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VG Schleswig, 10.11.2003 - 4 A 481/02 |
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Wird zitiert von ... (5) Neu Zitiert selbst (8)
- OVG Schleswig-Holstein, 24.06.1998 - 2 L 113/97
Abfallentsorgung; Entsorgungsunternehmen; Überwachungsrecht; Kontrollrecht; …
Auszug aus VG Schleswig, 10.11.2003 - 4 A 481/02
So hat das OVG im "Stormarn-Urteil" vom 24.06.1998 ( 2 L 113/97 ) auch angemerkt, dass die Beteiligung des Kreises an der AWS kein für die Leistungserbringung erforderlicher Aufwand sei, die Verzinsung des in die Gesellschaft eingebrachten Stammkapitals sei daher nicht gebührenfähig.Zwar ist die Beauftragung der AWS als "Dritter" im Sinne des § 6 Abs. 2 S. 4 KAG in der Fassung vom 11.12.1998 nicht nach den Vorschriften des Vergaberechts erfolgt (vgl. OVG Schleswig Urt. vom 24.06.1998, 2 L 113/97 ).
Ohnehin ist das Preisrecht als Maßstab für die Überprüfung von Fremdleistungsentgelten problematisch, da es nur Preisobergrenzen setzt (vgl. OVG Schleswig Urt. v. 24.06.1998 aaO).
Es erscheint sachgerecht, hier eine Art "Regiekostenvergleich" (vgl. OVG Schleswig, Urt. v. 24.06.1998, aaO) durchzuführen.
- VG Schleswig, 10.11.2003 - 4 A 32/02
Auszug aus VG Schleswig, 10.11.2003 - 4 A 481/02
Zur Begründung tragen sie - unter Bezugnahme auf den Vortrag im Verfahren 4 A 32/02 - vor:.In der mündlichen Verhandlung sind gleichzeitig die Parallelsachen 4 A 32/02 (betr. das Jahr 2001) und 4 A 568/02 (betr. das Jahr 2002) entschieden worden.
Gegenstand der mündlichen Verhandlung waren auch die Gerichtsakten und Verwaltungsvorgänge in den gleichzeitig verhandelten Verfahren 4 A 32/02 und 4 A 568/02.
Die im Parallelverfahren gerügte Position "Gutachten und sonstige Beratung" ist ebenfalls nicht zu beanstanden, denn der für das Jahr 2002 angesetzte Betrag von 7.692 EUR ist deutlich niedriger als die für die Vorjahre angesetzten Kosten, so waren nach dem Wirtschaftsplan 2001 für das Jahr 1999 Kosten in Höhe von 40.391.- DM entstanden und für 2000 Kosten in Höhe von 20.000.- DM hochgerechnet (Bl. 118 GA 4 A 32/02).
- OVG Schleswig-Holstein, 20.12.1995 - 2 L 183/94
Kalkulation; Kalkulatorisches Wagnis; Einzelwagnis; Betriebswagnis; …
Auszug aus VG Schleswig, 10.11.2003 - 4 A 481/02
Die Einstellung eines solchen Gewinnanteils in die Kostenrechnung ist grundsätzlich nicht zulässig ( OVG Schleswig, U. v. 20.12.1995, 2 L 183/94 , Die Gemeinde 1996, 188).
- OVG Nordrhein-Westfalen, 05.04.2001 - 9 A 1795/99
Gebührenabschlag für Eigenkompostierer
Auszug aus VG Schleswig, 10.11.2003 - 4 A 481/02
Wenn ein freier Wettbewerb zwischen einzelnen Müllverbrennungsanlagen um die anfallenden Müllmengen aus tatsächlichen und rechtlichen Gründen nicht möglich ist, kann auch nicht von der Existenz von Marktpreisen ausgegangen werden (vgl. auch OVG Münster, Urt. v. 05.04.2001, 9 A 1795/99, NVwZ-RR 2002, 223). - OVG Schleswig-Holstein, 03.03.2000 - 2 M 59/99
Querfinanzierung der Biotonne
Auszug aus VG Schleswig, 10.11.2003 - 4 A 481/02
Diese sind in der Kalkulation nicht gesondert ausgewiesen, so dass grundsätzlich diese Entgelte selbst gebührenrechtlich nicht bedeutsam sind (vgl. Urt. d. Kammer vom 14.07.2000, 4 A 143/99 und OVG Schleswig, B. v. 03.03.2002, 2 M 59/99). - OVG Nordrhein-Westfalen, 04.10.2001 - 9 A 2737/00
Auszug aus VG Schleswig, 10.11.2003 - 4 A 481/02
Dieser sehr geringe Satz erscheint auch bei Berücksichtigung des geringen wirtschaftlichen Risikos angemessen (vgl. OVG Münster Urteil vom 04.10.2001, 9 A 2737/00 , KStZ 2003, 13 zu einem Ansatz von 1 % bei einer vergleichbaren Konstellation und OVG Greifswald, Urt. v. 12.03.2003, KStZ 2003, 193). - OVG Schleswig-Holstein, 21.06.2000 - 2 L 80/99
Auszug aus VG Schleswig, 10.11.2003 - 4 A 481/02
In dieser Konstellation ist der Gewinnzuschlag grundsätzlich nicht zu beanstanden, denn seine Erzielung entspricht dem Preisrecht (so schon Urt. d. Kammer vom 07.06.1999, - 4 A 768/96 -offen gelassen in OVG Schleswig Urt. v. 21.06.2000, 2 L 80/99 ;… vgl. auch Schulte/ Wiesemann in Driehaus, aaO Rdz. 175). - OVG Nordrhein-Westfalen, 15.12.1994 - 9 A 2251/93
US-Leasing-Geschäfte und Gebührenrecht
Auszug aus VG Schleswig, 10.11.2003 - 4 A 481/02
Die Entscheidung des OVG Münster vom 15.12.1994 ( 9 A 2251/93 , NVwZ 1995, 1238), auf die sich die Kläger berufen , ist auf diesen Fall nicht übertragbar.
- VG Potsdam, 22.05.2019 - 8 K 6/14
Abwasser- und Trinkwassergebühren; Gewinne, die einer Gemeinde auch aus einer nur …
Daraus ergibt sich aber gewissermaßen spiegelbildlich die Folge, dass Kosten, die der Stadt durch den Rückkauf der Anteile im Zuge der Rekommunalisierung entstanden sind, keine betriebsbedingten Kosten sind und daher nicht über die jeweiligen Gebühren refinanziert werden dürfen (…vgl. VGH Kassel, a.a.O., Rz. 45; VG Schleswig, Urteil vom 10. November 2003 - 4 A 481/02 -, juris, Rz. 34; VG Halle…, Urteil vom 23. Februar 2012 - 4 A 6.11 -, juris, Rz. 23). - VG Halle, 23.03.2012 - 4 A 6/11
Abfallentsorgungsgebühren; Kalkulation, Berücksichtigung von Erlösen aus …
Erlöse aus der Veräußerung von Geschäftsanteilen an einer derartigen GmbH sind daher nicht gebührenmindernd zu berücksichtigen (VG Schleswig, Urteil vom 10. November 2003 - 4 A 481/02 - juris Rn. 34; VGH Kassel…, Beschluss vom 27. September 2006 - 5 N 358/04 - juris Rn. 45).Bei der Veräußerung von Anlagen oder Beteiligungen an Besitzgesellschaften an Dritte, die diese Anlagen weiterhin zur Erfüllung des öffentlichen Entsorgungsauftrages gegen Entgelt zur Verfügung stellen, ist allerdings regelmäßig zu prüfen, ob nicht aufgrund der Veräußerung ein erhöhtes Entgelt zu zahlen ist, da in der Regel davon auszugehen ist, dass der Kaufpreis (über die Abschreibung) amortisiert werden muss (VG Schleswig, Urteil vom 10. November 2003 - 4 A 481/02 - a.a.O. Rn. 35).
- VG Schleswig, 10.11.2003 - 4 A 568/02 Bei den Großbehältern ab 770 l wirkt sich die Verminderung der Überschüsse aufgrund der getrennten Kalkulationen geringer aus, hier liegen die Erhöhungen durchschnittlich bei ca. 17 % (vgl. Bl. 25 Beiakte A zu 4 A 481/02).
In der mündlichen Verhandlung sind gleichzeitig die Parallelsachen 4 A 32/02 (betr. das Jahr 2001) und 4 A 481/02 (betr. ebenfalls das Jahr 2002) entschieden worden.
Gegenstand der mündlichen Verhandlung waren auch die Gerichtsakten und Verwaltungsvorgänge in den Parallelverfahren 4 A 32/02 und 4 A 481/02.
- VGH Hessen, 27.09.2006 - 5 N 358/04
Abwassergebühr
Kosten, die der Antragsgegnerin beim Erwerb von derartigen Gesellschaftsanteilen entstünden, wären keine betriebsbedingten Kosten und dürften deshalb dem Gebührenzahler auch nicht auferlegt werden (vgl. insgesamt zu dieser Problematik: Schleswig-Holsteinisches Verwaltungsgericht, Urteile vom 10. November 2003 - 4 A 481/02 - IR 2004, 43 = Juris, und - 4 A 32/02 -, Juris). - VG Schleswig, 10.11.2003 - 4 A 32/02 In der mündlichen Verhandlung sind gleichzeitig die Parallelsachen 4 A 481/02 und 4 A 568/02, die beide das Jahr 2002 betreffen, entschieden worden.
Gegenstand der mündlichen Verhandlung waren auch die Gerichtsakten und Verwaltungsvorgänge in den gleichzeitig verhandelten - das Jahr 2002 betreffenden - Verfahren 4 A 481/02 und 4 A 568/02.