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   BAG, 11.11.1998 - 4 ABR 58/97   

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https://dejure.org/1998,2991
BAG, 11.11.1998 - 4 ABR 58/97 (https://dejure.org/1998,2991)
BAG, Entscheidung vom 11.11.1998 - 4 ABR 58/97 (https://dejure.org/1998,2991)
BAG, Entscheidung vom 11. November 1998 - 4 ABR 58/97 (https://dejure.org/1998,2991)
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Volltextveröffentlichungen (6)

  • Judicialis

    TVG § 1 Tarifverträge Arbeiterwohlfahrt; ; Bundesmanteltarifvertrag ... für die Arbeitnehmer der Arbeiterwohlfahrt (BMT-AW II) § 22; ; Tarifvertrag über die Tätigkeitsmerkmale zum Bundesmanteltarifvertrag (BMT-AW II) vom 1. November 1977 in der Fassung vom 1. Januar 1995 Teil I A 1 VergGr. V b Fallgruppe 1, VergGr. IV b Fallgruppe 1

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Eingruppierung von Sachbearbeiterin in Lohn- und Gehaltsbuchhaltung

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • BB 1999, 910
  • NZA-RR 2000, 51 (Ls.)
 
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Wird zitiert von ... (8)Neu Zitiert selbst (6)

  • LAG Hamm, 06.05.1997 - 13 TaBV 119/96

    Anspruch auf gerichtliche Ersetzung der von dem am Verfahren beteiligten

    Auszug aus BAG, 11.11.1998 - 4 ABR 58/97
    Landesarbeitsgericht Hamm - 13 TaBV 119/96 - Beschluß vom 06. Mai 1997.

    Die Rechtsbeschwerde des Betriebsrats gegen den Beschluß des Landesarbeitsgerichts Hamm vom 6. Mai 1997 - 13 TaBV 119/96 - wird zurückgewiesen.

  • BAG, 17.08.1994 - 4 AZR 644/93

    Sachbearbeiter für private Vertragsangelegenheiten

    Auszug aus BAG, 11.11.1998 - 4 ABR 58/97
    V b ausgehen und damit eine pauschale Überprüfung ausreicht, sind dieses Vorgehen des Landesarbeitsgerichts wie auch sein Ergebnis nicht zu beanstanden (vgl. BAG Urteil vom 17. August 1994 - 4 AZR 644/93 - AP Nr. 183 zu §§ 22, 23 BAT 1975).
  • BAG, 18.01.1994 - 1 ABR 42/93
    Auszug aus BAG, 11.11.1998 - 4 ABR 58/97
    Sie ist ordnungsgemäß und innerhalb der verlängerten Frist erklärt worden (vgl. BAG Beschlüsse vom 18. Januar 1994 - 1 ABR 42/93 - BAGE 75, 253, 256 = AP Nr. 1 zu § 99 BetrVG 1972 Eingruppierung sowie vom 17. Mai 1983 - 1 ABR 5/80 - AP Nr. 18 zu § 99 BetrVG 1972 = EzA § 99 BetrVG 1972 Nr. 36).
  • BAG, 10.12.1997 - 4 AZR 221/96

    Eingruppierung - Daktyloskop in einem Landeskriminalamt

    Auszug aus BAG, 11.11.1998 - 4 ABR 58/97
    Ein Fachwissen, das sich auf Tatbestände und deren Zusammenhänge beschränkt, reicht dagegen für analysierende, zur Entscheidung auch von Zweifelsfällen notwendige Denkvorgänge, wie sie für gründliche und umfassende Fachkenntnisse erforderlich sind, nicht aus (vgl. BAG Urteil vom 10. Dezember 1997 - 4 AZR 221/96 - AP Nr. 237 zu §§ 22, 23 BAT 1975).
  • BAG, 17.05.1983 - 1 ABR 5/80

    Betriebsratszustimmung - Personalmaßnahme

    Auszug aus BAG, 11.11.1998 - 4 ABR 58/97
    Sie ist ordnungsgemäß und innerhalb der verlängerten Frist erklärt worden (vgl. BAG Beschlüsse vom 18. Januar 1994 - 1 ABR 42/93 - BAGE 75, 253, 256 = AP Nr. 1 zu § 99 BetrVG 1972 Eingruppierung sowie vom 17. Mai 1983 - 1 ABR 5/80 - AP Nr. 18 zu § 99 BetrVG 1972 = EzA § 99 BetrVG 1972 Nr. 36).
  • BAG, 06.04.1973 - 1 ABR 13/72

    Betriebsrat: Informationspflicht des Arbeitgebers über nicht berücksichtigte

    Auszug aus BAG, 11.11.1998 - 4 ABR 58/97
    Sie ist ordnungsgemäß und innerhalb der verlängerten Frist erklärt worden (vgl. BAG Beschlüsse vom 18. Januar 1994 - 1 ABR 42/93 - BAGE 75, 253, 256 = AP Nr. 1 zu § 99 BetrVG 1972 Eingruppierung sowie vom 17. Mai 1983 - 1 ABR 5/80 - AP Nr. 18 zu § 99 BetrVG 1972 = EzA § 99 BetrVG 1972 Nr. 36).
  • BAG, 05.07.2017 - 4 AZR 866/15

    Eingruppierung eines Streifenführers im Außendienst des Ordnungs- und

    Das ist zum Beispiel der Fall, wenn über die nähere Kenntnis der erforderlichen Bestimmungen hinaus rechtliche Zusammenhänge erkannt oder wichtige gerichtliche Entscheidungen nicht nur übernommen, sondern in eigener Gedankenarbeit verwertet werden müssen (vgl. zur VergGr. IVb Fallgr. 1 des BMT-AW II, der insoweit geringere Anforderungen stellt, als lediglich eine Steigerung der Breite oder Tiefe nötig ist, BAG 11. November 1998 - 4 ABR 58/97 - zu B II 4 der Gründe) , wobei Fachkenntnisse iSd. VergGr. Vb Fallgr. 1a BAT nicht ausschließlich Rechtskenntnisse sein müssen (vgl. BAG 5. September 1973 - 4 AZR 509/72 - zu IV 3 der Gründe, BAGE 25, 268; 26. Januar 1992 - 4 AZR 104/71 -) .
  • LAG Düsseldorf, 30.11.2015 - 14 Sa 817/15

    Keine höhere Vergütung für OSD-Mitarbeiter

    Gründliche Fachkenntnisse sind solche, die üblicherweise durch eine abgeschlossene tätigkeitsbezogene Berufsausbildung erworben werden (BAG, Urteil vom 11.11.1998 - 4 ABR 58/97, Rz. 38 ff., juris,).

    Ein Fachwissen, das sich auf Tatbestände oder deren Zusammenhänge beschränkt, reicht dagegen für analysierende, zur Entscheidung auch von Zweifelsfällen notwendige Denkvorgänge, wie sie für gründliche und umfassende Fachkenntnisse erforderlich sind, nicht aus (BAG, Urteil vom 11.11.1998 - 4 ABR 58/97, juris; LAG Schleswig-Holstein, Urteil vom 04.11.2009 - 3 Sa 86/09, juris).

  • LAG Düsseldorf, 19.08.2020 - 4 Sa 123/20

    Eingruppierung; Lebensmittelkontrolleur; Höhergruppierung; Überleitung;

    Das ist zum Beispiel der Fall, wenn über die nähere Kenntnis der erforderlichen Bestimmungen hinaus rechtliche Zusammenhänge erkannt oder wichtige gerichtliche Entscheidungen nicht nur übernommen, sondern in eigener Gedankenarbeit verwertet werden müssen (vgl. zur VergGr. IVb Fallgr. 1 des BMT-AW II, der insoweit geringere Anforderungen stellt, als lediglich eine Steigerung der Breite oder Tiefe nötig ist, BAG 11.11.1998 - 4 ABR 58/97 zu B II 4 der Gründe, juris), wobei Fachkenntnisse iSd. VergGr.
  • LAG Düsseldorf, 19.08.2020 - 4 Sa 124/20

    Eingruppierung; Lebensmittelkontrolleur; Höhergruppierung; Überleitung;

    Das ist zum Beispiel der Fall, wenn über die nähere Kenntnis der erforderlichen Bestimmungen hinaus rechtliche Zusammenhänge erkannt oder wichtige gerichtliche Entscheidungen nicht nur übernommen, sondern in eigener Gedankenarbeit verwertet werden müssen (vgl. zur VergGr. IVb Fallgr. 1 des BMT-AW II, der insoweit geringere Anforderungen stellt, als lediglich eine Steigerung der Breite oder Tiefe nötig ist, BAG 11.11.1998 - 4 ABR 58/97 zu B II 4 der Gründe, juris), wobei Fachkenntnisse iSd. VergGr.
  • LAG Sachsen, 27.03.2023 - 2 Sa 194/21

    Eingruppierung - Stufenzuordnung - Benachteiligungsverbot - Elternzeit

    Im Beschluss des Bundesarbeitsgerichts vom 11.11.1998 (Az. 4 ABR 58/97, juris, dort insbesondere Rn. 39; "Sachbearbeiter Lohn- und Gehaltsbuchhaltung"; dem Sachverhalt lag die hinsichtlich der Anforderung "Breite und Tiefe" anderslautende Tarifvorschrift des BMT-AW II zugrunde - dort nämlich "Breite oder Tiefe") wird angenommen, dass ein nach Breite (oder) Tiefe gesteigertes Wissen nur dann gefordert sei, wenn über die nähere Kenntnis der erforderlichen Bestimmungen hinaus rechtliche Zusammenhänge erkannt oder wichtige gerichtliche Entscheidungen nicht nur übernommen, sondern in eigener Gedankenarbeit verwertet werden müssen.
  • LAG Schleswig-Holstein, 04.11.2009 - 3 Sa 86/09

    Eingruppierung einer Lohnsachbearbeiterin; unbegründete Eingruppierungsklage bei

    Sie könnten sich aber auch aus dem Erfordernis weiterer Berufserfahrung, Berufsfortbildung oder der Aneignung zusätzlicher Kenntnis im jeweiligen Sachgebiet ergeben (BAG vom 11.11.1998 - 4 ABR 58/97, zitiert nach JURIS, Rdn. 38 ff.).

    Ein Fachwissen, das sich auf Tatbestände oder deren Zusammenhänge beschränkt, reicht dagegen für analysierende, zur Entscheidung auch von Zweifelsfällen notwendige Denkvorgänge, wie sie für gründliche und umfassende Fachkenntnisse erforderlich sind, nicht aus (BAG vom 11.11.1998 - 4 ABR 58/97, zitiert nach JURIS, Rdn. 38 ff.).

  • LAG Schleswig-Holstein, 24.11.2010 - 3 Sa 297/10

    Eingruppierung, Sachbearbeiterin, Kriminalaktenhaltung, gründliche und

    Sie könnten sich aber auch aus dem Erfordernis weiterer Berufserfahrung, Berufsfortbildung oder der Aneignung zusätzlicher Kenntnis im jeweiligen Sachgebiet ergeben (BAG vom 11.11.1998 ­ 4 ABR 58/97 ­ zitiert nach JURIS, Rz. 38 ff.).
  • LAG Schleswig-Holstein, 07.12.2011 - 6 Sa 573/10

    Eingruppierung, Sachbearbeiterin, Kriminalaktenhaltung, gründliche und

    Sie könnten sich aber auch aus dem Erfordernis weiterer Berufserfahrung, Berufsfortbildung oder der Aneignung zusätzlicher Kenntnis im jeweiligen Sachgebiet ergeben (BAG 11.11.1998 ­ 4 ABR 58/97 ­).
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