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   BAG, 08.08.1997 - 4 AZN 369/97   

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https://dejure.org/1997,2849
BAG, 08.08.1997 - 4 AZN 369/97 (https://dejure.org/1997,2849)
BAG, Entscheidung vom 08.08.1997 - 4 AZN 369/97 (https://dejure.org/1997,2849)
BAG, Entscheidung vom 08. August 1997 - 4 AZN 369/97 (https://dejure.org/1997,2849)
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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NZA 1998, 52
  • BB 1997, 2172
 
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Wird zitiert von ... (4)Neu Zitiert selbst (4)

  • BAG, 02.12.1992 - 4 AZR 126/92

    Eingruppierung eines Sportlehrers in Psychiatrischer Klinik

    Auszug aus BAG, 08.08.1997 - 4 AZN 369/97
    Hiergegen wendet sich der Beklagte mit seiner auf Divergenz der anzufechtenden Entscheidung zu dem Urteil des Senats vom 2. Dezember 1992 - 4 AZR 126/92 - (AP Nr. 30 zu §§ 22, 23 BAT Lehrer) gestützten Nichtzulassungsbeschwerde.

    Bei den vom Beklagten als Rechtssatz verstandenen, in dessen Formulierung nachfolgend wiedergegebenen Ausführungen des Senats in seinem Urteil vom 2. Dezember 1992 - 4 AZR 126/92 - (aaO.), der Arbeitnehmer sei in die Vergütungsgruppe eingruppiert, deren Tätigkeitsmerkmale den Arbeitsvorgängen entsprächen, die mindestens die Hälfte der Gesamtarbeitszeit des Arbeitnehmers ausfüllten, handelt es sich nicht um einen vom Senat aufgestellten Rechtssatz, sondern um die sinngemäße Wiedergabe der Vorschrift des § 22 Abs. 2 Unterabs. 2 Satz 1 BAT.

  • BAG, 06.12.1994 - 9 AZN 337/94

    Divergenzbeschwerde - Klagehäufung

    Auszug aus BAG, 08.08.1997 - 4 AZN 369/97
    Diese Grundsätze sind auch anzuwenden, wenn das Landesarbeitsgericht - wie hier der Fall - über mehrere prozessuale Ansprüche entschieden hat, ohne die Revision zuzulassen und ohne Beschränkung auf einen abtrennbaren Teil der Entscheidung Nichtzulassungsbeschwerde eingelegt wird (BAG, Beschluß vom 6. Dezember 1994 - 9 AZN 337/94 - AP Nr. 32 zu § 72 a ArbGG 1979).
  • BAG, 09.12.1980 - 7 AZN 374/80

    Schlüssige Darlegung einer Divergenz im Sinne von § 72 Abs. 2 Nr. 2 ArbGG

    Auszug aus BAG, 08.08.1997 - 4 AZN 369/97
    Dazu hat der Beschwerdeführer im einzelnen darzulegen, welche divergierenden abstrakten, also fallübergreifenden Rechtssätze das anzufechtende wie das angezogene Urteil aufgestellt haben und daß jedenfalls das anzufechtende Urteil auf dem abweichenden Rechtssatz beruht (BAG, Beschluß vom 9. Dezember 1980 - 7 AZN 374/80 - AP Nr. 3 zu § 72 a ArbGG 1979 Divergenz).
  • BAG, 21.01.1970 - 4 AZR 106/69

    Eingruppierungsstreitigkeiten - Feststellungsantrag - Zinsforderung - Aufeinander

    Auszug aus BAG, 08.08.1997 - 4 AZN 369/97
    Hiergegen wendet sich der Beklagte mit seiner auf Divergenz der anzufechtenden Entscheidung zu dem Urteil des Senats vom 2. Dezember 1992 - 4 AZR 126/92 - (AP Nr. 30 zu §§ 22, 23 BAT Lehrer) gestützten Nichtzulassungsbeschwerde.
  • BAG, 06.12.2006 - 4 AZN 529/06

    Nichtzulassungsbeschwerde wegen Divergenz - selbst formulierter Rechtssatz

    Dazu hat der Beschwerdeführer im Einzelnen darzulegen, welche divergierenden abstrakten, also fallübergreifenden Rechtssätze die anzufechtende wie die herangezogene Entscheidung aufgestellt haben und dass jedenfalls die anzufechtende Entscheidung auf dem abweichenden Rechtssatz beruht (st. Rspr. des BAG, zB Senat 8. August 1997 - 4 AZN 369/97 - AP ArbGG 1979 § 72a Divergenz Nr. 35 = EzA ArbGG 1979 § 72a Nr. 80 mwN).
  • BAG, 14.02.2001 - 9 AZN 878/00

    Divergenzbeschwerde

    Weiterhin ist vom Beschwerdeführer aufzuzeigen, daß jedenfalls das anzufechtende Urteil auf einer Abweichung von den Rechtssätzen der herangezogenen Entscheidungen beruht (ständige Rechtsprechung des BAG vgl. 8. August 1997 - 4 AZN 369/97 - AP ArbGG 1979 § 72 a Divergenz Nr. 35 = EzA ArbGG 1979 § 72 a Nr. 80; Senat 27. Juni 2000 - 9 AZN 401/00 - nv.).
  • BAG, 26.06.2001 - 9 AZN 132/01

    Divergenzbeschwerde

    Das setzt nach der Rechtsprechung des Bundesarbeitsgerichts voraus, daß das Berufungsgericht zu einer bestimmten Rechtsfrage einen fallübergreifenden Rechtssatz aufgestellt hat, der einem Rechtssatz widerspricht, der zu derselben Rechtsfrage in einer der genannten divergenzfähigen Entscheidungen enthalten ist (ständige Rechtsprechung des BAG vgl. 8. August 1997 - 4 AZN 369/97 - AP ArbGG 1979 § 72 a Divergenz Nr. 35 = EzA ArbGG 1979 § 72 a Nr. 80; Senat 8. August 2000 - 9 AZN 520/00 - AP ArbGG 1979 § 72 a Divergenz Nr. 40 = EzA ArbGG 1979 § 72 a Nr. 91; 14. Februar 2001 - 9 AZN 878/00 - zur Veröffentlichung vorgesehen).
  • BAG, 20.08.2002 - 9 AZN 130/02

    Divergenzbeschwerde - Zulässigkeitsprüfung

    Zusätzlich ist von der Beschwerde aufzuzeigen, daß jedenfalls das anzufechtende Urteil auf einer Abweichung von einem Rechtssatz der herangezogenen Entscheidung beruht (BAG 8. August 1997 - 4 AZN 369/97 - AP ArbGG 1979 § 72 a Divergenz Nr. 35 = EzA ArbGG 1979 § 72 a Nr. 80; Senat 6. Dezember 1994 - 9 AZN 337/94 - BAGE 78, 373; 14. Februar 2001 - 9 AZN 878/00 - aaO; 28. Mai 2002 - 9 AZN 108/02 - nv.).
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