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BAG, 30.09.1998 - 4 AS 36/98 |
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- BAG, 19.12.1969 - 4 AZR 91/69
Vergütungen - Löhne - Krankenbezüge - Urlaubsvergütungen - Urlaubslöhne - …
Auszug aus BAG, 30.09.1998 - 4 AS 36/98
Der Vierte Senat des Bundesarbeitsgerichts hält nicht an seiner bisherigen Rechtsauffassung (vgl. Urteil vom 23. November 1 9 9 4 - 4 AZR 528/92 - BAGE 78, 294 = AP Nr. 27 zu § 72 ArbGG 1979; Urteil vom 10. Juli 1 9 9 6 - 4 AZR 139/95 - AP Nr. 29 zu §§ 22, 23 BAT Sozialarbeiter; Urteil vom 9. Juli 1997 - 4 AZR 780/95 - AP Nr. 39 zu §§ 22, 23 BAT Sozialarbeiter) fest, daß an dem Grundsatz festzuhalten ist, daß die Zulassung einer Revision zu ihrer Wirksamkeit der Verkündung im Urteil bedarf und nur ausnahmsweise auch dann wirksam ist, wenn sie vom Gericht beschlossen, aber versehentlich nicht verkündet und dies in den Entscheidungsgründen zum Ausdruck gebracht worden ist. - BAG, 23.11.1994 - 4 AZR 528/92
Zulassung der Revision in den Entscheidungsgründen
Auszug aus BAG, 30.09.1998 - 4 AS 36/98
Der Vierte Senat des Bundesarbeitsgerichts hält nicht an seiner bisherigen Rechtsauffassung (vgl. Urteil vom 23. November 1 9 9 4 - 4 AZR 528/92 - BAGE 78, 294 = AP Nr. 27 zu § 72 ArbGG 1979; Urteil vom 10. Juli 1 9 9 6 - 4 AZR 139/95 - AP Nr. 29 zu §§ 22, 23 BAT Sozialarbeiter; Urteil vom 9. Juli 1997 - 4 AZR 780/95 - AP Nr. 39 zu §§ 22, 23 BAT Sozialarbeiter) fest, daß an dem Grundsatz festzuhalten ist, daß die Zulassung einer Revision zu ihrer Wirksamkeit der Verkündung im Urteil bedarf und nur ausnahmsweise auch dann wirksam ist, wenn sie vom Gericht beschlossen, aber versehentlich nicht verkündet und dies in den Entscheidungsgründen zum Ausdruck gebracht worden ist. - BAG, 09.07.1997 - 4 AZR 780/95
Eingruppierung eines Sozialarbeiters in der Heimaufsicht
Auszug aus BAG, 30.09.1998 - 4 AS 36/98
Der Vierte Senat des Bundesarbeitsgerichts hält nicht an seiner bisherigen Rechtsauffassung (vgl. Urteil vom 23. November 1 9 9 4 - 4 AZR 528/92 - BAGE 78, 294 = AP Nr. 27 zu § 72 ArbGG 1979; Urteil vom 10. Juli 1 9 9 6 - 4 AZR 139/95 - AP Nr. 29 zu §§ 22, 23 BAT Sozialarbeiter; Urteil vom 9. Juli 1997 - 4 AZR 780/95 - AP Nr. 39 zu §§ 22, 23 BAT Sozialarbeiter) fest, daß an dem Grundsatz festzuhalten ist, daß die Zulassung einer Revision zu ihrer Wirksamkeit der Verkündung im Urteil bedarf und nur ausnahmsweise auch dann wirksam ist, wenn sie vom Gericht beschlossen, aber versehentlich nicht verkündet und dies in den Entscheidungsgründen zum Ausdruck gebracht worden ist. - BAG, 10.07.1996 - 4 AZR 139/95
Eingruppierung: Sozialarbeiter im sozialpsychiatrischen Dienst
Auszug aus BAG, 30.09.1998 - 4 AS 36/98
Der Vierte Senat des Bundesarbeitsgerichts hält nicht an seiner bisherigen Rechtsauffassung (vgl. Urteil vom 23. November 1 9 9 4 - 4 AZR 528/92 - BAGE 78, 294 = AP Nr. 27 zu § 72 ArbGG 1979; Urteil vom 10. Juli 1 9 9 6 - 4 AZR 139/95 - AP Nr. 29 zu §§ 22, 23 BAT Sozialarbeiter; Urteil vom 9. Juli 1997 - 4 AZR 780/95 - AP Nr. 39 zu §§ 22, 23 BAT Sozialarbeiter) fest, daß an dem Grundsatz festzuhalten ist, daß die Zulassung einer Revision zu ihrer Wirksamkeit der Verkündung im Urteil bedarf und nur ausnahmsweise auch dann wirksam ist, wenn sie vom Gericht beschlossen, aber versehentlich nicht verkündet und dies in den Entscheidungsgründen zum Ausdruck gebracht worden ist.
- BAG, 11.12.1998 - 6 AZB 48/97
Zulassung der Berufung in den Entscheidungsgründen
Der erkennende Senat schließt sich der Auffassung des Ersten Senats und des Schrifttums an und gibt die bisherige Rechtsprechung des Vierten und des Siebten Senats auf, nachdem diese Senate auf Anfrage nach § 45 Abs. 3 ArbGG (vgl. Beschluß des erkennenden Senats vom 19. Juni 1998 - 6 AZB 48/97 (A) - zur Veröffentlichung in der Fachpresse vorgesehen) durch Beschlüsse vom 30. September 1998 (- 4 AS 36/98 -) und vom 29. Oktober 1998 (- 7 AS 37/98 -) erklärt haben, daß sie an ihrer bisherigen Auffassung nicht festhalten. - OVG Sachsen-Anhalt, 24.04.2008 - 2 L 378/06
sten der behördlichen Überwachung der Abwassereinleitung
Verschiedene Senate des BAG (vgl. Beschl. v. 11.12.1998 - 6 AZB 48/97 -, BAGE 90, 273; Beschl. v. 30.09.1998 - 4 AS 36/98 -, Juris) haben daraufhin ihre Rechtsprechung dahin gehend geändert, dass eine Zulassung des Rechtsmittels auch in den nicht verkündeten Entscheidungsgründen erfolgen könne; Irrtümer und Versehen, die nur die beteiligten Richter kennen, könnten aber nach wie vor nicht nachträglich berichtigt werden, weil anderenfalls die Rechtsmittelfähigkeit einer Entscheidung durch bloßen Berichtigungsbeschluss zeitlich unbegrenzt nachgeholt werden könne, und zwar selbst dann, wenn die Parteien bereits auf die Rechtskraft des Urteils vertrauen durften. - BAG, 04.05.1999 - 10 AZR 334/97
Tarifvertrag: Geltungsbereich - hier: Zuordnung eines Betriebs zur …
Dieser Rechtsprechung schließt sich auch der Senat an, nachdem der Vierte und der Siebte Senat ihre entgegenstehende Rechtsprechung aufgegeben haben (vgl. Beschluß vom 29. Oktober 1998 - 7 AS 37/98 - und Beschluß vom 30. September 1998 - 4 AS 36/98 -).