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   BVerwG, 23.08.1996 - 4 A 30.95   

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BVerwG, 23.08.1996 - 4 A 30.95 (https://dejure.org/1996,7376)
BVerwG, Entscheidung vom 23.08.1996 - 4 A 30.95 (https://dejure.org/1996,7376)
BVerwG, Entscheidung vom 23. August 1996 - 4 A 30.95 (https://dejure.org/1996,7376)
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Volltextveröffentlichungen (2)

  • Wolters Kluwer

    Errichtung einer Bauschuttdeponie und eine Recyclinganlage - Bündelung von Bahntrasse und Straßentrasse - Schutz von Rieselfeldern - Präklusion eines Einwands gegen einen Planfeststellungsbeschluss - Bestandskraft einer Plangenehmigung - Einwand der Nutzungsvereitelung ...

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
 
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Wird zitiert von ... (14)Neu Zitiert selbst (1)

  • BVerwG, 24.05.1996 - 4 A 38.95

    Fernstraßenrecht: Verfassungsmäßigkeit der straßenrechtlichen

    Auszug aus BVerwG, 23.08.1996 - 4 A 30.95
    Sie ist nicht nur im Verwaltungsverfahren von der Planfeststellungsbehörde, sondern in einem nachfolgenden Rechtsstreit auch vom Gericht zu beachten (vgl. BVerwG, Urteil vom 24. Mai 1996 - BVerwG 4 A 38.95 - zur Veröffentlichung vorgesehen).
  • BVerwG, 16.03.2006 - 4 A 1075.04

    Ziel der Raumordnung; gebietsscharfe Standortvorgaben für eine

    Die gerichtliche Abwägungskontrolle beschränkt sich dann auf die Frage, ob der Beklagte das Anliegen des Klägers, vom Zugriff auf sein Eigentum verschont zu bleiben, ohne Abwägungsfehler hinter die für das Vorhaben ins Feld geführten Belange zurückgesetzt hat (BVerwG, Urteil vom 23. August 1996 - BVerwG 4 A 30.95 - Buchholz 407.4 § 17 FStrG Nr. 122).

    Das ist nicht zu beanstanden (vgl. BVerwG, Urteil vom 23. August 1996 - BVerwG 4 A 30.95 - a.a.O.).

  • BVerwG, 16.03.2006 - 4 A 1073.04

    Grünes Licht für Flughafen Berlin-Schönefeld - aber Einschränkung des

    Die gerichtliche Abwägungskontrolle beschränkt sich dann auf die Frage, ob der Beklagte das Anliegen des Klägers, vom Zugriff auf sein Eigentum verschont zu bleiben, ohne Abwägungsfehler hinter die für das Vorhaben ins Feld geführten Belange zurückgesetzt hat (BVerwG, Urteil vom 23. August 1996 - BVerwG 4 A 30.95 - Buchholz 407.4 § 17 FStrG Nr. 122).

    Das ist nicht zu beanstanden (vgl. BVerwG, Urteil vom 23. August 1996 - BVerwG 4 A 30.95 - a.a.O.).

  • BVerwG, 16.03.2006 - 4 A 1001.04

    Gemeindeklagen gegen luftrechtliche Planfeststellung; Ziel der Raumordnung;

    Die gerichtliche Abwägungskontrolle beschränkt sich dann auf die Frage, ob der Beklagte das Anliegen des Betroffenen, vom Zugriff auf sein Eigentum verschont zu bleiben, ohne Gewichtungsfehler hinter die für das Vorhaben ins Feld geführten Belange zurückgesetzt hat (BVerwG, Urteil vom 23. August 1996 - BVerwG 4 A 30.95 - Buchholz 407.4 § 17 FStrG Nr. 122).
  • BVerwG, 16.03.2006 - 4 A 1078.04

    Grünes Licht für Flughafen Berlin-Schönefeld - aber Einschränkung des

    Die gerichtliche Abwägungskontrolle beschränkt sich dann auf die Frage, ob der Beklagte das Anliegen des Klägers, vom Zugriff auf sein Eigentum verschont zu bleiben, ohne Abwägungsfehler hinter die für das Vorhaben ins Feld geführten Belange zurückgesetzt hat (BVerwG, Urteil vom 23. August 1996 - BVerwG 4 A 30.95 - Buchholz 407.4 § 17 FStrG Nr. 122).

    Das ist nicht zu beanstanden (vgl. BVerwG, Urteil vom 23. August 1996 - BVerwG 4 A 30.95 - a.a.O.).

  • VGH Hessen, 17.06.2008 - 11 C 2706/07
    Die gerichtliche Abwägungskontrolle beschränkt sich dann auf die Frage, ob der Beklagte das Anliegen der Kläger, vom Zugriff auf ihr Eigentum verschont zu bleiben, ohne Abwägungsfehler hinter die für das Vorhaben ins Feld geführten Belange zurückgesetzt hat ( BVerwG, Urteil vom 23. August 1996 - 4 A 30.95 -, Buchholz 407.4 § 17 FStrG Nr. 122).

    Er setzt sich auf Seiten 508 f. mit den Belangen des Klägers zu 2., auf Seiten 512 ff mit den Belangen der Klägerin zu 3. und auf Seiten 506 ff. mit den Belangen des Rechtsvorgängers der Klägerin zu 5. in vorgenanntem Sinne auseinander (vgl. dazu auch BVerwG, Urteile vom 23. August 1996 - 4 A 30.95 -, Buchholz 407.4 § 17 FStrG Nr. 122 und 16. März 2006 - 4 A 1075.04-, BVerwGE 125, 116, [BVerwG 16.03.2006 - 4 A 1075.04] Rdnr. 211 ff.).

  • VG Freiburg, 31.07.2010 - 2 K 192/08

    Planfeststellung zum Bau und Betrieb eines Hochwasserrückhaltebeckens -

    Entsprechend beschränkt sich die gerichtliche Abwägungskontrolle auf die Frage, ob der Beklagte das Anliegen der Klägerin, vom Zugriff auf ihr Eigentum verschont zu bleiben, ohne Gewichtungsfehler hinter die für das Vorhaben ins Feld geführten Belange zurückgesetzt hat (vgl. BVerwG, Urt. v. 16.03.2006 - 4 A 1001/04 -, NVwZ 2006, 1055 Rn. 227; Urt. v. 23.08.1996 - 4 A 30.95 - Buchholz 407.4 § 17 FStrG Nr. 122).
  • OVG Niedersachsen, 21.01.2004 - 7 KS 211/03

    Erschwerung der Rechte im Bereich des Naturschutzes durch die

    Mehr als eine pauschale Auseinandersetzung mit diesem "Nein" können sie danach auch nicht mehr zur gerichtlichen Überprüfung stellen (BVerwG, Urt. v. 23.08.1996 - 4 A 30/95 -, LS 2, Buchholz 407.4 § 17 FStrG Nr. 122).

    Im gerichtlichen Verfahren beschränkt sich die Prüfung auf die Frage, ob die Planfeststellungsbehörde das Interesse, von einer Eigentumsinanspruchnahme überhaupt verschont zu bleiben, abwägungsfehlerhaft hinter die für das Vorhaben ins Feld geführten Belange zurückgesetzt hat (BVerwG, Urt. v. 23.08.1996, a.a.O.).

  • VGH Baden-Württemberg, 28.10.2005 - 5 S 1382/04

    Planfeststellungsverfahren für den Umbau der Wieslauftalbahn

    Fehlt es insoweit im Einwendungsschreiben - wie hier - an (hinreichend) konkreten Angaben, so kann der Kläger zu 6 im Planfeststellungsbeschluss auch keine entsprechend abwägende Auseinandersetzung mit seinen Betroffenheiten bzw. Interessen erwarten (vgl. BVerwG, Urt. v. 23.08.1996 - 4 A 30.95 - Buchholz 407.4 § 17 FStrG Nr. 122).
  • BVerwG, 28.07.2006 - 9 B 3.06

    Planfeststellungsverfahren; Einwendungen; Substantiierungs- und

    - das bloße Abstellen des Verwaltungsgerichtshofs auf das "eigentliche" Einwendungsschreiben vom 24. Januar 2002 weiche von einem Rechtssatz ab, den die Beschwerde aus der Sachverhaltswürdigung des Bundesverwaltungsgerichts im Urteil vom 23. August 1996 - BVerwG 4 A 30.95 - (Buchholz 407.4 § 17 FStrG Nr. 122) herleiten will, und .
  • BVerwG, 06.11.1997 - 4 A 16.97

    Naturschutzverband - Klagebefugnis - Subsidiaritätsklausel - Planfeststellung

    Je nach der Zahl derartiger Dritter und der Detailgenauigkeit der erhobenen Einwendungen (vgl. BVerwG, Beschluß vom 13. März 1995 - BVerwG 11 VR 5.95 - Buchholz 445.5 § 17 WaStrG Nr. 3 = NVwZ 1995, 904; Urteil vom 23. August 1996 - BVerwG 4 A 30.95 - Buchholz 407.4 § 17 FStrG Nr. 122; Beschluß vom 12. Februar 1996 - BVerwG 4 VR 19.95 - DVBl 1996, 684 = DÖV 1996, 608) würden sich die Sachfragen in die Erörterung der Klagebefugnis des Naturschutzverbandes verlagern.
  • OVG Niedersachsen, 09.04.2003 - 7 MS 2527/01

    Präklusion nicht erhobener Einwendungen; Planfeststellungsverfahren;

  • BVerwG, 29.06.2004 - 4 B 34.04

    Verhinderung der Durchsetzung europarechtlicher Ziele und Verkürzung

  • VGH Bayern, 07.10.2009 - 22 A 09.40002

    Eisenbahnrechtliche Planfeststellung; Auflassung von Bahnübergängen; Verbindung

  • VGH Bayern, 24.09.2021 - 8 A 19.40006

    Teilweise erfolgreiche Klage einer Gemeinde gegen einen straßenrechtlichen

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