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   BAG, 17.11.1988 - 4 AZN 504/88   

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BAG, 17.11.1988 - 4 AZN 504/88 (https://dejure.org/1988,2329)
BAG, Entscheidung vom 17.11.1988 - 4 AZN 504/88 (https://dejure.org/1988,2329)
BAG, Entscheidung vom 17. November 1988 - 4 AZN 504/88 (https://dejure.org/1988,2329)
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Volltextveröffentlichungen (4)

  • JLaw (App) | www.prinz.law PDF
  • Wolters Kluwer

    Anspruch auf Auskunftserteilung einer gemeinsamen Einrichtung der Tarifvertragsparteien des Baugewerbes nach den Sozialtarifverträgen des Baugewerbes gegen den baugewerblichen Arbeitgeber zur Berechnung der Beiträge

  • Der Betrieb(Abodienst, Leitsatz frei)

    ArbGG 1979 § 72a, § 72; ZPO § 358
    Divergenz kann nicht auf den Inhalt eines Beweisbeschlusses gestützt werden

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NZA 1989, 281 (Ls.)
  • BB 1989, 76
  • DB 1989, 1428
  • JR 1989, 220
 
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Wird zitiert von ... (6)Neu Zitiert selbst (5)

  • BAG, 20.01.1988 - 4 AZR 492/87

    Überwiegen konstruktiver Arbeiten als Voraussetzung der Einordnung eines Betriebs

    Auszug aus BAG, 17.11.1988 - 4 AZN 504/88
    Die Beklagte trägt vor, das Landesarbeitsgericht habe den fallübergreifenden, abstrakten Rechtssatz aufgestellt, von "Teilabbruch" könne nur dann gesprochen werden, wenn Bauwerksteile wie Decken, Wände, Bedachungen 14d Balkons vollständig beseitigt würden, dagegen sei Teilabbruch stets und generell zu verneinen, wenn solche Bauwerksteile nur teilweise beseitigt würden, so daß solchenfalls Durchbruchsarbeiten anzunehmen seien, die als baugewerbliche Tätigkeit zu betrachten seien; mit diesen Ausführungen weiche das Landesarbeitsgericht von dem abstrakten Rechtsgrundsatz der Senatsrechtsprechung in den Urteilenvom 14. Oktober 1987 - 4 AZR 342/87 - (AP Nr. 88 zu § 1 TVG Tarifverträge: Bau, auch zur Veröffentlichung in der Amtlichen Sammlung vorgesehen) und20. Januar 1988 - 4 AZR 492/87 - (unveröffentlicht) ab, von Abbrucharbeiten könne nur dann gesprochen werden, wenn die Arbeiten wenigstens zur teilweisen Beseitigung eines Gebäude- oder Bauwerksteiles führten, während Abbrucharbeiten zu verneinen seien, wenn Wände und Decken in ihrer Substanz erhalten blieben.
  • BAG, 19.11.1979 - 5 AZN 15/79

    Nichtzulassungsbeschwerde - Divergenz - Ordnungsgemäße Begründung -

    Auszug aus BAG, 17.11.1988 - 4 AZN 504/88
    Danach setzt eine rechtserhebliche Divergenz voraus, daß die angefochtene Entscheidung einen abstrakten Rechtssatz aufstellt, der seinerseits von einem abstrakten Rechtssatz des Bundesarbeitsgerichts oder eines anderen in der Gesetzesnorm genannten Gerichts abweicht, woraus zugleich folgt, daß eine lediglich fehlerhafte oder den Grundsätzen der höchstrichterlichen Rechtsprechung nicht entsprechende Rechtsanwendung eine Divergenz nicht zu begründen vermag (vgl. den Beschluß des Fünften Senats des Bundesarbeitsgerichts vom 19. November 1979 - 5 AZN 15/79 - AP Nr. 2 zu § 72 a ArbGG 1979 mit weiteren Nachweisen).
  • BAG, 14.10.1987 - 4 AZR 342/87

    Auskunftspflicht eines Arbeitgebers über die Anzahl der von ihm beschäftigten

    Auszug aus BAG, 17.11.1988 - 4 AZN 504/88
    Die Beklagte trägt vor, das Landesarbeitsgericht habe den fallübergreifenden, abstrakten Rechtssatz aufgestellt, von "Teilabbruch" könne nur dann gesprochen werden, wenn Bauwerksteile wie Decken, Wände, Bedachungen 14d Balkons vollständig beseitigt würden, dagegen sei Teilabbruch stets und generell zu verneinen, wenn solche Bauwerksteile nur teilweise beseitigt würden, so daß solchenfalls Durchbruchsarbeiten anzunehmen seien, die als baugewerbliche Tätigkeit zu betrachten seien; mit diesen Ausführungen weiche das Landesarbeitsgericht von dem abstrakten Rechtsgrundsatz der Senatsrechtsprechung in den Urteilenvom 14. Oktober 1987 - 4 AZR 342/87 - (AP Nr. 88 zu § 1 TVG Tarifverträge: Bau, auch zur Veröffentlichung in der Amtlichen Sammlung vorgesehen) und20. Januar 1988 - 4 AZR 492/87 - (unveröffentlicht) ab, von Abbrucharbeiten könne nur dann gesprochen werden, wenn die Arbeiten wenigstens zur teilweisen Beseitigung eines Gebäude- oder Bauwerksteiles führten, während Abbrucharbeiten zu verneinen seien, wenn Wände und Decken in ihrer Substanz erhalten blieben.
  • BAG, 18.08.1961 - 2 AZR 280/61

    Divergenzrevision - Divergenz - Anforderungen an schlüssige Darlegung

    Auszug aus BAG, 17.11.1988 - 4 AZN 504/88
    Eine unterschiedliche Beurteilung von Tatsachen reicht jedoch nicht aus, um eine Divergenz im Sinne von § 72 Abs. 2 Nr. 2 ArbGG begründen zu können (vgl. das Urteil des Zweiten Senats des Bundesarbeitsgerichts vom 18. August 1961 - 2 AZR 280/61 - AP Nr. 16 zu § 72 ArbGG 1953 Divergenzrevision sowie Wlotzke/Schwedes/Lorenz, ArbGG, § 72 Rz 11).
  • BAG, 16.12.1982 - 2 AZN 337/82

    Divergenz und unrichtige Rechtsanwendung

    Auszug aus BAG, 17.11.1988 - 4 AZN 504/88
    Dabei müssen sich die voneinander abweichenden Rechtssätze aus der anzufechtenden wie aus der angezogenen Entscheidung unmittelbar ergeben und so deutlich ablesbar sein, daß nicht zweifelhaft bleibt, welche abstrakten Rechtssätze die Entscheidungen jeweils aufgestellt haben (vgl. BAGE 41, 188, 190 [BAG 16.12.1982 - 2 AZN 337/82] = AP Nr. 11 zu § 72 a ArbGG 1979 Divergenz, mit weiteren Nachweisen).
  • BAG, 13.08.2019 - 8 AZN 171/19

    Nichtzulassungsbeschwerde - Betriebs(teil)übergang - Flugbetrieb

    a) Nach § 72a Abs. 1 iVm. § 72 Abs. 2 Nr. 2 ArbGG kann eine Nichtzulassungsbeschwerde wegen Divergenz darauf gestützt werden, dass in der anzufechtenden Entscheidung ein abstrakter Rechtssatz aufgestellt wird, der von einem abstrakten Rechtssatz in einer Entscheidung des Bundesarbeitsgerichts oder eines anderen der in § 72 Abs. 2 Nr. 2 ArbGG genannten Gerichte zu derselben Rechtsfrage abweicht (vgl. etwa BAG 27. März 2012 - 3 AZN 1389/11 - Rn. 6 mwN; 17. November 1988 - 4 AZN 504/88 -) .
  • BAG, 24.10.2019 - 8 AZN 624/19

    Beschränkte Revisionszulassung - Kündigungsschutzklage -

    a) Nach § 72a Abs. 1 iVm. § 72 Abs. 2 Nr. 2 ArbGG kann eine Nichtzulassungsbeschwerde wegen Divergenz darauf gestützt werden, dass in der anzufechtenden Entscheidung ein abstrakter Rechtssatz aufgestellt wird, der von einem abstrakten Rechtssatz in einer Entscheidung des Bundesarbeitsgerichts oder eines anderen der in § 72 Abs. 2 Nr. 2 ArbGG genannten Gerichte zu derselben Rechtsfrage abweicht (vgl. etwa BAG 27. März 2012 - 3 AZN 1389/11 - Rn. 6 mwN; 17. November 1988 - 4 AZN 504/88 -) .
  • BAG, 01.10.2003 - 1 ABN 62/01

    Nichtzulassungsbeschwerde bei verspäteten Entscheidungsgründen

    Nach § 92a ArbGG iVm. § 72 Abs. 2 Nr. 2, § 72a Abs. 1, Abs. 3 ArbGG kann im Beschlußverfahren eine Nichtzulassungsbeschwerde wegen Divergenz nur darauf gestützt werden, daß in dem anzufechtenden Beschluß ein abstrakter Rechtssatz aufgestellt wird, der von einem abstrakten Rechtssatz in einer Entscheidung des Bundesarbeitsgerichts oder eines anderen der in § 72 Abs. 2 Nr. 2 ArbGG genannten Gerichte zur selben Rechtsfrage abweicht (vgl. nur BAG 17. November 1988 - 4 AZN 504/88 - AP ArbGG 1979 § 72a Divergenz Nr. 22).
  • LAG Mecklenburg-Vorpommern, 04.01.2011 - 5 Sa 138/10

    Persönliche Haftung des Insolvenzverwalters - Betriebsfortführung ohne

    Auch bezüglich des Gedankens der Vorteilsausgleichung weicht das Urteil nicht in rechtserheblicher Weise von einer Entscheidung des Bundesarbeitsgerichts ab, denn eine Divergenz im Rechtssinne liegt nur vor, wenn beide Gerichte Rechtssätze aufstellen, die unvereinbar sind (BAG 17. November 1988 - 4 AZN 504/88 - AP Nr. 22 zu § 72a ArbGG 1979 Divergenz = DB 1989, 1428).
  • BAG, 10.02.2009 - 3 AZN 1003/08

    Divergenzbeschwerde - Entbehrlichkeit einer Abmahnung vor fristloser Kündigung -

    a) Gem. § 72a Abs. 1 iVm. § 72 Abs. 2 Nr. 2 ArbGG kann eine Nichtzulassungsbeschwerde wegen Divergenz nur darauf gestützt werden, dass in der anzufechtenden Entscheidung ein abstrakter Rechtssatz aufgestellt wird, der von einem abstrakten Rechtssatz in einer Entscheidung des Bundesarbeitsgerichts oder eines anderen der in § 72 Abs. 2 Nr. 2 ArbGG genannten Gerichte zu derselben Rechtsfrage abweicht (BAG 17. November 1988 - 4 AZN 504/88 - AP ArbGG 1979 § 72a Divergenz Nr. 22).
  • BAG, 18.06.1997 - 2 AZN 333/97

    Rechtskraft - Beschwerde - Klage - Hinreichende Erfolgsaussicht der

    Eine Nichtzulassungsbeschwerde wegen Divergenz kann aber nur auf divergierende abstrakte Rechtssätze in Verfahrens- oder instanzabschließenden gerichtlichen Entscheidungen gestützt werden (vgl. BAG Beschluß vom 17. November 1988 - 4 AZN 504/88 - AP Nr. 22 zu § 72 a ArbGG Divergenz).
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