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   VGH Hessen, 14.04.2015 - 4 A 1957/13.Z   

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https://dejure.org/2015,31019
VGH Hessen, 14.04.2015 - 4 A 1957/13.Z (https://dejure.org/2015,31019)
VGH Hessen, Entscheidung vom 14.04.2015 - 4 A 1957/13.Z (https://dejure.org/2015,31019)
VGH Hessen, Entscheidung vom 14. April 2015 - 4 A 1957/13.Z (https://dejure.org/2015,31019)
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Wird zitiert von ... (4)Neu Zitiert selbst (2)

  • VGH Hessen, 14.10.2005 - 7 UZ 2417/05

    Schulträgerwechsel; Übergang des Schulvermögens; Wegfall der Zweckbindung;

    Auszug aus VGH Hessen, 14.04.2015 - 4 A 1957/13
    Dies ist der Fall, wenn der Beteiligte, der die Zulassung des Rechtsmittels begehrt, einen die angegriffene Entscheidung tragenden Rechtssatz oder eine erhebliche Tatsachenfeststellung des Verwaltungsgerichts mit schlüssigen Argumenten infrage stellt und sich dem Verwaltungsgerichtshof die Ergebnisrichtigkeit der angegriffenen Entscheidung - unabhängig von der vom Verwaltungsgericht für sie gegebenen Begründung - nicht aufdrängt (Hess. VGH, Beschlüsse vom 18.08.2005 - 9 UZ 1070/05 -, NVwZ-RR 2006, vom 14.10.2005 - 7 UZ 2417/05 -, HSGZ 2005, S. 432 sowie vom 12.10.2012, Az.: 4 A 620/12.Z).
  • VGH Hessen, 20.03.2001 - 4 TZ 822/01

    Darlegung von Zulassungsgründen; fehlende Antragsbefugnis - Meldung eines

    Auszug aus VGH Hessen, 14.04.2015 - 4 A 1957/13
    Bei der Prüfung ernstlicher Zweifel ist das Gericht grundsätzlich auf die in dem Zulassungsantrag dargelegten Gründe beschränkt (Hess. VGH, Beschluss vom 20.03.2003 - 4 TZ 822/01 -, NVwZ 2001, S. 1870; Kopp/Schenke, a. a. O., § 124a Rdnr. 50).
  • VGH Hessen, 12.10.2017 - 4 A 626/17

    Waffenrechtliche Unzuverlässigkeit bei Parteizugehörigkeit (NPD)

    In Orientierung an Ziff. 50.2 des Streitwertkatalogs für die Verwaltungsgerichtsbarkeit in der Fassung der am 31. Mai/1. Juni 2012 und am 18. Juli 2013 beschlossenen Änderungen (Kopp/Schenke, VwGO, 23. Auflage 2017, Anh. § 164 Rdnr. 14, - Streitwertkatalog 2013 E) sind zunächst für den Widerruf bzw. die Rücknahme der sechs Waffenbesitzkarten einmalig 5.000,00 EUR in Ansatz zu bringen (vgl. Hessischer VGH, Beschluss vom 14. April 2015 - 4 A 1957/13.Z -, juris).

    Diesem Ansatz hinzuzurechnen sind im Sinne der Nr. 50.2 jeweils 750, 00 EUR für die insgesamt zwölf weiteren, auf den Waffenbesitzkarten eingetragenen Waffen des Klägers, also 9.000,00 EUR (vgl. Hessischer VGH, Beschluss vom 14. April 2015 - 4 A 1957/13.Z -, juris; VG Kassel, Beschluss vom 23. Februar 2011 - 4 L 105/11.KS -, juris).

  • OVG Mecklenburg-Vorpommern, 01.12.2014 - 1 M 114/14

    Aufhebung einer Stundung

    Am 3. Dezember 2013 haben die Kläger dagegen Klage zum Verwaltungsgericht Schwerin erhoben (Aktenzeichen 4 A 1957/13) und am 20. Dezember 2013 Eilrechtsschutz beantragt.

    Das Verwaltungsgericht hat mit Beschluss vom 23. Juli 2014 - 4 B 888/13 - die aufschiebende Wirkung der am 3. Dezember 2013 erhobenen Klage - 4 A 1957/13 - gegen den Bescheid vom 26. August 2013 in der Fassung des Widerspruchsbescheides vom 27. November 2013 angeordnet.

  • VGH Hessen, 08.05.2015 - 4 A 1862/13

    Verkehrssicherungspflicht für denkmalgeschütztes Grabmal

    Dies ist der Fall, wenn der die Zulassung des Rechtsmittels begehrende Beteiligte einen die angegriffene Entscheidung tragenden Rechtssatz oder eine erhebliche Tatsachenfeststellung des Verwaltungsgerichts mit schlüssigen Argumenten in Frage stellt und sich dem Verwaltungsgerichtshof die Ergebnisrichtigkeit der angegriffenen Entscheidung - unabhängig von der vom Verwaltungsgericht für sie gegebenen Begründung - nicht aufdrängt (Hessischer VGH, Beschlüsse vom 18. August 2005 - 9 UZ 1070/05 -, BRS 69 Nr. 176 = NVwZ-RR 2006, 230; vom 14. Oktober 2005 - 7 UZ 2417/05 -, HSGZ 2005, 432; vom 14. April 2015 - 4 A 1957/13.Z - ).
  • VGH Hessen, 21.04.2021 - 4 A 742/20

    Baurechts - Baugestaltungssatzung - großflächige Werbetafel

    Dies ist der Fall, wenn der Beteiligte, der die Zulassung des Rechtsmittels begehrt, einen die angegriffene Entscheidung tragenden Rechtssatz oder eine erhebliche Tatsachenfeststellung des Verwaltungsgerichts mit schlüssigen Argumenten in Frage stellt und sich dem Verwaltungsgerichtshof die Ergebnisrichtigkeit der angegriffenen Entscheidung - unabhängig von der vom Verwaltungsgericht für sie gegebenen Begründung - nicht aufdrängt (st. Rspr., vgl. z. B.: Hessischer VGH, Beschlüsse vom 12.Oktober 2012 - 4 A 620/12.Z - 14. April 2015, - 4 A 1957/13.Z -, juris Rdnr. 2 ; und 6. Oktober 2015, - 4 A 1517/13.Z -, juris Rdnr. 4 ).
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