Rechtsprechung
BAG, 03.05.2006 - 4 ABR 8/05 |
Volltextveröffentlichungen (8)
- lexetius.com
Eingruppierung von Auszubildenden
- JLaw (App) | www.prinz.law
- Wolters Kluwer
Feststellung einer formgerechten Beschwerdeschrift durch eine Gesamtbetrachtung zweier jeweils für sich nicht formgerechten Rechtsbeschwerdeschriften; Vorliegen einer gültigen Vergütungsgruppenordnung als Voraussetzung für die Aufforderung eines Betriebsrates zur ...
- Judicialis
Gehaltstarifvertrag für die Angestellten in Zeitungsverlagen in den Ländern Rheinland-Pfalz und Saarland vom 17. Oktober 2003 § 2; ; Gehaltstarifvertrag für die Angestellten in Zei... tungsverlagen in den Ländern Rheinland-Pfalz und Saarland vom 17. Oktober 2003 § 3; ; Manteltarifvertrag für denselben Geltungsbereich vom 21. Juni 1989 in der Fassung der Vereinbarung vom 20. Oktober 1997 § 9 Ziff. 1; ; BetrVG § 99 Abs. 1 Satz 1; ; BetrVG § 101; ; ArbGG § 92; ; ArbGG § 72; ; ZPO § 549
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
Keine mitbestimmungspflichtige Eingruppierung bei Einstellung von Auszubildenden nach Gehaltstarifvertrag für Angestellte in Zeitungsverlagen
- datenbank.nwb.de
- Der Betrieb(Abodienst, Leitsatz frei)
Voraussetzungen tariflicher Eingruppierungspflicht ? Erforderlich kollektives, mindestens zwei Vergütungsgruppen enthaltendes Entgeltschema, das eine Zuordnung der Arbeitnehmer nach bestimmten, meist generell beschriebenen Merkmalen vorsieht
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Verfahrensgang
- ArbG Koblenz, 22.06.2004 - 8 BV 29/04
- LAG Rheinland-Pfalz, 18.01.2005 - 2 TaBV 31/04
- BAG, 03.05.2006 - 4 ABR 8/05
Papierfundstellen
- DB 2006, 2132
- NZA-RR 2007, 168 (Ls.)
Wird zitiert von ... Neu Zitiert selbst (5)
- BAG, 23.09.2003 - 1 ABR 35/02
Eingruppierung in Vergütungsordnung
Auszug aus BAG, 03.05.2006 - 4 ABR 8/05
Zwar kann der Betriebsrat nach der ständigen Rechtsprechung des Bundesarbeitsgerichts dann, wenn der Arbeitgeber eine Eingruppierung des Arbeitnehmers in die für ihn geltende Vergütungsordnung unterlässt, zur Sicherung seines Mitbestimmungsrechts entsprechend § 101 Satz 1 BetrVG verlangen, dem Arbeitgeber die Eingruppierung in die Vergütungsgruppenordnung aufzugeben (zB 23. September 2003 - 1 ABR 35/02 - BAGE 107, 338). - BAG, 03.05.2006 - 4 AZR 795/05
Teilkündigung eines Anerkennungstarifvertrages
Auszug aus BAG, 03.05.2006 - 4 ABR 8/05
Hierzu wird auf das Senatsurteil vom 3. Mai 2006 (- 4 AZR 795/05 - zur Veröffentlichung vorgesehen) verwiesen. - BAG, 02.04.1996 - 1 ABR 50/95
Gewährung von Zulage als mitbestimmungspflichtige Eingruppierung
Auszug aus BAG, 03.05.2006 - 4 ABR 8/05
2. April 1996 - 1 ABR 50/95 - AP BetrVG 1972 § 99 Eingruppierung Nr. 7 = EzA BetrVG 1972 § 99 Nr. 137). - LAG Rheinland-Pfalz, 18.01.2005 - 2 TaBV 31/04
Nachwirkung eines Haustarifvertrages
Auszug aus BAG, 03.05.2006 - 4 ABR 8/05
Die Rechtsbeschwerde des Betriebsrates gegen den Beschluss des Landesarbeitsgerichts Rheinland-Pfalz vom 18. Januar 2005 - 2 TaBV 31/04 - wird zurückgewiesen. - BAG, 26.10.2004 - 1 ABR 37/03
Mitbestimmung bei Umgruppierung
Auszug aus BAG, 03.05.2006 - 4 ABR 8/05
Eine die Eingruppierung von Arbeitnehmern erfordernde Vergütungsgruppenordnung ist ein kollektives, mindestens zwei Vergütungsgruppen enthaltendes Entgeltschema, das eine Zuordnung der Arbeitnehmer nach bestimmten, meist generell beschriebenen Merkmalen vorsieht (BAG 26. Oktober 2004 - 1 ABR 37/03 - BAGE 112, 238 mwN).
- KGH der Evangelischen Kirche in Deutschland, 26.03.2007 - KGH.EKD II-0124/M10 Existiert kein solches Schema, entfällt das Mitbestimmungsrecht des Betriebsrates nach § 99 BetrVG (vgl. z.B. BAG vom 3. Mai 2006 - 4 ABR 8/05 - ZTR 2007, 55 betreffend fehlende Vergütungsgruppen für Auszubildende).