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Rechtsprechung
   BVerwG, 02.02.1996 - 4 A 42.95   

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BVerwG, 02.02.1996 - 4 A 42.95 (https://dejure.org/1996,1200)
BVerwG, Entscheidung vom 02.02.1996 - 4 A 42.95 (https://dejure.org/1996,1200)
BVerwG, Entscheidung vom 02. Februar 1996 - 4 A 42.95 (https://dejure.org/1996,1200)
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Volltextveröffentlichungen (3)

  • Wolters Kluwer

    Bundesfernstraße - Planfeststellung - Sofortige Vollziehung - Herstellung der aufschiebenden Wirkung - Anordnung der Aufhebung der Vollziehung - Planänderung - Abschnittsbildung - Feststellung des Bedarfs

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Verwaltungsverfahrensrecht: Begriff der Planänderung

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NVwZ 1996, 905
  • DVBl 1996, 691 (Ls.)
 
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Wird zitiert von ... (24)Neu Zitiert selbst (7)

  • BVerwG, 05.06.1992 - 4 NB 21.92

    Bauplanungsrecht: Wirkungszeitpunkt der UVP-Richtlinie, Bildung

    Auszug aus BVerwG, 02.02.1996 - 4 A 42.95
    Denn erst dieser Bezug wird es regelmäßig rechtfertigen können, daß trotz gewisser planerischer Schwächen, die - bei isolierter Betrachtung - ein einzelner Teilabschnitt enthalten mag, die Teilplanung vor dem Hintergrund der angestrebten Gesamtplanung dennoch als noch ausgewogen betrachtet werden kann (vgl. etwa Beschluß vom 5. Juni 1992 - BVerwG 4 NB 21.92 - NVwZ 1992, 1093 = Buchholz 406.11 § 9 BauGB Nr. 55).
  • BVerwG, 18.03.1983 - 4 C 80.79

    Geltendmachung der Verletzung des Abwägungsgebots durch den mit enteignender

    Auszug aus BVerwG, 02.02.1996 - 4 A 42.95
    Selbst wenn hinsichtlich der Dimensionierung von einem objektiven Planungsmangel auszugehen wäre, könnte sich der Kläger - trotz der Eigentumsbetroffenheit - nicht hierauf berufen, da auch die Beachtung des vom Kläger angeführten Belangs nicht zu einer Verringerung seiner Inanspruchnahme führen würde (vgl. hierzu Urteil vom 18. März 1983 - BVerwG 4 C 80.78 - BVerwGE 67, 74 = Buchholz 406.16 Eigentumsschutz Nr. 31 = NJW 1983, 2459).
  • BVerwG, 12.06.1989 - 4 B 101.89

    Drittbetroffenheit als Voraussetzungen für die Beteiligung am vereinfachten

    Auszug aus BVerwG, 02.02.1996 - 4 A 42.95
    Eine bloße Planänderung im Sinne von § 73 Abs. 8 VwVfG liegt vor, wenn durch die Änderung das Gesamtkonzept des Vorhabens berührt bzw. wenn trotz der Änderungen die "Identität" des Vorhabens gewahrt wird (vgl. etwa Urteil vom 27. März 1992 - BVerwG 7 C 18.91 - BVerwGE 90, 96 [98] zu einer Abfalldeponie; Beschluß vom 12. Juni 1989 - BVerwG 4 B 101.89 - Buchholz 316 § 73 VwVfG Nr. 3).
  • BVerwG, 26.06.1981 - 4 C 5.78

    Rechtsnatur und gerichtliche Überprüfung der Planungs- und

    Auszug aus BVerwG, 02.02.1996 - 4 A 42.95
    Soweit durch die jetzige Abschnittsbildung der Trassenverlauf in den Folgeabschnitten präjudiziert wird, haben die durch den Folgeabschnitt Betroffenen die Möglichkeit, Rechtsschutz bereits gegen den jetzt planfestgestellten Abschnitt in Anspruch zu nehmen (vgl. BVerwGE 62, 342 [354] und ständige Rechtsprechung).
  • BVerwG, 30.08.1995 - 4 B 185.95

    UVP-Richtlinie - Straßen - Umweltverträglichkeitsprüfung - Freistellung

    Auszug aus BVerwG, 02.02.1996 - 4 A 42.95
    Der danach erforderliche Kausalzusammenhang ist nur dann gegeben, wenn nach den Umständen des Falles die konkrete Möglichkeit besteht, daß die Planungsbehörde ohne den Verfahrensfehler anders entschieden hätte (vgl. etwa Urteil vom 30. Mai 1984 - BVerwG 4 C 58.81 - BVerwGE 69, 256; Beschluß vom 30. August 1995 - BVerwG 4 B 185.95 - DokBer A 1995, 357).
  • BVerwG, 27.03.1992 - 7 C 18.91

    Wohngebietsplanung contra Abfalldeponie

    Auszug aus BVerwG, 02.02.1996 - 4 A 42.95
    Eine bloße Planänderung im Sinne von § 73 Abs. 8 VwVfG liegt vor, wenn durch die Änderung das Gesamtkonzept des Vorhabens berührt bzw. wenn trotz der Änderungen die "Identität" des Vorhabens gewahrt wird (vgl. etwa Urteil vom 27. März 1992 - BVerwG 7 C 18.91 - BVerwGE 90, 96 [98] zu einer Abfalldeponie; Beschluß vom 12. Juni 1989 - BVerwG 4 B 101.89 - Buchholz 316 § 73 VwVfG Nr. 3).
  • BVerwG, 30.05.1984 - 4 C 58.81

    Luftfahrtrechtliches Planfeststellungsverfahren; Flughafen München II - Franz

    Auszug aus BVerwG, 02.02.1996 - 4 A 42.95
    Der danach erforderliche Kausalzusammenhang ist nur dann gegeben, wenn nach den Umständen des Falles die konkrete Möglichkeit besteht, daß die Planungsbehörde ohne den Verfahrensfehler anders entschieden hätte (vgl. etwa Urteil vom 30. Mai 1984 - BVerwG 4 C 58.81 - BVerwGE 69, 256; Beschluß vom 30. August 1995 - BVerwG 4 B 185.95 - DokBer A 1995, 357).
  • OVG Sachsen-Anhalt, 10.10.2013 - 2 K 98/12

    Klagen gegen sog. "Magdeburger Tunnel"

    Im Einzelfall können auch einzelne Bauwerke, wie z.B. ein Tunnel oder eine Brücke, zulässigerweise einen Abschnitt bilden (vgl. BVerwG, Beschl. v. 02.02.1996 - 4 A 42.95 -, NVwZ 1996, 905 [906], RdNr. 14 in Juris; Vallendar, a.a.O., m.w.N.).

    So lässt sich die Bildung eines eigenen Abschnitts für eine Brücke zulässigerweise damit begründen, dass eine baufällige alte Brücke entlastet und daher die neue Brücke zügig fertig gestellt werden müsse (BVerwG, Beschl. v. 02.02.1996, a.a.O.).

    Die Bildung eines Abschnitts für ein Brückenbauwerk kann durch sachliche Erwägungen gerechtfertigt sein (vgl. BVerwG, Beschl. v. 02.02.1996, a.a.O.).

  • BVerwG, 08.07.1998 - 11 A 30.97

    Eisenbahn; Planfeststellung; Anhörungsverfahren; Änderung der Planung;

    a) Die Änderungen, die der Träger des Vorhabens nach der Auslegung der Planunterlagen an seiner Planung vorgenommenen hat, sind für die "Identität" des Vorhabens unbeachtlich, so daß aus diesem Grunde eine erneute Durchführung des Anhörungsverfahrens nicht angezeigt war (vgl. BVerwG, Beschluß vom 2. Februar 1996 - BVerwG 4 A 42.95 - Buchholz 407.4 § 17 FStrG Nr. 108).
  • OVG Nordrhein-Westfalen, 29.01.2001 - 11 D 97/96

    Rechtmäßigkeit eines Planfeststellungsbeschlusses; Vorherige Beteiligung von

    vgl. zur Zulässigkeit von Änderungen planfestgestellter Vorhaben: BVerwG, Beschluss vom 2. Februar 1996 - 4 A 42.95 -, UPR 1996, 235, m.w. Nachweisen, Urteil vom 21. Februar 1992 - 7 C 11.91 -, BVerwGE 90, 42 (45 ff.), und Beschluss vom 12. Juni 1989 - 4 B 101.89 -, NVwZ 1990, 366.

    vgl. BVerwG, Urteile vom 28. Februar 1996 - 4 A 27.95 -, NuR 1996, 517, und vom 25. Januar 1996 - 4 C 5.95 -, NVwZ 1996, 788 (789), und Beschlüsse vom 2. Februar 1996 - 4 A 42.95 -, UPR 1996, 235 (236), sowie vom 23. Februar 1994 - 4 B 35.94 -, NVwZ 1994, 688 (689 f.).

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Rechtsprechung
   BVerwG, 18.04.1996 - 4 A 42.95   

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https://dejure.org/1996,17059
BVerwG, 18.04.1996 - 4 A 42.95 (https://dejure.org/1996,17059)
BVerwG, Entscheidung vom 18.04.1996 - 4 A 42.95 (https://dejure.org/1996,17059)
BVerwG, Entscheidung vom 18. April 1996 - 4 A 42.95 (https://dejure.org/1996,17059)
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Volltextveröffentlichung

  • Wolters Kluwer

    Einstellung des Verfahrens nach Zurücknahme eines Rechtsmittels

Verfahrensgang

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