Rechtsprechung
   VG Halle, 23.11.2010 - 4 A 34/10   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2010,35302
VG Halle, 23.11.2010 - 4 A 34/10 (https://dejure.org/2010,35302)
VG Halle, Entscheidung vom 23.11.2010 - 4 A 34/10 (https://dejure.org/2010,35302)
VG Halle, Entscheidung vom 23. November 2010 - 4 A 34/10 (https://dejure.org/2010,35302)
Tipp: Um den Kurzlink (hier: https://dejure.org/2010,35302) schnell in die Zwischenablage zu kopieren, können Sie die Tastenkombination Alt + R verwenden - auch ohne diesen Bereich zu öffnen.

Volltextveröffentlichungen (3)

 
Sortierung



Kontextvorschau





Hinweis: Klicken Sie auf das Sprechblasensymbol, um eine Kontextvorschau im Fließtext zu sehen. Um alle zu sehen, genügt ein Doppelklick.

Wird zitiert von ... (6)Neu Zitiert selbst (12)

  • BVerwG, 09.07.2008 - 9 A 14.07

    Erstinstanzliche Zuständigkeit des Bundesverwaltungsgerichts; oberster

    Auszug aus VG Halle, 23.11.2010 - 4 A 34/10
    Ein Verstoß gegen das Tötungsverbot ist hingegen nicht gegeben, wenn das Vorhaben nach naturschutzfachlicher Einschätzung jedenfalls aufgrund der vorgesehenen Vermeidungsmaßnahmen kein signifikant erhöhtes Risiko kollisionsbedingter Verluste von Einzelexemplaren verursacht, mithin unter der Gefahrenschwelle in einem Risikobereich bleibt, der mit Windkraftanlagen im Naturraum immer verbunden ist, vergleichbar dem ebenfalls stets gegebenen Risiko, dass einzelne Exemplare einer Art im Rahmen des allgemeinen Naturgeschehens Opfer einer anderen Art werden (vgl. BVerwG, Urteil vom 09. Juli 2008 - BVerwG 9 A 14.07 - und Urteil vom 12. August 2009 - BVerwG 9 A 64.07 - jeweils zitiert nach Juris, ständige Rechtsprechung zu Fernstraßenplanfeststellung; OEufach0000000014, Urteil vom 23. Juli 2009 - 2 L 302/06 - Juris).

    Auf dieser Grundlage ist die Annahme eines signifikant gesteigerten Tötungsrisikos für die Zwergfledermaus durch den Betrieb der WKA Nr. 5 auch unter Berücksichtigung der dem Beklagten bei der Beurteilung der Frage, ob ein artenschutzrechtlicher Verbotstatbestand erfüllt ist, zustehenden naturschutzfachlichen Einschätzungsprärogative (vgl. BVerwG, Urteil vom 09. Juli 2008 - BVerwG 9 A 14.07 - Juris), nicht haltbar.

    Die getroffenen Annahmen unterliegen der gerichtlichen Prüfung nur dahin, ob sie im Einzelfall naturschutzfachlich vertretbar sind und nicht auf einem Bewertungsverfahren beruhen, das sich als unzulängliches oder gar ungeeignetes Mittel erweist, um den gesetzlichen Anforderungen gerecht zu werden (vgl. BVerwG, Urteil vom 09. Juli 2008 - BVerwG 9 A 14.07 - Juris).

  • BVerwG, 17.01.2007 - 9 A 20.05

    Straßenplanung; Planfeststellung; Westumfahrung Halle; anerkannter

    Auszug aus VG Halle, 23.11.2010 - 4 A 34/10
    Soweit das Bundesverwaltungsgericht zu einem fernstraßenrechtlichen Planfeststellungsverfahren im Zusammenhang mit der Frage der Beeinträchtigung eines FFH-Gebiets entschieden hat, dass es sich gerade bei wissenschaftlicher Unsicherheit über die Wirksamkeit von Schutz- und Kompensationsmaßnahmen anbieten könne, durch ein Monitoring weitere Erkenntnisse über die Beeinträchtigungen zu gewinnen und dementsprechend die Durchführung des Vorhabens zu steuern (vgl. BVerwG, Urteil vom 17. Januar 2007 - BVerwG 9 A 20.05 - Juris), ergibt sich daraus für den vorliegenden Fall nichts anderes.

    Zudem steht vorliegend auch nicht die erhebliche Beeinträchtigung eines FFH-Gebiets durch das Vorhaben mit der Folge in Rede, dass sämtliche Risiken, die aus Schwierigkeiten bei der Umsetzung der Maßnahmen oder der Beurteilung ihrer langfristigen Wirksamkeit resultieren, zu Lasten des Vorhabens gehen (vgl. BVerwG, Urteil vom 17. Januar 2007 - BVerwG 9 A 20.05 -, Juris), sondern ein Verstoß gegen artenschutzrechtliche Bestimmungen, der dem Vorhaben nur dann entgegen gehalten werden kann, wenn er - unter Berücksichtigung der naturschutzfachlichen Einschätzungsprärogative - positiv festgestellt werden kann.

  • OVG Sachsen-Anhalt, 23.07.2009 - 2 L 302/06

    Baugenehmigung für Windkraftanlage

    Auszug aus VG Halle, 23.11.2010 - 4 A 34/10
    Ein Verstoß gegen das Tötungsverbot ist hingegen nicht gegeben, wenn das Vorhaben nach naturschutzfachlicher Einschätzung jedenfalls aufgrund der vorgesehenen Vermeidungsmaßnahmen kein signifikant erhöhtes Risiko kollisionsbedingter Verluste von Einzelexemplaren verursacht, mithin unter der Gefahrenschwelle in einem Risikobereich bleibt, der mit Windkraftanlagen im Naturraum immer verbunden ist, vergleichbar dem ebenfalls stets gegebenen Risiko, dass einzelne Exemplare einer Art im Rahmen des allgemeinen Naturgeschehens Opfer einer anderen Art werden (vgl. BVerwG, Urteil vom 09. Juli 2008 - BVerwG 9 A 14.07 - und Urteil vom 12. August 2009 - BVerwG 9 A 64.07 - jeweils zitiert nach Juris, ständige Rechtsprechung zu Fernstraßenplanfeststellung; OEufach0000000014, Urteil vom 23. Juli 2009 - 2 L 302/06 - Juris).

    Zum anderen ist nachvollziehbar, dass das immer mit der Errichtung von Windkraftanlagen im Naturraum für die Art gegebene Risiko des Verunglückens durch ein hohes Aufkommen der Fledermäuse in einem Zugkorridor signifikant gesteigert wird (vgl. auch Landesamt für Natur und Umwelt des Landes Schleswig-Holstein, a.a.O., S. 77; in diesem Sinne auch BVerwG, Urteil vom 12. März 2008 - BVerwG 9 A 3.06 - Juris, das eine signifikante Risikoerhöhung verneinte, weil keine Hauptflugroute für Fledermäuse vorlag; OEufach0000000014, Urteil vom 23. Juli 2009 - 2 L 302/06 - Juris).

  • BVerwG, 09.07.2009 - 4 C 12.07

    Flughafen; Ausbau; Verlängerung der Start- und Landebahn;

    Auszug aus VG Halle, 23.11.2010 - 4 A 34/10
    Das ist erst dann der Fall, wenn sich diese Auffassung als allgemein anerkannter Stand der Wissenschaft durchgesetzt hat und die gegenteilige Meinung und Methode als nicht (mehr) vertretbar angesehen wird (vgl. BVerwG, Urteil vom 09. Juli 2009 - BVerwG 4 C 12.07 - Juris).
  • OVG Thüringen, 14.10.2009 - 1 KO 372/06

    Zulässigkeit einer Windenergieanlage (Artenschutz, Regionalplanung);

    Auszug aus VG Halle, 23.11.2010 - 4 A 34/10
    Dass das Oberverwaltungsgericht Weimar in seiner Entscheidung vom 14. Oktober 2009 (1 KO 372/06) gestützt auf ein eingeholtes Sachverständigengutachten angenommen hat, dass ab einer Windgeschwindigkeit über 6 m/s keine signifikante Steigerung des Kollisionsrisikos vorliege, und in der Studie des Sächsischen Landesamts für Umwelt und Geologie (Fledermäuse und Windenergieanlagen in Sachsen 2006) die Grenze bei 6, 5 m/s angegeben wurde, steht der Vertretbarkeit der Annahme des Beklagten, die insbesondere auf eine aktuelle Studie aus 2009 gestützt ist, nicht entgegen.
  • BVerwG, 30.12.1997 - 11 B 3.97

    Zwischenlager Gorleben; Direktstrahlung; Dosisgrenzwert; Restrisiko; Drittschutz;

    Auszug aus VG Halle, 23.11.2010 - 4 A 34/10
    Das Gericht kann sich dabei auf Gutachten oder gutachterliche Stellungnahmen, die von einer Behörde im Verwaltungsverfahren eingeholt wurden, stützen (vgl. BVerwG, Beschluss vom 30. Dezember 1997 - BVerwG 11 B 3.97 - Buchholz 451.171 § 6 AtG Nr. 1 m.w.N).
  • BVerwG, 09.05.2006 - 4 B 27.06

    Beeinträchtigung der Belange des Naturschutzes i. S. eines öffentlichen Belangs

    Auszug aus VG Halle, 23.11.2010 - 4 A 34/10
    Nach dem maßgeblichen gegenwärtigen Stand der wissenschaftlichen Erkenntnis (vgl. BVerwG, Beschluss vom 09. Mai 2006 - BVerwG 4 B 27.06 - Juris) wird das Verletzungs- bzw. Tötungsrisiko der o.g. Fledermausarten durch die WKA Nr. 5 jedoch nicht signifikant gesteigert, d.h. es geht nicht über das Risiko hinaus, das mit der Errichtung von Windkraftanlagen in der freien Natur immer einhergeht.
  • BVerwG, 12.03.2008 - 9 A 3.06

    Straßenplanung; Planfeststellung; Lichtenauer Hochland; anerkannter

    Auszug aus VG Halle, 23.11.2010 - 4 A 34/10
    Zum anderen ist nachvollziehbar, dass das immer mit der Errichtung von Windkraftanlagen im Naturraum für die Art gegebene Risiko des Verunglückens durch ein hohes Aufkommen der Fledermäuse in einem Zugkorridor signifikant gesteigert wird (vgl. auch Landesamt für Natur und Umwelt des Landes Schleswig-Holstein, a.a.O., S. 77; in diesem Sinne auch BVerwG, Urteil vom 12. März 2008 - BVerwG 9 A 3.06 - Juris, das eine signifikante Risikoerhöhung verneinte, weil keine Hauptflugroute für Fledermäuse vorlag; OEufach0000000014, Urteil vom 23. Juli 2009 - 2 L 302/06 - Juris).
  • BVerwG, 03.02.2010 - 7 B 35.09

    Aufklärungspflicht des Gerichts; Gutachten

    Auszug aus VG Halle, 23.11.2010 - 4 A 34/10
    Das ist dann der Fall, wenn sie grobe, offen erkennbare Mängel oder unlösbare Widersprüche aufweisen, wenn sie von unzutreffenden tatsächlichen Voraussetzungen ausgehen, wenn Anlass zu Zweifeln an der Sachkunde oder der Unparteilichkeit des Gutachters besteht, ein anderer Sachverständiger über neue oder überlegenere Forschungsmittel oder größere Erfahrung verfügt oder wenn das Beweisergebnis durch substantiierten Vortrag eines der Beteiligten oder durch eigene Überlegungen des Gerichts ernsthaft erschüttert wird (vgl. BVerwG, Beschluss vom 03. Februar 2010 - BVerwG 7 B 35.09 - Juris).
  • BVerwG, 12.08.2009 - 9 A 64.07

    Planfeststellung; enteignungsrechtliche Vorwirkung; gerichtliche Kontrolle;

    Auszug aus VG Halle, 23.11.2010 - 4 A 34/10
    Ein Verstoß gegen das Tötungsverbot ist hingegen nicht gegeben, wenn das Vorhaben nach naturschutzfachlicher Einschätzung jedenfalls aufgrund der vorgesehenen Vermeidungsmaßnahmen kein signifikant erhöhtes Risiko kollisionsbedingter Verluste von Einzelexemplaren verursacht, mithin unter der Gefahrenschwelle in einem Risikobereich bleibt, der mit Windkraftanlagen im Naturraum immer verbunden ist, vergleichbar dem ebenfalls stets gegebenen Risiko, dass einzelne Exemplare einer Art im Rahmen des allgemeinen Naturgeschehens Opfer einer anderen Art werden (vgl. BVerwG, Urteil vom 09. Juli 2008 - BVerwG 9 A 14.07 - und Urteil vom 12. August 2009 - BVerwG 9 A 64.07 - jeweils zitiert nach Juris, ständige Rechtsprechung zu Fernstraßenplanfeststellung; OEufach0000000014, Urteil vom 23. Juli 2009 - 2 L 302/06 - Juris).
  • BVerwG, 17.02.1984 - 4 C 70.80

    Voraussetzung für die isolierte Aufhebung der einer Genehmigung beigefügten

  • VGH Bayern, 19.02.2009 - 22 BV 08.1164

    Keine Anordnung regelmäßiger umfassender Eigenüberwachung

  • OVG Sachsen-Anhalt, 13.03.2014 - 2 L 215/11

    Immissionsschutzrechtliche Genehmigung - Rechtsgrundlage für ein

    Der Senat teilt die Auffassung des Verwaltungsgerichts Halle im Urteil vom 23.11.2010 (- 4 A 34/10 - nach juris) und schließt sich dieser an.

    Das hier strittige Monitoring dient indes allein der Sachverhaltsaufklärung und damit nur der Frage, ob eine Rechtsbeeinträchtigung als Verstoß gegen das Tötungsverbot tatbestandlich überhaupt vorliegt (so auch VG Halle, Urt. v. 23.11.2010, a.a.O.).

  • VG Hannover, 22.11.2012 - 12 A 2305/11

    Verstoß gegen das Tötungsverbot bei Betrieb einer Windenergieanlage mit einem

    Zwar ist in der Rechtsprechung umstritten, ob mit der Festlegung von Abschaltzeiten die immissionsschutzrechtliche Genehmigung zum Betrieb der Anlage in zeitlicher Hinsicht von vornherein inhaltlich nur eingeschränkt erteilt (so OVG Berlin-Brandenburg, Beschl. v. 15.03.2012 - OVG 11 S 72.10, juris, Rn. 8) oder aber in Form einer Auflage mit eigenständiger Regelungswirkung begrenzt wird (so VG Halle, Urt. v. 24.03.2011 - 4 A 46/10, juris, Rn. 16; Urt. v. 23.11.2010 - 4 A 34/10, juris, Rn. 26, 33).
  • VG Augsburg, 17.12.2015 - Au 2 K 15.1343

    Schutz von Milanen gegen bestandskräftig immissionsschutzrechtlich genehmigte

    Diese ermächtigt die untere Naturschutzbehörde in der vorliegenden Konstellation nicht zu Anordnungen, die einer - gesetzlich nicht vorgesehenen - Eigenüberwachung des Anlagenbetriebs gleichkommen bzw. die dazu führen, dass die der Behörde nach Art. 24 Abs. 1 BayVwVfG von Amts wegen obliegende Pflicht zur Sachverhaltsaufklärung einschließlich der damit einhergehenden Kostenlast auf den hier als sog. "Nichtstörer" anzusehenden Anlagenbetreiber abgewälzt wird (vgl. BayVGH, U. v. 19.2.2009 - 22 BV 08.1164 - BayVBl 2009, 430; OVG NW, B.v. 21.1.2002 - 21 A 5820/00 - UPR 2003, 195; OVG RhPf, U.v. 7.5.1991 - 1 A 10297/89 - NVwZ 1992, 31; VG Halle (Saale), U. v. 23.11.2010 - 4 A 34/10 - NuR 2011, 600; Kopp/Ramsauer, VwVfG, 16. Aufl. 2015, § 24 Rn. 10e; Erbguth, LKV 1997, 233/235).
  • VG Saarlouis, 15.12.2021 - 5 K 752/20

    Zur Rechtmäßigkeit einer teilweisen Betriebsuntersagung einer Windenergieanlage

    [Vgl. u.a. VG Cottbus, Urteil vom 07.03.2013 - 4 K 6/10 -, juris; VG Halle, Urteil vom 23.11.2010 - 4 A 34/10 -, juris; vgl. auch VG Gießen, Urteil vom 22.01.2020 - 1 K 6019/18 -, juris.].
  • VG Halle, 24.03.2011 - 4 A 46/10

    Auflage zur Abschaltung von Windkraftanlagen bei Tötungs- und Verletzungsrisiko

    Sie wird gestützt durch das zum etwa 5 km östlich gelegenen Windpark Mittelhausen erstellte und im Verfahren 4 A 34/10 HAL vorgelegte Gutachten des Büros für Landschaftsökologie MYOTIS "Windpark {P.} - Abschätzung des betriebsbedingten Risikopotentials für Fledermäuse" vom 4. Januar 2008, angefertigt von Dipl.-Ing.
  • OVG Sachsen, 14.12.2017 - 4 B 13/17

    Windkraftanlage; Nebenbestimmung; Gondelmonitoring; Abschaltzeiten; Fledermaus

    Ohne die Festlegung von Abschaltzeiten kann sich ein Gondelmonitoring neben dem allgemeinen Erkenntnisgewinn nur dazu eignen, die Verbotsverstöße (§ 44 Abs. 1 BNatSchG) zu dokumentieren (VG Magdeburg, Beschl. v. 13. September 2012 - 2 B 278/12 -, juris Rn. 26; VG Halle, Urt. v. 23. November 2010 - 4 A 34/10 -, juris Rn. 30).
Haben Sie eine Ergänzung? Oder haben Sie einen Fehler gefunden? Schreiben Sie uns.
Sie können auswählen (Maus oder Pfeiltasten):
(Liste aufgrund Ihrer bisherigen Eingabe)
Komplette Übersicht