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   VG Berlin, 19.01.1990 - 4 A 438.89   

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https://dejure.org/1990,4109
VG Berlin, 19.01.1990 - 4 A 438.89 (https://dejure.org/1990,4109)
VG Berlin, Entscheidung vom 19.01.1990 - 4 A 438.89 (https://dejure.org/1990,4109)
VG Berlin, Entscheidung vom 19. Januar 1990 - 4 A 438.89 (https://dejure.org/1990,4109)
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Volltextveröffentlichung

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (3)

  • verkehrslexikon.de (Leitsatz und Auszüge)
  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei) (Leitsatz)

    Kraftfahrer; Straßenverkehr; Behinderung des fließenden Verkehrs; Sanktion; Bußgeldbescheid; Entziehung der Fahrerlaubnis; Sofortvollzug

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo) (Leitsatz)

    StVG § 4 Abs. 1; StVZO § 15b Abs. 1

Besprechungen u.ä.

  • hansklausweber.de (Entscheidungsbesprechung)

    Entziehung der Fahrerlaubnis bei zahlreichen Zuwiderhandlungen gegen Vorschriften des ruhenden Verkehrs

Papierfundstellen

  • NZV 1990, 328
 
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Wird zitiert von ...Neu Zitiert selbst (2)

  • BVerwG, 18.05.1973 - VII C 12.71

    Voraussetzungen der Entziehung der Fahrerlaubnis bei fortgesetzter Missachtung

    Auszug aus VG Berlin, 19.01.1990 - 4 A 438.89
    dann, wenn es sich - wie hier - um Verstöße handelt, die mit eintragungsfähigen (§ 28 Nr. 3 StVG) Bußgeldbescheiden und erhöhten Bußgeldern geahndet wurden, weil der Kraftfahrer als sog. "Dauerübertreter" aufgefallen war, und dieser auch weiterhin die Vorschriften des ruhenden Verkehrs hartnäckig mißachtet, findet der vom BVerwG aufgestellte Grundsatz, daß Verkehrsverstöße, die im Verwarnungsverfahren gerügt werden können, bei der Prüfung der Eignung eines Kraftfahrers nicht zu berücksichtigen sind (vgl. BVerwGE 42, 206 = NJW 1973, 1992 = VRS 45, 234), keine Anwendung (so BVerwG, DÖV 1977, 602f. = VRS 52, 461 = StVE § 4 StVG Nr. 3).
  • BVerwG, 17.12.1976 - 7 C 57.75

    Verkehrsverstöße, die im Verwarnungsverfahren gerügt werden können, bleiben

    Auszug aus VG Berlin, 19.01.1990 - 4 A 438.89
    dann, wenn es sich - wie hier - um Verstöße handelt, die mit eintragungsfähigen (§ 28 Nr. 3 StVG) Bußgeldbescheiden und erhöhten Bußgeldern geahndet wurden, weil der Kraftfahrer als sog. "Dauerübertreter" aufgefallen war, und dieser auch weiterhin die Vorschriften des ruhenden Verkehrs hartnäckig mißachtet, findet der vom BVerwG aufgestellte Grundsatz, daß Verkehrsverstöße, die im Verwarnungsverfahren gerügt werden können, bei der Prüfung der Eignung eines Kraftfahrers nicht zu berücksichtigen sind (vgl. BVerwGE 42, 206 = NJW 1973, 1992 = VRS 45, 234), keine Anwendung (so BVerwG, DÖV 1977, 602f. = VRS 52, 461 = StVE § 4 StVG Nr. 3).
  • VG Minden, 27.02.2002 - 3 K 1370/01

    Entziehung der Fahrerlaubnis; Eignung zum Führen von Kraftfahrzeugen; Zweifel an

    Ein Kraftfahrer aber, der auf Dauer nicht willens ist, Ordnungsvorschriften, die im Interesse eines geordneten, leichten und ungefährdeten Verkehrs geschaffen sind, einzuhalten, solche Vorschriften vielmehr hartnäckig missachtet, wenn dies seinen persönlichen Interessen entspricht, ist zum Führen von Kraftfahrzeugen ungeeignet - vgl. BVerwG, Urteil vom 17. Dezember 1976 - 7 C 57.75, DÖV 1977, 603; VG Berlin, Beschluss vom 19. Januar 1990 - 4 A 438.89, NZV 1990, 328; VG des Saarlandes, Beschluss vom 08. April 1994 - 5 F 79/94, ZfS 1994, 271 -.
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