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   VG Schleswig, 05.02.2003 - 4 A 411/01   

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VG Schleswig, 05.02.2003 - 4 A 411/01 (https://dejure.org/2003,16562)
VG Schleswig, Entscheidung vom 05.02.2003 - 4 A 411/01 (https://dejure.org/2003,16562)
VG Schleswig, Entscheidung vom 05. Februar 2003 - 4 A 411/01 (https://dejure.org/2003,16562)
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Volltextveröffentlichungen (2)

  • Judicialis

    AuslG § 14; ; EFA Art. 1; ; GFK Art. 23

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
 
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Wird zitiert von ... (2)Neu Zitiert selbst (12)

  • BVerwG, 18.05.2000 - 5 C 29.98

    Sozialhilfe, Konventionsflüchtlinge, Anspruch auf uneingeschränkte Sozialhilfe;

    Auszug aus VG Schleswig, 05.02.2003 - 4 A 411/01
    Zur Begründung bezog er sich auf die Urteile des Bundesverwaltungsgerichts vom 19.03.1996 (1 C 34/93) und vom 18.05.2000 (5 C 29/98) sowie das Urteil des Oberverwaltungsgerichts Lüneburg vom 06.06.2001 (9 LB 1404/01) und machte geltend, dass im Falle der Voraussetzungen von § 51 Abs. 1 AuslG die Erteilung einer Aufenthaltsbefugnis mit Auflagen zulässig sei.

    Der Kläger macht unter Bezugnahme auf das Urteil des Bundesverwaltungsgerichts vom 18.05.2000 (5 C 29/98) und das Urteil der Kammer (der Einzelrichterin) vom 10.11.2000 (4 A 35/00) geltend, dass für Flüchtlinge im Sinne der GFK keine sozialhilferechtliche Residenzpflicht bestehe.

    Daraus folgt, "dass in vergleichbaren Situationen mit Flüchtlingen nicht anders umgegangen (werden darf) als mit den eigenen Staatsangehörigen (vgl. Deiseroth, DVBL 1998, 116, 118; ders. ZAR 2000, 7, 14)" (BVerwG, Urteil vom 18.05.2000 aaO).

    Vielmehr spricht gerade die Betonung, dass der sich "in irgendeinem Teil" ("in any part", "toute partie") des Hoheitsgebietes des Vertragsstaates aufhaltende fürsorgebedürftige Ausländer zu begünstigen sei, dafür, dass Artikel 1 EFA mit seinem Gebot der Inländergleichbehandlung auch die den Inländern nicht zugemuteten räumlichen Differenzierungen der Fürsorgegewährleistung ausschließen will (BVerwG, Urteil vom 18.05.2000 aaO; VGH München, Beschluss vom 01.07.1997 - 12 CE 96.2856 - NVwZ - Beilage 1/1998, 5; VG München, Urteil vom 11.06.2002 - M 21 K 02.1729 - InfAuslR 2003, 30).

    Die Ausführungen des Bundesverwaltungsgerichts (im Urteil vom 18.05.2000 aaO) betreffen zwar unmittelbar § 120 Abs. 5 Satz 2 BSHG und damit nicht die hier streitige Konstellation (hierauf stellt das OVG Lüneburg in seinem Urteil vom 06.06.2001 aaO ab), die Auslegung von Artikel 1 EFA und Artikel 23 GFK ist jedoch verallgemeinerungsfähig und über den entschiedenen Einzelfall hinaus relevant.

    Wie das BVerwG (Urteil vom 18.05.2000 aaO) überzeugend ausführt, sind völkerrechtliche Verträge, die darauf angelegt sind, einen bestimmten Personenkreis in Schutz zu nehmen und ihm über die vertragsstaatliche Gesetzgebung durchsetzbare Ansprüche zu vermitteln, in besonderem Maße den Prinzipien der Vertragsklarheit und der Vorhersehbarkeit verpflichtet.

  • OVG Niedersachsen, 06.06.2001 - 9 LB 1404/01
    Auszug aus VG Schleswig, 05.02.2003 - 4 A 411/01
    Zur Begründung bezog er sich auf die Urteile des Bundesverwaltungsgerichts vom 19.03.1996 (1 C 34/93) und vom 18.05.2000 (5 C 29/98) sowie das Urteil des Oberverwaltungsgerichts Lüneburg vom 06.06.2001 (9 LB 1404/01) und machte geltend, dass im Falle der Voraussetzungen von § 51 Abs. 1 AuslG die Erteilung einer Aufenthaltsbefugnis mit Auflagen zulässig sei.

    Außerdem kann eine solche Regelung missbräuchlicher (mehrfacher) Inanspruchnahme von Sozialhilfe vorbeugen (vgl. BVerfG, Beschluss vom 11.12.2000 - 1 BvR 781/98 - zu § 120 Abs. 5 BSHG; BVerwG, Urteil vom 19.03.1996 - 1 C 34/93 - BVerwGE 100, 335; OVG Lüneburg, Urteil vom 06.06.2001 - 9 LB 1404/01 -).

    Die Ausführungen des Bundesverwaltungsgerichts (im Urteil vom 18.05.2000 aaO) betreffen zwar unmittelbar § 120 Abs. 5 Satz 2 BSHG und damit nicht die hier streitige Konstellation (hierauf stellt das OVG Lüneburg in seinem Urteil vom 06.06.2001 aaO ab), die Auslegung von Artikel 1 EFA und Artikel 23 GFK ist jedoch verallgemeinerungsfähig und über den entschiedenen Einzelfall hinaus relevant.

  • VG Braunschweig, 24.07.2001 - 5 B 199/01

    Zu Unrecht erteilte Auflagen in einer Aufenthaltsbefugnis; Verhinderung der

    Auszug aus VG Schleswig, 05.02.2003 - 4 A 411/01
    Hierin liegt eine Ungleichbehandlung im Verhältnis zu anderen Ausländern und Inländern, die Artikel 23 GFK und das EFA gerade verhindern wollen (zweifelnd zur Vereinbarkeit von § 120 Abs. 5 BSHG mit Artikel 23 GFK auch OVG Schleswig, Beschluss vom 06.-08.1997 - 5 M 59/97 - zweifelnd zur völkerrechtlichen Zulässigkeit einer solchen Wohnsitzauflage auch VG Braunschweig, Beschluss vom 24.07.2001 - 5 B 199/01 - InfAuslR 2002, 127; anders VG Osnabrück, Urteil vom 24.11.1999 - 5 A 193/99 - InfAuslR 2000, 140, 142).
  • VG Osnabrück, 24.11.1999 - 5 A 193/99

    Anspruch auf Anerkennung als Asylberechtigter; Nachträgliche räumliche

    Auszug aus VG Schleswig, 05.02.2003 - 4 A 411/01
    Hierin liegt eine Ungleichbehandlung im Verhältnis zu anderen Ausländern und Inländern, die Artikel 23 GFK und das EFA gerade verhindern wollen (zweifelnd zur Vereinbarkeit von § 120 Abs. 5 BSHG mit Artikel 23 GFK auch OVG Schleswig, Beschluss vom 06.-08.1997 - 5 M 59/97 - zweifelnd zur völkerrechtlichen Zulässigkeit einer solchen Wohnsitzauflage auch VG Braunschweig, Beschluss vom 24.07.2001 - 5 B 199/01 - InfAuslR 2002, 127; anders VG Osnabrück, Urteil vom 24.11.1999 - 5 A 193/99 - InfAuslR 2000, 140, 142).
  • VGH Bayern, 01.07.1997 - 12 CE 96.2856

    Anspruch eines Konventionsflüchtling auf laufende Hilfe zum Lebensunterhalt in

    Auszug aus VG Schleswig, 05.02.2003 - 4 A 411/01
    Vielmehr spricht gerade die Betonung, dass der sich "in irgendeinem Teil" ("in any part", "toute partie") des Hoheitsgebietes des Vertragsstaates aufhaltende fürsorgebedürftige Ausländer zu begünstigen sei, dafür, dass Artikel 1 EFA mit seinem Gebot der Inländergleichbehandlung auch die den Inländern nicht zugemuteten räumlichen Differenzierungen der Fürsorgegewährleistung ausschließen will (BVerwG, Urteil vom 18.05.2000 aaO; VGH München, Beschluss vom 01.07.1997 - 12 CE 96.2856 - NVwZ - Beilage 1/1998, 5; VG München, Urteil vom 11.06.2002 - M 21 K 02.1729 - InfAuslR 2003, 30).
  • BVerwG, 19.03.1996 - 1 C 34.93

    Ausländerrecht: Rechtsnatur der "Hinweise zur rechtlichen Behandlung abgelehnter

    Auszug aus VG Schleswig, 05.02.2003 - 4 A 411/01
    Außerdem kann eine solche Regelung missbräuchlicher (mehrfacher) Inanspruchnahme von Sozialhilfe vorbeugen (vgl. BVerfG, Beschluss vom 11.12.2000 - 1 BvR 781/98 - zu § 120 Abs. 5 BSHG; BVerwG, Urteil vom 19.03.1996 - 1 C 34/93 - BVerwGE 100, 335; OVG Lüneburg, Urteil vom 06.06.2001 - 9 LB 1404/01 -).
  • BVerwG, 14.03.1985 - 5 C 145.83

    Sozialhilfe - Ausländer - Einschränkungsmöglichkeit - Laufende Geldleistungen -

    Auszug aus VG Schleswig, 05.02.2003 - 4 A 411/01
    Das durch Zustimmungsgesetz vom 15.05.1956 in innerstaatlich anwendbares, Rechte und Pflichten des Einzelnen begründendes, Recht transformierte (Bundesverwaltungsgericht Urteil vom 14.03.1985 - 5 C 145/83 - BVerwGE 71, 139) Europäische Fürsorgeabkommen sieht in Verbindung mit dem Zusatzprotokoll vor, dass Flüchtlingen, die sich in irgendeinem Teil des Gebietes, auf das das Abkommen Anwendung findet, erlaubt aufhalten und nicht über ausreichende Mittel verfügen, in gleicher Weise wie den eigenen Staatsangehörigen und unter den gleichen Bedingungen die Leistungen der Sozial- und Gesundheitsfürsorge gewährt werden, die in der in diesem Teil des Gebietes geltenden Gesetzgebung vorgesehen sind.
  • VG München, 11.06.2002 - M 21 K 02.1729

    D (A), Konventionsflüchtlinge, Aufenthaltsbefugnis, Wohnsitzauflage, Genfer

    Auszug aus VG Schleswig, 05.02.2003 - 4 A 411/01
    Vielmehr spricht gerade die Betonung, dass der sich "in irgendeinem Teil" ("in any part", "toute partie") des Hoheitsgebietes des Vertragsstaates aufhaltende fürsorgebedürftige Ausländer zu begünstigen sei, dafür, dass Artikel 1 EFA mit seinem Gebot der Inländergleichbehandlung auch die den Inländern nicht zugemuteten räumlichen Differenzierungen der Fürsorgegewährleistung ausschließen will (BVerwG, Urteil vom 18.05.2000 aaO; VGH München, Beschluss vom 01.07.1997 - 12 CE 96.2856 - NVwZ - Beilage 1/1998, 5; VG München, Urteil vom 11.06.2002 - M 21 K 02.1729 - InfAuslR 2003, 30).
  • VG Dresden, 07.11.2001 - 14 K 638/01
    Auszug aus VG Schleswig, 05.02.2003 - 4 A 411/01
    Die Auffassung, dass das Recht auf öffentliche Fürsorge nicht das Recht auf freie Wahl des Aufenthaltsortes einschließe (VG Dresden, Urteil vom 07.11.2001 - 14 K 638/01 - AuAS 2002, 135; vgl. auch BVerwG, Urteil vom 19.03.1996 aaO zu dem ähnlichen Artikel 23 StlÜbk) verkennt, dass sowohl Artikel 1 EFA als auch Artikel 23 GFK ausdrücklich vorsehen, dass die Leistungen dem geschütztem Personenkreis "unter den gleichen Bedingungen" ("on the same conditions", "aux memes conditions" bzw. "the same treatment...as is accorded to their nationals", "le meme traitement...qu"a leurs natonaux") zu gewähren sind.
  • BVerfG, 11.12.2000 - 1 BvR 781/98

    Vorläufige Gewährung laufender Sozialhilfe - Folgenabwägung im Hinblick auf

    Auszug aus VG Schleswig, 05.02.2003 - 4 A 411/01
    Außerdem kann eine solche Regelung missbräuchlicher (mehrfacher) Inanspruchnahme von Sozialhilfe vorbeugen (vgl. BVerfG, Beschluss vom 11.12.2000 - 1 BvR 781/98 - zu § 120 Abs. 5 BSHG; BVerwG, Urteil vom 19.03.1996 - 1 C 34/93 - BVerwGE 100, 335; OVG Lüneburg, Urteil vom 06.06.2001 - 9 LB 1404/01 -).
  • VG Dresden, 07.11.2001 - 14 K 1427/01

    Rechtmäßigkeit einer in einer Aufenthaltsbefugnis festgesetzten Wohnsitzauflage;

  • BVerwG, 14.12.2000 - 4 A 35.00
  • OVG Rheinland-Pfalz, 24.08.2006 - 7 A 10492/06

    Rechtswidrigkeit einer wegen des Bezugs von Sozialhilfe erteilten Wohnsitzauflage

    Entgegen der Annahme des Verwaltungsgerichts (und des VG Schleswig, Urteil vom 5. Februar 2003 - 4 A 411/01 -, juris, Rn. 13) ist Ziel der Wohnsitzauflage somit nicht, die Binnenwanderung von Sozialleistungen beziehenden Ausländern in Ballungsgebiete und die damit verbundenen Probleme zu verhindern.
  • OVG Rheinland-Pfalz, 24.08.2006 - 7 A 10463/06

    D (A), Konventionsflüchtlinge, Wohnsitzauflage, Europäisches Fürsorgeabkommen,

    Entgegen der Annahme des Verwaltungsgerichts (und des VG Schleswig, Urteil vom 5. Februar 2003 - 4 A 411/01 -, juris, Rn. 13) ist Ziel der Wohnsitzauflage somit nicht, die Binnenwanderung von Sozialleistungen beziehenden Ausländern in Ballungsgebiete und die damit verbundenen Probleme zu verhindern.
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