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OLG Celle, 28.11.2002 - 4 AR 94/02 |
Zitiervorschläge
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Volltextveröffentlichungen (6)
- Entscheidungsdatenbank Niedersachsen
§ 35 ZPO; § 36 ZPO; § 696 ZPO
Angabe des Abgabegerichtes im Mahnbescheidsantrag ; Verbindliche Ausübung des Wahlrechts nach § 35 Zivilprozessordnung (ZPO); Verweisung des Abgabegerichtes ; Bindungswirkung des Verweisungsbeschlusses; Objektive Willkür wegen greifbarer Gesetzwidrigkeit - Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)
Angabe des Abgabegerichtes im Mahnbescheidsantrag ; Verbindliche Ausübung des Wahlrechts nach § 35 Zivilprozessordnung (ZPO); Verweisung des Abgabegerichtes ; Bindungswirkung des Verweisungsbeschlusses; Objektive Willkür wegen greifbarer Gesetzwidrigkeit
- Judicialis
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
ZPO § 35; ZPO § 36; ZPO § 696
Zur Ausübung des Wahlrechts nach § 35 ZPO durch Angabe des Abgabegerichts im Mahnbescheidsantrag - ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)
Verfahrensrecht
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Verfahrensgang
- AG Hannover - 509 C 12384/02
- AG Leipzig - 6 C 10212/02
- OLG Celle, 28.11.2002 - 4 AR 94/02
Wird zitiert von ... (0) Neu Zitiert selbst (1)
- BGH, 10.09.2002 - X ARZ 299/02
Bindungswirkung einer Verweisung in Mahnverfahren
Auszug aus OLG Celle, 28.11.2002 - 4 AR 94/02
b) Auch aus der von der Klägerin im Mahnbescheidsantrag mit der Angabe des Amtsgerichtes Hannover als Abgabegericht vorgenommenen wirksamen, unwiderruflichen und verbindlichen Ausübung ihres Wahlrechtes gemäss § 35 ZPO (vgl. Bundesgerichtshof, Beschluss vom 10. September 2002 zu X ARZ 299/02) folgt keine Zuständigkeit des Amtsgerichts Hannover, da kein Gerichtsstand insoweit eröffnet ist, sodass das Amtsgericht Hannover nicht gehindert war, eine Verweisung vorzunehmen (…vgl. BGH a.a.O.).