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   OVG Nordrhein-Westfalen, 07.09.2006 - 4 A 3169/04   

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https://dejure.org/2006,20475
OVG Nordrhein-Westfalen, 07.09.2006 - 4 A 3169/04 (https://dejure.org/2006,20475)
OVG Nordrhein-Westfalen, Entscheidung vom 07.09.2006 - 4 A 3169/04 (https://dejure.org/2006,20475)
OVG Nordrhein-Westfalen, Entscheidung vom 07. September 2006 - 4 A 3169/04 (https://dejure.org/2006,20475)
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Volltextveröffentlichungen (4)

  • openjur.de
  • NRWE (Rechtsprechungsdatenbank NRW)
  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Veranlagung zum Kammerbeitrag einer englischen Gesellschaft mit einer Niederlassung in der Bundesrepublik Deutschland; Beschränkung des gemeinschaftsrechtlichen Grundsatzes des freien Dienstleistungsverkehrs; Ungleichen Belastung von Dienstleistern im Grenzbereich ohne ...

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

  • ihk.de (Kurzinformation)

    Ausländischen Gesellschaften - IHK-Zugehörigkeit einer Limited mit deutscher Betriebsstätte

Verfahrensgang

 
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Wird zitiert von ...Neu Zitiert selbst (2)

  • EuGH, 03.10.2000 - C-58/98

    Corsten

    Auszug aus OVG Nordrhein-Westfalen, 07.09.2006 - 4 A 3169/04
    Ausgehend von der (ständigen) Rechtsprechung des Europäischen Gerichtshofs (vgl. etwa die von der Klägerin genannten Entscheidungen vom 8. Juni 2000 - C-264/99-, NVwZ 2000, 1032 und vom 3. Oktober 2000 - C-58/98-, NVwZ 2001, 182) kann (neben weiteren Voraussetzungen) eine Beschränkung des Grundsatzes des freien Dienstleistungsverkehrs nur durch Regelungen gerechtfertigt werden, die auf zwingenden Gründen des Allgemeininteresses beruhen.
  • EuGH, 08.06.2000 - C-264/99

    Kommission / Italien

    Auszug aus OVG Nordrhein-Westfalen, 07.09.2006 - 4 A 3169/04
    Ausgehend von der (ständigen) Rechtsprechung des Europäischen Gerichtshofs (vgl. etwa die von der Klägerin genannten Entscheidungen vom 8. Juni 2000 - C-264/99-, NVwZ 2000, 1032 und vom 3. Oktober 2000 - C-58/98-, NVwZ 2001, 182) kann (neben weiteren Voraussetzungen) eine Beschränkung des Grundsatzes des freien Dienstleistungsverkehrs nur durch Regelungen gerechtfertigt werden, die auf zwingenden Gründen des Allgemeininteresses beruhen.
  • OVG Niedersachsen, 16.01.2009 - 8 ME 123/08

    IHK-Beitragspflicht für eine nach britischem Recht gegründete Gesellschaft

    Aus der vom Verwaltungsgericht zitierten Rechtsprechung (vgl. ergänzend OVG Koblenz, Beschl. v. 17.7.2007 - 6 A 11414/06 - OVG Münster, Beschl. v. 7.9.2006 - 4 A 3169/04 -, GewArch 2006, 471 f.) und Literatur ergibt sich vielmehr im Gegenteil, dass die Mitgliedschaft und die Beitragspflicht in der IHK auch für Gesellschaften, die - wie die Antragstellerin - in einem anderen Mitgliedsstaat der EU gegründet worden sind und sich anschließend im Bundesgebiet niedergelassen haben, einheitlich als rechtswirksam angesehen werden.
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