Rechtsprechung
KG, 05.02.2001 - 4 ARs 75/00 |
Zitiervorschläge
Tipp: Um den Kurzlink (hier: https://dejure.org/2001,27773) schnell in die Zwischenablage zu kopieren, können Sie die Tastenkombination Alt + R verwenden - auch ohne diesen Bereich zu öffnen.
Volltextveröffentlichung
Wird zitiert von ... Neu Zitiert selbst (1)
- KG, 30.12.1997 - 2 HEs 7/97
Auszug aus KG, 05.02.2001 - 4 ARs 75/00
Dies hat der Senat bereits mehrfach in seinen das Verfahren betreffenden Haftfortdauerentscheidungen vom 12. Juni, 22. September und 30. Dezember 1997 - (4) 2 HEs 7/97 (94, 152 und 215/97) - und 6. April 1998 - (4) 2 HEs 7/97 (74/98) - festgestellt und nimmt zur Vermeidung von Wiederholungen auf die Gründe dieser Beschlüsse Bezug.
- VerfGH Berlin, 25.07.2002 - VerfGH 89/01 Dementsprechend habe das Kammergericht in einem Beschluss vom 5. Februar 2001 - 4 ARs 75/00 - festgestellt, dass die dem Pflichtverteidiger zustehende Vergütung pauschal für seine gesamte Tätigkeit und nicht für einzelne Verfahrensabschnitte festzusetzen sei.
Soweit es das Kammergericht in ständiger Rechtsprechung (Beschlüsse vom 17. März 1994 - 4 ARs 47 und 48/93 -, vom 27. Mai 1998 - 4 ARs 45/98 -, vom 25. Oktober 1999 - 4 ARs 46/95 - und vom 5. Februar 2001 - 4 ARs 75/00 - ) ablehnt, für einzelne Verfahrensabschnitte Pauschgebühren festzusetzen, liegt darin entgegen der Auffassung des Beschwerdeführers zu 2. kein "unauflöslicher Widerspruch" zu den angegriffenen Beschlüssen.