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   BGH, 07.01.1959 - 4 ARs 45/58, BAusl 6/58   

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https://dejure.org/1959,576
BGH, 07.01.1959 - 4 ARs 45/58, BAusl 6/58 (https://dejure.org/1959,576)
BGH, Entscheidung vom 07.01.1959 - 4 ARs 45/58, BAusl 6/58 (https://dejure.org/1959,576)
BGH, Entscheidung vom 07. Januar 1959 - 4 ARs 45/58, BAusl 6/58 (https://dejure.org/1959,576)
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Volltextveröffentlichungen (3)

Kurzfassungen/Presse

  • hjil.de PDF, S. 87 (Kurzinformation)

Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • BGHSt 12, 262
  • NJW 1959, 540
  • MDR 1959, 316
 
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Wird zitiert von ... (2)Neu Zitiert selbst (3)

  • BGH, 03.03.1954 - 4 ARs 64/53

    Rücklieferung eines Deutschen I

    Auszug aus BGH, 07.01.1959 - 4 ARs 45/58
    Dieses hindert die deutsche Regierung nur, dazu beizutragen, daß über seine Staatsbürger ein fremder Staat Gerichtsbarkeit ausüben kann, wenn dieser nicht aus eigener Macht dazu in der Lage ist (vgl. BGHSt 5, 396 [405]).

    Infolgedessen kann der Heimatstaat des Verfolgten diesem keinen größeren Schutz angedeihen lassen als vor seiner vorläufigen Auslieferung, also während seines Aufenthalts im Gebiet des ausländischen Staats (vgl. BGHSt 5, 396 [404 ff.]; von Mangoldt/Klein, Bonner Grundgesetz 2. Aufl. Art. 16 Anm. IV 2 d; Grützner in NJW 1954, 1023 II b und bei Bettermann/Nipperdey/Scheuner, Die Grundrechte S. 590 f.; Jescheck, Internationale Rechtshilfe in Europa ZStW 66, 531; LK 7. Aufl. Bd. 1 § 9 Anm. 3; a.A. die ältere Literatur: Mettgenberg, DAG 2. Aufl. S. 288 f; Meyer, Die Einlieferung S. 49; Wernicke, Bonner Kommentar Art. 16 Il 3 e).

  • RG, 12.10.1931 - 10 TB 5/31

    1. Die unter der Zusage der Rücklieferung begehrte Überführung einer im Inland

    Auszug aus BGH, 07.01.1959 - 4 ARs 45/58
    Dennoch unterscheidet sich die Durchlieferung wesentlich von der Auslieferung, weil sie nur eine von einem fremden Staat einem anderen ausländischen Staat bewilligte Auslieferung unterstützen soll (vgl. RGSt 65, 374 [388]).

    Auslieferung ist daher nur die amtliche Überantwortung einer Person aus dem Bereich inländischer Gerichtsbarkeit in eine ausländische Gerichtsbarkeit (RGSt 65, 374 [377]).

  • RG, 28.02.1901 - 369/01

    Kann der von dem ausländischen Staate wegen einer bestimmten That ausgelieferte

    Auszug aus BGH, 07.01.1959 - 4 ARs 45/58
    Der ausländische Staat, der die Auslieferung eines Missetäters bewilligt, verzichtet nur zugunsten eines bestimmten anderen ausländischen Staates auf die Ausübung seiner Strafgewalt als Teil der Hoheitsgewalt, die ihm über alle in seinem Staatsgebiet weilenden Personen zusteht (vgl. RGSt 34, 191 [193]).
  • BVerfG, 20.10.1959 - 1 BvR 125/59

    Durchlieferung

    Dieser Beschluß sowie der ihm zugrunde liegende Beschluß des Bundesgerichtshofes - 4. Strafsenat - vom 7. Januar 1959 - 4 ARs 45/58 - werden aufgehoben.

    Der Bundesgerichtshof stellte durch Beschluß vom 7. Januar 1959 - BGHSt 12, 262 - fest:.

    Auch der Bundesgerichtshof geht davon aus, die Bundesregierung dürfe "nicht dazu beitragen, daß ein deutscher Staatsangehöriger der Gerichtsbarkeit eines fremden Staates unterworfen" werde (BGHSt 12, 262 [264]).

    Der Bundesgerichtshof schränkt das Verbot, zur Auslieferung eines deutschen Staatsangehörigen durch einen dritten Staat beizutragen, dahin ein, daß es nur dann Platz greife, wenn dieser Staat durch die Beitragsleistung der Bundesregierung einen Zuwachs seiner Machtbefugnisse erhalte (BGHSt 12, 262 [267]).

  • BGH, 07.02.1968 - 4 ARs 48/67

    Rücklieferung eines Deutschen II

    Dieselbe Auffassung hat er in der Entscheidung zum Durchlieferungsfall Baer (BGHSt 12, 262 [268]) vertreten.
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