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   BAG, 10.03.1993 - 4 AZN 17/93   

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https://dejure.org/1993,2068
BAG, 10.03.1993 - 4 AZN 17/93 (https://dejure.org/1993,2068)
BAG, Entscheidung vom 10.03.1993 - 4 AZN 17/93 (https://dejure.org/1993,2068)
BAG, Entscheidung vom 10. März 1993 - 4 AZN 17/93 (https://dejure.org/1993,2068)
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Volltextveröffentlichungen (5)

  • JLaw (App) | www.prinz.law PDF
  • Wolters Kluwer

    DDR - Rahmenkollektivvertrag - Tarifvertrag - Rahmenkollektivvertrag als Tarifvertrag im Sinne des Arbeitsgerichtsgesetzes (ArbGG) - Auf fehlerhafte Auslegung eines Rahmenkollektivvertrags gestützte Nichtzulassungsbeschwerde - Höhe die Abgeltung der vom Arbeitnehmer ...

  • archive.org
  • Der Betrieb(Abodienst, Leitsatz frei)

    ArbGG § 72a Abs. 1 Nr. 2; Gesetz über die Inkraftsetzung von Rechtsvo... rschriften der Bundesrepublik Deutschland in der DDR vom 21.6.1990 § 31; Einigungsvertrag Anl. I B Kap. VIII Sachgeb. A Abschn. III Nr. 14, 15
    Neue Bundesländer: Rahmenkollektivvertrag als Tarifvertrag i.S. des Arbeitsgerichtsgesetzes

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo) (Leitsatz und Auszüge)

    Rahmenkollektivertrag als Tarifvertrag i. S. des ArbGG

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • BAGE 72, 324
  • MDR 1993, 881
  • NZA 1994, 90
  • BB 1993, 1082
  • DB 1993, 1522
 
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Wird zitiert von ... (4)Neu Zitiert selbst (6)

  • BAG, 05.12.1979 - 4 AZN 41/79

    Nichtzulassungsbeschwerde - Bezeichnung des Rechtsbegriffs - Falsche Anwendung -

    Auszug aus BAG, 10.03.1993 - 4 AZN 17/93
    Insoweit muß der Beschwerdeführer im einzelnen darlegen, welche fallübergreifende, abstrakte Interpretation tariflicher Rechtsbegriffe das Landesarbeitsgericht vorgenommen hat, und daß diese fehlerhaft oder bei der Subsumtion wieder aufgegeben worden ist (BAGE 32, 203, 208 [BAG 05.12.1979 - 4 AZN 41/79]; 228, 232= AP Nr. 1 und 2 zu § 72a ArbGG 1979 Grundsatz).

    Nach ständiger Rechtsprechung des Bundesarbeitsgerichts ist die grundsätzliche Bedeutung immer dann zu bejahen, wenn die Entscheidung des Rechtsstreits von einer klärungsfähigen und klärungsbedürftigen Rechtsfrage abhängt und diese Klärung entweder von allgemeiner Bedeutung für die Rechtsordnung ist oder wegen ihrer tatsächlichen Auswirkungen die Interessen der Allgemeinheit oder eines größeren Teils der Allgemeinheit berührt (BAGE 32, 203, 210 [BAG 05.12.1979 - 4 AZN 41/79] = AP Nr. 1 zu § 72a ArbGG 1979 Grundsatz; BAG Beschluß vom 18. August 1987 - 1 AZN 260/87 - AP Nr. 33 zu § 72a ArbGG 1979 Grundsatz).

  • BAG, 21.05.1992 - 8 AZR 436/91

    Registrierung eines DDR-Rationalisierungsschutzabkommens.

    Auszug aus BAG, 10.03.1993 - 4 AZN 17/93
    Rahmenkollektivverträge waren kollektive normschaffende Verträge (BAG Urteil vom 21. Mai 1992 - 8 AZR 436/91 - EzA § 14 AGB-DDR 1977 Nr. 2).
  • BAG, 05.01.1989 - 4 AZN 629/88

    Eingruppierung: Kirchenmusiker; Revision: Nichtzulassungs-Beschwerde - Divergenz

    Auszug aus BAG, 10.03.1993 - 4 AZN 17/93
    Aufgrund des Wortlauts von § 72a Abs. 1 Nr. 2 ArbGG hat der Senat bisher in ständiger Rechtsprechung angenommen, daß Tarifverträge i.S. dieser Vorschrift nur solche sind, die nach Maßgabe des TVG zustande gekommen sind und dem vorgegebenen allgemeinen arbeitsrechtlichen Begriff des Tarifvertrags entsprechen (z.B. BAGE 60, 344 = AP Nr. 37 zu § 72a ArbGG 1979 Grundsatz, m.w.N.).
  • BAG, 18.08.1987 - 1 AZN 260/87

    Begriff der unerlaubten Handlung - Vorliegen einer Rechtsfrage von

    Auszug aus BAG, 10.03.1993 - 4 AZN 17/93
    Nach ständiger Rechtsprechung des Bundesarbeitsgerichts ist die grundsätzliche Bedeutung immer dann zu bejahen, wenn die Entscheidung des Rechtsstreits von einer klärungsfähigen und klärungsbedürftigen Rechtsfrage abhängt und diese Klärung entweder von allgemeiner Bedeutung für die Rechtsordnung ist oder wegen ihrer tatsächlichen Auswirkungen die Interessen der Allgemeinheit oder eines größeren Teils der Allgemeinheit berührt (BAGE 32, 203, 210 [BAG 05.12.1979 - 4 AZN 41/79] = AP Nr. 1 zu § 72a ArbGG 1979 Grundsatz; BAG Beschluß vom 18. August 1987 - 1 AZN 260/87 - AP Nr. 33 zu § 72a ArbGG 1979 Grundsatz).
  • BAG, 07.09.1988 - 4 AZN 436/88

    Bundes-Angestellten-Tarif-Kirchliche Fassung (BAT-KF) als Tarifvertrag im Sinne

    Auszug aus BAG, 10.03.1993 - 4 AZN 17/93
    Der Senat konnte sich insoweit darauf stützen, daß der Gesetzgeber in § 72a Abs. 1 Nr. 2 ArbGG neben den Tarifverträgen keine anderen Regelungen aufgeführt und damit diesen gleichgestellt hat, obwohl er dies hätte tun können und in anderen Vorschriften auch getan hat (vgl. Beschluß vom 7. September 1988 - 4 AZN 436/88 - AP Nr. 36 zu § 72a ArbGG 1979 Grundsatz).
  • LAG Mecklenburg-Vorpommern, 11.11.1992 - 1 Sa 1/92

    Umtauschkurs; DM; Mark; DDR; Freizeittagekonto; Freizeittag; Freizeitanspruch

    Auszug aus BAG, 10.03.1993 - 4 AZN 17/93
    Auf die Nichtzulassungsbeschwerde des Klägers wird die Revision gegen das Urteil des Landesarbeitsgerichts Mecklenburg-Vorpommern vom 11. November 1992 - 1 Sa 1/92 - zugelassen.
  • BAG, 28.06.2011 - 3 AZN 146/11

    Nichtzulassungsbeschwerde - Grundsätzliche Bedeutung

    dd) In dem Beschluss vom 10. März 1993 (- 4 AZN 17/93 - zu II 4 der Gründe, BAGE 72, 324) hat der Vierte Senat zwar die grundsätzliche Bedeutung einer entscheidungserheblichen Rechtsfrage angenommen, weil eine Reihe gleichgelagerter Prozesse anhängig war und den auszulegenden kollektivrechtlichen Bestimmungen eine erhebliche Anzahl von Arbeitsverhältnissen unterlag.
  • BAG, 09.11.1993 - 9 AZN 281/93

    EWG -Verordnung als Tarifvertrag i. S. des ArbGG

    Zwar hat der Vierte Senat des Bundesarbeitsgerichts (Beschluß vom 10. März 1993 - 4 AZN 17/93 - EzA § 72a ArbGG 1979 Nr. 61) angenommen, die nach dem AGB der DDR zustandegekommenen Rahmenkollektivverträge seien Tarifverträge i. S. des § 72a ArbGG, obwohl sie nicht die für das Zustandekommen von Tarifverträgen nach dem Tarifvertragsgesetz bestehenden Voraussetzungen erfüllten.
  • BAG, 22.06.1999 - 9 AZN 289/99

    Grundsatzbeschwerde - Auslegung einer Betriebsvereinbarung

    Rechtsstreitigkeiten über die Auslegung anderer, auch normativ wirkender Regelungen sind ausgeschlossen (vgl. BAG Beschlüsse vom 24. Februar 1981 - 6 AZN 471/81 - AP Nr. 15 zu § 72 a ArbGG 1979 Grundsatz; vom 7. September 1988 - 4 AZN 436/88 - AP Nr. 36 zu § 72 a ArbGG 1979 Grundsatz; vom 10. März 1993 - 4 AZN 17/93 - BAGE 72, 324 = AP Nr. 26 zu § 72 a ArbGG 1979, m.w.N.).
  • BAG, 07.12.1994 - 10 AZR 407/94

    Zusätzliche Belohnung nach einem Rahmenkollektivvertrag

    Die normative und tatsächliche Bedeutung der fortgeltenden Rahmenkollektivverträge steht demnach nicht hinter denjenigen von Tarifverträgen zurück, die nach dem Tarifvertragsgesetz zustande gekommen sind (vgl. BAG Beschluß vom 10. März 1993 - 4 AZN 17/93 - AP Nr. 26 zu § 72a ArbGG 1979, auch für die Amtliche Sammlung bestimmt).
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