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   BGH, 30.11.1993 - 4 ARs 27/93   

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https://dejure.org/1993,7831
BGH, 30.11.1993 - 4 ARs 27/93 (https://dejure.org/1993,7831)
BGH, Entscheidung vom 30.11.1993 - 4 ARs 27/93 (https://dejure.org/1993,7831)
BGH, Entscheidung vom 30. November 1993 - 4 ARs 27/93 (https://dejure.org/1993,7831)
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Volltextveröffentlichungen (2)

  • Wolters Kluwer

    Besondere Schwere der Schuld im Falle eines Mordes - Auslegung des Merkmals der besonderen Schwere der Schuld nach dem Bundesverfassungsgericht (BVerfG) - Auswirkung der Verwirklichung mehrerer Mordqualifikationen oder der Tötung mehrerer Menschen

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Verfahrensgang

 
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Wird zitiert von ... (2)Neu Zitiert selbst (7)

  • BGH, 21.01.1993 - 4 StR 560/92

    Aussetzung des Strafarrestes bei lebenslanger Freiheitsstrafe; Feststellung der

    Auszug aus BGH, 30.11.1993 - 4 ARs 27/93
    Welche Umstände zur Bejahung einer besonderen Schuldschwere führen können, hat der Senat in seiner Entscheidung vom 21. Januar 1993 (= BGHSt 39, 121, 125) dargelegt.

    Hat der Täter hingegen mehrere Mordqualifikationen erfüllt oder gar mehrere Menschen getötet oder ist eine Gesamtwürdigung nach § 57 b StGB erforderlich, so kann dies zur Annahme einer besonderen Schuldschwere führen (vgl. BGHSt 39, 121, 125).

    Daß dies geeignete Kriterien sind, hat der Senat in der seit der Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts vom 3. Juni 1992 (BVerfGE 86, 288) und seinem Urteil vom 21. Januar 1993 (BGHSt 39, 121) verstrichenen Zeit in einer Vielzahl von revisionsgerichtlichen Überprüfungen von Verurteilungen zu lebenslanger Freiheitsstrafe feststellen können.

  • BVerfG, 03.06.1992 - 2 BvR 1041/88

    Strafaussetzung bei lebenslanger Freiheitsstrafe

    Auszug aus BGH, 30.11.1993 - 4 ARs 27/93
    In der Entscheidung vom 3. Juni 1992 (BVerfGE 86, 288) hat das Bundesverfassungsgericht ausgeführt, der Begriff des "Besonderen" bezeichne etwas, "das über das Normale, das Übliche weit hinausgeht, etwas Herausragendes".

    Dort hat das Bundesverfassungsgericht die Rechtsprechung des 4. Strafsenats zustimmend zitiert und dargelegt, daß sie "in unmittelbarer Aufnahme" der Entscheidung vom 3. Juni 199 3 (BVerfGE 86, 288) ergangen sei.

    Daß dies geeignete Kriterien sind, hat der Senat in der seit der Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts vom 3. Juni 1992 (BVerfGE 86, 288) und seinem Urteil vom 21. Januar 1993 (BGHSt 39, 121) verstrichenen Zeit in einer Vielzahl von revisionsgerichtlichen Überprüfungen von Verurteilungen zu lebenslanger Freiheitsstrafe feststellen können.

  • BVerfG, 11.05.1993 - 2 BvR 2174/92

    Verfassungsrechtliche Anforderungen an die Auslegung des Tatbestandsmerkmals der

    Auszug aus BGH, 30.11.1993 - 4 ARs 27/93
    Daß der 4. Strafsenat sich mit seiner Rechtsprechung in Übereinstimmung mit derjenigen des Bundesverfassungsgerichts befindet, folgt aus dem Beschluß des Bundesverfassungsgerichts vom 11. Mai 1993 (NStZ 1993, 431 [BVerfG 11.05.1993 - 2 BvR 2174/92]).

    Insoweit ist wiederum der vom Bundesverfassungsgericht mit Beschluß vom 11. Mai 1993 (NStZ 1993, 431 [BVerfG 11.05.1993 - 2 BvR 2174/92]) entschiedene Fall exemplarisch:.

  • BVerfG, 28.06.1983 - 2 BvR 539/80

    Hafturlaub

    Auszug aus BGH, 30.11.1993 - 4 ARs 27/93
    Es hat damit zugleich auch seine eigene frühere Rechtsprechung zur Auslegung der Vorschrift (BVerfGE 64, 261, 271) aufgegeben (vgl. dazu - zugleich mit zahlreichen Nachweisen zum früheren Streitstand - Salger DRiZ 1993, 391, 393).
  • BGH, 22.04.1993 - 4 StR 153/93

    Beschränkung des Rechtsmittels auf den Urteilsauspruch über die besondere Schwere

    Auszug aus BGH, 30.11.1993 - 4 ARs 27/93
    Er weist insoweit allerdings auf sein Urteil vom 22. April 1993 - 4 StR 153/93 = MDR 1993, 780 (zum Abdruck in BGHSt bestimmt) hin, in dem er ausgeführt hat, daß dem Revisionsgericht eine sachliche Richtigkeitskontrolle der vom Tatrichter vorgenommenen Beurteilung, ob eine besondere Schuldschwere gegeben ist, versagt ist und das Revisionsgericht seine Wertung nicht an die Stelle derjenigen des Tatrichters setzen darf, vielmehr vom Revisionsgericht nur zu prüfen ist, ob der Tatrichter alle maßgeblichen Umstände bedacht hat.
  • BVerfG, 21.06.1977 - 2 BvR 308/77

    Verfassungsrechtliche Unbedenklichkeit der Unanfechtbarkeit eines die Ablehnung

    Auszug aus BGH, 30.11.1993 - 4 ARs 27/93
    Das Bundesverfassungsgericht habe insbesondere der Auslegung, wie sie die Rechtsprechung zum besonders schweren Fall vornehme, schon früher zugestimmt (BVerfGE 45, 363, 372).
  • BGH, 19.10.1993 - 1 StR 504/93

    Mord: besondere Schuldschwere - Rechtsnatur des Merkmals

    Auszug aus BGH, 30.11.1993 - 4 ARs 27/93
    Auf die Antrage des 1. Strafsenats vom 19. Oktober 1993 (1 StR 504/93) erklärt der 4. Strafsenat, daß er an seiner ständigen Rechtsprechung festhält, wonach die Schuld des Täters im Sinne des § 57 a Abs. 1 Satz 1 Nr. 2 StGB dann besonders schwer wiegt, wenn das gesamte Tatbild einschließlich der Täterpersönlichkeit von den erfahrungsgemäß gewöhnlich vorkommenden Mordfällen so sehr abweicht, daß eine Strafaussetzung der lebenslangen Freiheitsstrafe nach 15 Jahren auch bei günstiger Täterprognose unangemessen wäre.
  • BGH, 22.11.1994 - GSSt 2/94

    Feststellung der besonderen Schwere der Schuld nach StGB § 57a Abs. 1 Satz 1 Nr.

    Der 4. Strafsenat vertritt weiterhin die Auffassung, besondere Schuldschwere liege vor, wenn das gesamte Tatbild einschließlich der Täterpersönlichkeit von den erfahrungsgemäß gewöhnlich vorkommenden Mordfällen so sehr abweicht, daß eine Strafaussetzung der lebenslangen Freiheitsstrafe nach 15 Jahren auch bei günstiger Täterprognose unangemessen wäre (Beschl. vom 30. November 1993 - 4 ARs 27/93).
  • BGH, 29.12.1993 - 3 ARs 40/93

    Mord: besondere Schuldschwere - Rechtsnatur des Merkmals

    Der genannte Beschluß entspricht inhaltlich den Ausführungen in den Beschlüssen des 4. Strafsenats vom 30. November 1993 (4 ARs 27/93) und des 5. Strafsenats vom 7. Dezember 1993 (5 ARs 65/93).
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