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   OVG Nordrhein-Westfalen, 27.05.1993 - 4 A 2800/92   

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OVG Nordrhein-Westfalen, 27.05.1993 - 4 A 2800/92 (https://dejure.org/1993,1862)
OVG Nordrhein-Westfalen, Entscheidung vom 27.05.1993 - 4 A 2800/92 (https://dejure.org/1993,1862)
OVG Nordrhein-Westfalen, Entscheidung vom 27. Mai 1993 - 4 A 2800/92 (https://dejure.org/1993,1862)
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Volltextveröffentlichung

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (2)

  • Datenbank zur Rechtsprechung im Kommunalrecht (Leitsatz)

    Vergabe von Standplätzen auf einer Kirmes

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei) (Leitsatz)

    Gerichtliche Überprüfung; Auswahlentscheidung; Vergaberichtlinie; Größere Attraktivität; Vergabe von Standplätzen; Kirmes; Auswahlentscheidung; Schriftliche Antragsunterlagen

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NVwZ-RR 1994, 157
  • DÖV 1994, 224
 
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Wird zitiert von ... (29)Neu Zitiert selbst (2)

  • OVG Nordrhein-Westfalen, 12.11.1990 - 4 A 1731/89

    Zulassung zu einem Volksfest; Attraktivität und Neuheit des Angebots;

    Auszug aus OVG Nordrhein-Westfalen, 27.05.1993 - 4 A 2800/92
    Das Merkmal größerer Attraktivität stellt einen sachgerechten Gesichtspunkt für die Vergabe von Standplätzen auf einer Kirmes dar (Fortführung der Senatsrechtsprechung, vgl GewArch 1991, 113).
  • VGH Baden-Württemberg, 27.08.1990 - 14 S 2400/88

    Zur Zuständigkeit des Gemeinderates für die Aufstellung von Richtlinien zur

    Auszug aus OVG Nordrhein-Westfalen, 27.05.1993 - 4 A 2800/92
    Für die gerichtliche Überprüfung einer gemäß § 70 Abs. 3 GewO getroffenen Auswahlentscheidung ist unerheblich, ob die zugrundeliegenden Vergaberichtlinien von der dafür zuständigen Stelle erlassen worden sind (aA VGH Baden Württemberg, GewArch 1991, 35).
  • VG Freiburg, 11.11.2014 - 4 K 2310/14

    Einstweilige Anordnung auf Zulassung zu einem Weihnachtsmarkt

    Die Anwendung des Kriteriums der Attraktivität als Auswahlmaßstab für die Zulassung zu Weihnachtsmärkten in Fällen nicht ausreichender Kapazität begegnet ungeachtet der damit notwendigerweise verbundenen - ihrerseits wiederum einen Beurteilungsspielraum bedingenden - Wertungsentscheidung des Marktveranstalters keinen prinzipiellen Bedenken, sondern wird im Gegenteil dem Grundsatz der Marktfreiheit im besonderen Maße gerecht, da es keinen Bewerber von vornherein ausschließt, sondern jedem im Rahmen eines durch ihn zu beeinflussenden Faktors - der Steigerung der Anziehungskraft seines Geschäfts - eine gesicherte Zulassungschance eröffnet (Nieders. OVG, Urteil vom 16.05.2012 - 7 LB 52/11 -, juris; OVG RP, Beschluss vom 22.12.2000 - 11 11462/99 -, juris; VGH Bad.-Württ., Urteil vom 27.02.2006 - 6 S 1508/04 -, juris; sächs. OVG, Beschluss vom 26.11.2013 - 3 B 494/13 -, juris; OVG NRW, Urteil vom 27.05.1993 - 4 A 2800/92 -, GewArch 1994, 25; VG Hannover, Urteil vom 09.12.2008 - 11 A 1537/07 -, juris).

    Ob die getroffene Auswahlentscheidung den vom Veranstalter selbst aufgestellten Anforderungen im Einzelfall gerecht wird, unterliegt der gerichtlichen Nachprüfung (vgl. Bayer. VGH Urteil vom 15.03.2004 - 22 B 03.1362 -, juris; OVG NRW, Urteil vom 27.05.1993 - 4 A 2800/92 -, juris; Gieseler, GewArch 2013, 151).

  • VGH Baden-Württemberg, 27.02.2006 - 6 S 1508/04

    Fortsetzungsfeststellungsklage - Auswahlentscheidung bei der Vergabe eines

    Mit diesem Inhalt kann angesichts der oben näher umschriebenen Eigenart von Volksfesten der vorliegenden Art kein Zweifel bestehen, dass Nr. 4.1 der Richtlinie in besonderer Weise "an der Sache orientiert" ist (ebenso bereits OVG Lüneburg, Urteil vom 26.08.1981, GewArch 1982, 304 f., sowie OVG NW, Urteil vom 27.05.1993 - 4 A 2800/92 - m.w.N.).

    Im Übrigen finden sich gerade bei Tettinger/Wank (a.a.O., § 70 Randnr. 46, teilweise unter Bezugnahme auf OVG NW, GewArch 1994, 25) Hinweise, nach welchen Merkmalen die Attraktivität bestimmt werden kann, wobei etwa unter Rückgriff auf Literatur und Rechtsprechung zwischen äußerer Gestaltung eines Stands und nach der Person des Standinhabers oder des Anbieters differenziert wird; für den ersten Fall wird etwa auf Fassadengestaltung, Beleuchtung und Lichteffekte verwiesen.

    Bei ihrer Auswahlentscheidung hat sich die Beklagte auf die Prüfung der schriftlich eingereichten Unterlagen beschränkt; diese Verfahrensweise, die sich schon aus Gründen der Praktikabilität ohne weiteres aufdrängt, ist von Rechts wegen nicht zu beanstanden (ebenso OVG NW, Urteil vom 27.05.1993, a.a.O.).

  • VGH Bayern, 15.03.2004 - 22 B 03.1362

    Zulassung zum Volksfest, Ausschluss von Bewerbern, Kommunale Organkompetenzen,

    Ob die getroffene Auswahlentscheidung diesen selbst gestellten Anforderungen im Einzelfall gerecht wurde, unterliegt dagegen der gerichtlichen Nachprüfung (vgl. Wagner in: Friauf, GewO, RdNr. 58 zu § 70, unter Hinweis auf Nds OVG vom 18.7. 2002, GewArch 2002, 428/429 f.; OVG NW vom 27.5. 1993, GewArch 1994, 25/26).
  • OVG Niedersachsen, 16.06.2005 - 7 LC 201/03

    Anspruch auf Zulassung zu einem Frühjahrsmarkt unter Berücksichtigung des

    Für die gerichtliche Überprüfung einer gemäß § 70 Abs. 3 GewO getroffenen Auswahlentscheidung ist unerheblich, ob die zugrundeliegenden Vergabekriterien von der verwaltungsintern dafür zuständigen Stelle bestimmt worden sind (wie OVG N-W, Urt. v. 27.05.1993 - 4 A 2800/92 -, NVwZ-RR 1994, 157 = GewArch 1994, 25).

    Für die gerichtliche Überprüfung einer gemäß § 70 Abs. 3 GewO getroffenen Auswahlentscheidung ist unerheblich, ob die zugrundeliegenden Vergabekriterien von der dafür zuständigen Stelle bestimmt worden sind (vgl. OVG N-W, Urt. v. 27.05.1993 - 4 A 2800/92 -, NVwZ-RR 1994, 157 = GewArch 1994, 25; OVG RP, Beschl. v. 22.12.2000 - 11 A 11462/99 -, juris).

  • VGH Bayern, 11.11.2013 - 4 B 13.1135

    Rückgriff auf undokumentierte Kenntnisse eines Mitarbeiters bei Entscheidung über

    Nachdem dies bei einer Vielzahl von objektiv zu bewertenden Punkten (vgl. z.B. Dekoration, technische Ausstattung der Stände, Art der Müllbehälter, Art des verwendeten Geschirrs, Vorhandensein und Art der LED-Beleuchtung, Anzahl der erforderlichen Transportfahrten, Art der verwendeten Betriebsstoffe und Spülmittel, Typ der Spülmaschine, Vorhandensein einer einheitlichen Arbeitskleidung, Sprachkenntnisse des Personals, Preisgestaltung der Produkte etc.) bei fehlenden Angaben der Bewerber hierzu unpraktikabel ist, hat die Rechtsprechung akzeptiert, wenn auswählende Behörden nur auf das von Bewerbern tatsächlich schriftlich vorgelegte und damit aktenkundig dokumentierte Material abstellen (OVG NW, U.v. 27.5.1993 - 4 A 2800/92 - NVwZ 1994, 157; BayVGH, U.v. 15.3.2004 - 22 B 03.1362 - juris Rn. 40; VGH BW, U.v. 27.2.2006 - 6 S 1508 - juris Rn. 34).
  • OVG Nordrhein-Westfalen, 02.07.2010 - 4 B 643/10

    Einstweilige Anordnung im Hinblick auf die Zulassung zu einer Kirmes;

    - 4 A 2800/92 -, GewArch 1994, 25 und Urteil vom.

    vgl. Senatsurteil vom 27. Mai 1993 - 4 A 2800/92 -, a.a.O.

  • VG Minden, 22.08.2006 - 3 L 454/06

    Geltendmachung der Zulassung zu einer Marktveranstaltung im Wege des

    vgl. BVerwG, Urteil vom 27.04.1984 - 1 C 24.82 -, GewArch 1984, 265 (266); OVG NRW, Urteil vom 12.11.1990 - 4 A 1731/89 -, GewArch 1991, 113; OVG NRW, Urteil vom 27.05.1993 - 4 A 2800/92 -, GewArch 1994, 25.

    vgl. BVerwG, Urteil vom 27.04.1984, a.a.O.; OVG NRW, Urteil vom 27.05.1993, a.a.O.; VG Minden, Urteil vom 13.08.2004 - 3 K 2206/04 - (rk).

    vgl. nur: OVG NRW, Urteil vom 27.05.1993, a.a.O. und OVG NRW, Beschluss vom 23.12.2004 - 4 A 659/03 -.

    vgl. OVG NRW, Urteil vom 27.05.1993, a.a.O..

  • OVG Sachsen-Anhalt, 24.05.2017 - 3 L 201/16

    Vergabe von Rettungsdienstleistungen durch ein unzuständiges Kommunalorgan

    a) Ohne Erfolg beruft sich der Beklagte zunächst auf die Rechtsprechung verschiedener Oberverwaltungsgerichte, die für Auswahlentscheidungen auf der Grundlage von § 70 Abs. 3 GewO davon ausgehen, Bewerbern sei eine Berufung auf etwaige interkommunale Zuständigkeitsverstöße von vornherein verwehrt (OVG NRW, Urteil vom 27. Mai 1993 - 4 A 2800/92 -, GewArch 1994, 25; OVG Nds., Urteil vom 16. Juni 2005 - 7 LC 201/03 -, juris Rn. 40; ebenso: OVG R-Pf., Beschluss vom 22. Dezember 2000 - 11 A 11462/99 -, juris Rn. 4).

    Zum einen lagen der Auswahlentscheidung, die Gegenstand der Entscheidung des Oberverwaltungsgerichts des Landes Nordrhein-Westfalen vom 27. Mai 1993 (a.a.O.) gewesen ist und auf die sich die beiden anderen zitierten Obergerichte zur Begründung ihrer Rechtsauffassung maßgeblich stützen, Vergaberichtlinien zugrunde.

  • VGH Baden-Württemberg, 28.02.2006 - 6 S 1476/04

    Vergabepraxis Volks- und Frühlingsfest im Grundsatz nicht zu beanstanden

    Mit diesem Inhalt kann angesichts der oben näher umschriebenen Eigenart von Volksfesten der vorliegenden Art kein Zweifel bestehen, dass Nr. 4.1 der Richtlinie in besonderer Weise "an der Sache orientiert" ist (ebenso bereits OVG Lüneburg, Urteil vom 26.08.1981, GewArch 1982, 304 f., sowie OVG NW, Urteil vom 27.05.1993 - 4 A 2800/92 - m.w.N.).

    Im Übrigen finden sich gerade bei Tettinger/ Wank (a.a.O., § 70 Randnr. 46, teilweise unter Bezugnahme auf OVG NW, GewArch 1994, 25) Hinweise, nach welchen Merkmalen die Attraktivität bestimmt werden kann, wobei etwa unter Rückgriff auf Literatur und Rechtsprechung zwischen äußerer Gestaltung eines Stands und nach der Person des Standinhabers oder des Anbieters differenziert wird; für den ersten Fall wird etwa auf Fassadengestaltung, Beleuchtung und Lichteffekte verwiesen.

  • VG Düsseldorf, 18.04.2018 - 3 L 1047/18

    Stadt Krefeld muss erneut über die Zulassung des Reitbahnbetriebes "Kaisers

    vgl. OVG NRW, Urteil vom 27. Mai 1993 - 4 A 2800/92 -, juris; OVG NRW, Beschluss vom 29. Juli 2011 - 4 B 827/11 -.
  • VG Gelsenkirchen, 06.05.2014 - 7 L 512/14

    Kein Anspruch auf Zulassung zum Volksfest!

  • OVG Nordrhein-Westfalen, 13.07.2007 - 4 B 1001/07

    Anspruch auf Zuteilung eines Stellplatzes; Berufsausübung eines Schaustellers in

  • VG Gelsenkirchen, 11.07.2008 - 7 L 689/08

    Cranger Kirmes, Volksfest, Süßwaren, Knusperhaus, Attraktivität

  • VG Minden, 13.08.2004 - 3 K 2206/04

    Bevorzugung ortsansässiger Brauerei beim "Blasheimer Markt" unzulässig

  • VG Gelsenkirchen, 22.06.2011 - 7 L 577/11

    Cranger Kirmes, Zulassung, Imbissbetrieb, Pizza, Attraktivität,

  • VG Weimar, 05.10.2004 - 8 E 6034/04

    Gewerbeordnung; Gewerbeordnung; Jahrmarkt, Zwiebelmarkt, Zulassung, Platz,

  • VG Gelsenkirchen, 03.05.2010 - 7 L 356/10

    Cranger Kirmes 2010

  • VG Mainz, 16.02.2009 - 6 K 560/08

    Rechtsschutz gegen Nichtzulassung eines Rundfahrgeschäfts zum Volksfest

  • VG Gelsenkirchen, 10.07.2008 - 7 L 731/08

    Cranger Kirmes

  • VG Gelsenkirchen, 27.06.2011 - 7 L 594/11

    Cranger Kirmes

  • VGH Baden-Württemberg, 19.07.2001 - 14 S 1567/01

    Zulassung eines Marktbeschickers zu einer Veranstaltung

  • VG Gelsenkirchen, 11.08.2020 - 6 K 857/18

    Naturschutzrecht Allgemeinverfügung Reiten Wald Reiter Wege Straßen Erholung

  • VG Lüneburg, 17.09.2003 - 5 A 265/02

    Feststellung eines Anspruchs eines Ausstellers auf Teilnahme an einem Jahrmarkt ;

  • OVG Nordrhein-Westfalen, 06.11.2006 - 4 B 1975/06

    Wirksamkeit der Zulassung eines Fahrgeschäftbetreibers zu einem Jahrmarkt

  • VG Lüneburg, 17.09.2003 - 5 A 41/03
  • VG Minden, 14.11.1996 - 2 K 2722/96

    Anspruch auf Teilnahme am Weihnachtsmarkt mit einem Glühweinstand; Ablehnung

  • VG Düsseldorf, 22.01.2008 - 3 K 2263/07

    Ausschluss eines Schaustellers von einer Kirmes; Anspruch auf Platz auf einer

  • VG Gelsenkirchen, 10.07.2002 - 7 K 2566/02

    Zulassung eines Fahrgeschäfts zur Cranger Kirmes 2002; Bevorzugung eines

  • VG Minden, 26.08.1998 - 3 K 899/98

    Auswahl unter Bewerbern mit Ausschankständen bzgl. einer Marktzulassung;

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