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   OVG Niedersachsen-Schleswig-Holstein, 08.09.1987 - 4 A 26/87   

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OVG Niedersachsen-Schleswig-Holstein, 08.09.1987 - 4 A 26/87 (https://dejure.org/1987,21651)
OVG Niedersachsen-Schleswig-Holstein, Entscheidung vom 08.09.1987 - 4 A 26/87 (https://dejure.org/1987,21651)
OVG Niedersachsen-Schleswig-Holstein, Entscheidung vom 08. September 1987 - 4 A 26/87 (https://dejure.org/1987,21651)
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Wird zitiert von ... (12)

  • SG Osnabrück, 02.05.2006 - S 24 SO 46/06
    Auch unter der Geltung des Bundessozialhilfegesetzes (BSHG) entsprach es ständiger Rechtsprechung des OVG Lüneburg, dass das in einer teilstationären Einrichtung einge-nommene Mittagessen bedarfsmindernd auf die Hilfe zum notwendigen Lebensunterhalt anzurechnen war (OVG Lüneburg, Urteil vom 08. September 1987 - 4 A 26/87 - FEVS 39, 108 und Beschluss vom 26. November 1986 - 4 B 63/86 - FEVS 37, 124).

    Die Kammer folgt der vom Antragsgegner angeführten Rechtsprechung des OVG Lüneburg darin, dass es nicht gerechtfertigt ist, den zuvor genannten Wert der Arbeitstage mit Rücksicht darauf noch weiter abzusenken, weil sich ein Leistungsberechtigter - erfah-rungsgemäß - gelegentlich nicht in einer Einrichtung der stationären Betreuung aufhält (OVG Lüneburg, Urteil vom 8. September 1987, aaO., S. 114 f.).

  • LSG Niedersachsen-Bremen, 23.08.2007 - L 8 SO 70/06

    Bedarfsmindernde Anrechnung eines kostenfreien Mittagessens in einer

    Damit erfolgte eine Anrechnung des kostenlosen Mittagessens auf der Bedarfsseite, also § 28 Abs. 1 Satz 2 SGB XII (ebenso LSG Berlin Brandenburg, Urteil vom 28. September 2006 - L 23 SO 1094/05 - Recht der Lebenshilfe 2007, Seite 29 und juris sowie zur Rechtslage nach dem BSHG Urteil des Niedersächsischen Oberverwaltungsgerichts - OVG - vom 8. September 1987 - 4 A 26/87 - FEVS 39, 108).
  • OVG Niedersachsen, 13.09.1999 - 12 L 2523/99

    Halten eines Personenkraftwagens; Autohaltung (Kosten); Einkommen,

    Die Ermittlung dieser Beträge ist jedoch aus rechtssystematischen Gründen problematisch, nachdem die Regelsätze nicht mehr aufgrund eines Warenkorbmodells (vgl. Petersen, Die Regelsätze nach dem BSHG, Heft 43 der Kleineren Schriften des Deutschen Vereins) bemessen werden, sondern nach einer Einkommens- und Verbrauchsstichprobe (vgl. Schellhorn/Jirasek/Seipp, Bundessozialhilfegesetz, 15. Aufl. 1997, RdNrn. 17 ff. zu § 1 RegelsatzVO, Roscher, in: Lehr- und Praxiskommentar zum Bundessozialhilfegesetz, 5. Aufl. 1998, RdNrn. 23 und 33 ff. zu § 22, Schellhorn, NDV 1989, 157; Hofmann info also 1989, 72; sowie zum Warenkorbmodell: 4. Senat des Oberverwaltungsgerichts für die Länder Niedersachsen und Schleswig-Holstein, Urt. v. 8.9.1987 - 4 A 26/87 -, FEVS 39, 108; vgl. zum Anteil der einzelnen Bedarfsgruppen am Gesamtregelsatz die Vorschläge des Deutschen Vereins für öffentliche und private Fürsorge: NDV 1991, 429).
  • VGH Baden-Württemberg, 27.12.2000 - 7 S 348/99

    Sozialhilfe - Freibetrag wegen Erwerbstätigkeit bei Schwerbehinderten

    Insoweit sei statt aller auf das Urteil des OVG Lüneburg vom 8.9.1997 - 4 A 26/87 - (FEVS 39, 108) verwiesen, in dem es unter anderem wörtlich heißt:.
  • SG Osnabrück, 23.02.2007 - S 23 AS 58/07
    Die auch in § 22 Abs. 1 Satz 2 des außer Kraft getretenen Bundesozialhilfegesetzes (BSHG) vorgesehene Möglichkeit der der individuellen Messung des konkreten Bedarfs und damit der Leistungsbestimmung nach Einzelfallprüfung (vgl. hierzu Urteil des OVG Lüneburg vom 08.09.1987 - Az.: 4 A 26/87) hat der Gesetzgeber nur für das SGB XII und nicht für das SGB II übernommen.
  • SG Osnabrück, 07.07.2006 - S 16 SO 171/05

    Berücksichtigung von Kindergeld und den Erhalt eines kostenfreien Mittagessens

    (1) Auch unter der Geltung des Bundessozialhilfegesetzes (BSHG) entsprach es ständiger Rechtsprechung des OVG Lüneburg, dass das in einer teilstationären Einrichtung eingenommene Mittagessen bedarfsmindernd auf die Hilfe zum notwendigen Lebensunterhalt anzurechnen war (OVG Lüneburg, Urteil vom 08. September 1987 - 4 A 26/87 - FEVS 39, 108 und Beschluss vom 26. November 1986 - 4 B 63/86 - FEVS 37, 124).
  • VG Saarlouis, 16.12.2005 - 3 K 136/05

    Kostenloses Mittagessen in Werkstatt für Behinderte als anrechenbares Einkommen

    Demgemäß wäre der Beklagte entgegen der Auffassung des Klägers berechtigt gewesen, dem Umstand, dass ein wesentlicher Teil dessen im Regelsatz berücksichtigten Bedarfs regelmäßig bereits durch die Verpflegung in der Behindertenwerkstatt sichergestellt wird, durch eine Kürzung des Regelbedarfs Rechnung zu tragen (siehe hierzu für die Hilfe zum Lebensunterhalt: OVG Lüneburg, Urteil vom 08.09.1987 - 4 A 26/87 -, FEVS 39, 108).
  • SG Osnabrück, 13.07.2006 - S 16 SO 171/05

    Sozialhilferecht: Grundsicherung im Alter und bei Erwerbsminderung; Anrechnung

    (1) Auch unter der Geltung des Bundessozialhilfegesetzes (BSHG) entsprach es ständiger Rechtsprechung des OVG Lüneburg, dass das in einer teilstationären Einrichtung eingenommene Mittagessen bedarfsmindernd auf die Hilfe zum notwendigen Lebensunterhalt anzurechnen war (OVG Lüneburg, Urteil vom 08. September 1987 - 4 A 26/87 - FEVS 39, 108 und Beschluss vom 26. November 1986 - 4 B 63/86 - FEVS 37, 124).
  • VG Minden, 26.10.2004 - 6 K 1293/02

    Ausgestaltung des Sozialhilfeanspruchs eines an Epilepsie erkrankten Inhabers

    vgl. OVG Lüneburg, Urteil vom 08.09.1987 - 4 A 26/87 -, FEVS 39, 108 (das sogar 20 % für gerechtfertigt hält); VG Minden, Beschluss vom 10.12.1996 - 6 K 1398/96 -.
  • SG Osnabrück, 28.04.2006 - S 24 SO 63/06
    Auch unter der Geltung des Bundessozialhilfegesetzes (BSHG) entsprach es ständiger Recht-sprechung des M., dass das in einer teilstationären Einrichtung eingenommene Mittages-sen bedarfsmindernd auf die Hilfe zum notwendigen Lebensunterhalt anzurechnen war (M., Urteil vom 08. September 1987 - 4 A 26/87 - FEVS 39, 108 und Beschluss vom 26. November 1986 - 4 B 63/86 - FEVS 37, 124).
  • SG Osnabrück, 16.03.2007 - S 23 AS 159/05
  • SG Osnabrück, 03.07.2006 - S 16 SO 92/06
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