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   VG Lüneburg, 21.01.2003 - 4 A 247/01   

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https://dejure.org/2003,29799
VG Lüneburg, 21.01.2003 - 4 A 247/01 (https://dejure.org/2003,29799)
VG Lüneburg, Entscheidung vom 21.01.2003 - 4 A 247/01 (https://dejure.org/2003,29799)
VG Lüneburg, Entscheidung vom 21. Januar 2003 - 4 A 247/01 (https://dejure.org/2003,29799)
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Volltextveröffentlichungen (3)

  • openjur.de

    Zum Anspruch auf Schülerbeförderung zu einer heilpädagogischen Schule auf anthroposophischer Grundlage

  • Entscheidungsdatenbank Niedersachsen

    § 114 SchulG ND
    Schülerbeförderung; Sonderschule; Waldorfschule

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
 
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Wird zitiert von ... (4)Neu Zitiert selbst (4)

  • OVG Niedersachsen-Schleswig-Holstein, 30.11.1983 - 13 A 56/83
    Auszug aus VG Lüneburg, 21.01.2003 - 4 A 247/01
    "Bildungsgang" im Sinne des Schülerbeförderungsrechts ist nach ständiger Rechtsprechung des Niedersächsischen Oberverwaltungsgerichts, der die Kammer folgt, die besondere fachliche Schwerpunktbildung in einem schulischen Angebot, die sich im Allgemeinen zugleich in einer besonderen Gestaltung des Abschlusses auswirkt (Urt. v. 30.11.1983 - 13 A 56/83 - NVwZ 1984, 812; Urt. v. 20.12.1995 - 13 L 7975/94 - m.w.N.).

    Nach der ständigen Rechtsprechung des Nds. Oberverwaltungsgerichts stellen die Freien Waldorfschulen im Vergleich zu sonstigen Regelschulen einen eigenen Bildungsgang dar (vgl. statt vieler, Urt. v. 30.11.1983 - 13 A 56/83 - NVwZ 1984, 812).

  • BVerwG, 17.01.2001 - 1 B 12.01

    Erfordernis der fristgemäßen Begründung einer Nichtzulassungsbeschwerde

    Auszug aus VG Lüneburg, 21.01.2003 - 4 A 247/01
    Mit Beschluss vom 11. April 2001 (1 B 12/01) hat das Gericht den Beklagten verpflichtet, bis zu einer Entscheidung des vorliegenden Verfahrens die Klägerin zur D. - Schule zu befördern oder ersatzweise die ab April 2001 anfallenden Aufwendungen für die Schülerbeförderung zu erstatten.
  • VG Hannover, 22.02.2002 - 6 A 2078/01

    Schülerbeförderung; Schülerbeförderung: Sonderschulen; Waldorf-Sonderschulen:

    Auszug aus VG Lüneburg, 21.01.2003 - 4 A 247/01
    Einen eigenständigen Bildungsgang stellt mithin auch der gemeinsame Unterricht von Schülern mit unterschiedlichen Arten der Behinderung nach einem einheitlichen Konzept dar, wie er an der D. - Schule und an anderen heilpädagogischen Sonderschulen, die auf der Grundlage der Menschenkunde Rudolf Steiners arbeiten, praktiziert wird (so auch VG Hannover, Urt. v. 27.2.2002 - 6 A 5408/01 -; vgl. weiter VG Hannover Urt. v. 22.2.2002 - 6 A 2078/01 - ; Nds.OVG, Beschl. v. 15.8.1997 - 13 M 3217/97 - Beschl. v. 17.12.1997 - 13 M 5013/97 - zu anderen anthroposophischen heilpädagogischen Schulen).
  • OVG Niedersachsen, 20.12.1995 - 13 L 7975/94

    Schülerbeförderung; Eigenständiger Bildungsgang; Altsprachliches Gymnasium

    Auszug aus VG Lüneburg, 21.01.2003 - 4 A 247/01
    "Bildungsgang" im Sinne des Schülerbeförderungsrechts ist nach ständiger Rechtsprechung des Niedersächsischen Oberverwaltungsgerichts, der die Kammer folgt, die besondere fachliche Schwerpunktbildung in einem schulischen Angebot, die sich im Allgemeinen zugleich in einer besonderen Gestaltung des Abschlusses auswirkt (Urt. v. 30.11.1983 - 13 A 56/83 - NVwZ 1984, 812; Urt. v. 20.12.1995 - 13 L 7975/94 - m.w.N.).
  • OVG Nordrhein-Westfalen, 29.07.2004 - 4 A 2591/02

    Widerruf der Bestellung als Wirtschaftsprüfer; Unzulässigkeit des Widerrufs der

    OVG NRW, Beschluss vom 19.4.2001 - 4 A 247/01 -, m.w.N. aus der Rechtsprechung des BFH und des BGH.
  • VG Lüneburg, 30.05.2006 - 4 A 168/05

    Anthroposophie; Bildungsgang; Ersatzschule; Förderschule; Heilpädagogik;

    Die Kammer hält an ihrer bisherigen Rechtsprechung (Beschlüsse vom 19.11.2004 - 4 B 197/04 u. 4 B 198/04) fest, dass die Ita-Wegmann-Schule in Benefeld im Vergleich zur Förderschule des beklagten Landkreises, der Schule I., einen eigenen Bildungsgang darstellt (vgl. auch Urteil vom 21.3.2003 - 4 A 247/01 -).

    Eigene Bildungsgänge sind aber auch die Förderschulen der verschiedenen Förderschwerpunkte und damit Schulen, die - wie die Ita-Wegmann-Schule - einen integrativen Ansatz als Förderschwerpunkt verfolgen im Vergleich zu Schulen für ausschließlich geistig oder körperlich Behinderte (vgl. Seyderhelm/Nagel/Brockmann, NSchG, Kommentar, Loseblatt, Stand: Dezember 2005, § 59 Textziff. 2.1; Urteil der Kammer vom 21.3.2003 - 4 A 247/01 -).

  • OVG Nordrhein-Westfalen, 20.05.2003 - 4 A 1673/02

    Gerichtliche Beurteilung eines Widerrufs nach der Wirtschaftsprüferordnung;

    vgl. BVerwG, Urteil vom 26. August 1997 - 1 C 1.96 -, juris, OVG NRW, Urteil vom 15. Juli 1994 - 4 A 1626/93 -, n.v., Beschluss vom 9. Februar 2001 - 4 A 5645/99 -, NJW 2002, 234, und Beschluss vom 19. April 2001 - 4 A 247/01 -, n.v.; ebenso Schmittmann, NJW 2002, 182.
  • VG Lüneburg, 19.11.2004 - 4 B 198/04

    Aufwendung; Auslegung; einstweilige Anordnung; Ersatzschule; freie Trägerschaft;

    Dies hat die Kammer bereits mit Urteil vom 21. Januar 2003 - 4 A 247/01 - bei einem Vergleich der C. -D. -Schule mit einer anderen staatlichen Förderschule entschieden und dazu Folgendes ausgeführt:.
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