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   BAG, 24.01.1973 - 4 AZR 104/72   

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BAG, 24.01.1973 - 4 AZR 104/72 (https://dejure.org/1973,1842)
BAG, Entscheidung vom 24.01.1973 - 4 AZR 104/72 (https://dejure.org/1973,1842)
BAG, Entscheidung vom 24. Januar 1973 - 4 AZR 104/72 (https://dejure.org/1973,1842)
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Volltextveröffentlichungen (2)

Kurzfassungen/Presse

  • Wolters Kluwer (Leitsatz)

    Abordnung eines Angestellten - Direktionsrecht des Arbeitgebers - Abordnung eines Beamten - Handlung mit rechtsgeschäftlichem Charakter - Wesensmerkmal des Arbeitsvertrages - Übertragung einer neuen Tätigkeit - Konstitutive Schriftform - Gesamtheit der erkennbaren ...

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • BAGE 25, 12
 
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Wird zitiert von ... (10)Neu Zitiert selbst (8)

  • BAG, 05.07.1967 - 4 AZR 162/66

    Angestellter - Vorübergehende Tätigkeit - Übertragung der Tätigkeit - Erklärung

    Auszug aus BAG, 24.01.1973 - 4 AZR 104/72
    Das Landesarbeitsgericht wird daher die entsprechende Willenserklärung der Beklagten nach den aufgezeigten Kriterien auszulegen haben, wobei zu berücksichtigen ist, daß es der Gesamtheit der erkennbaren Umstände zu entnehmen ist, ob eine Tätigkeit nach dem bei der Übertragung zum Ausdruck gekommenen Willen des Arbeitgebers für die Dauer oder nur vorübergehend übertragen werden soll (BAG 19, 295 /2987 = AP Nr. 9 zu § 1 TVG Tarifverträge BAVAV und AP Nr. 10 zu § 1 TVG Tarifverträge BAVAV).

    Dabei hat das Landesarbeitsgericht insbesondere Bedacht darauf zu nehmen, daß allein aus der Tatsache der gleichzeitigen Abordnung des Klägers, die keineswegs mit der Übertragung der neuen Tätigkeit hätte zusammengefaßt werden müssen, nicht für sich allein schon der rechtliche Schluß gezogen werden darf, daß ihm die neue Tätigkeit in Frankreich nur vorübergehend hat übertragen werden sollen (vgl. BAG AP Nr. 10 zu § 1 TVG Tarifverträge BAVAV).

  • BAG, 20.01.1960 - 4 AZR 267/59

    Versetzung eines Arbeitnehmers - Zulässigkeit - Wirksamkeit - Neuer Arbeitsort -

    Auszug aus BAG, 24.01.1973 - 4 AZR 104/72
    Abordnung eines Beamten nach öffentlichem Recht zu beurteilen ist (vgl. dazu BAG Urteil vom 12. April 1972 - 4 AZR 224/71 - demnächst AP Nr. 1 zu § 22 BRKG -), wohl aber als eine einseitige, nach zivilrechtlichen bzw. tarifrechtlichen Grundsätzen zu bewertende Handlung mit rechtsgeschäftlichem Charakter (vgl. BAG 8, 338 /j343 = AP Nr. 8 zu § 611 BGB Direktionsrecht; auch Böhm-Spiertz, BAT, 2. Aufl., § 12, Anm. 3; Clemens-Scheuring-Steingen-Görner-Opalke, BAT, Hauptbd. I, § 12, Anm. 2).
  • BAG, 06.09.1972 - 4 AZR 422/71

    Zusage einer höheren Vergütung - Nebenabrede - Arbeitsvertrag - Konstitutive

    Auszug aus BAG, 24.01.1973 - 4 AZR 104/72
    Die zuvor gewürdigte Vereinbarung der Parteien konnte von ihnen auch formfrei wirksam getroffen werden, weil sie nicht eine Nebenabrede im Sinne von § 4 Abs. 2 BAT, sondern mit der Bestimmung der vom Kläger zu verrichtenden Tätigkeit ein Wesensmerkmal des Arbeitsvertrages selbst (§ 611 BGB) und damit eine Regelung im Sinne von § 4 Abs. 1 BAT betrifft, für die tariflich gerade keine konstitutive Schriftform vorgeschrieben ist (vgl. BAG AP Nr. 8 zu § 23 a . BAT sowie Urteil vom 6. September 1972 - 4 AZR 422/71 demnächst AP Nr. 2 zu § 4 BAT).
  • BAG, 12.04.1972 - 4 AZR 224/71

    Berufsgenossenschaft - Gehobener Verwaltungsdienst - Anwärter - Auswärtiger

    Auszug aus BAG, 24.01.1973 - 4 AZR 104/72
    Abordnung eines Beamten nach öffentlichem Recht zu beurteilen ist (vgl. dazu BAG Urteil vom 12. April 1972 - 4 AZR 224/71 - demnächst AP Nr. 1 zu § 22 BRKG -), wohl aber als eine einseitige, nach zivilrechtlichen bzw. tarifrechtlichen Grundsätzen zu bewertende Handlung mit rechtsgeschäftlichem Charakter (vgl. BAG 8, 338 /j343 = AP Nr. 8 zu § 611 BGB Direktionsrecht; auch Böhm-Spiertz, BAT, 2. Aufl., § 12, Anm. 3; Clemens-Scheuring-Steingen-Görner-Opalke, BAT, Hauptbd. I, § 12, Anm. 2).
  • BAG, 14.06.1972 - 4 AZR 315/71

    Höhergruppierung eines Angestellten - Mitbestimmungsrecht des Personalrats

    Auszug aus BAG, 24.01.1973 - 4 AZR 104/72
    Sollte nur eine vorübergehende Übertragung gewollt gewesen sein, so wäre die Klage unbegründet, weil der Kläger, wie eine Auslegung seiner Klaganträge auch unter Berücksichtigung seines sonstigen Vorbringens ergibt, jedenfalls keine Ansprüche aus § 24 BAT geltend gemacht hat (vgl. BAG Urteil vom 14. Juni 1972 - 4 AZR 315/71 - demnächst AP Nr. 54 zu §§ 22, 23 BAT, auch zur Veröffentlichung in der Amtl. Sammlung bestimmt).
  • BAG, 30.01.1985 - 4 AZR 117/83

    Einzelhandel-Buchhandel - Anrechnung von Berufsjahren - Verkaufsbuchhandel -

    Auszug aus BAG, 24.01.1973 - 4 AZR 104/72
    Das Landesarbeitsgericht wird daher die entsprechende Willenserklärung der Beklagten nach den aufgezeigten Kriterien auszulegen haben, wobei zu berücksichtigen ist, daß es der Gesamtheit der erkennbaren Umstände zu entnehmen ist, ob eine Tätigkeit nach dem bei der Übertragung zum Ausdruck gekommenen Willen des Arbeitgebers für die Dauer oder nur vorübergehend übertragen werden soll (BAG 19, 295 /2987 = AP Nr. 9 zu § 1 TVG Tarifverträge BAVAV und AP Nr. 10 zu § 1 TVG Tarifverträge BAVAV).
  • BAG, 22.03.1967 - 4 AZR 107/66

    Tätigkeit eines Angestellten - Vorübergehende Ausübung - Wille bei Übertragung -

    Auszug aus BAG, 24.01.1973 - 4 AZR 104/72
    Das Landesarbeitsgericht wird daher die entsprechende Willenserklärung der Beklagten nach den aufgezeigten Kriterien auszulegen haben, wobei zu berücksichtigen ist, daß es der Gesamtheit der erkennbaren Umstände zu entnehmen ist, ob eine Tätigkeit nach dem bei der Übertragung zum Ausdruck gekommenen Willen des Arbeitgebers für die Dauer oder nur vorübergehend übertragen werden soll (BAG 19, 295 /2987 = AP Nr. 9 zu § 1 TVG Tarifverträge BAVAV und AP Nr. 10 zu § 1 TVG Tarifverträge BAVAV).
  • BAG, 26.04.1966 - 1 AZR 458/64

    Tatsächliche Feststellungen - Grundlage für Nachprüfung - Selbständige Leistungen

    Auszug aus BAG, 24.01.1973 - 4 AZR 104/72
    Soweit darin das Bundesverteidigungsministerium die ihm unterstellten Dienststellen anweist, wo und mit welchen Aufgaben der Kläger in Frankreich ab 1. Mai 1963 beschäftigt werden sollte, handelt es sich, wie das Landesarbeitsgericht zutreffend rechtlich würdigt, bei der Anordnung vom 18. April 1963 um einen Erlaß mit innerdienstlicher Wirkung und Bedeutung (vgl. BAG AP Nr. 2 zu §§ 22, 23 BAT Lehrer; Forsthoff, Verwaltungsrecht, Bd. I, Allgemeiner Teil, 9. Aufl., S. 132 - 133; Wolff, H.J., Verwaltungsrecht, Band 1, 8. Aufl., S. 115 ff.).
  • BAG, 21.06.1978 - 4 AZR 816/76

    Kommunaler Verwaltungsdienst - Ablegung der jeweiligen Verwaltungsprüfung -

    Hierunter versteht der BAT (§ 12) wie bei der Abordnung (vgl. BAG 25, 12 [15] =AP Nr. 63 zu §§ 22, 23 BAT) zwar nicht den entsprechenden beamtenrechtlichen Begriff ( § 2 6 BBG), sondern eine einseitige Handlung des Arbeitgebers mit rechts geschäftlichem Charakter, die im Direktionsrecht des Arbeitgebers wurzelt und durch die die Arbeitsbedingungen des Arbeitnehmers in der Weise einseitig verändert werden sollen, daß er 18 -.
  • BAG, 22.06.2022 - 4 AZR 440/21

    Eingruppierung eines Sozialarbeiters - Heraushebungsmerkmal - Darlegungslast

    Ausreichende Anhaltspunkte dafür, die Tätigkeit solle nach dem Willen des Arbeitgebers entgegen dem tariflichen Regelfall nur vorübergehend übertragen werden (zu diesem Erfordernis BAG 24. Januar 1973 - 4 AZR 104/72 - BAGE 25, 12; 19. März 1986 - 4 AZR 642/84 - zu 2 der Gründe, BAGE 51, 282) , sind nicht ersichtlich.

    Aus ihm muss sich ergeben, ob die Tätigkeit auf Dauer oder nur vorübergehend übertragen werden soll (vgl. BAG 5. Juli 1967 - 4 AZR 162/66 - zu II der Gründe; 24. Januar 1973 - 4 AZR 104/72 - BAGE 25, 12) .

  • BAG, 11.11.1987 - 4 AZR 336/87

    Eingruppierung eines Architekten in den Bundesangestelltentarif (BAT) -

    Demgemäß erblickt der Senat in Abordnungen und Versetzungen von Angestellten des öffentlichen Dienstes einseitige Handlungen des Arbeitgebers mit rechtsgeschäftlichem Charakter, die in seinem Direktionsrecht wurzeln und durch die die Arbeitsbedingungen des Arbeitnehmers einseitig verändert werden sollen (vgl. BAGE 25, 12, 15 = AP Nr. 63 zu §§ 22, 23 BAT, sowie die weiteren Urteile des Senats vom 21. Juni 1978 - 4 AZR 816/76 - AP Nr. 3 zu § 25 BAT und 18. Februar 1981 - 4 AZR 944/78 - AP Nr. 6 zu § 44 BAT mit weiteren Nachweisen).
  • BAG, 10.12.2014 - 4 AZR 261/13

    Eingruppierung eines qualifizierten Instandhalters mit Freigabeberechtigung

    (2) Von einer "nicht nur vorübergehenden" Übertragung ist dann auszugehen, wenn eine Tätigkeit nach dem bei ihrer - mit Einverständnis des Arbeitnehmers erfolgten - Übertragung zum Ausdruck kommenden Willen des Arbeitgebers auf Dauer übertragen werden soll (BAG 30. November 1994 - 4 AZR 889/93 - zu I 4 a der Gründe mwN; 24. Januar 1973 - 4 AZR 104/72 - BAGE 25, 12).
  • BAG, 10.02.2005 - 2 AZR 207/04

    Wirksamkeit einer ordentlichen Kündigung - Pflicht eines Arbeitgebers zur

    Der Arbeitsverwaltung soll die Möglichkeit erhalten bleiben, rechtzeitig Maßnahmen zur Vermeidung oder wenigstens zur Verzögerung von Belastungen des Arbeitsmarktes einzuleiten und für die anderweitige Beschäftigung der Entlassenen zu sorgen ( BAG 6. Dezember 1973 - 2 AZR 10/73 - BAGE 25, 430; 14 [BAG 24.01.1973 - 4 AZR 104/72]. August 1986 - 2 AZR 683/85 - RzK I 8 b Nr. 8; entsprechend zu der Vorgängerregelung von § 15 KSchG (1951) Senat 6. November 1958 - 2 AZR 354/55 - BAGE 7, 4) .
  • BAG, 10.03.1999 - 4 AZR 516/98

    Eingruppierung Sozialversicherungsfachangestellter im BAT/LSV

    Ob der Kläger diese Tätigkeit tatsächlich jemals ausgeübt hat, ist für seine Eingruppierung unerheblich, sofern er nur bereit war, diese Tätigkeit auszuüben (Urteil des Senats vom 24. Januar 1973 - 4 AZR 104/72 - BAGE 25, 12 = AP Nr. 63 zu §§ 22, 23 BAT).
  • BVerwG, 30.03.2015 - 5 PB 17.14

    Rechtliche Bewertung willkürlich sachgrundlos befristeter Übertragungen einer

    b) Soweit der Antragsteller eine Abweichung von dem Urteil des Bundesarbeitsgerichts vom 24. Januar 1973 - 4 AZR 104/72 - (BAGE 25, 12) beanstandet, erfüllt dies die Begründungsanforderungen bereits deshalb nicht, weil Entscheidungen jenes Gerichts im verwaltungsgerichtlichen Beschlussverfahren nicht divergenzfähig sind.
  • LAG Rheinland-Pfalz, 18.02.2009 - 8 Sa 654/08

    Eingruppierung einer Verwaltungsangestellten nach BAT - vorübergehende

    Nicht entscheidend ist, wie lange der Angestellte die Tätigkeit tatsächlich ausübt (BAG v. 24.01.1973 - 4 AZR 104/72 - AP Nr. 63 zu §§ 22, 23 BAT; BAG v. 22.03.1967 - 4 AZR 107/66 - AP Nr. 24 zu § 22, 23 BAT).
  • LAG Düsseldorf, 23.10.2001 - 6 Sa 616/01

    Zur Frage der wirksamen Befristung einer vorübergehenden Übertragung einer

    Diese vertraglich auszuübende Tätigkeit des Klägers blieb auch allein für die Bestimmung seiner tarifgemäßen Vergütung in der Folgezeit maßgeblich und zwar unabhängig davon, ob sie vom Kläger tatsächlich weiterhin ausgeübt oder ihm vertragswidrig entzogen worden ist (so bereits BAG Urteil vom 21.01.1973 - 4 AZR 104/72 - AP Nr. 63 zu §§ 22, 23 BAT, ferner BAG Urteil vom 09.10.1968 - 4 AZR 126/68 - AP Nr. 3 zu § 23 a BAT).
  • BAG, 12.04.1973 - 2 AZR 292/72
    September 1972 - 4 AZR 202/71 - und das zur Veröffentlichung im Nachschlagewerk sowie der Amtlichen Sammlung des Gerichts vor gesehene Urteil des 4. Senats vom 24. Januar 1973 - 4 AZR 104/72- Eine vertragliche Erweiterung der Arbeitspflicht des Klägers 10.
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