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   BGH, 13.01.1987 - 4 ARs 22/86   

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https://dejure.org/1987,1053
BGH, 13.01.1987 - 4 ARs 22/86 (https://dejure.org/1987,1053)
BGH, Entscheidung vom 13.01.1987 - 4 ARs 22/86 (https://dejure.org/1987,1053)
BGH, Entscheidung vom 13. Januar 1987 - 4 ARs 22/86 (https://dejure.org/1987,1053)
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Volltextveröffentlichungen (2)

Kurzfassungen/Presse (2)

  • Wolters Kluwer (Leitsatz)

    Europäisches Auslieferungsübereinkommen - Auslieferung - Zusicherung - Todesstrafe

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo) (Leitsatz und Auszüge)

    IRG § 8 . EuAlÜbk Art. 11
    Todesstrafe als Auslieferungshindernis; Prüfungspflicht des Oberlandesgerichts im Auslieferungsverfahren

Papierfundstellen

  • BGHSt 34, 256
  • NJW 1988, 655
  • MDR 1987, 511
  • NStZ 1987, 414
  • StV 1987, 211
 
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Wird zitiert von ... (12)Neu Zitiert selbst (7)

  • BGH, 15.07.2016 - GSSt 1/16

    Verbot der Verwertung einer vor der Hauptverhandlung gemachten Zeugenaussage bei

    Im Ergebnis ebenso BGH, Beschlüsse vom 17. Januar 2008 - GSSt 1/07, BGHSt 52, 124, 128; vom 13. Januar 1987 - 4 ARs 22/86, BGHSt 34, 256, 258 zu § 42 IRG; KK-Hannich, StPO, 7. Aufl., § 132 GVG Rn. 16; aA LR/Franke, StPO, 26. Aufl., § 132 GVG Rn. 39; Meyer-Goßner/Schmitt, StPO, 59. Aufl., § 132 GVG Rn. 16; SK-StPO/ Frister, 4. Aufl., § 132 GVG Rn. 27; Radtke/Hohmann/Rappert, StPO, § 132 GVG Rn. 19; Ignor/Bertheau, NJW 2008, 2209, 2211).
  • BGH, 15.04.2008 - 4 ARs 22/07

    Auslieferungsverbot nach Strafverfolgungsverjährung in Deutschland (Europäischer

    Die aufgeworfene Rechtsfrage ist auch von grundsätzlicher Bedeutung (§ 42 Abs. 1 1. Alt. IRG); denn sie kann sich im deutsch-polnischen Auslieferungsverkehr über den vorgelegten Einzelfall hinaus jederzeit wieder stellen (vgl. BGHSt 34, 256, 258 f.; 42, 243, 247; 47, 120, 122 f.).

    b) Die Rechtsfrage ist auch für das anhängige Auslieferungsverfahren von Bedeutung (vgl. BGHSt 34, 256, 259; 47, 120, 123), da von ihrer Beantwortung die vom Oberlandesgericht zu treffende Entscheidung abhängt.

  • BGH, 16.10.2001 - 4 ARs 4/01

    Zweites Zusatzprotokoll zum Europäischen Auslieferungsübereinkommen (Erklärung

    Die aufgeworfene Rechtsfrage ist auch von grundsätzlicher Bedeutung (§ 42 Abs. 1 1. Alt. IRG); denn sie kann sich im deutsch-italienischen Auslieferungsverkehr über den vorgelegten Einzelfall hinaus jederzeit wieder stellen (vgl. BGHSt 34, 256, 258 f.; 42, 243, 247).

    b) Die Rechtsfrage ist auch für das anhängige Auslieferungsverfahren von Bedeutung (vgl. BGHSt 34, 256, 259), da von ihrer Beantwortung die vom Oberlandesgericht zu treffende Entscheidung abhängt.

  • OLG Bremen, 08.12.2015 - 1 AuslA 23/15

    Vorlagebeschluss an den Europäischen Gerichtshof

    [24] Der Bundesgerichtshof hat für das EuAlÜbk wie auch schon für das Europäische Übereinkommen über die Rechtshilfe in Strafsachen (im Folgenden: EuRHÜbk) entschieden, dass sich die Frage, ob eine ausreichende Zusicherung vorliege, nach der Zuständigkeit gemäß dem innerstaatlichen Recht im Vollstreckungsstaat richte (BGHZ 87, 385, 390f.; BGH, Urteil vom 13.01.1987 - 4 Ars 22/86, NStZ 1987, 414).
  • BGH, 17.09.1996 - 4 ARs 21/95

    Auslieferung an die USA aufgrund begangener Insiderstraftaten (Zeitpunkt der

    Die vorgelegte Rechtsfrage ist von grundsätzlicher Bedeutung; denn sie kann sich im deutsch-amerikanischen Auslieferungsverkehr über den vorgelegten Einzelfall hinaus wieder stellen (vgl. BGHSt 34, 256, 258, 259).

    Die Vorlegungsfrage ist auch - wie es die Vorlegung wegen grundsätzlicher Bedeutung ferner erfordert (vgl. BGHSt 33, 310, 314; 34, 256, 259; 35, 67, 69) - für das anhängige Auslieferungsverfahren von Bedeutung, da von ihrer Beantwortung die vom Oberlandesgericht zu treffende Entscheidung abhängt.

  • OLG Bremen, 23.07.2015 - 1 AuslA 3/15

    Vorlage an den Europäischen Gerichtshof zur Auslieferung nach Ungarn trotz

    [24] c) Der Bundesgerichtshof hat für das EuAlÜbkwie auch schon für das Europäische Übereinkommen über die Rechtshilfe in Strafsachen (im Folgenden: EuRHÜbk) entschieden, dass sich die Frage, ob eine ausreichende Zusicherung vorliege, nach der Zuständigkeit nach innerstaatlichem Recht im Vollstreckungsstaat richtet (BGHZ 87, 385, 390f.; BGH, Urteil vom 13.01.1987 - 4 Ars 22/86, NStZ 1987, 414 ).
  • BGH, 06.06.2002 - 4 ARs 3/02

    Schengener Durchführungsübereinkommen; Regelungsbereich des EuGH-Gesetzes

    Eine Rechtsfrage ist dann von grundsätzlicher Bedeutung, wenn sie sich über den vorgelegten Einzelfall hinaus jederzeit wieder stellen kann (BGHSt 34, 256, 258 f.; 42, 243, 247; 47, 120, 122 f.).
  • BGH, 18.08.2022 - 4 ARs 13/21

    Anrufung des Bundesgerichtshofs im Auslieferungsverfahren

    Dies ist hier jedenfalls der Fall, da sich die zur Entscheidung gestellte Frage im Auslieferungsverkehr ? wie die im Vorlegungsbeschluss aufgeführten Entscheidungen der Oberlandesgerichte verdeutlichen ? jederzeit wieder stellen kann (vgl. zum Begriff der grundsätzlichen Bedeutung BGH, Beschluss vom 13. Januar 1987 - 4 ARs 22/86, BGHSt 34, 256, 258 f.).
  • VG München, 23.04.2014 - M 7 K 13.2792

    Polizeiliche Sicherstellung eines Hundes

    Als Tierhalter ist der Eigentümer des Tieres anzusehen und derjenige, der die Bestimmungsmacht über ein Tier hat, aus eigenem Interesse für die Kosten des Tieres aufkommt, den allgemeinen Wert und Nutzen des Tieres für sich in Anspruch nimmt und das Risiko seines Verlustes trägt (BGH, U. v. 19. Januar 1988 - VI ZR 188/87 - NJW 1988, 655/656).
  • BGH, 18.08.2022 - 4 ARs 2/21

    Rechtshilfeverfahren (Anrufung des Bundesgerichtshofes in Rechtshilfeverfahren:

    Eine Vorlegung nach § 42 Abs. 1 IRG ist nur zulässig, wenn die Rechtsfrage für das anhängige Rechtshilfeverfahren entscheidungserheblich ist (BGH, Beschluss vom 13. Januar 1987 - 4 ARs 22/86, BGHSt 34, 256, 259; Schierholt in Schomburg/Lagodny, Internationale Rechtshilfe in Strafsachen, 6. Aufl., § 42 IRG Rn. 6).
  • OLG Köln, 18.12.2001 - 2 Ausl 645/01

    Auslieferung; Bulgarien; Widerruf der Bewährung; Abwesenheitsurteil

  • OLG Schleswig, 11.04.2001 - 2 Ws 558/00

    Betäubungsmittelstrafrecht: Zurückstellung der Strafvollstreckung

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