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   BVerwG, 28.02.1996 - 4 A 27.95   

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BVerwG, 28.02.1996 - 4 A 27.95 (https://dejure.org/1996,91)
BVerwG, Entscheidung vom 28.02.1996 - 4 A 27.95 (https://dejure.org/1996,91)
BVerwG, Entscheidung vom 28. Februar 1996 - 4 A 27.95 (https://dejure.org/1996,91)
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Volltextveröffentlichungen (3)

  • Wolters Kluwer

    Umweltverträglichkeit - Fernstraße - Normenkontrolle - Planfeststellung - Abschnitt - Umweltverträglichkeitsprüfung - Prognose - Öffentlicher Belang - Beeinträchtigung

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    FStrG § 17; VerkPBG § 5 Abs. 1
    Fernstraßenrecht: Abwägung zwischen Eigentumsinteressen und Totenruhe bei straßenrechtlicher Planfeststellung

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NVwZ 1996, 1011
 
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Wird zitiert von ... (127)Neu Zitiert selbst (14)

  • BVerwG, 08.06.1995 - 4 C 4.94

    Straßenrechtliche Planfeststellung - Entscheidung durch Teilurteil - Teilbarkeit

    Auszug aus BVerwG, 28.02.1996 - 4 A 27.95
    Der Senat hat allerdings auch auf eine Vorausschau auf nachfolgende Abschnitte abgestellt, die nach der Art eines "vorläufigen positiven Gesamturteils" im Hinblick auf die Umweltauswirkungen eine Verknüpfung der Abschnitte zu einem Gesamtprojekt gewährleiste (Urteil vom 8. Juni 1995 - BVerwG 4 C 4.94 - Buchholz 407.4 § 17 FStrG Nr. 102).

    Der Senat hat in dem Urteil vom 8. Juni 1995 - BVerwG 4 C 4.94 - (a.a.O.) klargestellt, daß damit die Planrechtfertigung mit bindender Wirkung auch für die Gerichte durch den Gesetzgeber festgelegt worden ist.

    Die darin liegende Bewertung der privaten und öffentlichen Belange und ihrer Gewichtung im Verhältnis untereinander macht das Wesen der Planung als einer im Kern politischen und als solcher nur auf die Einhaltung des rechtlichen Rahmens gerichtlich überprüfbaren Entscheidung aus (ständige Rechtsprechung, vgl. zuletzt Urteil vom 8. Juni 1995 - BVerwG 4 C 4.94 - a.a.O.).

  • BVerwG, 24.11.1989 - 4 C 41.88

    Fernstraßenrechtliche Planfeststellung - Längsgeteilte Bundesautobahn -

    Auszug aus BVerwG, 28.02.1996 - 4 A 27.95
    Diese Netzkonzeption ist einleuchtend und - auch unabhängig von der Festlegung im Fernstraßenausbaugesetz - bereits für sich ausreichend, um die Planrechtfertigung für das geplante Vorhaben zu tragen (vgl. etwa Urteil vom 24. November 1989 - BVerwG 4 C 41.88 - BVerwGE 84, 123 = Buchholz 407.4 § 17 FStrG Nr. 85).

    Es kommt somit nicht darauf an, welche Rechtfertigungsgründe der Planfeststellungsbeschluß daneben noch angegeben hat und ob er diese Gründe alternativ oder kumulativ verstanden wissen will; denn entscheidend ist insoweit allein, wie die objektive Rechtslage ist (vgl. Urteil vom 24. November 1989 - BVerwG 4 C 41.88 - a.a.O.).

  • BVerwG, 16.08.1995 - 4 B 92.95

    Planfeststellung einer Bundesfernstraße - Umweltverträglichkeitsprüfung -

    Auszug aus BVerwG, 28.02.1996 - 4 A 27.95
    "Von Einfluß gewesen" ist nach der Rechtsprechung des Senats (vgl. Beschluß vom 16. August 1995 - BVerwG 4 B 92.95 - Buchholz 407.4 § 17 FStrG Nr. 104) ein Mangel vielmehr nur dann, wenn nach den Umständen des Einzelfalles die k o n k r e t e Möglichkeit eines solchen Einflusses besteht.

    Der Beklagte durfte diese Planungsalternative deshalb von der im Jahr 1994 durchgeführten - nochmaligen - Detailprüfung ausnehmen, da schon eine Grobanalyse wesentliche Nachteile ergab (vgl. Beschluß vom 16. August 1995 - BVerwG 4 B 92.95 - a.a.O.).

  • BVerwG, 20.12.1988 - 4 B 211.88

    Voraussetzungen für die Würdigung einer Planungsalternative

    Auszug aus BVerwG, 28.02.1996 - 4 A 27.95
    Im übrigen sind auch Kostengesichtspunkte als öffentlicher Belang zu berücksichtigen (vgl. etwa Beschluß vom 20. Dezember 1988 - BVerwG 4 B 211.88 - Buchholz 407.4 § 17 FStrG Nr. 79).
  • BVerwG, 30.10.1992 - 4 A 4.92

    Fernstraßenrecht: Planfeststellung für eine Bundesautobahn

    Auszug aus BVerwG, 28.02.1996 - 4 A 27.95
    Der Planfeststellungsbeschluß läßt jedoch an anderer Stelle klar erkennen, daß der Beklagte die Rechtsprechung des Senats (vgl. Beschluß vom 30. Oktober 1992 - BVerwG 4 A 4.92 - Buchholz 406.401 § 8 BNatSchG Nr. 13 = NVwZ 1993, 565 - "Sachsendamm" -, der auf S. 93 des Planfeststellungsbeschlusses ausdrücklich zitiert wird) umgesetzt und auch das Ausgleichsgebot als striktes Recht behandelt sowie die Stufenfolge von Vermeidung, Ausgleich und Ersatz beachtet hat (vgl. insbesondere S. 95 ff., 131, 140 ff. des Planfeststellungsbeschlusses).
  • BVerwG, 26.06.1981 - 4 C 5.78

    Rechtsnatur und gerichtliche Überprüfung der Planungs- und

    Auszug aus BVerwG, 28.02.1996 - 4 A 27.95
    Durch die Linienbestimmung wird die Linienführung der Straße nur im allgemeinen bestimmt, "nämlich nur in ihrem grundsätzlichen Verlauf zwischen den vorgesehenen Anfangs- und Endpunkten und daher auch nur in ihrer ungefähren Lage zu berührten und benachbarten Ortschaften und Grundstücken" (vgl. Urteil vom 26. Juni 1981 - BVerwG 4 C 5.78 - BVerwGE 62, 342 = Buchholz 407.4 § 16 FStrG Nr. 1).
  • BVerwG, 06.12.1985 - 4 C 59.82

    Objektive Erforderlichkeit eines fernstraßenrechtlichen Vorhabens, Gerichtliche

    Auszug aus BVerwG, 28.02.1996 - 4 A 27.95
    Die gerichtliche Überprüfung der Prognose beschränkt sich darauf, ob sie in einer der jeweiligen Materie angemessenen und methodisch einwandfreien Weise erarbeitet worden ist (vgl. BVerwGE 56, 110 [121]; 72, 282 [286]).
  • BVerwG, 05.06.1992 - 4 NB 21.92

    Bauplanungsrecht: Wirkungszeitpunkt der UVP-Richtlinie, Bildung

    Auszug aus BVerwG, 28.02.1996 - 4 A 27.95
    Die planerische Gestaltungsfreiheit vermag nämlich - so die Rechtsprechung des Senats - nicht zu rechtfertigen, daß die Teilabschnitte ohne sachlichen Bezug auf eine konzeptionelle Gesamtplanung gebildet werden; denn erst dieser Bezug wird es regelmäßig rechtfertigen können, daß trotz gewisser planerischer Schwächen, die - bei isolierter Betrachtung - ein einzelner Teilabschnitt enthalten mag, die Teilplanung vor dem Hintergrund der angestrebten Gesamtplanung dennoch als noch ausgewogen betrachtet werden kann (vgl. etwa Beschluß vom 5. Juni 1992 - BVerwG 4 NB 21.92 - NVwZ 1992, 1093 = Buchholz 406.11 § 9 BauGB Nr. 55).
  • BVerwG, 07.07.1978 - 4 C 79.76

    Startbahn West

    Auszug aus BVerwG, 28.02.1996 - 4 A 27.95
    Die gerichtliche Überprüfung der Prognose beschränkt sich darauf, ob sie in einer der jeweiligen Materie angemessenen und methodisch einwandfreien Weise erarbeitet worden ist (vgl. BVerwGE 56, 110 [121]; 72, 282 [286]).
  • BVerwG, 30.08.1995 - 4 B 185.95

    UVP-Richtlinie - Straßen - Umweltverträglichkeitsprüfung - Freistellung

    Auszug aus BVerwG, 28.02.1996 - 4 A 27.95
    Der danach erforderliche Kausalzusammenhang ist nur dann gegeben, wenn nach den Umständen des Falles die konkrete Möglichkeit besteht, daß die Planungsbehörde ohne den Verfahrensfehler anders entschieden hätte (vgl. etwa Urteil vom 30. Mai 1984 - BVerwG 4 C 58.81 - BVerwGE 69, 256 = Buchholz 442.40 § 9 LuftVG Nr. 3; Beschluß vom 30. August 1995 - BVerwG 4 B 185.95 - Buchholz 451.90 Nr. 141).
  • BVerwG, 18.03.1983 - 4 C 80.79

    Geltendmachung der Verletzung des Abwägungsgebots durch den mit enteignender

  • BVerwG, 30.05.1984 - 4 C 58.81

    Luftfahrtrechtliches Planfeststellungsverfahren; Flughafen München II - Franz

  • BVerwG, 05.10.1993 - 4 A 9.93

    Revision - Landesrecht - Naturschutz - Klagebefugnis - Gesetzgebungsauftrag -

  • BVerwG, 03.04.1990 - 4 B 50.89

    Prüfungsumfang bei Klage auf Aufhebung eines straßenrechtlichen

  • BVerwG, 08.01.2014 - 9 A 4.13

    Naturschutzvereinigung; eigene Rechte; gerichtlicher Vergleich; Planänderung;

    Vorhaben im fernstraßenrechtlichen Sinne und damit Bezugspunkt der einheitlichen Planfeststellung ist somit der im Plan des Vorhabenträgers bezeichnete Abschnitt (stRspr, vgl. nur Urteile vom 28. Februar 1996 - BVerwG 4 A 27.95 - Buchholz 407.4 § 17 FStrG Nr. 110 = juris Rn. 31 und vom 27. Oktober 2000 - BVerwG 4 A 18.99 - NVwZ 2001, 673 ).
  • BVerwG, 03.11.2020 - 9 A 12.19

    Feste Fehmarnbeltquerung: Bundesverwaltungsgericht weist Klagen ab

    Denn sie sind geeignet, die Planung insgesamt zu Fall zu bringen (vgl. BVerwG, Urteil vom 28. Februar 1996 - 4 A 27.95 - Buchholz 407.4 § 17 FStrG Nr. 110 S. 90).
  • BVerwG, 12.08.2009 - 9 A 64.07

    Planfeststellung; enteignungsrechtliche Vorwirkung; gerichtliche Kontrolle;

    Das ist etwa dann der Fall, wenn ein als verletzt geltend gemachter öffentlicher Belang nur von örtlicher Bedeutung ist und auch die fehlerfreie Beachtung dieses Belangs nicht zu einer Veränderung der Planung im Bereich des klägerischen Grundstücks führen würde (Beschluss vom 5. Oktober 1990 - BVerwG 4 B 249.89 - NVwZ-RR 1991, 118 und Urteil vom 28. Februar 1996 - BVerwG 4 A 27.95 - Buchholz 407.4 § 17 FStrG Nr. 110 S. 82).
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Rechtsprechung
   BVerwG, 07.02.1996 - 4 A 27.95, 4 VR 12.95   

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BVerwG, 07.02.1996 - 4 A 27.95, 4 VR 12.95 (https://dejure.org/1996,21133)
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BVerwG, Entscheidung vom 07. Februar 1996 - 4 A 27.95, 4 VR 12.95 (https://dejure.org/1996,21133)
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Volltextveröffentlichung

  • Wolters Kluwer

    Antrag auf aufschiebende Wirkung gegen einen Planfeststellungsbeschluß der Senatsverwaltung für Verkehr und Betriebe

Verfahrensgang

 
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Wird zitiert von ...

  • BVerwG, 26.08.1998 - 11 VR 4.98

    Ausbau der Bahnstrecke Uelzen-Stendal im Gebiet der Stadt Uelzen darf beginnen

    Denn soweit die Beigeladene trotz Anhängigkeit eines entsprechenden Klageverfahrens unter Ausnutzung der Vollziehbarkeit des Planfeststellungsbeschlusses das Vorhaben ins Werk setzt und ihr deshalb infolge einer der Klage danach stattgebenen Entscheidung nutzlose Aufwendungen entstehen, handelt sie - wirtschaftlich gesehen - auf eigenes Risiko (vgl. BVerwG, Beschlüsse vom 10. Januar 1996 - BVerwG 11 VR 19.95 - Buchholz 406.25 § 41 BImSchG Nr. 11, und vom 7. Februar 1996 - BVerwG 4 VR 12.95 - BA S. 3).
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