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   BAG, 10.10.1979 - 4 AZR 1029/77   

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BAG, 10.10.1979 - 4 AZR 1029/77 (https://dejure.org/1979,1405)
BAG, Entscheidung vom 10.10.1979 - 4 AZR 1029/77 (https://dejure.org/1979,1405)
BAG, Entscheidung vom 10. Oktober 1979 - 4 AZR 1029/77 (https://dejure.org/1979,1405)
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Volltextveröffentlichungen (2)

Kurzfassungen/Presse

  • Wolters Kluwer (Leitsatz)

    Eingruppierungsprozesse - Auszuübende Tätigkeit - Deutliche Darstellung - Vertreter der Interessen des Ausgleichsfonds - Verwaltungsdienst - Entsprechende Tätigkeit - Akademischer Zuschnitt - Lastenausgleichsrecht - Schriftliches Sachverständigengutachten - Mündliche ...

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • BAGE 32, 126
  • BB 1981, 54
 
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Wird zitiert von ... (17)Neu Zitiert selbst (12)

  • BAG, 14.12.1977 - 4 AZR 467/76

    Gesamttätigkeit - Arbeitsvorgänge - Beurteilung von Rechtsfragen -

    Auszug aus BAG, 10.10.1979 - 4 AZR 1029/77
    Eine solche liegt jedoch nur dann vor, wenn die Tätigkeit schlechthin die Fähigkeit erfordert, wie ein einschlägig ausgebildeter Akademiker auf dem entsprechenden akademischen Fachgebiet Zusammenhänge zu überschauen und selbständig Ergebnisse zu entwickeln, wie das mit dem sogenannten "akademischen Zuschnitt" der Tätigkeit gekennzeichnet wird (vgl. die Urteile des Senats vom 23. Mai 1979 - 4 AZR 576/77 -, [demnächst] AP Nr. 24 zu §§ 22, 23 BAT 1975, AP Nr. 4 zu §§ 22, 23 BAT 1975, sowie BAG AP Nr. 97 zu §§ 22, 23 BAT).

    Im übrigen hat der vom Landesarbeitsgericht zugezogene Sachverständige auch im Widerspruch zum geltenden Zivilprozeß- und Gerichtsverfassungsrecht seinerseits ein Rechtsgutachten erstattet, mit dem sich das Landesarbeitsgericht, wie die Revision weiter zutreffend ausführt, nicht einmal kritisch und selbständig auseinandergesetzt hat (vgl. dazu die Urteile des Senats vom 16. Mai 1979 - 4 AZR 68o/77 -, [demnächst] AP Nr. 23 zu §§ 22, 23 BAT 1973, 19. April 1978 - 4 AZR 721/76 -, [demnächst] AP Nr. 6 zu §§ 22, 23 BAT 1975, auch zum Abdruck in der Amtlichen Sammlung des Gerichts bestimmt, sowie AP Nr. 4 zu §§ 22, 23 BAT 1975).

    Ist die Klage hingegen bei Annahme einer einheitlich zu bewertenden Gesamttätigkeit für den Anspruchszeitraum vor dem 1. Januar 1975 unbegründet, so gilt das notwendigerweise auch für die Folgezeit, da sich eine einheitlich zu bewertende Gesamttätigkeit als der größtmögliche "Arbeitsvorgang" im Sinne der §§ 22, 23 BAT n.F. darstellt (vgl. BAG AP Nr. 4 zu §§ 22, 23 BAT 1975).

  • BAG, 18.05.1977 - 4 AZR 18/76

    Devisenprüfer - Außenwirtschaftsüberwachung - Entsprechende Tätigkeit -

    Auszug aus BAG, 10.10.1979 - 4 AZR 1029/77
    Eine solche liegt jedoch nur dann vor, wenn die Tätigkeit schlechthin die Fähigkeit erfordert, wie ein einschlägig ausgebildeter Akademiker auf dem entsprechenden akademischen Fachgebiet Zusammenhänge zu überschauen und selbständig Ergebnisse zu entwickeln, wie das mit dem sogenannten "akademischen Zuschnitt" der Tätigkeit gekennzeichnet wird (vgl. die Urteile des Senats vom 23. Mai 1979 - 4 AZR 576/77 -, [demnächst] AP Nr. 24 zu §§ 22, 23 BAT 1975, AP Nr. 4 zu §§ 22, 23 BAT 1975, sowie BAG AP Nr. 97 zu §§ 22, 23 BAT).

    II a BAT Fallgruppe 1 hinausgehen (vgl. dazu die Entscheidungen des Senats BAG 7, 125 [131] = AP Nr. 46 zu § 3 TOA, AP Nr. 115 zu § 3 TOA sowie AP Nr. 97 zu §§ 22, 23 BAT, auch Clemens-Scheuring-Steingen-Wiese, BAT, Hauptband II VergO Anm. 14).

  • BAG, 23.05.1979 - 4 AZR 576/77

    Internationale Ferienkurse - Arbeitsvorgang - Entsprechende Tätigkeit -

    Auszug aus BAG, 10.10.1979 - 4 AZR 1029/77
    Eine solche liegt jedoch nur dann vor, wenn die Tätigkeit schlechthin die Fähigkeit erfordert, wie ein einschlägig ausgebildeter Akademiker auf dem entsprechenden akademischen Fachgebiet Zusammenhänge zu überschauen und selbständig Ergebnisse zu entwickeln, wie das mit dem sogenannten "akademischen Zuschnitt" der Tätigkeit gekennzeichnet wird (vgl. die Urteile des Senats vom 23. Mai 1979 - 4 AZR 576/77 -, [demnächst] AP Nr. 24 zu §§ 22, 23 BAT 1975, AP Nr. 4 zu §§ 22, 23 BAT 1975, sowie BAG AP Nr. 97 zu §§ 22, 23 BAT).

    Ebenfalls führt das Landesarbeitsgericht zutreffend aus, daß es nicht darauf ankommt, wie Angestellte und Beamte mit den Aufgaben des Klägers in anderen Bundesländern oder an anderen Stellen der Verwaltung des beklagten Landes vergütet werden (vgl. auch dazu das Urteil des Senats vom 23. Mai 1979 - 4 AZR 576/77 -, [demnächst] AP Nr. 24 zu §§ 22, 23 BAT 1975, mit weiteren Nachweisen).

  • BAG, 10.12.1958 - 4 AZR 528/55

    Tarifordnung - Erfassung eines Arbeitsverhältnisses - Gestaltung der

    Auszug aus BAG, 10.10.1979 - 4 AZR 1029/77
    II a BAT Fallgruppe 1 hinausgehen (vgl. dazu die Entscheidungen des Senats BAG 7, 125 [131] = AP Nr. 46 zu § 3 TOA, AP Nr. 115 zu § 3 TOA sowie AP Nr. 97 zu §§ 22, 23 BAT, auch Clemens-Scheuring-Steingen-Wiese, BAT, Hauptband II VergO Anm. 14).
  • BAG, 16.08.1966 - 1 AZR 373/65

    Tätigkeitsmerkmal eines Tarifvertrages - Heraushebende Tätigkeit - Vergleich -

    Auszug aus BAG, 10.10.1979 - 4 AZR 1029/77
    Im übrigen hat der vom Landesarbeitsgericht zugezogene Sachverständige auch im Widerspruch zum geltenden Zivilprozeß- und Gerichtsverfassungsrecht seinerseits ein Rechtsgutachten erstattet, mit dem sich das Landesarbeitsgericht, wie die Revision weiter zutreffend ausführt, nicht einmal kritisch und selbständig auseinandergesetzt hat (vgl. dazu die Urteile des Senats vom 16. Mai 1979 - 4 AZR 68o/77 -, [demnächst] AP Nr. 23 zu §§ 22, 23 BAT 1973, 19. April 1978 - 4 AZR 721/76 -, [demnächst] AP Nr. 6 zu §§ 22, 23 BAT 1975, auch zum Abdruck in der Amtlichen Sammlung des Gerichts bestimmt, sowie AP Nr. 4 zu §§ 22, 23 BAT 1975).
  • BAG, 21.01.1970 - 4 AZR 106/69

    Eingruppierungsstreitigkeiten - Feststellungsantrag - Zinsforderung - Aufeinander

    Auszug aus BAG, 10.10.1979 - 4 AZR 1029/77
    Mit einer solchen Klage können unbedenklich auch die vom Kläger für die rückständigen Gehaltsforderungen geltend gemachten Zinsen mitverfolgt werden (vgl. BAG 22, 247 [249] = AP Nr. 3o zu §§ 22, 23 BAT).
  • BAG, 19.04.1978 - 4 AZR 721/76

    Revisionsgerichtliche Überprüfung - Arbeitsvorgänge - Tatsachenfeststellungen -

    Auszug aus BAG, 10.10.1979 - 4 AZR 1029/77
    Im übrigen hat der vom Landesarbeitsgericht zugezogene Sachverständige auch im Widerspruch zum geltenden Zivilprozeß- und Gerichtsverfassungsrecht seinerseits ein Rechtsgutachten erstattet, mit dem sich das Landesarbeitsgericht, wie die Revision weiter zutreffend ausführt, nicht einmal kritisch und selbständig auseinandergesetzt hat (vgl. dazu die Urteile des Senats vom 16. Mai 1979 - 4 AZR 68o/77 -, [demnächst] AP Nr. 23 zu §§ 22, 23 BAT 1973, 19. April 1978 - 4 AZR 721/76 -, [demnächst] AP Nr. 6 zu §§ 22, 23 BAT 1975, auch zum Abdruck in der Amtlichen Sammlung des Gerichts bestimmt, sowie AP Nr. 4 zu §§ 22, 23 BAT 1975).
  • BAG, 09.11.1973 - 4 AZR 27/73

    Eingruppierungsprozeß - Überwiegend auszuübende Tätigkeit - Öffentlicher Dienst -

    Auszug aus BAG, 10.10.1979 - 4 AZR 1029/77
    Für den Anspruchszeitraum bis 31. Dezember 1974 kommt es nämlich maßgeblich darauf an, ob beim Kläger eine einheitlich zu bewertende Gesamttätigkeit anzunehmen ist oder dessen überwiegend auszuübende Tätigkeit oder jeweils für sich allein nicht überwiegende Teiltätigkeiten rechtlich zu beurteilen waren (vgl. dazu die Urteile des Senats AP Nr. 89, 85 und 82 zu §§ 22, 23 BAT sowie BAG 25, 371 [376] = AP Nr. 77 zu §§ 22, 23 BAT).
  • BGH, 10.07.1952 - IV ZR 15/52

    Recht des Gerichts zur Anordnung der schriftlichen Begutachtung

    Auszug aus BAG, 10.10.1979 - 4 AZR 1029/77
    vorlegen zu lassen, und daß im Hinblick darauf die Ablehnung der ordnungsgemäß und rechtzeitig beantragten Ladung des Sachverständigen zum Zwecke der mündlichen Erläuterung seines schriftlichen Gutachtens und zur Beantwortung ergänzen der Fragen der Parteien sich nicht nur als Verfahrensverstoß (BGHZ 6, 398 [4ol]; BGH VersR 1972, 928; Baumbach-Lauterbach- Hartmann, aaO, § 411 Anm. 4; Rosenberg-Schwab, Zivilprozeß recht, 11. Aufl. S. 653; Stein-Jonas-Schumann-Leipold, aaO, § 411 Anm. IV 2; Zoller, ZPO, 12. Aufl., § 411 Anm. 1 c), sondern auch als Verstoß gegen den Verfassungsgrundsatz des rechtlichen Gehörs (Art. lo3 Abs. 1 GG) darstellen kann(vgl. dazu Maunz-Dürig-Herzog, Komm, zum GG, 4. Aufl., Art. lo3, Rdnrn. 73 und 81).
  • BAG, 28.03.1979 - 4 AZR 446/77

    Bewährungsaufstieg - Hälfte der Arbeitszeit - Arbeitsvorgänge - Selbständige

    Auszug aus BAG, 10.10.1979 - 4 AZR 1029/77
    II a BAT zu zahlen, aufgegeben hat, steht nunmehr fest, daß es sich bei der Klage um eine der im öffentlichen Dienst allgemein üblichen und nach § 256 Abs. 1 ZPO zulässigen Eingruppierungsfeststellungsklagen handelt (vgl. das Urteil des Senats vom 28. März 1979 - 4 AZR 446/77 -, [demnächst] AP Nr. 19 zu §§ 22, 23 BAT 1975).
  • BAG, 29.01.1975 - 4 AZR 218/74

    Tarifvertrag: Fortgeltung nach Auslaufen

  • BAG, 13.12.1978 - 4 AZR 322/77

    Technischer Angestellter - Kernphysik- und Isotopenlabor - Technische

  • BAG, 29.01.1986 - 4 AZR 465/84

    Verfahrensgrundrechte: Verletzung des Anspruchs auf rechtliches Gehör -

    Konkret bedeutet das, daß auch im Zivilprozeß und damit auch im arbeitsgerichtlichen Urteilsverfahren den Parteien Gelegenheit geboten werden muß, sich zu allen einschlägigen und insbesondere zu den nach der Meinung des Gerichts prozeßentscheidenden Tat- und Rechtsfragen zu äußern und dazu gehört zu werden (vgl. BVerfGE 9, 231, 235; Maunz/Dürig/Herzog/Scholz, GG, 4. Aufl., Art. 103 Abs. 1 RZ 28 und 35, auch das Urteil des Senats vom 10. Oktober 1979 - 4 AZR 1029/77 - AP Nr. 29 zu §§ 22, 23 BAT 1975).
  • BVerfG, 03.02.1998 - 1 BvR 909/94

    Verletzung von GG Art 103 Abs 1 durch Ablehnung des Antrags auf mündliche

    Diese Rechtsprechung hat die Zustimmung der übrigen obersten Bundesgerichte (vgl. BVerwGE 69, 70 [77 f.]; Bundesfinanzhof, Bundessteuerblatt II 1970, S. 460 [461]; Bundessozialgericht, Die Sozialgerichtsbarkeit 1985, S. 290; Bundesarbeitsgericht, BB 1981, S. 54) und des weit überwiegenden Teils der Literatur (vgl. Greger, in: Zöller, ZPO, 20. Aufl. 1997, § 411 Rn. 5 a; Leipold, in: Stein/Jonas, ZPO, 20. Aufl. 1989, § 411 Rn. 11 f.; Hartmann, in: Baumbach/Lauterbach/Albers/Hartmann, ZPO, 56. Aufl. 1998, § 411 Rn. 9; Damrau, in: Münchener Kommentar zur ZPO, 1992, § 411 Rn. 11; Thomas/Putzo, ZPO, 20. Aufl. 1997, § 411 Rn. 5; Bayerlein, Praxishandbuch Sachverständigenrecht, 1990, S. 333 f.; Ankermann, NJW 1985, S. 1204; Pantle, MDR 1989, S. 312) gefunden.
  • LAG Mecklenburg-Vorpommern, 21.03.2017 - 2 Sa 229/16

    Eingruppierung - Sachgebietsleiterin Regress bei einem Träger der

    Dieses Erfordernis wird mit dem Begriff des akademischen Stellenzuschnitts plakativ zusammengefasst (vgl. nur BAG 10 Oktober 1979 - 4 AZR 1029/77 - BAGE 32, 126 = AP Nr. 29 zu §§ 22, 23 BAT 1975; BAG 23. Mai 1979 - 4 AZR 576/77 - AP Nr. 24 zu §§ 22, 23 BAT 1975 = PersV 1980, 457; BAG 14. Dezember 1977 - 4 AZR 467/76 - AP Nr. 4 zu §§ 22, 23 BAT 1975 = PersV 1979, 209).

    Daraus hat das Bundesarbeitsgericht in seiner Entscheidung vom 10. Oktober 1979 (4 AZR 1029/77 - BAGE 32, 126 = AP Nr. 29 zu §§ 22, 23 BAT 1975) gefolgert, dass ein Dienstposten, der "lediglich Fachkenntnisse auf einem begrenzten juristischen Teilgebiet" erfordere, keinen akademischen Zuschnitt habe.

    Dieses Erfordernis wird mit dem Begriff des akademischen Stellenzuschnitts plakativ zusammengefasst (vgl. nur BAG 10 Oktober 1979 - 4 AZR 1029/77 - BAGE 32, 126 = AP Nr. 29 zu §§ 22, 23 BAT 1975; BAG 23. Mai 1979 - 4 AZR 576/77 - AP Nr. 24 zu §§ 22, 23 BAT 1975 = PersV 1980, 457; BAG 14. Dezember 1977 - 4 AZR 467/76 - AP Nr. 4 zu §§ 22, 23 BAT 1975 = PersV 1979, 209).

    Daraus hat das Bundesarbeitsgericht in seiner Entscheidung vom 10. Oktober 1979 (aaO) gefolgert, dass ein Dienstposten, der "lediglich Fachkenntnisse auf einem begrenzten juristischen Teilgebiet" erfordere, keinen akademischen Zuschnitt habe.

  • BAG, 17.04.2003 - 8 ABR 24/02

    Eingruppierung eines Disponenten/Lokleitung bei der Bahn

    Diese Voraussetzungen können schon dann erfüllt sein, wenn die Tätigkeit des Angestellten ohne unmittelbaren Bezug zu einer konkreten akademischen Fachdisziplin gleichwohl ein Urteilsvermögen eines ausgebildeten Akademikers, also eine nicht fachspezifische, sondern allgemein akademische Qualifikation erfordert (BAG 17. Dezember 1980 - 4 AZR 852/78 - AP BAT 1975 §§ 22, 23 Nr. 38; 2. Dezember 1992 - 4 AZR 126/92 - AP BAT §§ 22, 23 Lehrer Nr. 30; 10. Oktober 1979 - 4 AZR 1029/77 - BAGE 32, 126 = AP BAT 1975 §§ 22, 23 Nr. 29; 23. Mai 1979 - 4 AZR 576/77 - aaO mwN; 18. Dezember 1996 - 4 AZR 319/95 - AP BAT 1975 §§ 22, 23 Nr. 221).
  • LAG Düsseldorf, 27.06.2019 - 11 Sa 903/18

    Eingruppierung eines Stadtplaners - Ausübung einer Tätigkeit, die einer

    aa)Eine "entsprechende Tätigkeit" im Sinne der Tarifnormen liegt vor, sofern eine sachgerechte Aufgabenwahrnehmung auf dem übertragenen Dienstposten nur möglich ist, wenn der Stelleninhaber die im Rahmen seiner akademischen Hochschulausbildung erworbenen Kenntnisse und Fähigkeiten auf dem übertragenen Dienstposten tatsächlich benötigt und auch einsetzt (vgl. BAG, Urteil vom 14.09.2016 - 4 AZR 964/13 - Juris; BAG, Urteil vom 18.04.2012 - 4 AZR 441/10 - Juris; BAG, Urteil vom 10.10.1979 - 4 AZR 1029/77 - Juris; LAG Mecklenburg-Vorpommern, Urteil vom 21.03.2017 - 2 Sa 229/16 - zitiert nach Juris).

    Dieses Erfordernis wird mit dem Begriff des akademischen Stellenzuschnitts plakativ zusammengefasst (vgl. BAG, Urteil vom 14.09.2016 - 4 AZR 964/13 - Juris; BAG, Urteil vom 18.04.2012 - 4 AZR 441/10 - Juris; BAG, Urteil vom 10.10.1979 - 4 AZR 1029/77 - Juris; LAG Mecklenburg-Vorpommern, Urteil vom 21.03.2017 - 2 Sa 229/16 - zitiert nach Juris).

  • BAG, 22.09.1982 - 4 AZR 1138/79
    Damit geht das Landesarbeitsgericht zugleich richtig davon aus, daß für Angestellte mit den speziellen Aufgaben eines Vertreters der Interessen des Ausgleichsfonds (VIA) in Ermangelung spezieller tariflicher Tätigkeitsmerkmale diejenigen der jeweiligen Fallgruppen 1 für den allgemeinen Verwaltungsdienst heranzuziehen sind (vgl. BAG 32, 126, 132 = AP Nr. 29 zu §§ 22, 23 BAT 19751 auch das den vorliegend beklagten Arbeitgeber betreffende nicht veröffentlichte Urteil vom 27. Mai 1981 - 4 AZR 1082/78 -).

    Die hierfür vom Landesarbeitsgericht gegebene Begründung ist angesichts der einheitlichen, näher gesetzlich umschriebenen Aufgabenstellung des Klägers nicht nur naheliegend, sondern entspricht auch der Rechtsprechung des Senats (vgl. die Urteile des Senats BAG 32, 126, 131 = AP Nr. 29 zu §§ 22, 23 BAT 1975 und BAG 34, 158, 163 = AP Nr. 36 zu §§ 22, 23 BAT 1975> mit weiteren Nachweisen) .

  • LAG Köln, 08.06.2016 - 11 Sa 16/16

    Tarifliche Eingruppierung einer in der Widerspruchsstelle des Job-Centers

    Dies gilt etwa dann, wenn lediglich Kenntnisse und Fähigkeiten auf einem eng begrenzten juristischen Teilgebiet benötigt werden (BAG, Urteil vom 10.10.1979 - 4 AZR 1029/77 -).
  • LAG Sachsen-Anhalt, 29.01.2014 - 5 Sa 47/13

    Eingruppierung einer Schuldnerberaterin

    Nach der weiteren Rechtsprechung des BAG (Urteil vom 10.10.1979 - 4 AZR 1029/77; Urteil vom 08.10.1977 - 4 AZR 91/96) wird zwar nicht das gleiche Wissen und Können, aber eine ähnlich gründliche Beherrschung eines entsprechend umfangreichen Wissensgebietes vorausgesetzt.
  • BAG, 02.12.1992 - 4 AZR 126/92

    Eingruppierung eines Sportlehrers in Psychiatrischer Klinik

    Eine solche Tätigkeit liegt jedoch nach der ständigen Rechtsprechung des Senats (vgl. BAG Urteile vom 17. Dezember 1980 - 4 AZR 852/78 - AP Nr. 38 zu §§ 22, 23 BAT 1975; vom 10. Oktober 1979, BAGE 32, 126 [BAG 10.10.1979 - 4 AZR 1029/77] = AP Nr. 29 zu §§ 22, 23 BAT 1975; und vom 23. Mai 1979 - 4 AZR 576/77 - AP Nr. 24 zu §§ 22, 23 BAT 1975, m. w. N.) nur vor, wenn die Tätigkeit schlechthin die Fähigkeit erfordert, wie ein einschlägig ausgebildeter Akademiker auf dem entsprechenden akademischen Fachgebiet Zusammenhänge zu überschauen und selbständig Ergebnisse zu entwickeln, wie das mit dem sogenannten "akademischen Zuschnitt" der Tätigkeit gefordert wird.
  • BAG, 11.06.1986 - 4 AZR 169/85
    Eingruppierung eines Vertreters der Interessen des Ausgleichs fonds beim Lastenausgleichsamt (vgl. BAG 32, 126 = AP Nr. 29 zu §§ 22, 23 BAT 1975; BAG vom 27. Mai 1981 - 4 AZR 1082/79 -, vom 22. September 1982 - 4 AZR 1138/79 -).

    Zutreffend geht das Landesarbeitsgericht weiter davon aus, daß es trotz ihrer spezifischen Aufgaben für die Vertreter der Interessen des Ausgleichsfonds keine speziellen tariflichen Tätigkeitsmerkmale gibt, so daß mit dem Landesarbeitsgericht und in Übereinstimmung mit der Senatsrechtsprechung für diesen Personenkreis die allgemeinen tariflichen Tätigkeitsmerkmale der Vergütungsordnung für den Verwaltungsdienst heranzuziehen sind (vgl. die Urteile des Senats BAG 32, 126, 132 = AP Nr. 29 zu §§ 22, 23 BAT 1975 sowie vom 27. Mai 1981 - 4 AZR 1082/78 - und 22. September 1982 - 4 AZR 1138/79 beide unveröffentlicht, wobei die beiden zuletzt bezeichneten Urteile ebenfalls Vertreter der Interessen des Ausgleichsfonds aus dem Bundesland Baden-Württemberg betreffen).

  • BAG, 17.04.2003 - 8 ABR 16/02

    Eingruppierung eines Wagenmeisters WTS bei der Bahn

  • BAG, 24.06.1980 - 6 AZR 1020/78

    Berufungsurteil - Tatbestand - Bezugnahme auf den Tatbestand - Unstreitiger

  • LAG Sachsen-Anhalt, 29.01.2014 - 5 Sa 432/12

    Eingruppierung einer Schuldnerberaterin

  • LAG Düsseldorf, 10.12.2021 - 6 Sa 756/21

    Eingruppierungssystematik in § 12 TVöD/VKA; "Entsprechende Tätigkeit" i.S.d. EG

  • BAG, 20.05.1988 - 2 AZR 803/87

    Anforderungen für eine wirksame Auflösung eines Arbeitsverhältnisses -

  • LAG Sachsen-Anhalt, 21.12.1999 - 8 Sa 55/99

    Begriff des Arbeitsvorgangs; Akademischer Zuschnitt einer Tätigkeit; Erfordernis

  • LAG Berlin, 20.09.2002 - 6 Sa 492/02

    Antrag auf Tatbestandsberichtigung; Anforderungen an den Inhalt eines gekürzten

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