Rechtsprechung
   OVG Nordrhein-Westfalen, 12.01.1990 - 4 A 412/89   

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https://dejure.org/1990,3543
OVG Nordrhein-Westfalen, 12.01.1990 - 4 A 412/89 (https://dejure.org/1990,3543)
OVG Nordrhein-Westfalen, Entscheidung vom 12.01.1990 - 4 A 412/89 (https://dejure.org/1990,3543)
OVG Nordrhein-Westfalen, Entscheidung vom 12. Januar 1990 - 4 A 412/89 (https://dejure.org/1990,3543)
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Volltextveröffentlichung

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei) (Leitsatz)

    Festsetzung eines gewerblichen Trödelmarktes; Sonntag

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NVwZ-RR 1990, 558
  • NVwZ-RR 1991, 558
 
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Wird zitiert von ... (14)

  • OVG Niedersachsen, 21.04.2017 - 7 ME 20/17

    Ausnahmegenehmigung; Dauerfestsetzung; Erledigung; Flohmarkt; Marktfestsetzung;

    Soweit den vom Antragsteller zitierten Entscheidungen des Oberverwaltungsgerichts für das Land Nordrhein-Westfalen (Urteil vom 12.01.1990 - 4 A 412/89 -, juris) und des Oberverwaltungsgerichts für das Land Schleswig-Holstein (Urteil vom 25.03.1994 - 3 L 180/93 -, juris) etwas anderes zu entnehmen ist, folgt der Senat dem nicht.
  • OVG Nordrhein-Westfalen, 30.09.2015 - 11 A 27/14

    Erfordernis einer Sondernutzungserlaubnis für einen auf einem Privatgelände

    vgl. hierzu auch OVG NRW, Urteil vom 12. Januar 1990 - 4 A 412/89 -, NVwZ-RR 1990, 558.
  • VG Neustadt, 03.09.2009 - 4 K 668/09

    Entscheidung im Hauptsacheverfahren: Kein Anspruch auf Durchführung eines

    (vgl. VGH Baden-Württemberg, Urteil vom 22. September 1987 - 10 S 2647/86 -, GewArch 1989, 64; BayVGH, Beschlüsse vom 19. Dezember 1988, vom 23. Januar 1989 und vom 11. Mai 1992, a.a.O.; OVG Nordrhein-Westfalen, Urteil vom 12. Januar 1990 - 4 A 412/89 -, GewArch 1990, 279; Hamburgisches OVG, Urteil vom 5. Februar 1991 - Bf VI 14/89 -, DÖV 1992, 220; VG Würzburg, Urteil vom 27. Juni 1991 - W 6 K 90.761 -, GewArch 1991, 433; Niedersächsisches OVG, Urteil vom 17. Juni 1992 a.a.O.; Thüringer OVG, Beschluss vom 10. Mai 1996 - 2 EO 326/96 -, GewArch 1996, 381; OVG Sachsen-Anhalt, Beschluss vom 16. Oktober 1998 - A 1 S 706/98 - VG Ansbach, Urteil vom 1. März 2001 - AN 4 K 00.00871 -, GewArch 2001, 248; VG Darmstadt, Beschluss vom 30. Januar 2004 - 3 G 173/04 -).

    Zwar hatte das Oberverwaltungsgericht Nordrhein-Westfalen in einem Urteil vom 12. Januar 1990 (a.a.O.) die Auffassung vertreten, bei der Festsetzung von Veranstaltungen nach § 69 GewO handele es sich um einen solchen bundesrechtlichen Erlaubnistatbestand.

  • OVG Niedersachsen, 17.06.1992 - 7 L 3810/91

    Trödelmarkt, Feiertagsschutz; Feiertagsschutz; Jahrmarkt; Markt; Trödelmarkt

    Es kann nicht angenommen werden, daß der Gesetzgeber Messen, Ausstellungen und Märkte grundsätzlich vom Feiertagsschutz ausnehmen wollte (gegen OVG NW, GewArch 1990, 279).

    Bei dem Trödelmarkt handelt es sich um einen Jahrmarkt i. S. des § 68 Abs. 2 GewO, da eine Vielzahl von Anbietern Waren aller Art bei einer zeitlich begrenzten Veranstaltung, die die Klägerin in größeren Zeitabständen wiederholen wollte, anbieten wollten (vgl. zur Einstufung der Trödelmärkte VG Düsseldorf, Beschl. v. 13.04.1983 - 3 L 605/83 - GewArch 1984, 62; OVG NW, Urt. v. 12.01.1990 - 4 A 412/89 - GewArch 1990, 279).

    Zwar steht das OVG Münster in seiner Rspr. zu der vergleichbaren Vorschrift des FTG NW auf dem Standpunkt, daß derartige Veranstaltungen nicht nach § 69 a Abs. 1 Nr. 3 GewO allein unter Hinweis auf das sonntägliche Arbeitsverbot abgelehnt werden könnten, weil § 69 GewO ein besonderer Erlaubnistatbestand sei (OVG NW, Urt. v. 12.01.1990 - 4 A 412/89 -, GewArch 1990, 279, 280).

  • OVG Thüringen, 10.05.1996 - 2 EO 326/96

    Gewerbeordnung; Gewerbeordnung; Vorwegnahme der Hauptsache; Festsetzung eines

    Bei dem vom Antragsteller geplanten Trödelmarkt handelt es sich um einen Jahrmarkt nach § 68 Abs. 2 GewO, da eine Vielzahl von Anbietern Waren aller Art - und nicht wie bei einem Spezialmarkt nach § 68 Abs. 1 GewO nur bestimmte Waren - bei einer zeitlich begrenzten Veranstaltung, die der Antragsteller in größeren Abständen wiederholen will, anbieten wollen (OVG Münster, Urteil vom 15.4.1987 - 4 A 57/86 - GewArch 1987, 347; OVG Münster, Urteil vom 12.1.1990 - 4 A 412/89 - NVwZ-RR 1990, 558 -.

    Es wird zwar in der obergerichtlichen Rechtsprechung unter einer vergleichbaren landesrechtlichen Bestimmung die Ansicht vertreten, daß derartige Veranstaltungen nicht nach § 69 a Abs. 1 Nr. 3 GewO allein mit dem Hinweis auf das sonntägliche Arbeitsverbot abgelehnt werden könnten, weil § 69 GewO ein besonderer Erlaubnistatbestand sei (OVG Münster, Urteil vom 12.1.1990 - 4 A 412/89 - GewArch 1990, 279, 280).

  • VG Neustadt, 10.06.2009 - 4 L 562/09

    Kein Flohmarkt an Sonn- und Feiertagen

    Bei der vom Antragsteller geplanten Flohmarktveranstaltung am Sonntag, den 14. Juni 2009, handelt es sich um eine öffentlich bemerkbare Tätigkeit (vgl. hierzu OVG Rheinland-Pfalz, Urteil vom 13. Januar 1988, GewArch 1988, 174; OVG Hamburg, Beschluss vom 11. Juni 1990, GewArch 1990, 406; OVG Nordrhein-Westfalen, Beschluss vom 12. Januar 1990, GewArch 1990, 279; VGH Baden-Württemberg, Urteil vom 12. September 1987, GewArch 1989, 64; Bundesverwaltungsgericht, Beschluss vom 17. Mai 1991, GewArch 1991, 302).

    Soweit in der Rechtsprechung auch vertreten wird, dass für festgesetzte Märkte der Sonn- und Feiertagsschutz nach dem Landesrecht ausnahmsweise nicht gelte (vgl. hierzu VG Schleswig, Beschluss vom 8. Dezember 2000, GewArch 2001, 121; OVG Nordrhein-Westfalen, Urteil vom 2. Januar 1990 in GewArch 1990, 279), beruht dies darauf, dass nach dem jeweils dort geltenden Recht die Möglichkeit einer behördlichen Befreiung vom Arbeitsverbot an Sonn- und Feiertagen besteht, die nach Überzeugung der Kammer in Rheinland-Pfalz mit § 4 Abs. 1 Nr. 1 LFtG nicht eröffnet ist.

  • BVerwG, 17.05.1991 - 1 B 43.91

    Ablehnung eines Antrages auf Festsetzung von sonntäglichen

    Das Landesrecht kann - muß aber nicht - bestimmen, daß ein darin enthaltenes grundsätzliches Verbot der Sonntagsarbeit auf die behördliche Festsetzung von Marktveranstaltungen keine Anwendung findet (vgl. dazu VGH Mannheim, GewArch 1989, 64; OVG Münster, GewArch 1990, 279; Schönleiter in Landmann/Rohmer, GewO, § 69 a Rdnr. 4 a; Wagner in Friauf, GewO, § 69 a Rdnr. 14).
  • OVG Nordrhein-Westfalen, 03.06.1992 - 4 A 1305/91

    Gewerberecht: Abhaltung von Jahrmärkten, Bestimmung des Zeitabstands

    Der Begriff "Trödelmarkt" stellt keine Einschränkung auf bestimmte Warengattungen dar, die die Veranstaltung als Spezialmarkt im Sinne von § 68 Abs. 1 GewO erscheinen lassen (vgl. OVG NW, Urteil vom 12. Januar 1990 - 4 A 412/89 -, GewArch 1990, 279).

    Unter Umständen kommen auch Gründe des Sonn- und Feiertagsschutzes in Betracht während handels- und messepolitische Überlegungen sowie Fragen des Konkurrentenschutzes unbeachtlich sind (vgl. OVG NW, Urteil vom 12. Januar 1990 - 4 A 412/89 -, GewArch 1990, 279 (280); zum Feiertagsschutz: VGH Bad.- Württ. Urteil vom 22. September 1987 - 10 S 2647/86 -, GewArch 1989, 64 (65); OVG Hamburg, Beschluß vom 11. Juni 1990 - OVG Bs. VI 94/90, GewArch 1990, 406 (407).

  • BVerwG, 12.02.1991 - 1 C 23.88

    Das gesetzliche Regelerfordernis des größeren Zeitabstandes zwischen einzelnen

    Nach § 69 a Abs. 1 GewO ist der Antrag auf Festsetzung eines Jahresmarktes nicht nur dann abzulehnen, wenn die Veranstaltung die in § 68 Abs. 2 GewO aufgestellten Voraussetzungen nicht erfüllt; das Gesetz nennt vielmehr weitere Gründe, die zur Ablehnung einer solchen Festsetzung führen (vgl. dazu z.B. OVG Hamburg, GewArch 1990, 406; VGH Mannheim, GewArch 1989, 64; OVG Münster, GewArch 1990, 279).
  • VG Ansbach, 01.03.2001 - AN 4 K 00.00871

    Festsetzung einer Jahrmarkt-Veranstaltung in Bayern an einem Sonntag;

    Anderer Auffassung ist zwar das OVG Nordrhein-Westfalen (Urteil vom 12.01.1990, GewArch 1990, 279), das in einer Marktfestsetzung nach § 69 GewO einen besonderen Erlaubnistatbestand im feiertagsrechtlichen Sinn sieht.
  • OVG Schleswig-Holstein, 25.03.1994 - 3 L 180/93

    Verbot der Sonntagsarbeit; Sonntagsarbeit; Jahrmarkt

  • VG Berlin, 15.09.2011 - 1 L 106.11

    Wochenmarkt "Neuköllner Stoff", Maybachufer

  • VG Darmstadt, 30.01.2004 - 3 G 173/04

    Zulässigkeit gewerblicher Flohmärkte an Sonntagen - hier grundsätzlich verneint

  • OVG Sachsen-Anhalt, 16.10.1998 - A 1 S 706/98
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