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   OVG Brandenburg, 27.11.2002 - 4 A 457/01.Z   

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OVG Brandenburg, 27.11.2002 - 4 A 457/01.Z (https://dejure.org/2002,20828)
OVG Brandenburg, Entscheidung vom 27.11.2002 - 4 A 457/01.Z (https://dejure.org/2002,20828)
OVG Brandenburg, Entscheidung vom 27. November 2002 - 4 A 457/01.Z (https://dejure.org/2002,20828)
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Volltextveröffentlichungen (3)

  • Judicialis

    BSHG § 93 Abs. 2 a. F.; ; BSHG § 100 Abs. 1 Ziff. 1; ; BSHG § 100 Abs. 1 Ziff. 5; ; AGBSHG § 2 Abs. 2; ; AGBSHG § 2 b Abs. 1

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
  • juris (Volltext/Leitsatz)
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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NVwZ-RR 2003, 216
 
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Wird zitiert von ... (2)Neu Zitiert selbst (5)

  • OVG Brandenburg, 27.01.2000 - 4 A 111/97

    Rückerstattung von Pflegesatzzahlungen; Berechnung des Pflegesatzes nach der

    Auszug aus OVG Brandenburg, 27.11.2002 - 4 A 457/01
    Welchen Inhalt eine Vereinbarung zu diesem Zweck im Einzelnen hat, lässt sich nicht pauschal beurteilen, sondern hängt von der konkreten Ausgestaltung ab (vgl. Urteil des Senats vom 27. Januar 2000 - 4 A 111/97 - S. 22 des E. A. - FEVS 51, 555 ff.).

    Im Ergebnis werden durch die Pflegesatzvereinbarung für alle Beteiligten die voraussichtlichen Unterbringungskosten in diesen Punkten transparent und berechenbar, ohne dass dies die im Sozialhilferecht üblicherweise allein bestehenden Rechtsbeziehungen zwischen Hilfeempfänger und Einrichtungsträger einerseits sowie zwischen Träger der Sozialhilfe und dem Hilfeempfänger andererseits berühren würde (vgl. BVerwGE 96, 71, 77; Urteil des Senats vom 27. Januar 2000, a.a.O.; OVG Münster, FEVS 46, 77, 80; Schellhorn/Schellhorn, BSHG 16. Aufl. 2002, § 93 Rn. 23a; Münder in LPK-BSHG, 5. Aufl. 1999, § 93 Rn. 37, 48; Mergler/Zink, BSHG, § 93 Rn. 30c).

    Dies berücksichtigend kann bei der Auslegung von Kostenübernahmeerklärungen seitens der Träger der Sozialhilfe (vgl. hierzu BVerwG a.a.O.; OVG Münster a.a.O.), aber auch bei Pflegesatzvereinbarungen zwischen ihnen und Einrichtungsträgern u.a., nur dann von einem eigenständigen - das Dreieckverhältnis sozusagen schließenden - Rechtsanspruch auf Kostenübernahme ausgegangen werden, wenn zwischen dem Einrichtungsträger und dem sachlich und örtlich zuständigen Träger der Sozialhilfe eine Vereinbarung getroffen wird, welche ihrem Inhalt nach den Rechtsbindungswillen der vertragsschließenden Parteien unmissverständlich zum Ausdruck bringt und eine Abrechnung der entstehenden Kosten nicht lediglich als verwaltungstechnische Abwicklung des Zahlungsverkehrs zulässt (vgl. BVerwG a.a.O.; Urteil des Senats vom 27. Januar 2000, a.a.O.).

  • OVG Nordrhein-Westfalen, 08.12.1994 - 24 A 3212/92

    Kostenübernahmeerklärung; Sozialhilfeträger; Anspruchsgrundlage für

    Auszug aus OVG Brandenburg, 27.11.2002 - 4 A 457/01
    Im Ergebnis werden durch die Pflegesatzvereinbarung für alle Beteiligten die voraussichtlichen Unterbringungskosten in diesen Punkten transparent und berechenbar, ohne dass dies die im Sozialhilferecht üblicherweise allein bestehenden Rechtsbeziehungen zwischen Hilfeempfänger und Einrichtungsträger einerseits sowie zwischen Träger der Sozialhilfe und dem Hilfeempfänger andererseits berühren würde (vgl. BVerwGE 96, 71, 77; Urteil des Senats vom 27. Januar 2000, a.a.O.; OVG Münster, FEVS 46, 77, 80; Schellhorn/Schellhorn, BSHG 16. Aufl. 2002, § 93 Rn. 23a; Münder in LPK-BSHG, 5. Aufl. 1999, § 93 Rn. 37, 48; Mergler/Zink, BSHG, § 93 Rn. 30c).
  • BVerwG, 19.05.1994 - 5 C 33.91

    Rechtsweg - Mietübernahmeerklärung - Sozialhilfe - Zahlungsanspruch -

    Auszug aus OVG Brandenburg, 27.11.2002 - 4 A 457/01
    Im Ergebnis werden durch die Pflegesatzvereinbarung für alle Beteiligten die voraussichtlichen Unterbringungskosten in diesen Punkten transparent und berechenbar, ohne dass dies die im Sozialhilferecht üblicherweise allein bestehenden Rechtsbeziehungen zwischen Hilfeempfänger und Einrichtungsträger einerseits sowie zwischen Träger der Sozialhilfe und dem Hilfeempfänger andererseits berühren würde (vgl. BVerwGE 96, 71, 77; Urteil des Senats vom 27. Januar 2000, a.a.O.; OVG Münster, FEVS 46, 77, 80; Schellhorn/Schellhorn, BSHG 16. Aufl. 2002, § 93 Rn. 23a; Münder in LPK-BSHG, 5. Aufl. 1999, § 93 Rn. 37, 48; Mergler/Zink, BSHG, § 93 Rn. 30c).
  • OVG Brandenburg, 02.06.1999 - 4 A 207/97

    Bergbauberechtigungen; Bestandsschutzregelung; Bodenschätze; Vereinheitlichung

    Auszug aus OVG Brandenburg, 27.11.2002 - 4 A 457/01
    Die sich daraus ergebende Beschränkung betrifft nicht nur die gemäß § 124 Abs. 2 VwGO geltend gemachten Gründe, sondern beschränkt die Prüfung im Zulassungsverfahren grundsätzlich auf die vom Zulassungsantragsteller vorgetragene inhaltliche Begründung seines Rechtsschutzbegehrens (ständige Rechtsprechung des Senats: vgl. nur Beschluss des Senats vom 2. Juni 1999 - 4 A 207/97 -, ZfB 1999, 127, 128; Beschluss vom 17. März 1998 - 4 B 28/98 -, NVwZ-Beilage 7/1998, 75).
  • OVG Brandenburg, 17.03.1998 - 4 B 28/98

    Erteilung einer Duldung wegen eines behandlungsdürftigen, aber in der Heimat

    Auszug aus OVG Brandenburg, 27.11.2002 - 4 A 457/01
    Die sich daraus ergebende Beschränkung betrifft nicht nur die gemäß § 124 Abs. 2 VwGO geltend gemachten Gründe, sondern beschränkt die Prüfung im Zulassungsverfahren grundsätzlich auf die vom Zulassungsantragsteller vorgetragene inhaltliche Begründung seines Rechtsschutzbegehrens (ständige Rechtsprechung des Senats: vgl. nur Beschluss des Senats vom 2. Juni 1999 - 4 A 207/97 -, ZfB 1999, 127, 128; Beschluss vom 17. März 1998 - 4 B 28/98 -, NVwZ-Beilage 7/1998, 75).
  • VG Braunschweig, 06.11.2003 - 3 A 387/02

    Interessen sozialhilferechtlicher Art; Kostenübernahme; Kostenübernahmeerklärung;

    Vielmehr handelt es sich auch bei dieser Aufforderung nur um eine Erklärung ohne Rechtsbindungswillen zum Zwecke der Abwicklung des Zahlungsverkehrs (vgl. hierzu OVG Frankfurt/Oder, B. 27.11.2002 - 4 A 457/01 in FEVS 54, S. 451, 454).
  • OVG Nordrhein-Westfalen, 31.07.2008 - 12 A 3963/06

    Auslegung von Mietübernahmeerklärungen und Kostenübernahmeerklärungen eines

    vgl. OVG für das Land Brandenburg, Beschluss vom 27. November 2002 - 4 A 457/01 -, FEVS 54, 451; Münder, in: LPK-BSHG, 6. Aufl. 2003, § 93 Rn. 34 bis 36, und in Rothkegel, Sozialhilferecht, 1. Aufl. 2005, III Kap. 33 Rn. 26.
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