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   BVerwG, 14.06.1996 - 4 A 3.96, 4 VR 2.96   

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BVerwG, 14.06.1996 - 4 A 3.96, 4 VR 2.96 (https://dejure.org/1996,3342)
BVerwG, Entscheidung vom 14.06.1996 - 4 A 3.96, 4 VR 2.96 (https://dejure.org/1996,3342)
BVerwG, Entscheidung vom 14. Juni 1996 - 4 A 3.96, 4 VR 2.96 (https://dejure.org/1996,3342)
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Volltextveröffentlichungen (3)

  • Wolters Kluwer

    Antrag auf Anordnung der aufschiebenden Wirkung gegen einen Planfeststellungsbeschluss - Beurteilung der Qualität der von der Behörde vorgenommenen Planauslegung - Betroffenheit von dem Planungsvorhaben als entscheidendes Element für den Erfolg der Klage - Voraussetzung ...

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Fernstraßenrecht: Eintritt der Präklusionswirkung im Planfeststellungsverfahren, Eignung der TA-Luft zur Konkretisierung schädlicher Umwelteinwirkungen, Beleuchtung einer Autobahnraststätte und Nachbarschutz

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NVwZ-RR 1997, 340
 
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Wird zitiert von ... (17)Neu Zitiert selbst (8)

  • BVerwG, 21.03.1996 - 4 A 10.95

    Immissionsschutzrecht: Prognosehorizont für die Lärmberechnung hinsichtlich

    Auszug aus BVerwG, 14.06.1996 - 4 A 3.96
    § 75 Abs. 3 Satz 2 VwVfG definiert nicht den Zeitraum der Prognose, sondern begrenzt den Zeitraum für mögliche Nachbesserungsansprüche (vgl. Urteil vom 21. März 1996 - BVerwG 4 A 10.95 - zur Veröffentlichung vorgesehen).
  • BVerwG, 20.01.1992 - 4 B 71.90

    Bauplanungsrecht: Gemengelage und Grundsatz der Trennung von Wohnen und Gewerbe;

    Auszug aus BVerwG, 14.06.1996 - 4 A 3.96
    Ein Abwägungsfehler ist vielmehr nur dann auf das Abwägungsergebnis von Einfluß gewesen, wenn die konkrete Möglichkeit besteht, daß die Planfeststellungsbehörde ohne den festgestellten Mangel eine andere planerische Entscheidung getroffen hätte (vgl. Urteil vom 30. Mai 1984 - BVerwG 4 C 58.81 - BVerwGE 69, 256; vgl. auch Beschluß vom 20. Januar 1992 - BVerwG 4 B 71.90 - Buchholz 406.11 § 214 BauGB Nr. 5).
  • BVerwG, 21.03.1996 - 4 C 19.94

    Der Autobahnring München (West) kann weitergebaut werden

    Auszug aus BVerwG, 14.06.1996 - 4 A 3.96
    Dabei geht es jedoch um die Erfassung der erheblichen Auswirkungen, nicht um ein allumfassendes Such- und Prüfverfahren (vgl. § 6 Abs. 3 Nr. 4 und Abs. 4 Nr. 2 UVPG; s. dazu auch BVerwG, Urteil vom 21. März 1996 - BVerwG 4 C 19.94 - zur Veröffentlichung in der Entscheidungssammlung vorgesehen).
  • BVerwG, 18.03.1983 - 4 C 80.79

    Geltendmachung der Verletzung des Abwägungsgebots durch den mit enteignender

    Auszug aus BVerwG, 14.06.1996 - 4 A 3.96
    Für diese Einschätzung der Erfolgsaussichten der Klagen ist auch von Bedeutung, daß die Antragsteller von dem Vorhaben nicht enteignend betroffen werden und deshalb keine "Vollprüfung" des Planfeststellungsbeschlusses (vgl. hierzu Urteil vom 18. März 1983 - BVerwG 4 C 80.79 - BVerwGE 67, 74 = Buchholz 406.16 Eigentumsschutz Nr. 31) verlangen können.
  • BVerwG, 25.01.1996 - 4 C 5.95

    Klagen gegen Eifelautobahn A 60 im Raum Wittlich abgewiesen

    Auszug aus BVerwG, 14.06.1996 - 4 A 3.96
    Die Planfeststellungsbehörde war ferner nicht verpflichtet, für jede in Betracht kommende Alternative eine förmliche Umweltverträglichkeitsprüfung durchzuführen; diese konnte vielmehr grundsätzlich auf die Variante beschränkt werden, für die der Vorhabenträger die Planfeststellung beantragt hatte (vgl. Beschluß vom 16. August 1995 - BVerwG 4 B 92.95 - Buchholz 407.4 § 17 FStrG Nr. 104; Urteil vom 25. Januar 1996 - BVerwG 4 C 5.95 - zur Veröffentlichung in der Entscheidungssammlung vorgesehen).
  • BVerwG, 16.08.1995 - 4 B 92.95

    Planfeststellung einer Bundesfernstraße - Umweltverträglichkeitsprüfung -

    Auszug aus BVerwG, 14.06.1996 - 4 A 3.96
    Die Planfeststellungsbehörde war ferner nicht verpflichtet, für jede in Betracht kommende Alternative eine förmliche Umweltverträglichkeitsprüfung durchzuführen; diese konnte vielmehr grundsätzlich auf die Variante beschränkt werden, für die der Vorhabenträger die Planfeststellung beantragt hatte (vgl. Beschluß vom 16. August 1995 - BVerwG 4 B 92.95 - Buchholz 407.4 § 17 FStrG Nr. 104; Urteil vom 25. Januar 1996 - BVerwG 4 C 5.95 - zur Veröffentlichung in der Entscheidungssammlung vorgesehen).
  • BVerwG, 10.01.1995 - 7 B 112.94

    Immissionsschutz - Nachträgliche Anordnung - Nachrüstungsfrist -

    Auszug aus BVerwG, 14.06.1996 - 4 A 3.96
    Grundsätzliche Zweifel an der Eignung dieses Regelwerkes, im Rahmen des Grundsatzes der Verhältnismäßigkeit das Maß der gesetzlich gebotenen Vorsorge gegen schädliche Umwelteinwirkungen zu konkretisieren (vgl. BVerwG, Beschluß vom 10. Januar 1995 - BVerwG 7 B 112.94 - DVBl 1995, 516, 517) [BVerwG 10.01.1995 - 7 B 112/94], bestehen nicht.
  • BVerwG, 30.05.1984 - 4 C 58.81

    Luftfahrtrechtliches Planfeststellungsverfahren; Flughafen München II - Franz

    Auszug aus BVerwG, 14.06.1996 - 4 A 3.96
    Ein Abwägungsfehler ist vielmehr nur dann auf das Abwägungsergebnis von Einfluß gewesen, wenn die konkrete Möglichkeit besteht, daß die Planfeststellungsbehörde ohne den festgestellten Mangel eine andere planerische Entscheidung getroffen hätte (vgl. Urteil vom 30. Mai 1984 - BVerwG 4 C 58.81 - BVerwGE 69, 256; vgl. auch Beschluß vom 20. Januar 1992 - BVerwG 4 B 71.90 - Buchholz 406.11 § 214 BauGB Nr. 5).
  • OVG Niedersachsen, 07.10.2021 - 1 KN 3/20

    Abwägungsgebot; Baurecht auf Zeit; Immissionskonflikt; Lärm; Trennungsgebot;

    Auf derartige Entfernungen unterschreiten Lichtimmissionen regelmäßig die Bagatellgrenze (BVerwG, Beschl. v. 14.6.1996 - 4 A 3.96 -, NVwZ-RR 1997, 340 = juris Rn. 30).
  • BVerwG, 21.02.1997 - 4 B 177.96

    Fernstraßenrecht - Bestandsaufnahme von Natur und Landschaft sowie

    Rückschlüsse auf die Tierarten anhand der vorgefundenen Vegetationsstrukturen und vorhandenen Literaturangaben können in solchen Fällen methodisch hinreichend sein (vgl. zur UmweltverträglichkeitsprüfungBeschluß vom 14. Juni 1996 - BVerwG 4 VR 2.96 <4 A 3.96> - S. 15/16 n.v.).
  • VG Neustadt, 13.12.2007 - 4 K 1219/06

    Klagen gegen den Planfeststellungsbeschluss über die Hochwasserrückhaltung in den

    Das für jede hoheitliche Planung geltende Abwägungsgebot verlangt, bezogen sowohl auf den Vorgang als auch das Ergebnis des Abwägens, dass eine Abwägung überhaupt stattfindet, dass in die Abwägung alle im konkreten Fall abwägungsbeachtlichen Belange einbezogen werden und dass weder die Bedeutung der betroffenen öffentlichen und privaten Belange verkannt noch der Ausgleich zwischen ihnen in einer Weise vorgenommen wird, die zur objektiven Gewichtigkeit einzelner Belange außer Verhältnis steht ( BVerwG, Beschluss vom 14. Juni 1996 -4 A 3/96 -, NVwZ-RR 1997, 340).
  • OVG Niedersachsen, 18.07.2019 - 1 KN 78/17

    Abwägungserheblichkeit; Auslegungsbekanntmachung; Bebauungsplan;

    Bereits mit Beschluss vom 14. Juni 1996 (4 A 3.96 -, NVwZ-RR 1997, 340) hat das Bundesverwaltungsgericht jedoch ausgeführt, der Einfluss der Beleuchtung einer Rastanlage (12 m hohe Lichtmasten) sei in mehr als 130 m Entfernung so gering, dass eine Rechtsverletzung dort wohnender Anlieger nicht angenommen werden könne.
  • VG Neustadt, 16.11.2015 - 4 K 1000/14

    Klage gegen Planfeststellungsbeschluss zur Beseitigung des Bahnübergangs in

    Das für jede hoheitliche Planung geltende Abwägungsgebot verlangt, bezogen sowohl auf den Vorgang als auch das Ergebnis des Abwägens, dass eine Abwägung überhaupt stattfindet, dass in die Abwägung alle im konkreten Fall abwägungsbeachtlichen Belange einbezogen werden und dass weder die Bedeutung der betroffenen öffentlichen und privaten Belange verkannt noch der Ausgleich zwischen ihnen in einer Weise vorgenommen wird, die zur objektiven Gewichtigkeit einzelner Belange außer Verhältnis steht (vgl. z.B. BVerwG, Beschluss vom 14. Juni 1996 - 4 A 3.96 -, NVwZ-RR 1997, 340; OVG Nordrhein-Westfalen, Urteil vom 15. Mai 2015 - 11 D 12/12.AK -, juris) .
  • OVG Nordrhein-Westfalen, 11.05.1999 - 20 B 1464/98
    vgl. BVerwG, Beschluß vom 21. Dezember 1995, a.a.O., S. 898; Beschluß vom 14. Juni 1996 - 4 A 3.96 -, NVwZ-RR 1997, 340 (342 f.).
  • BVerwG, 08.03.2007 - 9 B 18.06

    Voraussetzungen für die Erfüllung einer ortsüblichen Bekanntmachung bei einer

    Deswegen ist es grundsätzlich nicht zu beanstanden, wenn die ortsübliche Bekanntmachung in Form eines (einzigen) Aushangs erfolgt (vgl. etwa Beschluss vom 14. Juni 1996 BVerwG 4 A 3.96 NVwZ-RR 1997, 340).
  • VG Neustadt, 16.05.2013 - 4 K 177/12

    Klage gegen Planfeststellungsbeschluss zur Ortsumgehung Bellheim abgewiesen

    Das für jede hoheitliche Planung geltende Abwägungsgebot verlangt, bezogen sowohl auf den Vorgang als auch das Ergebnis des Abwägens, dass eine Abwägung überhaupt stattfindet, dass in die Abwägung alle im konkreten Fall abwägungsbeachtlichen Belange einbezogen werden und dass weder die Bedeutung der betroffenen öffentlichen und privaten Belange verkannt noch der Ausgleich zwischen ihnen in einer Weise vorgenommen wird, die zur objektiven Gewichtigkeit einzelner Belange außer Verhältnis steht (BVerwG, Beschluss vom 14. Juni 1996 - 4 A 3.96 -, NVwZ-RR 1997, 340) .
  • OVG Schleswig-Holstein, 15.02.2001 - 4 L 92/99

    Rechtmäßigkeit eines Planfeststellungsbeschlusses für den Bau und Betrieb einer

    Rückschlüsse auf Tierarten anhand der vorgefundenen Vegetationsstrukturen und Literaturangaben sind methodisch nicht zu beanstanden (vgl. BVerwG, Beschluss vom 21. Dezember 1995 - 11 VR 6.95 - NVwZ 1996, 896 [898]; Beschluss vom 14. Juni 1996 - 4 A 3.96 - NVwZ-RR 1997, 340 [342f.]).
  • OVG Niedersachsen, 04.12.1997 - 7 M 1155/97

    Umweltverträglichkeitsprüfung; Bundesfernstraßen; Planfeststellung;

    Sie ist dabei in Übereinstimmung mit dem vorbezeichneten Rundschreiben davon ausgegangen, daß die in andere Luftverunreinigungen betreffenden Regelwerken enthaltenen Immissionswerte (u.a. der TA-Luft) im Rahmen der planerischen Abwägung als "Orientierungswerte" herangezogen werden können (vgl. auch BVerwG, Beschl. v. 14.6.1996 - 4 A 3.96 -, NVwZ-RR 1997, 340, 342).
  • VG Frankfurt/Main, 29.04.2009 - 3 K 5651/06

    Klage eines Grundstückseigentümers gegen Planfeststellung für den naturnahem

  • VG Hamburg, 05.09.2022 - 15 K 1088/19

    Erfolglose Klage eines in Finkenwerder ansässigen Klägers gegen den

  • OVG Niedersachsen, 08.09.2021 - 1 KN 143/19

    Bebauungsplan; Erbengemeinschaft; Konfliktbewältigung; Lärmimmissionen;

  • VG Hamburg, 12.07.2010 - 15 K 3396/08

    Planfeststellungsbeschluss für die teilweise Verfüllung des Mühlenberger Lochs

  • VG Neustadt, 13.12.2007 - 4 K 1230/06

    Klagen gegen den Planfeststellungsbeschluss über die Hochwasserrückhaltung in den

  • OVG Mecklenburg-Vorpommern, 29.10.2004 - 3 M 196/04

    Antrag auf einstweiligen Rechtsschutz gegen einen wasserrechtlichen

  • VG Köln, 30.08.2011 - 14 K 4481/09
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Rechtsprechung
   BVerwG, 30.04.1997 - 4 A 3.96   

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BVerwG, Entscheidung vom 30. April 1997 - 4 A 3.96 (https://dejure.org/1997,23441)
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   BVerwG, 06.02.1997 - 4 A 3.96   

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Volltextveröffentlichung

  • Wolters Kluwer

    Verfahrenseinstellung und Kostenentscheidung nach Klagerücknahme

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