg, 02.06.1999 - 4 A 207/97

    Bergbauberechtigungen; Bestandsschutzregelung; Bodenschätze; Vereinheitlichung

    Auszug aus OVG Brandenburg, 21.11.2002 - 4 A 18/02
    Das entspricht dem fristgebundenen Darlegungserfordernis des § 124 a Abs. 1 Satz 1 und 4 VwGO a. F. Die sich daraus ergebende Beschränkung betrifft nicht nur die gemäß § 124 Abs. 2 VwGO a. F. geltend gemachten Gründe, sondern beschränkt die Prüfung im Zulassungsverfahren grundsätzlich auf die vom Zulassungsantragsteller vorgetragene inhaltliche Begründung seines Rechtsschutzbegehrens (ständige Rechtsprechung des Senats: vgl. nur Beschluss des Senats vom 2. Juni 1999 - 4 A 207/97 -, ZfB 1999, 127, 128; Beschluss vom 17. März 1998 - 4 B 28/98 -, NVwZ-Beilage 7/1998, 75).
  • OVG Brandenburg, 17.03.1998 - 4 B 28/98

    Erteilung einer Duldung wegen eines behandlungsdürftigen, aber in der Heimat

    Auszug aus OVG Brandenburg, 21.11.2002 - 4 A 18/02
    Das entspricht dem fristgebundenen Darlegungserfordernis des § 124 a Abs. 1 Satz 1 und 4 VwGO a. F. Die sich daraus ergebende Beschränkung betrifft nicht nur die gemäß § 124 Abs. 2 VwGO a. F. geltend gemachten Gründe, sondern beschränkt die Prüfung im Zulassungsverfahren grundsätzlich auf die vom Zulassungsantragsteller vorgetragene inhaltliche Begründung seines Rechtsschutzbegehrens (ständige Rechtsprechung des Senats: vgl. nur Beschluss des Senats vom 2. Juni 1999 - 4 A 207/97 -, ZfB 1999, 127, 128; Beschluss vom 17. März 1998 - 4 B 28/98 -, NVwZ-Beilage 7/1998, 75).
  • VerfGH Nordrhein-Westfalen, 06.07.1993 - VerfGH 9/92

    Verfassungsbeschwerden gegen die Gemeindefinanzierungsgesetze 1991 und 1992

    Auszug aus OVG Brandenburg, 21.11.2002 - 4 A 18/02
    Nach diesem aus der kommunalen Selbstverwaltungsgarantie nach Art. 28 Abs. 2 des Grundgesetzes und Art. 97 Abs. 1 der Verfassung des Landes Brandenburg in Verbindung mit dem Rechtsstaatsprinzip abzuleitenden Gebot sind sachwidrige Benachteiligungen oder Bevorzugungen bestimmter Gemeinden oder Gemeindeverbände insbesondere im Wege der Finanzgesetzgebung unzulässig (vgl. VerfGH NW, Urteil vom 6. Juli 1993 - VerfGH 9/92, 22/92 - OVGE 43, 252, 260; VfG Bbg, Urteil vom 16. September 1999 - IsTOot 28/99 [richtig: VfGBbg 28/98 - d. Red.] - LVerfGE 10, 237, 250).
  • VGH Baden-Württemberg, 14.12.1995 - 4 S 93/93

    Regelung der Sachkosten in der GVGebAntV BW (F: 1991-12-06) unbedenklich

    Auszug aus OVG Brandenburg, 21.11.2002 - 4 A 18/02
    Daher war es dem Verordnungsgeber auch gestattet, die Kostenansätze nach Maßgabe einer sparsamen und wirtschaftlichen Haushaltsführung zu bestimmen (ähnlich für die Verordnungsermächtigung zur Kostenerstattung nach § 49 Abs. 3 BBesG -VGH Mannheim, Beschluss vom 14. Dezember 1995 - 4 S 93/93 - ebenso VGH Mannheim zur satzungsrechtlichen Befugnis, notwendige Kosten der Schülerbeförderung durch satzungsrechtliche Kostenerstattungstatbestände von sonstigen Kosten abzugrenzen - 9 S 1955/93 - NVwZ-RR 1996, 391 ff.).
  • VerfG Brandenburg, 16.09.1999 - VfGBbg 28/98

    Beschwerdebefugnis; kommunale Selbstverwaltung; Finanzhoheit;

    Auszug aus OVG Brandenburg, 21.11.2002 - 4 A 18/02
    Nach diesem aus der kommunalen Selbstverwaltungsgarantie nach Art. 28 Abs. 2 des Grundgesetzes und Art. 97 Abs. 1 der Verfassung des Landes Brandenburg in Verbindung mit dem Rechtsstaatsprinzip abzuleitenden Gebot sind sachwidrige Benachteiligungen oder Bevorzugungen bestimmter Gemeinden oder Gemeindeverbände insbesondere im Wege der Finanzgesetzgebung unzulässig (vgl. VerfGH NW, Urteil vom 6. Juli 1993 - VerfGH 9/92, 22/92 - OVGE 43, 252, 260; VfG Bbg, Urteil vom 16. September 1999 - IsTOot 28/99 [richtig: VfGBbg 28/98 - d. Red.] - LVerfGE 10, 237, 250).
  • VerfG Brandenburg, 30.04.2013 - VfGBbg 49/11

    Kommunale Selbstverwaltung; Konnexitätsprinzip; Kindertagesstätten;

    Im Ausgangspunkt ist es zwar richtig, dass die örtlichen Träger der öffentlichen Jugendhilfe bei der Bestimmung der Durchschnittssätze einen Beurteilungsspielraum haben, denn eine bestimmte Berechnungsmethode zur Ermittlung der Durchschnittssätze der jeweils gültigen Vergütungsregelung nach § 16 Abs. 2 KitaG ist gesetzlich nicht vorgegeben (vgl. Oberverwaltungsgericht für das Land Brandenburg, Beschluss vom 21. November 2002 - 4 A 18/02.Z -, LKV 2003, 376).
  • OVG Berlin-Brandenburg, 23.01.2013 - 6 B 28.11

    Kindertagesstätte; öffentlich-rechtliche Trägerschaft; Personalkostenzuschuss;

    Nach dem Beschluss des Oberverwaltungsgerichts Frankfurt (Oder) vom 21. November 2002 - 4 A 18/02.

    a) Um dieses Ergebnis zu begründen, muss nicht abschließend geklärt werden, ob und gegebenenfalls in welchem Umfang der Verwaltung bei der Ermittlung der Durchschnittssätze anhand des TVöD ein Beurteilungsspielraum zusteht (dies im Grundsatz bejahend, allerdings ohne sich über dessen Umfang zu äußern: OVG Frankfurt (Oder), Beschluss vom 21. November 2002 - 4 A 18/02.Z -, LKV 2003, S. 376 f., Rn. 12 bei juris).

  • VG Frankfurt/Oder, 25.05.2011 - 6 K 509/08

    Kindergartenrecht, Heimrecht

    Bei der Festsetzung des Zuschusses habe der örtliche Träger der Jugendhilfe einen Beurteilungsspielraum (vgl. Oberverwaltungsgericht für das Land Brandenburg, Beschluss vom 21. Dezember 2002 - 4 A 18/02.Z -).

    Aus diesem Grunde wurde mit der Einführung der nunmehr gültigen Fassung des § 16 Abs. 2 Satz 3 KitaG die Bezuschussungsregelung dahingehend geändert, dass die Durchschnittssätze der jeweils gültigen Vergütungsregelung maßgeblich sind (vgl. hierzu: Oberverwaltungsgericht für das Land Brandenburg, Beschluss vom 21. November 2002 - 4 A 18/02.Z - zitiert nach Juris, Rdnr. 9).

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   BVerwG, 12.08.2002 - 4 A 18.02   

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BVerwG, Entscheidung vom 12. August 2002 - 4 A 18.02 (https://dejure.org/2002,30296)
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