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   BVerwG, 28.02.1996 - 4 A 28.95   

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BVerwG, 28.02.1996 - 4 A 28.95 (https://dejure.org/1996,1650)
BVerwG, Entscheidung vom 28.02.1996 - 4 A 28.95 (https://dejure.org/1996,1650)
BVerwG, Entscheidung vom 28. Februar 1996 - 4 A 28.95 (https://dejure.org/1996,1650)
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Volltextveröffentlichungen (3)

  • Wolters Kluwer

    Enteignung - Tunnel - Dienstbarkeit - Privates Grundstück

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Fernstraßenrecht: Unterirdische Inanspruchnahme einer privaten Grundstücksfläche und Enteignung

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NJW 1996, 2113
  • NVwZ 1996, 1011 (Ls.)
 
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Wird zitiert von ... (16)Neu Zitiert selbst (1)

  • BVerwG, 16.08.1995 - 11 A 2.95

    Verkehrswegeplanung - Einwendungsausschluß - Anstoßwirkung - Nicht ortsansässiger

    Auszug aus BVerwG, 28.02.1996 - 4 A 28.95
    § 3 Abs. 2 VerkPBG geht davon aus, daß die ortsübliche Bekanntmachung der Planauslegung ausreicht, um die ortsansässigen Betroffenen auf die Planung hinzuweisen; eine individuelle Benachrichtigung ist daneben nicht erforderlich (vgl. auch Urteil vom 16. August 1995 - BVerwG 11 A 2.95 - RdL 1995, 315).
  • BVerwG, 23.08.1996 - 4 A 29.95

    Fernstraßenrecht - Enteignung von für Ersatzmaßnahmen nach Landesbaturschutzrecht

    Mit der Änderung des Grunderwerbsverzeichnisses ist der Beklagte der sonst unumgänglichen Teilaufhebung des angefochtenen Planfeststellungsbeschlusses zuvorgekommen (vgl. BVerwG, Urteil vom 28. Februar 1996 - BVerwG 4 A 28.95 - NJW 1996, 2113).
  • BVerwG, 19.12.2007 - 9 A 22.06

    Verwaltungsrechtsweg; erweiterte Prüfungskompetenz; Klagebefugnis; Schutznormen;

    Falls der Kläger demgegenüber eine Vollenteignung bevorzugen sollte, ist dem entgegenzuhalten, dass diese zur Verwirklichung des Enteignungszwecks in derartigen Fällen nicht erforderlich und damit unverhältnismäßig wäre (vgl. Urteile vom 18. Dezember 1996 - BVerwG 11 A 4.96 - juris Rn. 22 und vom 28. Februar 1996 - BVerwG 4 A 28.95 - Buchholz 407.4 § 19 FStrG Nr. 7 S. 15 f.).
  • BVerwG, 03.11.2020 - 9 A 11.19

    Feste Fehmarnbeltquerung: Bundesverwaltungsgericht weist Klagen ab

    Soweit sich die Klägerin auf § 28 VwVfG beruft, findet die Regelung - ebenso wie § 87 LVwG SH - neben den vorgenannten Vorschriften keine Anwendung (vgl. BVerwG, Urteile vom 28. Februar 1996 - 4 A 28.95 - Buchholz 407.4 § 19 FStrG Nr. 7 S. 5 und vom 12. Februar 1997 - 11 A 66.95 - Buchholz 442.09 § 18 AEG Nr. 24 S. 103 f.).
  • BVerwG, 11.01.2000 - 11 VR 4.99

    Fristversäumnis bei Aussetzungsantrag; Planfeststellung; Auslegung eines

    "Standortalternativen" für diese naturschutzrechtlichen Ausgleichsmaßnahmen sind nur in sehr beschränktem Umfange denkbar, weil zum einen nur Flächen in Betracht kommen, die aufwertungsbedürftig und -fähig sind, zum anderen aber auch der räumlich-funktionale Zusammenhang zwischen Eingriff und Ausgleich gewahrt bleiben muß (vgl. z.B. BVerwG, Urteil vom 28. Februar 1996 - BVerwG 4 A 28.95 - Buchholz 407.4 § 19 FStrG Nr. 7; Beschluß vom 10. September 1998 - BVerwG 4 A 35.97 - Buchholz 406.401 § 8 BNatSchG Nr. 25).
  • VGH Baden-Württemberg, 10.06.1998 - 5 S 1581/96

    Sachlegitimation bei Veräußerung eines streitbefangenen Grundstücks;

    Dies entspricht der Regelung in § 22 Abs. 4 AEG i.V.m. § 5 Abs. 1 Satz 2 Landesenteignungsgesetz und damit dem allgemein aus dem Grundsatz der Verhältnismäßigkeit abzuleitenden Gebot des geringsten Eingriffs (vgl. hierzu BVerwG, Urt. v. 28.02.1996 - 4 A 28.95 -, NJW 1996, 2113 = UPR 1996, 359 = NuR 1996, 520).

    Die genauen Modalitäten dieser Dienstbarkeit konnte die Planfeststellungsbehörde der Einigung der Beteiligten bzw. dem Enteignungsverfahren überlassen (vgl. BVerwG, Urt. v. 28.02.1996, a.a.O.), weshalb es rechtlich nicht zu beanstanden ist, wenn der Planfeststellungsbeschluß unter IV 1.10.3 nur eine Anregung in Gestalt eines Musters der Dienstbarkeit enthält, welches für die Enteignungsbehörde keine Bindungswirkung i. S. von § 22 Abs. 2 Satz 2 AEG entfaltet.

  • OVG Niedersachsen, 20.11.2008 - 7 KS 39/06

    Ausfüllen des Gemeinwohlerfordernisses des Art. 14 Abs. 3 S. 1 GG durch Vorhaben

    Da sie aber zugleich eine ebensolche und sogar stärkere Belastung anderer Eigentümer zur Folge hätte, ist sie als Alternative nicht geeignet, die Entscheidung der Planfeststellungsbehörde als fehlerhaft in Frage zu stellen (vgl. BVerwG, Urt. v. 28.02.1996 - 4 A 28.95 -, NJW 1996, 2113 = UPR 1996, 359).
  • OVG Niedersachsen, 10.05.2007 - 7 MS 40/06

    Wiederherstellung der aufschiebenden Wirkung gegen einen für sofort vollziehbar

    Wenn die seitens des Antragstellers favorisierte Trasse zwar zu seiner Entlastung führen würde, zugleich aber eine ebensolche oder größere Belastung anderer Eigentümer zur Folge hätte, ist sie als Alternative nicht geeignet, die Entscheidung der Planfeststellungsbehörde gerichtlich in Frage zu stellen (vgl. BVerwG, Urt. v. 28.02.1996 - 4 A 28.95 -, NJW 1996, 2113 = UPR 1996, 359).
  • BVerwG, 06.11.2013 - 9 A 11.12

    A 20 bei Bad Segeberg darf bis auf Weiteres nicht weitergebaut werden

    c) Die Inanspruchnahme des Eigentums der Klägerin ist auch nicht unverhältnismäßig, weil ihr Eigentum an den Grundstücken erhalten bleibt und nur die Nutzung mit einer Dienstbarkeit eingeschränkt wird (vgl. Urteile vom 28. Februar 1996 - BVerwG 4 A 28.95 - Buchholz 407.4 § 19 FStrG Nr. 7 und vom 18. Dezember 1996 - BVerwG 11 A 4.96 - juris).
  • OVG Niedersachsen, 10.05.2007 - 7 MS 63/06

    Prüfung der Trassenwahl bei straßenrechtlicher Planfeststellung; Überschreitung

    Wenn im Übrigen die alternative Südverbreiterung (Var. 3.2.) zwar zu einer Entlastung der Antragstellerin führen würde, aber zugleich eine ebensolche oder - wie hier - sogar größere Belastung anderer Eigentümer (vgl. Erläuterungsbericht, Planunterlage 1, S. 28) zur Folge hätte, ist ihr Ausscheiden gerichtlich nicht zu beanstanden (vgl. BVerwG, Urt. v. 28.02.1996 - 4 A 28.95 -, NJW 1996, 2113 = UPR 1996, 359).
  • VGH Bayern, 19.02.2003 - 8 C 53.03

    Anfechtungsklagen betroffener Grundstückseigentümer gegen straßenrechtliche

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  • BVerwG, 23.08.1996 - 4 A 35.95

    Anordnung von Ersatzmaßnahmen in einem Planfeststellungsbeschluss -

  • BVerwG, 31.10.1997 - 4 VR 11.97

    Fernstraßenrecht - Sachliche und rechliche Grenzen des Erwerbs von Eigentum durch

  • BVerwG, 18.12.1996 - 11 A 4.96
  • BVerwG, 23.08.1996 - 4 A 36.95

    Erledigung eines Rechtsstreits in der Hauptsache - Einwendungen gegen einen

  • VG Koblenz, 27.11.2003 - 1 K 1139/03

    Hochwasserschutz an der Nahe: Anlieger müssen Schutzmaßnahmen auf ihrem

  • OVG Niedersachsen, 19.01.2011 - 7 KS 1/10

    Anforderungen an eine Einwendung gegen einen Planfeststellungsbeschluss im

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Rechtsprechung
   BVerwG, 15.11.1995 - 4 A 28.95, 4 VR 13.95   

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https://dejure.org/1995,19326
BVerwG, 15.11.1995 - 4 A 28.95, 4 VR 13.95 (https://dejure.org/1995,19326)
BVerwG, Entscheidung vom 15.11.1995 - 4 A 28.95, 4 VR 13.95 (https://dejure.org/1995,19326)
BVerwG, Entscheidung vom 15. November 1995 - 4 A 28.95, 4 VR 13.95 (https://dejure.org/1995,19326)
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Volltextveröffentlichung

  • Wolters Kluwer

    Einstellung des Verfahrens und Streitwertfestsetzung nach Rücknahme des Antrags auf einstweiligen Rechtsschutz

Verfahrensgang

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