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   VG Berlin, 23.01.2003 - 4 A 455.02   

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https://dejure.org/2003,27091
VG Berlin, 23.01.2003 - 4 A 455.02 (https://dejure.org/2003,27091)
VG Berlin, Entscheidung vom 23.01.2003 - 4 A 455.02 (https://dejure.org/2003,27091)
VG Berlin, Entscheidung vom 23. Januar 2003 - 4 A 455.02 (https://dejure.org/2003,27091)
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Volltextveröffentlichung

Kurzfassungen/Presse

  • verkehrslexikon.de (Leitsatz und Auszüge)

    Gelegentlicher Cannabiskonsum - Fahrtauglichkeit

 
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Wird zitiert von ...Neu Zitiert selbst (3)

  • BVerfG, 08.07.2002 - 1 BvR 2428/95

    Verfassungsbeschwerden gegen die Entziehung einer Fahrerlaubnis wegen

    Auszug aus VG Berlin, 23.01.2003 - 4 A 455.02
    Über den bloßen Besitz von Cannabis hinaus müssen konkrete tatsächliche Verdachtsmomente dafür vorliegen, dass der Fahrerlaubnisinhaber den Konsum von Cannabis und die aktive Teilnahme am Straßenverkehr nicht zuverlässig zu trennen vermag oder zu trennen bereit ist (BVerfG, Beschluss vom 8. Juli 2002 -1 BvR 2428/95 -, NZV 2002 S. 425, 426).

    Da sich aus der Gesamtschau dieser Erkenntnisse konkrete tatsächliche Verdachtsmomente dafür herleiten lassen, dass der Antragsteller während der Teilnahme am Straßenverkehr Cannabis konsumiert oder sonst wie unter Cannabiseinfluss ein Kraftfahrzeug geführt hat, konnte der Antragsgegner die Überprüfung seiner Fahreignung dadurch vornehmen, dass er vom Antragsteller ein fachärztliches Gutachten auf der Grundlage eines Drogenscreenings anforderte (vgl. BVerfG, Beschluss vom 8. Juli 2002 a.a.O.).

  • BVerwG, 05.07.2001 - 3 C 13.01

    Entziehung der Fahrerlaubnis, maßgeblicher Zeitpunkt; Fahrerlaubnisentziehung,

    Auszug aus VG Berlin, 23.01.2003 - 4 A 455.02
    Dagegen ist der einmalige oder nur gelegentliche Cannabiskonsum ohne Bezug zum Straßenverkehr nicht als hinreichendes Verdachtselement zu bewerten (BVerwG, Urteil vom 5. Juli 2001 - 3 C 13.01 -, NJW 2002, S. 78, 80; vgl. auch BVerfG, Beschluss vom 20. Juni 2002 - 1 BvR 2062/96 -, NZV 2002 S. 422, 425).
  • BVerfG, 20.06.2002 - 1 BvR 2062/96

    Verfassungsbeschwerden gegen die Entziehung einer Fahrerlaubnis wegen

    Auszug aus VG Berlin, 23.01.2003 - 4 A 455.02
    Dagegen ist der einmalige oder nur gelegentliche Cannabiskonsum ohne Bezug zum Straßenverkehr nicht als hinreichendes Verdachtselement zu bewerten (BVerwG, Urteil vom 5. Juli 2001 - 3 C 13.01 -, NJW 2002, S. 78, 80; vgl. auch BVerfG, Beschluss vom 20. Juni 2002 - 1 BvR 2062/96 -, NZV 2002 S. 422, 425).
  • OVG Berlin, 15.01.2004 - 1 S 16.03

    Straßenverkehrsrecht: Entziehung der Fahrerlaubnis wegen Drogenkonsums,

    So lag dem Beschluss der 4. Kammer des Verwaltungsgerichts vom 23. Januar 2003 - VG 4 A 455.02 -, anders als vorliegend, ein Sachverhalt zu Grunde, in dem sich die Konsumfrequenz des Betreffenden konkretisieren ließ.
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