Rechtsprechung
   BVerwG, 24.05.1996 - 4 A 38.95   

Volltextveröffentlichungen (2)

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    Fernstraßenrecht: Verfassungsmäßigkeit der straßenrechtlichen Einwendungspräklusion im Planfeststellungsverfahren

Kurzfassungen/Presse

Zeitschriftenfundstellen

  • DVBl 1997, 51
  • DÖV 1997, 795
  • NVwZ 1997, 489



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Wird zitiert von ... (103)  

  • BVerwG, 09.11.2006 - 4 A 2001.06  

    Luftrechtliche Planfeststellung; enteignungsrechtliche Vorwirkung; mittelbare

    Der Einwendungssausschluss erstreckt sich auch auf das gerichtliche Verfahren (vgl. Urteil vom 24. Mai 1996 - BVerwG 4 A 38.95 - NVwZ 1997, 489 zu § 17 Abs. 4 Satz 1 FStrG).
  • BVerwG, 30.01.2008 - 9 A 27.06  

    Planfeststellung; Planrechtfertigung; Änderung der tatsächlichen Verhältnisse;

    Der Gesetzgeber verfolgt mit der Präklusionsregelung im Hinblick auf Art. 14 Abs. 1 Satz 2 GG i.V.m. Art. 19 Abs. 4 Satz 1 GG legitime Ziele (vgl. Urteil vom 24. Mai 1996 - BVerwG 4 A 38.95 - Buchholz 407.4 § 17 FStrG Nr. 119 S. 137).

    Einerseits ist es dem Betroffenen möglich, seine Interessen, auch soweit sie nicht eigene Rechtspositionen, sondern öffentliche Belange betreffen, vorzutragen und auf ihre Behandlung zu dringen (vgl. Urteil vom 24. Mai 1996 a.a.O. S. 138).

  • BVerwG, 27.03.2000 - 9 B 518.99  

    Verwaltungsprozeßrecht; Asylrecht

    In der Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts ist vielmehr anerkannt, daß auch eine sog. materielle oder Verwirkungspräklusion grundsätzlich verfassungsrechtlich unbedenklich ist und vom Gesetzgeber auch zur effektiven Gestaltung von Verfahren, welche der Wahrnehmung grundrechtlich geschützter Rechtspositionen dienen, vorgesehen werden kann (vgl. etwa BVerwG, Urteil vom 24. Mai 1996 - BVerwG 4 A 38.95 - Buchholz 407.4 § 17 FStrG Nr. 119 = NVwZ 1997, 489 m.w.N. zur Rechtsprechung des BVerfG).
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Rechtsprechung
   BVerwG, 12.02.1996 - 4 A 38.95   

Volltextveröffentlichungen (3)

Zeitschriftenfundstellen

  • NJ 1996, 392
  • DVBl 1996, 684
  • DÖV 1996, 608
  • NVwZ 1997, 171



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Wird zitiert von ... (68)  

  • BVerwG, 17.02.1997 - 4 VR 17.96  

    Bundesautobahn A 20 (Ostsee-Autobahn)

    Die Einwendungsfrist besitzt für das gerichtliche Verfahren, das einem Planfeststellungsverfahren folgt, materiellrechtlichen Charakter (BVerwG, Beschluß vom 12. Februar 1996 - BVerwG 4 A 38.95 - Buchholz 407.4 § 17 FStrG Nr. 109 = DVBl 1996, 684 ).

    Das Anhörungsverfahren dient nicht nur der wechselseitigen Unterrichtung, sondern auch der streitbefriedigenden Erörterung (vgl. BVerwG, Urteil vom 24. Mai 1995 - BVerwG 4 A 38.95 - DVBl 1997, 51 ).

    Allerdings wird die Klägerin gehindert, im Klageverfahren neue tatsächliche Gründe vorzutragen, aus denen sich nach ihrer Ansicht die Rechtswidrigkeit des angegriffenen Planfeststellungsbeschlusses ergeben soll (vgl. BVerwG, Urteil vom 24. Mai 1996 - BVerwG 4 A 38.95 - a.a.O.).

    Der Betroffene bestimmt daher mit seinem (fristgemäßen) Tatsachenvortrag - sowohl im Einwendungsschreiben als auch im Klagevortrag - die Ermittlungs- und Prüfungsintensität der Planfeststellungsbehörde und der Gerichte (BVerwG, Urteil vom 24. Mai 1996 - BVerwG 4 A 38.95 - DVBl 1997, 51 = UPR 1996, 386 ).

  • BVerwG, 24.07.2008 - 4 A 3001.07  

    Luftrechtliche Planfeststellung; ergänzende Planfeststellung; Betriebsregelung;

    Das Vorbringen muss so konkret sein, dass die Planfeststellungsbehörde erkennen kann, in welcher Weise sie bestimmte Belange einer näheren Betrachtung unterziehen soll (Beschluss vom 12. Februar 1996 - BVerwG 4 A 38.95 - NVwZ 1997, 171; Urteil vom 30. Januar 2008 - BVerwG 9 A 27.06 - NVwZ 2008, 678 ).
  • BVerwG, 24.05.1996 - 4 A 16.95  

    Fernstraßenrecht: Rechtsverletzung durch Zwangspunktsetzung im Zuge

    Der Planfeststellungsbeschluß über den zweiten Abschnitt Nieder Seifersdorf - Görlitz stammt vom 12. Oktober 1995; er ist Gegenstand eines anderen Klageverfahrens (BVerwG 4 A 38.95).
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Rechtsprechung
   BVerwG, 11.09.1996 - 4 A 38.95   

Rechtsprechung
   BVerwG, 25.03.1996 - 4 A 38.95   

Volltextveröffentlichungen

  • rechtsportal.de

    Verwaltungsprozeßrecht: Gerichtliche Aufforderung zur Vorlage schriftlicher Prozessvollmacht von Amts wegen




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Wird zitiert von ... (10)  

  • BFH, 27.02.1998 - VI R 88/97  

    Nachweis der Bevollmächtigung

    dd) Soweit das FG die Nichtanerkennung der Vollmachtsurkunde mit seiner Kenntnis vom Auftreten des P als vollmachtloser Vertreter in Verfahren begründet hat, mögen derartige Erfahrungen zwar grundsätzlich geeignet sein, die Legitimation des P auch in Verfahren in Zweifel zu ziehen; insbesondere können sie das Gericht zu weiteren Aufklärungsmaßnahmen berechtigen (vgl. Beschluß des Bundesverwaltungsgerichts vom 25. Mai 1996 4 A 38.95, Buchholz, Sammel- und Nachschlagewerk der Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts, 310, § 67 VwGO Nr. 85).
  • BFH, 11.02.2003 - VII R 18/02  

    Nachweis der Bevollmächtigung

    Dies entspricht zudem der ständigen Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts (BVerwG) zu der vergleichbaren Regelung des § 67 Abs. 3 der Verwaltungsgerichtsordnung, die durch § 88 Abs. 2 der Zivilprozessordnung ergänzt wird (vgl. BVerwG, Urteil vom 22. Januar 1985 9 C 105.84, BVerwGE 71, 20, 24; Beschluss vom 16. April 1987 5 B 43.87, Buchholz, Sammel- und Nachschlagewerk der Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts 310, § 67 VwGO Nr. 69; Beschluss vom 25. März 1996 4 A 38.95, Buchholz, a.a.O., Nr. 85).
  • BVerwG, 21.01.2004 - 6 A 1.04  

    Beteiligungsfähigkeit; Vereinigung; Recht auf Betätigung; Prozessvollmacht;

    Eine bei Erhebung der Klage gegen ein vereinsrechtliches Betätigungsverbot noch nicht vorliegende Prozessvollmacht kann mit der Folge nachgereicht werden, dass die bisherige Prozessführung des vollmachtlosen Vertreters genehmigt wird (Fortführung des Beschlusses des Gemeinsamen Senats der obersten Gerichtshöfe des Bundes vom 17. April 1984 - GmS-OGB 2/83 - BVerwGE 69, 380, entgegen Beschluss vom 25. März 1996 - BVerwG 4 A 38.95 - Buchholz 310 § 67 VwGO Nr. 85).

    Eine nachträgliche Genehmigung einer ohne Vollmachtserteilung erhobenen Klage ist danach nicht möglich (BVerwG, Beschluss vom 25. März 1996 - BVerwG 4 A 38.95 - Buchholz 310 § 67 VwGO Nr. 85, S. 6).

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  • OVG Sachsen-Anhalt, 18.10.2006 - 1 M 196/06  

    Zur Unzulässigkeit eines durch einen Rechtsanwalt eingereichten Rechtsmittel

    Hierzu ist es befugt, wenn es Zweifel hegt, ob für die eingeleiteten Verfahren eine hinreichende Prozessvollmacht besteht (vgl. zum Vorstehenden: BVerwG Beschluss vom 25. März 1996 - Az.: 4 A 38.95 -, Buchholz 310 § 67 VwGO Nr. 85).

    Hinzu kommt, dass es als ungewöhnlich anzusehen ist, dass ein Rechtsanwalt, nachdem er - wie hier durch das Oberverwaltungsgericht - durch richterliche Anordnung zur Vorlage einer schriftlichen Vollmacht aufgefordert wurde, eine derartige Vollmacht nicht umgehend vorlegt oder zumindest eine Erklärung abgibt, was einer Vorlage bislang entgegengestanden habe (vgl.: BVerwG Beschluss vom 25. März 1996 - Az.: 4 A 38.95 -, Buchholz 310 § 67 VwGO Nr. 85).

  • OVG Sachsen, 05.04.2005 - 3 B 277/03  

    dienstliche Beurteilung, Prüfungsvermerk, Beurteilungsmaßstab, gleichmäßige

    Entgegen der Ansicht des Klägers steht der Zulässigkeit nicht entgegen, dass sie von einem Rechtsanwalt eingelegt worden ist, der von dem Präsidenten des Oberverwaltungsgerichts bevollmächtigt worden war, und das Staatsministerium der Justiz einen Eintritt in den Rechtsstreit als Vertreter des beklagten Freistaats und damit die grundsätzlich zulässige Genehmigung der Berufungserhebung auch nach Ablauf der hierfür vorgesehenen Frist (vgl. BVerwG, Zwischenurt. v. 21.1.2004, DVBl. 2004, 713; GemS OGB, Beschl. v. 17.4.1984, BVerwGE 69, 380; a.A. BVerwG, Beschl. v. 25.3.1996 - 4 A 38.95; zit. nach juris) in der Folge ausdrücklich abgelehnt hat.
  • BVerwG, 09.11.2006 - 8 C 14.06  
    Eine nachträgliche Genehmigung einer ohne Vollmachtserteilung eingelegten Revision ist nicht möglich (vgl. Beschluss vom 25. März 1996 BVerwG 4 A 38.95 Buchholz 310 § 67 VwGO Nr. 85 S. 4 ).
  • BVerwG, 27.06.2011 - 8 A 1.10  

    Voraussetzungen für einen Anspruch auf Existenzförderung nach § 2 Abs. 1

    Ob dafür genügt, dass die Prozessführung Zweifel am Bestehen einer Vollmacht weckt (so etwa Meissner/Schenk, in: Schoch/Schmidt-Aßmann/Pietzner, VwGO, § 67, Stand: Juli 2009, Rn. 101, im Anschluss an die Rechtsprechung zu §§ 67 a.F., 173 VwGO i.V.m. § 88 ZPO, vgl. Urteil vom 22. Januar 1985 - BVerwG 9 C 105.84 - BVerwGE 71, 20 m.w.N. = Buchholz 310 § 67 VwGO Nr. 66; Beschluss vom 25. März 1996 - BVerwG 4 A 38.95 - Buchholz 310 § 67 VwGO Nr. 85 S. 5), muss hier nicht geklärt werden.
  • LSG Baden-Württemberg, 07.04.2011 - L 6 U 3907/10  

    Sozialgerichtliches Verfahren - etwaiger Mangel der Prozessvollmacht eines als

    Ausnahmsweise findet eine Prüfung von Amts wegen statt, wenn der Mangel der Vollmacht von dem vertretenen Beteiligten gerügt wird (OLG Frankfurt, Beschluss vom 16.03.1970 - 7 W 57/69; Saarländisches OLG, Entscheidung vom 18.02.1970 - 1 U 67/66), der Rechtsanwalt selbst ernsthafte Zweifel an seiner eigenen Bevollmächtigung weckt (Hartmann, ZPO, 69. Auflage, § 88, Rz. 5) oder äußert (BGH, Urteil vom 05.04.2001 - IX ZR 309/00; Hüßtege in Thomas/Putzo, ZPO, 31. Auflage, § 88, Rz. 5) oder überhaupt Anlass zu begründeten Zweifeln an der Wirksamkeit der Vollmacht vorliegt (BFH, Urteil vom 11.02.2003 - VII R 18/02; BFH, Beschluss vom 23.07.2002 -: II B 44/01; BFH, Beschluss vom 21.09.2001 - III B 79/01; BFH, Beschluss vom 20.02.2001 - III R 35/00; BVerwG, Beschluss vom 25.03.1996 - 4 A 38/95; BVerwG, Beschluss vom 16.04.1987 - 5 B 43/87; BVerwG, Urteil vom 22.01.1985 - 9 C 105/84; Köhler, SGb 2009, 131, 136; Weth in Musielak, ZPO, 7. Auflage, § 88, Rz. 5).
  • OVG Thüringen, 17.12.1997 - 4 N 1046/97  

    Benutzungsgebührenrecht; Zur Zurückweisung eines Rechtsanwalts als vollmachtloser

    Die hierfür erforderliche Vollmacht ist schriftlich zu erteilen (§ 67 Abs. 3 Satz 1 VwGO) und auf Aufforderung des Gerichts vorzulegen (vgl. nur BVerwG, Beschluß vom 25.3.1996 - 4 A 38/95 - zitiert nach JURIS).
  • OVG Thüringen, 18.11.1997 - 4 N 1075/97  

    Ausbaubeiträge; Zur Zurückweisung eines Rechtsanwalts als vollmachtloser

    Die hierfür erforderliche Vollmacht ist schriftlich zu erteilen (§ 67 Abs. 3 Satz 1 VwGO) und auf Aufforderung des Gerichts vorzulegen (vgl. nur BVerwG, Beschluß vom 25.3.1996 - 4 A 38/95 - zitiert nach JURIS).
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