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   VG Magdeburg, 27.06.2016 - 4 A 71/16   

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https://dejure.org/2016,38174
VG Magdeburg, 27.06.2016 - 4 A 71/16 (https://dejure.org/2016,38174)
VG Magdeburg, Entscheidung vom 27.06.2016 - 4 A 71/16 (https://dejure.org/2016,38174)
VG Magdeburg, Entscheidung vom 27. Juni 2016 - 4 A 71/16 (https://dejure.org/2016,38174)
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Wird zitiert von ... (4)Neu Zitiert selbst (6)

  • BGH, 25.10.2002 - V ZR 243/01

    Genehmigung eines mit einem Vertreter geschlossenen Grundstücksgeschäfts

    Auszug aus VG Magdeburg, 27.06.2016 - 4 A 71/16
    Sachenrecht">233 § 2 Abs. 3 EGBGB ist es, die Handlungsfähigkeit in Bezug auf ein bestimmtes Grundstück herzustellen (BGH, Urteil vom 25.10.2002 - V ZR 243/01 -, MDR 2003, 324; BFH, Beschluss vom 16.02.2005 - I B 156/03 -, juris).
  • OVG Berlin-Brandenburg, 20.06.2012 - 10 S 3.12

    Beseitigungsanordnung; Werbeanlage; Bestimmtheit; Handlungsverantwortlicher;

    Auszug aus VG Magdeburg, 27.06.2016 - 4 A 71/16
    Die Erforderlichkeit einer ermessensfehlerfreien Verantwortlichenauswahl führt nämlich in der Regel nicht zu einer Verpflichtung zur Verantwortlichensuche (OVG Berlin-Brandenb., Beschluss vom 20.06.2012 - OVG 10 S 3.12 -, juris).
  • BFH, 16.02.2005 - I B 156/03

    Genossenschaft - keine gesetzlicher Vertretung durch Vertreter gemäß Art. 233 § 2

    Auszug aus VG Magdeburg, 27.06.2016 - 4 A 71/16
    Sachenrecht">233 § 2 Abs. 3 EGBGB ist es, die Handlungsfähigkeit in Bezug auf ein bestimmtes Grundstück herzustellen (BGH, Urteil vom 25.10.2002 - V ZR 243/01 -, MDR 2003, 324; BFH, Beschluss vom 16.02.2005 - I B 156/03 -, juris).
  • BVerwG, 05.05.2015 - 9 C 12.14

    Verband; Teilnehmergemeinschaft; Bodenordnung; Flurbereinigung; Anhörung;

    Auszug aus VG Magdeburg, 27.06.2016 - 4 A 71/16
    Der Gesetzgeber wollte wegen der besonderen Verhältnisse in der Nachwendezeit eine vereinfachende Sonderregelung zur Bestellung eines gesetzlichen Vertreters schaffen; das in § 119 Abs. 2 FlurbG für die Vertreterbestellung vorgesehene Betreuungsgericht sollte aus Kapazitätsgründen entlastet werden (BVerwG, Urteil vom 05.05.2015 - 9 C 12.14 -, AUR 2015, 383).
  • OVG Berlin-Brandenburg, 10.04.2014 - 70 A 11.13

    Laufendes Flurbereinigungsverfahren; Bestellung eines gesetzlichen Vertreters

    Auszug aus VG Magdeburg, 27.06.2016 - 4 A 71/16
    Es besteht also kein Ermessen (OVG Berlin-Brandenb., Urteil vom 10.04.2014 - OVG 70 A 11.13 -, juris).
  • OLG Jena, 23.08.2010 - 9 W 307/10

    Zulässigkeit der Beschwerde eines Landkreises im Aufgebotsverfahren nach § 927

    Auszug aus VG Magdeburg, 27.06.2016 - 4 A 71/16
    Ohne größeren Zeitverlust wäre dies nur möglich gewesen, wenn sich der Beklagte selbst zum gesetzlichen Vertreter bestellt hätte, was ohne weiteres zulässig ist (vgl. Thür. OLG, Beschluss vom 23.08.2010 - 9 W 307/10 -, juris).
  • OVG Sachsen-Anhalt, 25.07.2019 - 2 L 44/17

    Kosten des Abbruchs eines Gebäudes im Wege der unmittelbaren Ausführung -

    Sachenrecht">233 § 2 Abs. 3 EGBGB Vorrang gegenüber der unmittelbaren Ausführung zukommt (VG Magdeburg, Urt. v. 27.06.2016 - 4 A 71/16 -, juris, RdNr. 31).

    Sachenrecht">233 § 2 Abs. 3 EGBGB jedenfalls dann ausscheidet, wenn das Verfahren die Effektivität der Gefahrenabwehr in Frage stellen würde (VG Magdeburg, Urt. v. 27.06.2016, a.a.O.).

    Hinzu kommt, dass die Vertreterbestellung mit einem erheblichen Eingriff in die Rechte des Eigentümers verbunden ist und der Vertretene gemäß Art. 233 § 2 Abs. 3 Satz 4 i.V.m. § 16 Abs. 3 Satz 2 VwVfG zum Ersatz der Aufwendungen für die Bestellung des Vertreters verpflichtet; eine Vertreterbestellung ist daher - auch im Interesse des Eigentümers - aus Gründen der Verhältnismäßigkeit nicht geboten, wenn der Zweck der ordnungsbehördlichen Maßnahme im Wege der unmittelbaren Ausführung gleich effizient und ohne Mehrbelastung des Eigentümers erreicht werden kann (VG Magdeburg, Urt. v. 27.06.2016, a.a.O.).

  • OVG Sachsen-Anhalt, 17.06.2021 - 2 M 51/21

    Vorläufige Einstellung der Vollstreckung aus einem Leistungsbescheid

    Mit Urteil vom 27. Juni 2016 - 4 A 71/16 MD - stellte das Verwaltungsgericht das Verfahren ein, sowie die Beteiligten den Rechtsstreit in der Hauptsache für erledigt erklärt hatten, und wies die Klage im Übrigen ab.

    gemäß § 167 Abs. 1 VwGO i.V.m. § 169 Abs. 1 ZPO die Vollstreckung aus dem Urteil des Verwaltungsgerichts Magdeburg vom 27. Juni 2016 - 4 A 71/16 MD - auszusetzen.

    Mit Beschluss vom 6. April 2021 - 4 B 408/20 MD - hat das Verwaltungsgericht den Antrag abgelehnt und zur Begründung ausgeführt, die Kammer lege das Begehren der Antragstellerin dahingehend aus, dass sie den Erlass einer einstweiligen Anordnung erstrebe, mit der dem Antragsgegner aufgegeben werden solle, vorläufig die Vollstreckung aus dem Urteil des Verwaltungsgerichts Magdeburg vom 27. Juni 2016 - 4 A 71/16 MD - einzustellen.

    Entgegen der Auffassung des Verwaltungsgerichts ist der Antrag bei verständiger Würdigung nicht auf vorläufige Einstellung der Vollstreckung aus dem Urteil des Verwaltungsgerichts Magdeburg vom 27. Juni 2016 - 4 A 71/16 MD - gerichtet.

  • OVG Sachsen-Anhalt, 12.10.2016 - 2 M 48/16

    Anforderung von Kosten für das Widerspruchsverfahren

    Gegen den Leistungsbescheid des Landkreises Börde in der Gestalt des Widerspruchsbescheides des Antragsgegners vom 12.01.2016 hat die Antragstellerin am 23.02.2016 Klage erhoben (4 A 71/16 MD), über die noch nicht entschieden ist.
  • VG Magdeburg, 29.08.2022 - 4 B 112/22

    Bauaufsichtliche Verfügung und Störerauswahl

    Die Erforderlichkeit einer ermessensfehlerfreien Verantwortlichenauswahl führt nämlich in der Regel nicht zu einer Verpflichtung zur Verantwortlichensuche (VG Magdeburg, Urteil vom 27.06.2016 - 4 A 71/16 -, juris Rn. 28).
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